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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
625
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Bei einer Total-Tankstelle in Osterfeld (Sachens-Anhalt) wurde letzten Sonntag die Annahme meiner Kreditkarte wegen "Leitungsprobleme" verweigert. Mit Begriffen wie Imprinter und Genehmigungsservice konnte das unfreundliche Tankstellenpersonal nichts anfangen.
Reaktion von Mastercard:
Hallo KvR, es gibt noch Imprinter oder eine Autorisierung über den Genehmigungsservice. Ob der Händler es anbietet, entscheidet er zusammen mit seiner Acquiring Bank. Die Entscheidung liegt also nicht bei MasterCard. Viele Grüße vom MasterCard Team
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Vielen Dank für die Information!

Das führt m.E. wesentliche Eigenschaften einer Kreditkarte ad absurdum, wenn selbst die fall-back-Lösungen Ermessenssache sind. Besonders der Genehmigungsservice müsste ja immer als letzte Möglichkeit bereitstehen. Oder waren in dem Gebiet auch alle Telefonverbindungen zusammengebrochen? (Hochwasser? Tornado?)
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wird lustig werden nächste Woche...



@KvR: Was machen die dann, wenn man kein Bargeld mit hat, aber schon getankt hat? Rechnung mit nachhause geben?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Nach einer Ansicht muss sich der Kunde sofort auf eigene Kosten Bargeld beschaffen, wenn der Händler aus irgendeinem Grund die Karte nicht annimmt: „Erst ab 10 Euro“: Weshalb Sie nicht überall mit EC-Karte zahlen können | Recht

Das ist natürlich eine unzulässige Vereinfachung. Jedenfalls wenn die Kartenakzeptanz an der Tür mit Aufklebern beworben wird, hat das mit Zechprellerei (anders als im Artikel dargestellt) wirklich nichts zu tun. Selbst wenn man den Acquiringvertrag nicht als Vertrag zugunsten Dritter ansieht, so ist immerhin durch das Anbringen der Logos implizit vereinbart worden, dass der Kunde genausogut mit Karte zahlen kann wie mit Bargeld (vgl. Richard Hooley, ‘Payment in a Cashless Society’ in Barry A K Rider (ed), The Realm of Company Law (Kluwer 1998), S. 258 m.w.N. - ein wahrer Lesegenuss).

Personalien dalassen (damit man mir eine Rechnung schicken kann) würde ich in einem solchen Fall durchaus machen, mehr aber auch nicht.

In der Praxis ist das Beharren auf dem Recht natürlich nicht immer durchsetzbar - wenn man im Eiscafé sich eine Kugel für mittlerweile 1,20 EUR holt und das beworbene Kartenterminal (an der Tür kleben Visa und EC-ELV) leider "defekt" sei. Aber im Restaurant oder an der Tankstelle kann man es mal darauf ankommen lassen. Hätten sie halt die Logos entfernen müssen oder einen Zettel drankleben, dass Kartenzahlung leider nicht geht - dafür hätte ich eher noch Verständnis.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Nach einer Ansicht muss sich der Kunde sofort auf eigene Kosten Bargeld beschaffen, wenn der Händler aus irgendeinem Grund die Karte nicht annimmt: „Erst ab 10 Euro“: Weshalb Sie nicht überall mit EC-Karte zahlen können | Recht
Die Frage ist, wie du schon sagst, was ist, wenn der Betreiber mit Kartenzahlung per Akzeptanzlogo "wirbt".
Darauf ist der Artikel nicht eingegangen.

Im übrigen stelle ich mir die Frage:
"Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartenorganisationen ist man dann aber zur Barzahlung verpflichtet."

Hat man die, gerade als besonders schützenswerter Privatkunde, denn überhaupt wirksam akzeptiert? Ich sehe auch keinen Hinweis dergleichen bei meinen Karten-AGB (und der Hinweis, der Emittent sei nicht für eine Nichtakzeptanz verantwort, ist dies auch nicht).

