App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Ich weiß auf was du dich beziehst, MaxBerlin hatte das herausgesucht, aber meiner Meinung nach (ich bin ja kein Jurist), kann auch ein Vertrag mit der Kreditkartenfirma kein dt. Grundgesetz aushebeln.
Ist jetzt nicht böse gemeint, aber man sollte nicht mit Grundgesetzen argumentieren, wenn man nicht viel Ahnung vom Rechtssystem hat.

Auf gesetzliche Rechte kann man auch verzichten. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber meisten Rechte sind nicht unbeschränkt und auch nicht unverzichtbar.

Ein Beispiel:
Du hast ein Auto. Das Auto gehört dir, du bist also Eingentümer. Das Eigentumsrecht ist sogar im Grundgesetz garantiert. Trotzdem kannst du auf dein Eigentum verzichten oder das Eigentum aufgeben, indem du z.B. einen Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag abschließt. Wenn du wirksam einen Kaufvertrag abgeschlossen hast und dann der Käufer dein Auto haben will, dann kann er sogar zu Gericht gehen und auf Erfüllung klagen. Und es wird dir dann gar nichts nützen, wenn du vor Gericht argumentierst, dass dir im Grundgesetz ja das Eigentum garantiert wird. Der Vertrag, den du freiwillig abgeschlossen hast, ist somit "stärker" als die Eigentumgarantie des Grundgesetzes.

So ähnlich ist es, wenn man einen Kartenakzeptanzvertrag abschließt, in dem drinnen steht, dass man Maestro akzeptieren muss. Da man den Vertrag freiwillig schließt, ist es auch kein rechtliches Problem, dass man in der Hinsicht die Vertragsfreiheit mindert. Denn das Grundgesetz besagt nämlich nicht, dass auf die Vertragsfreiheit nicht verzichtet werden kann. Daher ist die oben genannte Entscheidung des LG auch völlig richtig.
Es steht dem Händler ja auch frei, den Akzeptanzvertrag wieder zu kündigen und nur Bargeld zu akzeptieren.
 
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Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Ich nehme es Dir nicht böse, bleibe dennoch bei meiner Sicht.
In dem angesprochenen Urteil, ging es darum, ob der Akzeptanzvertrag (Händler <-> Anbieter) auch für die Beziehung Kunde <-> Händler gilt,
was das LG bestätigt hat. (Was übrigens keinerlei Wirkung außerhalb dieses Bundeslandes hat).
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
22
MUC
Ich lerne hier jeden Tag Neues über das deutsche Rechtssystem.

... oder vielleicht "Bildungswesen"? :help:

Wirklich lustig, heutzutage weiß man eher so ungefähr, was die spezielle Relativitätstheorie besagt, als dass man auch nur so ganz im Groben verstünde, wie das deutsche Recht funktioniert.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Auch innerhalb des Bundeslandes hat das Urteil keine Wirkung. Ein Urteil gilt immer nur für den konkreten Fall.

Fakt ist aber, dass sich Gerichte gerne an anderen Urteilen orientieren und die Wahrscheinlichkeit daher groß ist, dass in ähnlichen Fällen ähnlich entschieden wird.

Aber wirklich sicher wissen wir es erst, wenn der EuGH darüber entscheidet, ob man statt ELV auf Maestro bestehen darf.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.876
825
ZQH
Auch eine schöne Variante: Mit PB-Visa am Terminal bezahlt, keine PIN-Prüfung, Unterschrift verlangt. Der zu unterschreibende Beleg war aber der übliche ELV-Kladderadatsch inkl. "Bei Nichteinlösung der Lastschrift ermächtige ich meine Bank, meine Daten blabla ...". Hab den Kram dann tatsächlich durchgelesen, weil ich einen Moment überlegt habe, ob das wirklich sein kann - mit Visa (CC, nicht Debit) ohne PIN bezahlt, aber einen ELV-Beleg zur Unterschrift. Hätte das nicht ein CC-Beleg sein müssen? Der freundlichen Kassenkraft hat's dann zu lange gedauert: "Da steht nur das Übliche drauf." Ich: "Ich lese mir gerne vorher durch, was ich unterschreibe." Kassenkraft wörtlich: "Das unterschreiben alle, also kann's gar nix Schlimmes sein." :eek::doh:
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Auch eine schöne Variante: Mit PB-Visa am Terminal bezahlt, keine PIN-Prüfung, Unterschrift verlangt. Der zu unterschreibende Beleg war aber der übliche ELV-Kladderadatsch inkl. "Bei Nichteinlösung der Lastschrift ermächtige ich meine Bank, meine Daten blabla ...". Hab den Kram dann tatsächlich durchgelesen, (..) :eek::doh:
Das mit dem Durchlesen finde ich prima!
Nur eine Frage noch: was heisst PB-Visa genau?

