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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Modell 1 ist echt ganz gut. Ich hoffe es führt auch zu konsequent zum Kunden gerichteten Terminals.
Dann wird das "Kartengreifen" eben ein Ende haben und die Terminals zum Kunden gedreht, wo sie hingehören.
Noch ein herzlicher Lacher vor dem Schlafengehen. :LOL:


PS: Viele Läden haben ja Terminals zum Kunden. Ich bezweifle allerdings ziemlich, dass sich ausgerechnet bei den anderen gerade dadurch was ändert. Ich denke, wer bis jetzt nach dem Prinzip "Kassierer steckt" gearbeitet hat, der wird das auch weiterhin. Und wer sagt, dass nicht gerade jetzt erst recht die Terminals weggedreht werden, um zu verhindern, dass der Kunde eine "falsche" Auswahl trifft?
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Gut finde ich, dass bei Anwendung der Auswahl ELV aktiv gewählt oder abgewählt werden kann obwohl die vorher nochmal explizit

Das Lastschrift-Verfahren mit Unterschrift ist ein kontenbasiertes Zahlverfahren des Handels und unterliegt damit nicht der Regulierung, die sich ausschließlich auf von Bankinstituten ausgegebene Zahlverfahren beschränkt.

Schlecht find ich das man die Auswahl treffen muss bevor man die Karte steckt. Ich hätte mir gewünscht, das man die Karte steckt (oder vorhält) und dann in dem Fenster in dem heute der Betrag angezeigt wird und man den PIN eingibt auch das bevorzugte Verfahren genannt wird. Dann kann man mit PIN bestätigen (oder bei ELV einfach bestätigen, wenn man's denn möchte), das heisst kein Zeitverlust wenn man keine andere Auswahl trifft und man hält den Betrieb nicht auf falls man immer nur Auswahl am Anfang drückt um z.Bsp ein bestimmtes Verfahren zu vermeiden, wenns nicht erscheint kann man einfach weitermachen.

Des weiteren sehe ich auch das Problem, das man bei Kassen, an denen man nicht ans Lesegerät rankommt (bei uns z.Bsp. Toom) gar nicht erst auswählen kann. Das Karten grabschen würde eher aufhören wenn man immer bestätigen muss. Auch das kann die Servicekraft zwar machen aber da ist eventuell die Hemmschwelle höher.

Aber wie vermutet, es dauert noch, ist auch echt fies von den Regulierern so was soooo kurzfristig umgesetzt haben zu wollen.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Gleich zur Grafik auf Seite: "Nur wenn am Terminal eine Kombination aus den Zahlverfahren beider Kategorien 1 und 2 gemäß nachfolgender Übersicht aktiviert ist, muss entsprechend der Gesetzesvorgabe zur Anwendungsauswahl gehandelt werden."

Besteht da nicht zumindest prinzipiell Handlungsbedarf?
Verstehe ich auch nicht. Zumindest in der Verordnung EU 2015/751 lese ich nichts von einer Unterscheidung von ländereigenen und internationalen Schemes.


"Nachteile der Becn-Lösung laut Übersicht: Keine"
Hätte da ja eine ehrliche Argumentation erwartet

Nachteile der Lösung 3 bringt dagegen den wirklichen Grund auf den Punkt
"Die Akzeptanzstelle / der Händler wird mithöheren Kartengebühren belastet"

Nachteil der Lösung 3 soll auch sein
"Nicht im produktiven Umfeld erprobteFunktionalität."

Was ein Witz. Bei MasterCard/Maestro-Kombikarten kommt genau das ja bereits vor. Dagegen wird dieser Grund nicht als Nachteil bei Lösung 1 angeführt, trotzdem möchte man aber eine Migrationsfrist, weil die Lösung 1 ja nicht getestet worden sei.

Lustig ist die ganze Migrationsfrist, die sie haben wollen, nur weil sie das Thema verpennt haben. Die Verordnung ist ja vor über einem Jahr in Kraft getreten, nur die einigen Artikel erst jetzt. Seit einem Jahr hätte man schon an einer Lösung arbeiten können. Hätte bei Gesetzesänderungen auch gerne ein Migrationsfrist, kann mich nicht so schnell auf die Änderungen einstellen.