Die Schublade mit den Ausweisen und anderen als Pfand hinterlegten Dingen weiter füllen.
Im Artikel von MaxBerlin steht's auch nochmal, dass das Verlangen der Hinterlegung des Personalausweis illegal ist.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Vielen Dank für die Information!

Das führt m.E. wesentliche Eigenschaften einer Kreditkarte ad absurdum, wenn selbst die fall-back-Lösungen Ermessenssache sind. Besonders der Genehmigungsservice müsste ja immer als letzte Möglichkeit bereitstehen. Oder waren in dem Gebiet auch alle Telefonverbindungen zusammengebrochen? (Hochwasser? Tornado?)

Warum sollte ein Händler sich um Fallback Lösungen kümmern? Das kann der Kunde doch auch ganz prima in dem er mit Bargeld zahlt? Und da der Kunde in der Bringschuld ist liegt es auf der Hand wer sich um eine Fall Back Lösung bemühen muss.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Warum sollte ein Händler sich um Fallback Lösungen kümmern? Das kann der Kunde doch auch ganz prima in dem er mit Bargeld zahlt? Und da der Kunde in der Bringschuld ist liegt es auf der Hand wer sich um eine Fall Back Lösung bemühen muss.

Wieso sollte der Kunde mit Bargeld zahlen müssen, wenn im Vertrag Kartenzahlung vereinbart wurde?
 
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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Warum sollte ein Händler sich um Fallback Lösungen kümmern? Das kann der Kunde doch auch ganz prima in dem er mit Bargeld zahlt? Und da der Kunde in der Bringschuld ist liegt es auf der Hand wer sich um eine Fall Back Lösung bemühen muss.
Naja... Wenn der Händler an der Tür mit Kartenzahlung wirbt, muss das hinterher auf funktionieren!

Waren kann man wieder in das Regal zurückstellen, im Restaurant/an der Tankstelle geht das eben nicht. Hier hat nach m.M. der Händer die Funktionsfähigkeit der Kartenzahlung sicherzustellen und ansonsten mit den unsicheren Konsequenzen, wie z.B. Zahlung per Rechnung, zu leben.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
625
Rechtsanwalt Nierenz meinte:
"Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartenorganisationen ist man dann aber zur Barzahlung verpflichtet."
Bei ungedeckten Kreditkarten mag das stimmen, aber bei Netzwerkstörungen usw. kann ich mir das kaum vorstellen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wieso sollte der Kunde mit Bargeld zahlen müssen, wenn im Vertrag Kartenzahlung vereinbart wurde?

Der Kunde muss zahlen - wie ist egal aber er muss bezahlen - und wenn Karten nicht funktionieren gibt es zwei Möglichkeiten

Bargeld oder Rückabwicklung. Denn es wurde ja auch nicht "auf Rechnung" vereinbart.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Naja... Wenn der Händler an der Tür mit Kartenzahlung wirbt, muss das hinterher auf funktionieren!

Waren kann man wieder in das Regal zurückstellen, im Restaurant/an der Tankstelle geht das eben nicht. Hier hat nach m.M. der Händer die Funktionsfähigkeit der Kartenzahlung sicherzustellen und ansonsten mit den unsicheren Konsequenzen, wie z.B. Zahlung per Rechnung, zu leben.


Nein die Geräte müssen eben nicht funktionieren - der Händler verantwortet ja nicht die Infrastruktur. Der Kunde der bargeldlos zahlen möchte ist ja genauso für die Struktur verantwortlich wie der Händler. Was wenn z.B. die Karte nicht funktioniert? Kann der Händler dann auch auf Kartenzahlung bestehen? Wohl kaum.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
625
Der Kunde muss zahlen - wie ist egal aber er muss bezahlen - und wenn Karten nicht funktionieren gibt es zwei Möglichkeiten

Bargeld oder Rückabwicklung. Denn es wurde ja auch nicht "auf Rechnung" vereinbart.
Das wird an einer Tankstelle etwas schwierig, wenn getankt wurde. Das ist dann ein Problem des Tankstellenbetreibers, nicht des Kunden, falls nicht durch Verschulden des Kunden eine Kartenzahlung nicht funktioniert und entsprechende Kartenlogos an der Eingangstür vorhanden sind.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Das wird an einer Tankstelle etwas schwierig, wenn getankt wurde. Das ist dann ein Problem des Tankstellenbetreibers, nicht des Kunden, falls nicht durch Verschulden des Kunden eine Kartenzahlung nicht funktioniert und entsprechende Kartenlogos an der Eingangstür vorhanden sind.

