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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
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Das ist so nicht korrekt, der Online-Händler prüft ja z.B. auch, ob er das von dir gewählte Zahlungsmittel so akzeptiert. Der Kauf auf Rechnung z.B. wird eher selten für Erstbesteller, oder bestimmte Personengruppen freigegeben.

Das ist aber immer noch eine komplett andere Situation als online. Wenn mir nach dem Kauf angezeigt wird "Sorry Rechnung ist nicht verfügbar, bitte andere Zahlungsart auswählen oder Kauf stornieren" ist das ja noch in Ordnung. Wenn aber einfach ohne Rückfrage auf einmal Lastschrift gemacht wird obwohl ich eigentlich auf Rechnung oder alternativ per PayPal zahlen wollte ist das nicht in Ordnung.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Und nun stelle man sich vor, auf einer Karte würden girocard und Visa Credit nebeneinander existieren…
Das wäre zwar ungewöhnlich, aber in der schönen neuen Kartenwelt dann auch potentiell denkbar. Und dann drängt man dem Kunden ELV auf, das wird lustig…

(In Finnland sieht man schon länger eine Kombination Visa Credit/Debit.)

Stimmt es eigentlich, dass Ziraat eine reine ad-valorem-Fremdwährungsgebühr von 1% bei der girocard/Maestro hat? Dann könnte sie als Reservekarte (Dritt- oder Viertkarte) ganz interessant sein…
 
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Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
:rolleyes:
...
Wie viel schneller ist girocard denn eigentlich gegenüber Kreditkarte? Je nach Acquirer bekomme ich bei Kreditkarte mein Geld am nächstem Tag oder nach 7 Tagen.

gircoard mit PIN 1 Banktag (bei Einzelclearing, sprich viele Buchungsposten), oder 2 (Sammelclearing).
ELV nach 3 Banktagen
Kreditkarten 7-10 Tagen (MC/Visa); Kürzere Auszahlungsfristen gegen Aufpreis möglich
Amex bis zu 28 Tage
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Stimmt es eigentlich, dass Ziraat eine reine ad-valorem-Fremdwährungsgebühr von 1% bei der girocard/Maestro hat? Dann könnte sie als Reservekarte (Dritt- oder Viertkarte) ganz interessant sein…
Das lese ich aus dem Preisverzeichnis so.
Alle Zahlungen kosten 1% vom Umsatz (mit Ausnahme von EUR im EWR).
Abrechnungen zu den Kursen die "von der jeweiligen internationalen Kartenorganisation in EUR belastet" werden.

Scheint fair und unkompliziert.
Sind heutzutage schon beinahe vergleichsweise günstige Gebühren für den Auslandseinsatz.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
gircoard mit PIN 1 Banktag (bei Einzelclearing, sprich viele Buchungsposten), oder 2 (Sammelclearing).
ELV nach 3 Banktagen
Kreditkarten 7-10 Tagen (MC/Visa); Kürzere Auszahlungsfristen gegen Aufpreis möglich
Amex bis zu 28 Tage
Dann habe ich alles richtig gemacht, als ich neulich in so einer relativ teuren Kneipe war, "Kartenzahlung erst ab 10 Euro" (das bekannte idiotische Lied), und dann aber gleich die Amex gezückt habe, die dann auch akzeptiert wurde :)

"Haben Sie auch EC/Maestro" wär zwar auch doof gewesen, aber besser als gar keine unbare Zahlungsmöglichkeit unter 10 Euro.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
gircoard mit PIN 1 Banktag (bei Einzelclearing, sprich viele Buchungsposten), oder 2 (Sammelclearing).
ELV nach 3 Banktagen
Kreditkarten 7-10 Tagen (MC/Visa); Kürzere Auszahlungsfristen gegen Aufpreis möglich
Amex bis zu 28 Tage

Girocard mit Sammelclearing (B&S Card) 1 Banktag
Girocard mit Sammelclearing (Cardtech) 2 Banktage
KKs (Visa/Master) 7 - 10 Tage (bei Cardtech geht gegen Aufpreis 1 Banktag bei B&S nicht)
Amex bis zu acht Wochen

ELV mit Unterschrift machen wir nicht.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Gott sei Dank gibt es da ja noch das Vertragsrecht und die sogenannte Vertragsfreiheit, denn gezwungen wird keiner, weder der Händler, noch der Kunde.
Du möchtest so, ELV, nicht bezahlen ? Kein Problem, andere Mütter und so ....

