Ab dem 25. Mai 2018 wird die AGB-Klausel zur Datenverarbeitung durch die neue „Datenschutzerklärung für Karteninhaber“ ersetzt. Die neuen AGB werden ab dem 22. Juli 2018 wirksam. Was sich ändern wird, haben wir für Sie direkt nach diesem Anschreiben zusammengefasst. Die aktualisierten AGB mit der angefügten Datenschutzerklärung finden Sie auch in dieser E-Mail.
Die Änderungen der AGB werden Ihnen gegenüber wirksam und Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Kartenvertrages, sofern Sie der Geltung der geänderten Bedingungen nicht vor deren geplantem Wirksamwerden widersprechen. Ein Widerspruch ist an unten genannte Adresse oder E-Mail Adresse zu richten oder unter der u.g. Telefonnummer auszusprechen. Zudem können Sie Ihren Kartenvertrag jederzeit vor dem Datum des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrer American Express Mitgliedschaft.
ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN
A. SCHUFA-Klausel:
Aufgrund der Änderung des Datenschutzrechts zum 25.05.2018 ist zukünftig keine Einwilligung für die Datenübermittlung an die SCHUFA Holding AG mehr erforderlich. Daher ändert sich der Wortlaut der Klausel. Zudem wird auf ein von der SCHUFA erstelltes „SCHUFA-Informationsblatt“, das an die Mitgliedschaftsbedingungen angefügt ist, verwiesen.
B. Mitgliedschaftsbedingungen:
Die neuen Mitgliedschaftsbedingungen bestehen aus zwei Teilen und werden sowohl auf das Privatkarten- als auch Business Card-Geschäft Anwendung finden.
Der 1. Teil enthält neben den Definitionen Regelungen zu:
(1) Entgelten (Ziffer 2), die im Rahmen des Kartenvertrages anfallen können und deren konkrete Höhe wie bisher im Preis- und Leistungsverzeichnis genannt ist (bisher war dies in Ziffer 6 der derzeitigen Mitgliedschaftsbedingungen („MGB“) geregelt). Neu ist insoweit die Möglichkeit, bei bestimmten Produkten statt eines jährlichen Entgelts für die Kartenmitgliedschaft ein monatliches mit uns zu vereinbaren.
(2) Umsatzlimits (Ziffer 3) – bisher in Ziffer 8 der MGB geregelt; zukünftig können Limits und Einschränkungen auch nur für bestimmte Nutzungsarten (z.B. kontaktlose Zahlungen) festgelegt werden.
(3) Vertragsänderungen (Ziffer 5) – nunmehr haben wir im Vergleich zu der derzeitigen Ziffer 23 der MGB Beispiele für mögliche Situationen, in denen wir eine Vertragsänderung vornehmen können, eingefügt, um es für Sie transparenter und verständlicher zu gestalten, und
(4) Business Cards und die Haftung bei dieser Art von Karte, die Karteninhaber zur Begleichung von Geschäftsausgaben für ihr Unternehmen haben. Inhaltlich entsprechen diese Regelungen den bisherigen Regelungen in den separaten Business Card MGB.
Der 2. Teil enthält neben dem generellen Hinweis, wofür Sie Ihre Karte verwenden können, Regelungen zu folgenden Themen:
(1) Bargeldauszahlung am Geldautomaten, Ziffer 2 – entspricht der Ziffer 13 a. bis c. der derzeitigen MGB; aus rechtlichen Gründen sind wir jedoch gezwungen, den Prozess des Ausgleichs dieser Bargeldauszahlungen, der bis dato größtenteils durch Lastschrifteinzug direkt von Ihrem Konto erfolgt, zukünftig umzustellen, indem die Bargeldabhebung ab dann wie andere Kartentransaktionen auf Ihrer monatlichen Abrechnung erscheint und im Rahmen der Erstattung des Abrechnungsbetrages beglichen wird. Da der Zeitpunkt, zu dem diese Umstellung stattfinden wird, noch nicht feststeht, haben wir hier zunächst nur den Prozess, wie der Ausgleich nach der Umstellung später stattfinden wird, schon vorgesehen. Über die Umstellung selbst werden wir Sie entsprechend der Vertragsänderungsklausel (Teil 1, Ziffer 5.3) rechtzeitig vorab informieren.
(2) Einsatz eines externen Dienstleisters, Ziffer 3: Diese Regelung ist aufgrund der Umsetzung der Zweiten EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt neu. Sie erlaubt Ihnen, einen externen Dienstleister, wie z.B. Kontoinformationsdienstleister oder Zahlungsauslösedienstleister, einzusetzen, wenn Ihr Konto online zugänglich ist.
(3) Autorisierung und Widerruf von Transaktionen, Ziffer 4: Diese Regelung entspricht der derzeitigen Ziffer 2 a. der MGB und regelt zudem den Widerruf wiederkehrender Transaktionen, die Sie uns gegenüber autorisiert haben (wie z. B. Zahlung eines Abonnements per Karte), was derzeit in Ziffer 14 e. der MGB geregelt ist.
(4) Ablehnung von Transaktionen / Sperrung eines Geldbetrages, Ziffer 5: Diese Regelung entspricht dem Inhalt der bisherigen Ziffer 15 der MGB. Zudem haben wir die neue rechtliche Möglichkeit der Sperrung eines Geldbetrages mit Zustimmung des Kartenkunden hier aufgenommen.
(5) Nicht autorisierte Transaktionen und deren Wiedergutschrift, Ziffer 6: In dieser neuen Ziffer 6 stellen wir klar, dass Sie nicht für nicht autorisierte Transaktionen haften, es sei denn, eine der in dieser Ziffer genannten Ausnahmen trifft zu.
