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Nein.Ich sprach von zwei Möglichkeiten ich habe nie von einer zwingenden Rückabwicklung gesprochen, aber die neue Zahlungsweise muss eben vereinbart sein.
1. Rückabwicklung
2. Andere Zahlungsweise
Wenn man sich nicht auf eine andere Zahlungsweise einigen kann bleibt in der Konsequenz nur die Rückabwicklung.
Die Zahlungsweise per Karte wurde ja bereits Vertragsbestandteil.
Und wenn ich nun als Kunde darauf beharre, dass ich bitte per Kreditkarte zahle?
Was wäre denn dann dein Argument?
Es ist ja grundsätzlich kein Problem, dass ich dann halt später irgendwann vorbeikomme, um mit der Karte zu zahlen.