In Anbetracht der angekündigten Streiks mal zwei Fragen zur Reiserücktrittsversicherung:
1. Die Reiserücktritts/-abruchversicherung gilt ja auch wenn "eine Verspätung auf ihrer Reise von mindestens 25% der Gesamtreisedauer als Ergebnis von Arbeitskämpfen [...] dazu führt, dass sie ihre Reise nicht fortsetzen wollen". Gilt dass auch dafür, wenn man die Reise aufgrund von streikbedingten Verzögerungen gar nicht erst antreten will?
2. Die Flüge wurden über meine Platin-Karte bezahlt, die Reise ist also abgedeckt. Wie sieht es aber mit Kosten aus, die meine Partnerin mit ihrer Amex-Gold Karte bezahlt hat - können die auch unter den "Schutzmantel" der Platinkarte fallen? Die 25% Verspätung sind anscheinend nur ein Rücktrittsgrund bei der Platinkarte.
Zu 1: Das ist ja mal im Gegensatz zu anderen Bedingungen eindeutig definiert. Die Reise muss angetreten worden sein: "eine Verspätung auf Ihrer Reise".
Allerdings 25%: Also müsste z.B. der Streik bei einer 14tätigen Reise 3,5 Tage andauern und die Reise auch tatsächlich behindern bzw. verzögern.
Zu 2: Wenn die Gold-Karte keine Zusatzkarte der Platin.Karte ist, wurden diese Kosten, welche auch immer das sind, nicht mit der Platin-Karte bezahlt. Daher besteht kein Anspruch auf Erstattung:
Diese Leistung betrifft die Kosten für
– Ihre, mit Ihrer Platinum Card bezahlte, ungenutzte Reise, Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten, die bezahlt oder vorgebucht wurden und nicht rückerstattbar sind ... (S. 18)
„Reise“ bedeutet:
Eine mit Ihrer American Express Platinum Card gezahlte Reise außerhalb Ihres Heimatlandes oder eine mit Ihrer American Express Platinum Card ge- zahlte Reise innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug oder mindestens eine zuvor gebuchte Übernachtung außerhalb Ihres Heims einschließt. (S. 10)
Allerdings gibt es hier ja Berichte, dass Amex kulanterweise solche Kosten doch mit übernimmt.
Falls die Gold-Karte eine Zusatzkarte ist, gelten die Platin-Bedingungen, da die Kosten ja dann mit dem Platin-Karten-Portfolio bezahlt wurden.