Wie immer "Recht bekommen <-> Recht haben", der Aufwand ist vermutlich zu groß zu alle Instanzen zu klagen. Und Amtrichter sind ja nicht gerade für Kompetenz in solchen Situationen bekannt. Dann heißt es Fehler könnten ja mal passieren und vor Einkauf bei REWE hätte man doch den Kontostand überprüfen können.
Ist nicht zumutbar.
Es gibt schliesslich keinen sachlichen Grund dafür, den Kontostand jedes Mal anzuschauen. Wer vor dem ALDI-Einkauf seinen Kontostand von 100 kennt, und dann für 40 einkauft, der darf sich (abseits anderer Belastungen) darauf verlassen, dass er nun noch 60 EUR ausgeben kann.
Im übrigen ist es auch oft sinnlos, da der angezeigte Kontostand ohnehin nicht aussagekräftig aktuell genug ist:
Auch PIN-Zahlungen werden oft nicht sofort gebucht bzw. im Kontostand angezeigt.
Sprich: Selbst wenn man den Betrag überprüft, kann das Problem ganz genauso auftreten.
Rechtlich könnte man dann von Aldis Netzbetreiber Schadenersatz fordern, doch ob das so einfach ist?
Sollte man das anstatt beim Terminal-/Netzbetreiber nicht lieber bei ALDI selbst? Ich denke, ALDI ist für seine Terminals verantwortlich und hat das Problem zu vertreten. Mich als Kunden muss das nicht jucken, wer bei denen die Terminals betreibt. Ich erfahre ja beim Zahlvorgang nicht mal den Namen dieser Firma, geschweige denn, dass ich sehe, wo da eine Verpflichtung entstünde.
Analog: Wenn ich bei comdirect, consors oder sonstwo Wertpapiere ordere oder (noch viel "schadenswahrscheinlicher"!) verkaufe, dann muss ich mich auch nicht mit Clearstream, irgendeinem Transfer Agent oder sonstwem auseinandersetzen, wenn es nicht klappt.
Last but not least wäre die Frage, ob ich nicht (auch) bei der kartenausgebenden Bank fordere - da diese im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Doppelbuchungen vermeiden sollte.