(6) Autorisierte Blanko-Transaktionen über unerwartete Beträge, Ziffer 8: Diese Regelung, die nur für Kartentransaktionen innerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes gilt, entspricht größtenteils der bisherigen Ziffer 22 der MGB. Neu ist insoweit, dass der Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen ist, wenn der exakte Transaktionsbetrag, der dem (Zusatz-)Karteninhaber bei Autorisierung der Transaktion noch nicht bekannt war, ihm jedoch spätestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin von American Express oder dem Akzeptanzpartner bekanntgegeben worden ist.
(7) Folgen der Autorisierung, Ziffer 9: Diese Klausel entspricht der Ziffer 2 c. der MGB und enthält zudem neue Informationen zur Ausführungsfrist, die der bisherigen Praxis entsprechen.
(8) Diebstahl, Verlust, sonstiges Abhandenkommen oder Missbrauch der Karte oder des Kontos oder der PINs oder eines sonstigen personalisierten Sicherheitsmerkmals, Ziffer 11: Diese Regelung entspricht der bisherigen Ziffer 20 der MGB. Sie wird ergänzt um einen Absatz 11, f), in dem die Haftung geregelt wird, wenn trotz gesetzlicher Verpflichtung weder American Express noch der Zahlungsempfänger oder dessen Zahlungsdienstleister die sog. „starke Kundenauthentifizierung“ verlangt bzw. akzeptiert haben. In diesem Absatz 11, f) wird auch erläutert, was eine „starke Kundenauthentifizierung“ ist, die durch die Umsetzung der Zweiten EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt neu in das deutsche Recht aufgenommen wurde.
(9) Wie Sie Zahlungen leisten, Ziffer 12: Die Frist für die Vorabankündigung eines Einzugs einer SEPA-Lastschrift wird auf mindestens vier (4) Tage festgelegt.
(10) Tilgungsreihenfolge, Ziffer 13: In dieser Ziffer 13 ist neu geregelt, in welcher Reihenfolge American Express eine Zahlung von Ihnen auf mehrere offene Forderungen anrechnet.
(11) Zusatzkarten, Ziffer 16: Diese Regelung weicht von der bisherigen Regelung in Ziffer 12 der MGB insoweit ab, als dass allein der Karteninhaber und nicht der Zusatzkarteninhaber für die durch die Nutzung der Zusatzkarte verursachten Belastungen und deren Ausgleich haftet. Zudem berücksichtigt die neue Ziffer 16 im Hinblick auf die vom Zusatzkarteninhaber abzugebenden Erklärungen die unterschiedlichen Wege zur Beantragung der Zusatzkarte (online/in Papierform). Im Hinblick auf Business Cards ist jedoch abweichend von dem vorher Gesagten hierin wie bisher festgehalten, dass Zusatzkarten nur für bestimmte Personen ausgestellt werden können und der Zusatzkarteninhaber wie bisher gesamtschuldnerisch neben dem Karteninhaber und dem Unternehmen für die Transaktionen mit der Zusatzkarte haftet.
(12) Kontaktaufnahme mit Ihnen, Ziffer 19: Neu ist hierin geregelt, dass American Express Ihnen nicht nur Abrechnungen über den Online-Service zur Verfügung stellen kann, sofern Sie sich hierfür angemeldet haben, sondern auch andere rechtlich erforderliche Mitteilungen.
(13) Sperrung Ihres Kontos, Ziffer 21: Ausführlicher als in der bisherigen Ziffer 26 der MGB haben wir hier die Gründe für eine Sperrung der Karte und deren Konsequenzen dargelegt.
(14) Aufrechnung, Ziffer 24: Neu aufgenommen ist eine Klausel, die für American Express das Recht vorsieht, Guthaben auf Ihrem Konto mit fälligen Forderungen aus anderen Geschäftsbeziehungen mit Ihnen zu verrechnen. Sie sind zur Aufrechnung Ihrerseits mit Forderungen gegen American Express nur berechtigt, wenn diese Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(15) Abtretung, Ziffer 29: Diese Regelung schließt zukünftig für den Karteninhaber die Befugnis aus, seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten.
(16) Datenschutz, Ziffern 28 und 34: Ziffer 28 ist eine Folge der Umsetzung der Zweiten EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Ziffer 34 entspricht der bisherigen Ziffer 17 der MGB. Die Gültigkeit der Ziffer 34 ist begrenzt bis zum Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 24.05.2018. Mit Wirksamwerden der DSGVO ab dem 25.05.2018 gilt die neue „Datenschutzerklärung für Karteninhaber“, die wir Ihnen zusammen mit den neuen AGB zukommen lassen.
C. Membership Rewards Teilnahmebedingungen
Im Rahmen der Überarbeitung der Mitgliedschaftsbedingungen haben wir auch die Membership Rewards Bedingungen an das Layout und die zum Teil neu verwendeten Begriffe der Mitgliedschaftsbedingungen angepasst und zugleich eine klarere Gliederung eingeführt.
Inhaltlich hat es nur geringfügige Änderungen gegeben. So sehen die neuen Membership Rewards Bedingungen nunmehr die Möglichkeit vor, dass wir zukünftig ein Entgelt für die Verknüpfung von Karten verlangen können. Von dieser Möglichkeit werden wir allerdings erst einmal keinen Gebrauch machen. Darüber hinaus sehen die neuen Bedingungen für den Fall einer außerordentlichen Kündigung des Karten- oder Membership Rewards Vertrages durch uns vor, dass Ihre Membership Rewards Punkte, nicht sofort (wie in den derzeitigen Bedingungen geregelt), sondern erst nach drei Monaten ab Zugang der Kündigung bei Ihnen verfallen.