tl;dr De facto wird sich dank Kartengrabschen, Terminal zu Kassiererin und Tasten drücken vor Einstecken rein gar nichts ändern, wenn die BaFin dies tatsächlich erlaubt. Sie schien aber an der Lösung zu 9. Juni interessiert, deshalb glaube ich nicht, dass man da eine Migrationsfrist einräumt.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
625
Aber wie vermutet, es dauert noch, ist auch echt fies von den Regulierern so was soooo kurzfristig umgesetzt haben zu wollen.
Ja, 13 Monate um die Terminal-Software umzukrempeln ist wenig Zeit. Die Auswahlmöglichkeit war natürlich schon längst vorhanden (siehe Fidor-Smartcard), aber durch das Lieblingskind ELV war der Zeitrahmen von etwas mehr als einem Jahr für die technische Umsetzung bestimmt viel zu kurz.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
625
tl;dr De facto wird sich dank Kartengrabschen, Terminal zu Kassiererin und Tasten drücken vor Einstecken rein gar nichts ändern, wenn die BaFin dies tatsächlich erlaubt. Sie schien aber an der Lösung zu 9. Juni interessiert, deshalb glaube ich nicht, dass man da eine Migrationsfrist einräumt.
Die Banken sollten in den Kartenbedingungen aufnehmen, dass die girocard nicht aus der Hand gegeben werden darf. Bei Mastercard in Österreich gehört das zu den Sorgfaltspflichten eines Kreditkarteninhabers. Z.B. hier zu lesen:
Eine Weitergabe der MasterCard Kreditkarte an dritte Personen ist nicht zulässig.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
625
In den vergangenen anderthalb Jahren hatte ich etwa eine Handvoll ELV-Buchungen. Die ELV-Daten wurden immer über den Magnetstreifen ausgelesen. Hat es Sinn, diesen mit einem Magneten zu "behandeln", um das ELV unmöglich zu machen?
 

RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
In den vergangenen anderthalb Jahren hatte ich etwa eine Handvoll ELV-Buchungen. Die ELV-Daten wurden immer über den Magnetstreifen ausgelesen. Hat es Sinn, diesen mit einem Magneten zu "behandeln", um das ELV unmöglich zu machen?

Das macht vermutlich wenig Sinn. Rewe, H&M und Penny erzeugen Lastschriften definitiv über den Chip, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
 
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bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Entschuldigung, aber wer sagt / wo steht, dass "es" noch dauert? Quelle?

http://www.b-ec-n.de/files/documents/160531-2a BecN_WebInfo IF-VO ApplSel .pdf

Das Thema Application Selection ist in der IF-VO für den 09.06.2016 terminiert. Mangels bislangverfügbarer Terminal-Software in einer Version, die allen Anforderungen vollumfänglich entspricht, wirdaktuell von den Gesetzgebern über ein angemessenes Migrations-Zeitfenster beraten.

Und zu der von den Händlern favorisierten Lösung:

Das Update ist voraussichtlich ab dem 3.Quartal 2016 zur Installation verfügbar. Überindividuelle Termine informiert Sie IhrAnsprechpartner, Terminal-Dienstleister oderNetzbetreiber

Außerdem noch:

Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass im deutschen Markt die Migration der Terminals auf Basis der Änderungen zum TA 7.1 auch rund 300.000 Terminals trifft, für die kein Softwareupdate verfügbar sein wird und die nur durch einen Tausch der Hardware auf diese Lösung bis Ende 2017 migriert werden können.

Kurz: An manchen Terminals wird es im Winter eine App Selection geben, an 300.000 weiteren erst 2017.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
ist auch echt fies von den Regulierern so was soooo kurzfristig umgesetzt haben zu wollen.
Die Regulierer haben genug Zeit eingeräumt. Der Witz ist eher, dass man sich bis wenige Tage vorher noch immer nicht für eine Lösung entschieden hat.

Man hätte ja auch schon vor einem Jahr auf die Idee kommen können, die beiden Lösungen in Testregionen auszuprobieren und beispielsweise zu beobachten, ob die Schlangen an der Kasse länger werden.

Was genau sollen die Regulierer denn machen? Es 10 Jahre vorher ankündigen? Höchswahrscheinlich hätte man dann auch bis zum letzten Moment gewartet.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Was haben eigentlich App-Selection und DCC gemeinsam?

Antwort: Bei beiden ist vorgeschrieben, dass der Kunde das Recht auf die Auswahl hat.

Könnten jetzt nicht die DCC-Abzocker auf dumme Gedanken kommen? So nach der Art:
"Hey, die Deutschen haben ja eine echt tolle Idee, wie man die Auswahl für den Kunden noch vereinfachen kann. So eine Auswahl-Taste wäre sicher auch was für uns."
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ja, Opt-in ist zwar vom Gesetz gefordert, faktisch ist es oft eher Opt-out.

Und auf Flyertalk wird z.B. aus China berichtet, dass man teilweise in einem engen Zeitfenster auf Abbrechen drücken muss, um in Ortswährung die Karte belastet zu bekommen. Dort gilt zwar Art. 49 der ZDRL nicht (auch wenn China wahrscheinlich früher EU-Mitglied wird als die Türkei...), aber sehr wohl die Regeln der Zahlungssysteme.