PB - Visa = Postbank als Issuer?
oder
PB-Visa = Payback-Visa?
:confused:
 
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Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.876
825
ZQH
ELV-Bedingungen vorne aufgedruckt oder vielleicht nur die falsche Seite des Kassenbons vorgelegt?
War der ganz normale Kassenbon mit ELV-Bedingungen hinten drauf. Vorne kein Platz zum Unterschreiben und keinerlei Anzeichen, dass es sich um eine Kreditkartenzahlung handelte.

was heisst PB-Visa genau?
Payback. Kann es sein, dass diese Visakarte heimlich auch eine Girocard ist, obwohl das Logo nicht draufsteht, sodass die Kontodaten ausgelesen und eine ELV-Zahlung veranlasst werden kann?
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Sollte nicht auf der Rechnung irgendwas wie "Bezahlt: Visa" oder "Girocard" oder irgendetwas in der Art stehen? Wie sieht die Rechnung genau aus?
 
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Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.876
825
ZQH
Nein, es handelte sich um einen üblichen Kassenzettel (Kaufland) ohne Angabe der Zahlungsart. Evtl. habe ich diese Angabe übersehen, meine jedoch, dass es sie nicht gab, eben weil ich so genau hingesehen habe. Das nächste Mal achte ich aber extra nochmal drauf!
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.876
825
ZQH
Verstehe, was du meinst. Die habe ich natürlich mit dem Einkaufswagen entsorgt. :eek: Ich wiederhole das Experiment aber in der nächsten Woche.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wie sieht es jetzt eigentlich aus? Hat sich die Bafin schon entschieden, welches System umgesetzt wird?
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
413
32
Da steht nicht wirklich Neues drin:

Irgendein ungenannter Manager nennen die Regelung "Super-GAU", ein anderer denkt darüber nach außer in grenznahen Regionen Maestro und V-Pay abzuschaffen. Das BMF teilt mit, dass ELV nicht von der Regelung betroffen wäre und nicht behindert werden solle. Das BMF meint weiterhin, dass eine kassennaher Aushang von möglichen Alternativen eine Händlervorauswahl gerechtfertigte.

Der BECN hat schon eine Variante erarbeitet (die wurde hier schon diskutiert), aber sagt, dass der Stichtag bei der Technik nicht zu halten sei.

Die dort zitierte BMF-Auffassung erscheint mir persönlich etwas weit hergeholt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Die Regelung ist ja auch kompletter Müll und wird für deutlich längere Zahlungsvorgänge sorgen (zumindest am Anfang) den der normale Kunde wird nicht wissen worin sich die angebotenen Zahlungsoptionen unterscheiden (und wie gesagt sie unterscheiden sich ja für den Kunden in der Regel auch nicht).
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
413
32
Das muss der Handel sicher aber auch ein wenig selber auf die Nase binden. Die BECN-Lösung erscheint mir ganz sinnvoll (wenn denn die Terminals konsequent zum Kunden gedreht werden). Der Vorschlag kam aber unglaublich spät, so dass für die technische Umsetzung keine Zeit mehr ist. Die Neuregelung war lange bekannt. Anstatt Loszuplanen hat man sich halt lieber lange laut beschwert und Ausreden gesucht.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
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7
Und wann wird jetzt endlich entschieden? Rein zum Kunden gedrehte Terminals wird es in Deutschland bestimmt nie geben. ;)
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
ein anderer denkt darüber nach außer in grenznahen Regionen Maestro und V-Pay abzuschaffen.
Als Number26-Kunde wäre das wohl der schnellste Schritt mich als Kunde loszuwerden.
Das BMF meint weiterhin, dass eine kassennaher Aushang von möglichen Alternativen eine Händlervorauswahl gerechtfertigte.
Genau so wie bei ELV jetzt schon. Wenn man die Bedingungen am Aushang nicht akzeptieren möchte, kann man ja ganz leicht auf Maestro wechseln.