Warum man kann doch Benzin wunderbar abpumpen. Wenn du ohne Bezahlung wegfährst ist das Diebstahl. Das bezahlen ist das Problem des Kundens - den Geldschulden sind Bringschulden - sich da auf einen Zahlungsweg zu berufen funktioniert nicht.

Wie gesagt der Händler haftet nicht für eine defekte Infrastruktur - das ist "Risiko" des Kundens - den dieser ist in der Bringschuld und kann sich nicht auf eine bestimmte Zahlungsart berufen. Schwieriger wird es wenn der Kunde mit einem 200€ oder 500€ Schein bezahlen möchte und der Händler dies ablehnt.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Wenn man dies hier
http://www.sparda-verband.de/medien/spardaaspekte_mif.pdf
liest, gewinnt man den Eindruck, die EU reguliere manches nur, um - absichtlich oder unabsichtlich - kleinere und genossenschaftliche Institute in D zu schwächen. Es geht zwar hauptsächlich um die Interbanken-Entgelte bzw. deren Deckelung, die App Selection klingt aber ebenfalls an;
aber die Richtung ist klar: wenn durch die Regulierung und Deckelung die kleinen Banken nichts mehr am Kartengeschäft verdienen, werden sie irgendwann Gebühren pro Posten (Kartenzahlung) erheben. Das wird dann ein Institut nach dem anderen einführen; Kunden wandern ab, die Fixkosten werden auf die verbleibenden verteilt. Am Ende bleiben die Banken im Markt die den längsten Atem haben und am Grössten sind. :(

Kernpunkt in obigem Papier ist, dass die EU meint einen fragmentierten Markt zu haben; die Tatsache dass es unterschiedliche "gewachsene Strukturen" in den Mitgliedsstaaten gibt wird von der EU-Kommission einfach uminterpretiert, als seien da diskriminierende Monopolisten am Werk gewesen.

Die Sparda-Banken (und wohl viele genossenschaftlichen) seien eben NUR Issuer; andere Banken aus dem privaten Sektor seien Issuer UND Acquirer und bei letzteren würde sich die Regulierung mehr oder minder "plusminus Null" ausgleichen (Acquirer profitieren, können Margen ausweiten). Daher würden Sparda-Banken und genossenschaftliche die ein risikoarmes Geschäft betreiben , über Gebühr bestraft. Ich finde einzelne Argumente durchaus bedenkenswert.

Schade um den schönen Wettbewerb ..
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wenn man dies hier
http://www.sparda-verband.de/medien/spardaaspekte_mif.pdf
liest, gewinnt man den Eindruck, die EU reguliere manches nur, um - absichtlich oder unabsichtlich - kleinere und genossenschaftliche Institute in D zu schwächen. Es geht zwar hauptsächlich um die Interbanken-Entgelte bzw. deren Deckelung, die App Selection klingt aber ebenfalls an;
aber die Richtung ist klar: wenn durch die Regulierung und Deckelung die kleinen Banken nichts mehr am Kartengeschäft verdienen, werden sie irgendwann Gebühren pro Posten (Kartenzahlung) erheben. Das wird dann ein Institut nach dem anderen einführen; Kunden wandern ab, die Fixkosten werden auf die verbleibenden verteilt. Am Ende bleiben die Banken im Markt die den längsten Atem haben und am Grössten sind. :(

Kernpunkt in obigem Papier ist, dass die EU meint einen fragmentierten Markt zu haben; die Tatsache dass es unterschiedliche "gewachsene Strukturen" in den Mitgliedsstaaten gibt wird von der EU-Kommission einfach uminterpretiert, als seien da diskriminierende Monopolisten am Werk gewesen.

