Ja gut, wenn man die Vorschrift wörtlich auslegt, handelt es sich bei ELV ja wirklich nicht um ein Kartenzahlverfahren", da es keine verbindlich entscheidende zentrale Organisation gibt, es jeder auf eigene Faust machen kann und es da keine absolut festen Regeln gibt, außer, dass am Ende eine SEPA-Lastschrift vom durch die Kartennummer ermittelten Girokonto steht.
Aber auch ich würde sagen, dass die strenge Extrawurst-Interpretation absolut lebensfern ist.
Die frühere Rechtslage war, dass es nicht in der Hand des Kunden lag, wie (über welches Verfahren) das zur Karte gehörige Konto belastet wird. Hierdurch wurde dem Kunden die Möglichkeit entzogen, eine für ihn bessere (z.B. durch Chargeback, Cashback usw.) Methode zu wählen, obwohl seine Karte theoretisch mehrere Verfahren einschließlich des für ihn besseren beherrschte, der Händler diese auch akzeptieren konnte.
Der Gesetzgeber hat, um dieses Problem zu beseitigen, Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/751 eingeführt, so dass dem Zahler ermöglicht wird, zwischen den verschiedenen akzeptierten Kartenzahlverfahren eine Auswahl zu treffen. Da ELV etwas besonderes Deutsches ist und im Rest Europas solche gefährlichen Verfahren mit Recht sich nicht durchgesetzt haben, wird der europäische Gesetzgeber das im Zweifel übersehen haben. Hätte er dieses exotische Nicht-Fisch-Nicht-Fleisch-Verfahren nämlich gekannt, hätte er mit Sicherheit eine besondere Klarstellung ins Gesetz eingeführt und das nicht so beiläufig ausgeschlossen.
Das vom Gesetzgeber angestrebte Grundprinzip ist: Der Zahler, also der Kunde kann wählen. Das muss dann auch entsprechend für das Nicht-Kartenzahlverfahren ELV gelten, da die verbraucherschützenden Erwägungen ja genauso gültig sind.
Natürlich ist es Quatsch, zu sagen, es ist was besonderes Deutsches, was Besseres und Separates, und da verbitte man sich eine Einmischung von außen (jedenfalls sofern es sonst allgemein Hobby ist, den überzeugten Europäer zu spielen - wenn nicht gerade Amazon ein Versandzentrum in Polen eröffnet).
Ich könnte mir vorstellen, dass (sofern überhaupt jemand klagt - wenn wir uns das DCC-Unwesen anschauen, ist die Bereitschaft doch da, geltendes Recht zu brechen, sofern man ohne Probleme davonkommt und sich keiner wehrt) es ein jahrelanges Hickhack geben wird, die deutschen Staatsorgane eher passiv reagieren, man aber auf europäischer Ebene diese künstliche Unterscheidung nicht so recht versteht. Am Ende könnte eine Entscheidung auf europäischer Ebene stehen und nicht unbedingt pro ELV. So wie erst der EGMR bestimmte Auswüchse des kirchlichen "Arbeitsrechts" in Deutschland korrigiert hat, weil man da mit der gebotenen Distanz an die Dinge rangegangen ist.
Aber das ist nur mein Bauchgefühl.