ANZEIGE
Die ganze Diskussion wird langsam absurd.
Wenn du damit argumentierst, dass es keinen vereinbarten Zahlungszeitpunkt gibt, dann könnte der Kunde nach dem Tanken einfach nachhause fahren und ein paar Tage später wieder kommen...
Nein, in den AGBs der Tankstellen wird das übrigens nicht mit "unmittelbar" beschrieben sondern mit "sofort" was wiederum mit "unverzüglich" übersetzt werden kann - alles unbestimmte Rechtsbegriffe die aber deutlich machen das man eben nicht tagelang Zeit hat - aber sie bestimmen eben keinen genauen Zeitpunkt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unver...80.9C_.E2.80.93_.E2.80.9Erechtzeitig.E2.80.9C
So aber jetzt ist vorbei - ich geh in den Biergarten.