Der BECN hat schon eine Variante erarbeitet (die wurde hier schon diskutiert), aber sagt, dass der Stichtag bei der Technik nicht zu halten sei.
Und wann wird jetzt endlich entschieden?
Keine Überraschung, somit kommt die ordentliche App. Selection im Juni


Die Regelung ist ja auch kompletter Müll und wird für deutlich längere Zahlungsvorgänge sorgen (zumindest am Anfang)
Wie man in den USA bei der Auswahl von Credit & Debit sehen kann.

den der normale Kunde wird nicht wissen worin sich die angebotenen Zahlungsoptionen unterscheiden (und wie gesagt sie unterscheiden sich ja für den Kunden in der Regel auch nicht).
Cashback und Chargebacks wurden hier ja schon angesprochen, unterschiedliche CVM-Methoden ja teilweise auch.

Aber in der Tat ist der Unterschied bei girocard + Maestro nicht so gigantisch wie bei girocard + Visa Debit, was nun ja auch erlaubt ist. Kontaktlos per Visa, kontaktbehaftet für die anderen Händler und girocard für die Geizhändler.
MasterCard Credit + girocard wäre auch eine interessante Kombi.

In jedem Fall wird sie definitiv für Wettbewerb sorgen. Diese IMHO fast schon dreisten Cobranding-Restriktionen (auch im Bezug auf die zu wählende App beim Händler) sind ja dann auch Geschichte.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Verstehe es jetzt immer noch nicht richtig. Wird dem Kunden nun frei stehen ELV abzulehnen und dann zw. girocard und maestro zu waehlen ?
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
413
32
Laut dem Artikel da sagt das BMF, dass ELV eine nationale Besonderheit sei, die "nicht von der Verordnung erfasst" ist und "nicht behindert werden sollte". Für mich liest sich das so, als ob der Händler weiterhin ELV erzwingen darf, die haben dabei aber nicht das letzte Wort. Die Bafin hat sich noch nicht geäußert.

Keine Überraschung, somit kommt die ordentliche App. Selection im Juni

Nach dem Artikel sagt der BECN das die selbst das nicht schaffen. Das halte ich aber für Unsinn, da die Terminals eine explizite Auswahl schon beherrschen (siehe Maestro/MasterCard-Cobranding).
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Laut dem Artikel da sagt das BMF, dass ELV eine nationale Besonderheit sei, die "nicht von der Verordnung erfasst"
Sicherlich schwierige Frage, da es eben keine Applikation ist, die vom Issuer auf die Karte aufgebracht wurde. Im Sinne der Verordnung wäre es aber sicher nicht.

Nach dem Artikel sagt der BECN das die selbst das nicht schaffen. Das halte ich aber für Unsinn, da die Terminals eine explizite Auswahl schon beherrschen (siehe Maestro/MasterCard-Cobranding).
Korrekt, deshalb vermute ich stark, dass man mit der expliziten Auswahl zumindest startet. Die Verordnung tritt ja im Juni in Kraft und man möchte sicherlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Verstehe es jetzt immer noch nicht richtig. Wird dem Kunden nun frei stehen ELV abzulehnen und dann zw. girocard und maestro zu waehlen ?
ELV ist noch nicht sicher, Auswahl girocard & Maestro ist sicher.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Ich hätte gerne eine Girocard + Visa oder Mastercard in EINEM... So wie in Frankreich Carte Bleue + Visa, etc.

Maestro brauche ich nicht wirklich und VPay gleich gar nicht.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Glaubt ihr eigentlich irgendjemand, dass ab Juni die Terminals ueberall zum Kunden gedreht sein werden?