Schon amüsant, das hier immer wieder gesagt wird man kann MICH nicht dazu zwingen, aber der Händler bitte soll "zu allem"
gezwungen sein :D

Wenn man als Händler so eine Einstellung hat, dann sollte man lieber mal aufpassen, dass man nicht wegen unlauterem Wettbewerb verklagt wird. So etwas nennt man nämlich irreführende Werbung, wenn man an der Tür das Maestro- oder das Girocard-Logo hat, dann aber sich weigert eine Kartenzahlung (ohne Zwangs-Lastschrift) anzunehmen.

Auf die Vertragsfreiheit verzichtet der Händler nämlich genau in dem Moment, wo er einen Kartenakzeptanzvertrag abschließt. Denn "Vertragsfreiheit" bedeutet nicht, dass man nach Belieben Verträge (wie Akzeptanzverträge) brechen darf.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
...

Auf die Vertragsfreiheit verzichtet der Händler nämlich genau in dem Moment, wo er einen Kartenakzeptanzvertrag abschließt. Denn "Vertragsfreiheit" bedeutet nicht, dass man nach Belieben Verträge (wie Akzeptanzverträge) brechen darf.

Der war gut YMMD :LOL:
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.882
315
Aber wie Lehne ich denn dann das ungedeckte ELV mit Unterschrift ab? Wenn ich meine Karte reinschiebe und Erwartungsvoll auf die PIN Eingabe warte legt mir der Verkäufer die ELV Fahne hin. Und dann?
Dann den Wisch nicht unterschreiben, und es gibt 2 Möglichkeiten:
a) Kauf wird storniert, oder
b) man einigt sich auf eine andere Zahlungsweise
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.810
1.241
MUC, BSL
Unabhängig von der App Selection würde mich mal interessieren, wie die rechtliche Bewertung einer Ablehnung der ELV ist, also wenn ich mich mit Verweis auf die Akzeptanz von Girocard, Maestro, V-Pay, usw. weigere den ELV Beleg zu unterzeichnen.

Klar, wenn die Kassenkraft dann meinem Wunsch entspricht ist das Ganze ja kein Thema, aber wenn nicht? Platzt dann der Kaufvertrag (sofern er zu dem Zeitpunkt überhaupt abgeschlossen wurde)? Aus meiner laienhaften Sicht würde ich ja mal annehmen, dass man zur Unterschrift nicht gezwungen werden kann...

Edit: inhaltliche Überschneidung mit rmol war nicht beansichtigt.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.882
315
Denke auch, dass man nicht zur Unterschrift gezwungen werden kann, selbst wenn einem die ELV-Fähigkeit der Karte bekannt ist.
Wenn man nicht genug Bargeld und kein anderes Zahlungsmittel hat, dann wird der Kauf ja auch storniert.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Unabhängig von der App Selection würde mich mal interessieren, wie die rechtliche Bewertung einer Ablehnung der ELV ist, also wenn ich mich mit Verweis auf die Akzeptanz von Girocard, Maestro, V-Pay, usw. weigere den ELV Beleg zu unterzeichnen.

Nochma, rein rechtlich ist die Girocard immer ELV - es macht also inhaltlich keinen Sinn wenn du der ELV widersprichst - dann ist auch die Zahlung mit PIN nicht möglich. Das Sicherheitsmerkmal PIN vs. Unterschrift hat dich da erstmal nicht zu interessieren - den das ist eine Entscheidung des Händlers (wie er deine ELV Zahlung verarbeitet).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Denke auch, dass man nicht zur Unterschrift gezwungen werden kann, selbst wenn einem die ELV-Fähigkeit der Karte bekannt ist.
Wenn man nicht genug Bargeld und kein anderes Zahlungsmittel hat, dann wird der Kauf ja auch storniert.

