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Ist jetzt nicht böse gemeint, aber man sollte nicht mit Grundgesetzen argumentieren, wenn man nicht viel Ahnung vom Rechtssystem hat.Ich weiß auf was du dich beziehst, MaxBerlin hatte das herausgesucht, aber meiner Meinung nach (ich bin ja kein Jurist), kann auch ein Vertrag mit der Kreditkartenfirma kein dt. Grundgesetz aushebeln.
Auf gesetzliche Rechte kann man auch verzichten. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber meisten Rechte sind nicht unbeschränkt und auch nicht unverzichtbar.
Ein Beispiel:
Du hast ein Auto. Das Auto gehört dir, du bist also Eingentümer. Das Eigentumsrecht ist sogar im Grundgesetz garantiert. Trotzdem kannst du auf dein Eigentum verzichten oder das Eigentum aufgeben, indem du z.B. einen Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag abschließt. Wenn du wirksam einen Kaufvertrag abgeschlossen hast und dann der Käufer dein Auto haben will, dann kann er sogar zu Gericht gehen und auf Erfüllung klagen. Und es wird dir dann gar nichts nützen, wenn du vor Gericht argumentierst, dass dir im Grundgesetz ja das Eigentum garantiert wird. Der Vertrag, den du freiwillig abgeschlossen hast, ist somit "stärker" als die Eigentumgarantie des Grundgesetzes.
So ähnlich ist es, wenn man einen Kartenakzeptanzvertrag abschließt, in dem drinnen steht, dass man Maestro akzeptieren muss. Da man den Vertrag freiwillig schließt, ist es auch kein rechtliches Problem, dass man in der Hinsicht die Vertragsfreiheit mindert. Denn das Grundgesetz besagt nämlich nicht, dass auf die Vertragsfreiheit nicht verzichtet werden kann. Daher ist die oben genannte Entscheidung des LG auch völlig richtig.
Es steht dem Händler ja auch frei, den Akzeptanzvertrag wieder zu kündigen und nur Bargeld zu akzeptieren.