Die Sparda-Banken (und wohl viele genossenschaftlichen) seien eben NUR Issuer; andere Banken aus dem privaten Sektor seien Issuer UND Acquirer und bei letzteren würde sich die Regulierung mehr oder minder "plusminus Null" ausgleichen (Acquirer profitieren, können Margen ausweiten). Daher würden Sparda-Banken und genossenschaftliche die ein risikoarmes Geschäft betreiben , über Gebühr bestraft. Ich finde einzelne Argumente durchaus bedenkenswert.

Schade um den schönen Wettbewerb ..

Steht es den Sparda-Banken nicht offen, auch Acquirer zu werden und so in ein margenstarkes Segment einzusteigen?
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Sie müssten zumindest ihre Satzungen ändern (auch eine Art "Gesetz"), und dies innerdemokratisch angehen; zudem wird dafür der Markenkern verwässert wenn nicht alle den Schritt nachvollziehen, zumal der Sparda-Sektor ja auch eine heterogene Landschaft ist.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Nein die Geräte müssen eben nicht funktionieren - der Händler verantwortet ja nicht die Infrastruktur. Der Kunde der bargeldlos zahlen möchte ist ja genauso für die Struktur verantwortlich wie der Händler. Was wenn z.B. die Karte nicht funktioniert? Kann der Händler dann auch auf Kartenzahlung bestehen? Wohl kaum.
Also verantwortet der Kunde die Infrastruktur?
Wenn die Karte des Kunden defekt ist, sieht die Sache doch ganz anders aus!

Warum man kann doch Benzin wunderbar abpumpen. Wenn du ohne Bezahlung wegfährst ist das Diebstahl. Das bezahlen ist das Problem des Kundens - den Geldschulden sind Bringschulden - sich da auf einen Zahlungsweg zu berufen funktioniert nicht.

Wie gesagt der Händler haftet nicht für eine defekte Infrastruktur - das ist "Risiko" des Kundens - den dieser ist in der Bringschuld und kann sich nicht auf eine bestimmte Zahlungsart berufen. Schwieriger wird es wenn der Kunde mit einem 200€ oder 500€ Schein bezahlen möchte und der Händler dies ablehnt.
1. Bringschulden ja, aber der Händler hat sich zu Mitwirkung verpflichtet! Wenn das Akzeptanzlogo an der Tür klebt und der Kunde mit Karte zahlen möchte, hat man sich nunmal auf die Kartenzahlung geeinigt. Hängt ein Zettel an der Tür, dass Kartenzahlung nicht möglich ist, wäre dies meiner Meinung nach wieder etwas anderes.
2. In dem Falle wäre es höchstens Unterschlagung. Wenn der Kunde zahlungswillig ist und seine Adresse hinterlässt, halte ich selbst das für äußerst fragwürdig!
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Also verantwortet der Kunde die Infrastruktur?

Für die funktionierende Infrastruktur "haften" Kunden und Händler gemeinsam (beide verlassen sich auf einen Dritten). Wenn diese Struktur nicht funktioniert gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Rückabwicklung
2. Andere Zahlungsweise

Wenn man sich nicht auf eine andere Zahlungsweise einigen kann bleibt nur Rückabwicklung.

Und nein wenn du (d)eine Adresse hinterlässt und dann wegfährst verhältst du dich nicht richtig und es wird mit ziemlicher Sicherheit Konsequenzen haben.

Es reicht nicht das du zahlungswillig bist - du musst schon bezahlen. Ein Störung muss nicht zwangsläufig vorher angezeigt werden - schliesslich kann eine solche Störung überraschend auftreten.