Das widerspricht der Auffassung die hier immer wieder verbreitet wird - du hast ja schon einen Kaufvertrag abgeschlossen - also musst du auch erfüllen.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Aber es stimmt unter gewissen Vorraussetzungen. Schwierig wird es aber wenn unterschiedliche Zahlungsarten auf einer Karte vereint sind.

Ich weiß nicht genau was du mit "unter gewissen Vorraussetzungen" meinst, die Vertragsfreiheit leitet sich aus dem Grundgesetz ab,
und das kann man nicht mal eben so durch irgendwelche anderen Klauseln einschränken.
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
ELV mit Unterschrift machen wir nicht.

Find ich gut (y), dann hätte ich mir die ganze Diskusion ja ersparen können ;) aber es ist doch wie im sonstigen leben immer wieder schön, sauber aneinander vorbeireden zu können und sich darüber mächtig aufregen zu können. Bei Zahlung mit PIN ist mir wie gesagt völlig egal welche Karte genommen wird.

Nochma, rein rechtlich ist die Girocard immer ELV - es macht also inhaltlich keinen Sinn wenn du der ELV widersprichst - dann ist auch die Zahlung mit PIN nicht möglich. Das Sicherheitsmerkmal PIN vs. Unterschrift hat dich da erstmal nicht zu interessieren - den das ist eine Entscheidung des Händlers (wie er deine ELV Zahlung verarbeitet).

Wie gesagt, bin Laie was die allgemeine Rechtsauffassung angeht, aber für mich macht das schon eine Unterschied. Bei ELV mit Unterschrift bestätige ich das meine Bank persönliche Daten wie meine Adresse rausgibt. Wenn ich die Zahlung mit PIN autorisiert habe hat der Händler doch eine Zahlungsgarantie und ich kläre das im Zweifelsfall nur persönlich mit meiner Bank wenn doch nicht gedeckt, ohne Inkasso Brimborium etc. Oder sehe ich da was falsch?

War hier schonmal irgendwo angesprochen aber nicht zu ende diskutiert. Wie ist das wenn jemand einen gefälschten Beleg (nicht von mir Unterschrieben sondern Datenklau) einreicht und der von mir zurückgerufen wird? Gibt dann die Bank auch meine Daten raus? Auf welcher Rechtsgrundlage, ich habe sie nicht dazu ermächtigt?

Das widerspricht der Auffassung die hier immer wieder verbreitet wird - du hast ja schon einen Kaufvertrag abgeschlossen - also musst du auch erfüllen.

Also muss ich deutlicher vorher sagen bitte ohne Unterschrift und nur mit PIN um den "Kaufvertrag" präziser zu gestalten? Ist auf die Dauer auch nervig und anstrengend.

EDIT : Auch bei einer abgelehnten Zahlung entstehen dem Händler Kosten. (Als Ergänzung zu CloudHoppers Beitrag)

Mal wieder was dazu gelernt, in welcher Größenordnung bewegt sich das? Was muss ein Händler im Schnitt für eine nicht genehmigte Transaktion bezahlen?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Das widerspricht der Auffassung die hier immer wieder verbreitet wird - du hast ja schon einen Kaufvertrag abgeschlossen - also musst du auch erfüllen.
Und die Zahlung per Maestro wird durch die Akzeptanzaufkleber nicht implizit Vertragsbestandteil?

Man will ja zahlen, nur der Händler möchte eine andere Zahlungsmethode wählen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ich weiß nicht genau was du mit "unter gewissen Vorraussetzungen" meinst, die Vertragsfreiheit leitet sich aus dem Grundgesetz ab,
und das kann man nicht mal eben so durch irgendwelche anderen Klauseln einschränken.

Es gibt ein Urteil, ich glaube vom LG Dus (wurde hier schonmal verlinkt) das quasi besagt das du den Akzeptanzvertrag automatisch auch mit dem Kunden der Kartenfirma abschliesst. (Sorry wenn ich da jetzt ungenau bin - einfach mal nach dem Urteil googeln).
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Und die Zahlung per Maestro wird durch die Akzeptanzaufkleber nicht implizit Vertragsbestandteil?

Man will ja zahlen, nur der Händler möchte eine andere Zahlungsmethode wählen.

