Österr. Amex Pl. sollte ohne Karteneinsatz sein, dt. wurde doch mal geändert oder?
ja so ist es, drum frug ich.
Aber falls der OP eine deutsche AMEX hat, geht die Fragestellung tiefer:
Genügt das bezahlen einer Teilleistung bereits, um die Versicherungsbedingung "Reise ... bezahlt" zu erfüllen?
Und ich bilde mir ein, darüber mal eine gerichtliche Entscheidung gelesen zu haben... (aber meine Erinnerung kann mich natürlich täuschen)
Damals ging es um eine Hotelrechnung, die mit MasterCard bezahlt wurde, der Kartenhalter (AMEX würde sagen, das Mitglied) hatte aber die Anreise nicht mit der MC bezahlt.
Die Versicherung musste damals nicht erstatten, da der Entscheid in etwa besagte, dass für die Definition einer Reise in erster Linie die Beförderung Ausschlag gibt.
Nur wenn diese nicht mit der Karte bezahlt werden KANN (etwa durch Anreise mit dem eigenen Fahrzeug, oder weil das Reisebüro keine Kartenzahlung akzeptiert), gelten auch andere mit der Karte bezahlten Teilleistungen.
YMMV, vor allem aber auch: das sollte in den Versicherungsbedingungen eigentlich eindeutig klargestellt werden. Hat der OP schon mal nachgelesen? (vor allem die Definitionen - was ist eine Reise, etc.)
Ich habe eine Ösi-Karte, kann das daher nicht selbst tun...
EDIT: Danke, pmeye, warst um ein paar Sekunden schneller und hast das damit völlig im von mir beschriebenen Sinne klargestellt