Du würdest ja auch nicht mit einem T-Shirt (das du kaufen willst) den Laden verlassen wenn die Zahlung per Karte nicht möglich ist - sondern würdest entweder anders bezahlen oder das Shirt liegen lassen - warum sollte das bei Benzin anders sein?
 
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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Für die funktionierende Infrastruktur "haften" Kunden und Händler gemeinsam (beide verlassen sich auf einen Dritten). Wenn diese Struktur nicht funktioniert gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Rückabwicklung
2. Andere Zahlungsweise

Wenn man sich nicht auf eine andere Zahlungsweise einigen kann bleibt nur Rückabwicklung.

Und nein wenn du (d)eine Adresse hinterlässt und dann wegfährst verhältst du dich nicht richtig und es wird mit ziemlicher Sicherheit Konsequenzen haben.
Das sehe ich anders, da der Kunde keinen Einfluss auf die Infrastruktur hat. Der Händler verlässt sich zwar auch auf einen Dritten, kann aber bspw. durch Backup / regelmäßige Updates ausfällen vorbeugen.

Und noch einmal: Wie stellst du dir das an der Tankstelle vor? Das Terminal des Händlers ist defekt und der Kunde hat kein Bargeld dabei.
1. Rückabwicklung funktioniert nicht.
2. Andere Zahlweise? Welche denn, außer per Rechnung?


Ich würde in diesem Fall gerne eine Kopie meines Ausweises machen lassen und unterschreiben, dass ich eine Rechnung von X € verursacht habe.

Aber was soll ich mehr machen?

*Ergänzung, nach Ergänzung von LH88*
Es reicht nicht das du zahlungswillig bist - du musst schon bezahlen. Ein Störung muss nicht zwangsläufig vorher angezeigt werden - schliesslich kann eine solche Störung überraschend auftreten.

Du würdest ja auch nicht mit einem T-Shirt (das du kaufen willst) den Laden verlassen wenn die Zahlung per Karte nicht möglich ist - sondern würdest entweder anders bezahlen oder das Shirt liegen lassen - warum sollte das bei Benzin anders sein?
Ja, ich würde es liegen lassen. Aber wie soll ich das Benzin "liegen lassen"?
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
LH88 schrieb:
Und nein wenn du (d)eine Adresse hinterlässt und dann wegfährst verhältst du dich nicht richtig und es wird mit ziemlicher Sicherheit Konsequenzen haben.
Ist das wirklich so? Selbst wenn der Kunde / die Kundin einen Schuldschein unterschreibt und der Tankstellenpächter darauf eingeht?


Wie ist denn die übliche Vorgehensweise am Beispiel der Tankstelle? :confused:
Angenommen, Kunde hat ausser Karte kein Zahlmittel dabei und Tankvorgang ist bereits abgeschlossen?

(Vielleicht weiß VF-User "gowest" etwas dazu?)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
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Das sehe ich anders, da der Kunde keinen Einfluss auf die Infrastruktur hat. Der Händler verlässt sich zwar auch auf einen Dritten, kann aber bspw. durch Backup / regelmäßige Updates ausfällen vorbeugen.

Und noch einmal: Wie stellst du dir das an der Tankstelle vor? Das Terminal des Händlers ist defekt und der Kunde hat kein Bargeld dabei.
1. Rückabwicklung funktioniert nicht.
2. Andere Zahlweise? Welche denn, außer per Rechnung?


Ich würde in diesem Fall gerne eine Kopie meines Ausweises machen lassen und unterschreiben, dass ich eine Rechnung von X € verursacht habe.

Aber was soll ich mehr machen?

So wie der Händler aus deiner Sicht zu einem Backup verpflichtet ist, ist auch der Kunde zu einem Backup verpflichtet. Sowohl Händler als auch Kunde haben keinen Einfluss auf die Struktur.

Die Rückabwicklung funktioniert problemlos, man kann Benzin ja abpumpen.

In der Realität werden da ja auch Lösungen gefunden - hier in diesem Forum versucht man aber gerne Realitätsfern zu argumentieren.