Da ist das Problem wenn zwei Zahlungsarten auf der Karte sind - der Händler nimmt an es ist Girocard - du willst Maestro - gibst dem Händler aber beides.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
...
Mal wieder was dazu gelernt, in welcher Größenordnung bewegt sich das? Was muss ein Händler im Schnitt für eine nicht genehmigte Transaktion bezahlen?

Kostet ihn afair das Gleiche wie eine erfolgreiche Zahlung, sofern Online-PIN. Ablehnung offline, z.B. wegen falscher PIN kostet ihn natürlich nichts.

Es gibt ein Urteil, ich glaube vom LG Dus (wurde hier schonmal verlinkt) das quasi besagt das du den Akzeptanzvertrag automatisch auch mit dem Kunden der Kartenfirma abschliesst. (Sorry wenn ich da jetzt ungenau bin - einfach mal nach dem Urteil googeln).

Ich weiß auf was du dich beziehst, MaxBerlin hatte das herausgesucht, aber meiner Meinung nach (ich bin ja kein Jurist), kann auch ein Vertrag mit der Kreditkartenfirma kein dt. Grundgesetz aushebeln.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.882
315
Das widerspricht der Auffassung die hier immer wieder verbreitet wird - du hast ja schon einen Kaufvertrag abgeschlossen - also musst du auch erfüllen.
Bei reiner Barzahlung und dem hier diskutierten Umfeld Supermarktkasse kenne ich keinen Händler, der nicht von sich aus Stornierung anbietet. Sollte sich das bei Weigerung der ELV-Unterschrift wirklich ändern? Auch wenn Girocard-Zahlungen mit PIN ebenfalls per ELV abgewickelt werden, die Motivation für die Unterschriftsverweigerung sollte doch inzwischen klar geworden sein...
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ich weiß auf was du dich beziehst, MaxBerlin hatte das herausgesucht, aber meiner Meinung nach (ich bin ja kein Jurist), kann auch ein Vertrag mit der Kreditkartenfirma kein dt. Grundgesetz aushebeln.

Nun ja das hat das LG nun einmal in einem Fall anders gesehen - im Prinzip bin ich da aber eher auf deiner Seite.


Alles in allem eine idiotische Diskussion, die man doch einfach mal auf die Realität reduzieren sollte. Du wirst mit der Karte bezahlen müssen die der Händler annehmen will - oder eben nicht kaufen. Juristische Spitzfindigkeiten wird man kaum am POS diskutieren können.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Bei reiner Barzahlung und dem hier diskutierten Umfeld Supermarktkasse kenne ich keinen Händler, der nicht von sich aus Stornierung anbietet. Sollte sich das bei Weigerung der ELV-Unterschrift wirklich ändern? Auch wenn Girocard-Zahlungen mit PIN ebenfalls per ELV abgewickelt werden, die Motivation für die Unterschriftsverweigerung sollte doch inzwischen klar geworden sein...

Und es wird kaum ein Kunde zum Anwalt rennen wenn der Verkäufer auf Zahlung mit Unterschrift besteht - sondern die Ware eben zurücklegen.

Aber das kommt davon wenn man in einem Forum versucht sehr spitzfindig seine vermeintlichen Rechte zu erörtern.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.882
315
Und es wird kaum ein Kunde zum Anwalt rennen wenn der Verkäufer auf Zahlung mit Unterschrift besteht - sondern die Ware eben zurücklegen.
"Die Ware zurücklegen" wäre dann ja die gewünschte Stornierung wegen der nicht gewollten Unterschrift - oder meinst du, der Händler legt die Ware bis zur Leistung der Unterschrift für den Kunden zurüvk?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
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"Die Ware zurücklegen" wäre dann ja die gewünschte Stornierung wegen der nicht gewollten Unterschrift - oder meinst du, der Händler legt die Ware bis zur Leistung der Unterschrift für den Kunden zurüvk?


Ja - aber diese Stornierungsmöglichkeit gibt es ja rein rechtlich nicht wenn man den Aussagen der Foristen glauben darf=;

Es gibt hier eben zwei Ebenen - die formaljuristische (von der die wenigsten hier wissen was überhaupt möglich ist) und die die Realität.