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Habe die Versicherungsbedingungen durchgelesen, bin aber nicht schlau bzgl. der Konstellation:
1. Reise an zwei unterschiedliche ausländische Destinationen
2. Buchung, Bezahlung und Reiseantritt erfolgt in Deutschland
3. Reiseende ist in Deutschland
4. Erste ausländische Destination wird aus Deutschland angeflogen
5. An erster ausländischer Destination wird ein paar Tage verweilt
6. Erste ausländische Destination wird verlassen und zur zweiten ausländischen Destination geflogen
7. An zweiter ausländischer Destination wird ein paar Tage verweilt
8. Zweite ausländische Destination wird verlassen und zur ersten ausländischen Destination geflogen
9. Erste ausländische Destination wird verlassen und zurück nach Deutschland geflogen und die Reise beendet
Zählt der Trip mit zwei Flügen als eine Reise und ist als solche versichert oder ist der zweite Teil der Reise (zur zweiten Destination und zurück zur ersten) nicht versichert, weil Reiseantritt nicht in Deutschland?
Nirgendwo in den Bedingungen steht, dass der Reiseantritt in Deutschland erfolgen muss.

Es gelten unterschiedliche Bedingungen wenn die Reise nur im Heimatland stattfindet.