Aber genau das ist es ja. Es dient alles nur der Sicherstellung der Geschwindigkeit und dass der arme Verbraucher, der ja sonst durch die Wahl überfordert werden könnte... ihr wisst schon.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Könnten jetzt nicht die DCC-Abzocker auf dumme Gedanken kommen? So nach der Art:
"Hey, die Deutschen haben ja eine echt tolle Idee, wie man die Auswahl für den Kunden noch vereinfachen kann. So eine Auswahl-Taste wäre sicher auch was für uns."

Wäre ja im spirit des BeCn-Vorschlags. Keine Beratung an der Kasse und Kunden, die es nicht interessiert, bekommen die für den Händler günstigste Variante;)

Glücklicherweise haben da MasterCard & Visa Vorgaben, wie der Kunde genau informiert werden soll. Ob das unter die Steering Rules der Verordnung fällt kann doch sehr bezweifelt werden, deshalb wird es wohl da keine Änderungen geben.

Edit: Weiß eigentlich jemand, wie das jetzt mit den MasterCard & Maestro-Kombikarten aussehen wird, wenn der BeCn-Vorschlag umgesetzt wird? Angeblich soll es ja nicht betroffen sein, da beides derselben Kategorie angehört, was ich mir aber ziemlich schwer vorstellen kann. Zudem erfordern die MasterCard-Regularien derzeit ja noch die explizite Auswahl des Applikation bei solchen Karten. Und einknicken werden die da sicher nicht.
 
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Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Das macht vermutlich wenig Sinn. Rewe, H&M und Penny erzeugen Lastschriften definitiv über den Chip, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Seit 01.02. müssen alle Terminals in Deutschland EuroELV (also über Chip) nutzen, der Magnetkartenlesen ist hierfür nicht mehr freigeschaltet.
Zumindest nicht an den Ingenico, REA und Atos Geräten die ich kenne.
 
T

t-tommy1

Guest
Alle Terminals bei allen deutschen Netzbetreibern.

Bei Händlern, die einen Tausch verweigert haben,
wurde ELV bzw. teilweise auch das ganze Terminal gesperrt.

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. ;)
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Seit 01.02. müssen alle Terminals in Deutschland EuroELV (also über Chip) nutzen, der Magnetkartenlesen ist hierfür nicht mehr freigeschaltet.
Zumindest nicht an den Ingenico, REA und Atos Geräten die ich kenne.

Ist Euro-ELV dasselbe wie SEPA-ELV? Den Begriff sehe ich z.Zt. öfters auf Kassenzetteln (Real und andere)...
ich frage mich bei SEPA-ELV, ob das bedeutet dass EU-Ausländer (bei Verwendung ihrer heimischen Analoga zur deutschen Girocard) jetzt unser ELV europaweit ausgedehnt übergebraten äh, angeboten bekommen, wenn sie in D einkaufen? also grenzüberschreitende Lastschrift bei Pseudo-Kartenzahlung?

und da frage ich mich noch wie das geht? kann von "carte bleue" (das meine ich als Platzhalter für andere nationale Systeme) die SEPA-Kontonummer ausgelesen werden? oder heisst SEPA-ELV nur, dass bei deutschen girocards jetzt mit SEPA gearbeitet wird - wobei der Begriff Euro-ELV hierfür eine Weltläufigkeit und -offenheit suggerieren würde die dann gar nicht gegeben ist ...
 
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nrw

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
299
0
Bisher ist es mir noch nicht passiert, dass ich mit meiner VPay-Karte einer EU-Bank ein ELV-Mandat unterschreiben musste.
Es wäre wahrscheinlich auch schwerer möglich meine Identität herauszufinden, wenn ich die Lastschrift zurückgeben würde, da statt einer deutschen Bank, für die das Prozedere ein alltäglicher Vorgang ist, ein ausländisches Kreditinstitut kontaktiert werden muss. Eventuell sprechen dann noch das dortige Bankgeheimnis gegen eine Herausgabe der Daten und schon kann der Händler bzw. der Dienstleister die Forderung abschreiben.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
ich frage mich bei SEPA-ELV, ob das bedeutet dass EU-Ausländer (bei Verwendung ihrer heimischen Analoga zur deutschen Girocard) jetzt unser ELV europaweit ausgedehnt übergebraten äh, angeboten bekommen, wenn sie in D einkaufen? also grenzüberschreitende Lastschrift bei Pseudo-Kartenzahlung?

Zumindest bei ausländischen Maestro oder VPay Karten kann die Kontonummer gar nicht elektronisch ausgelesen werden. Aber auch bei der inländischen Number26-Maestro wirst du nie mit ELV bezahlen können/müssen.

Wie es mit anderen nationalen Systemen aussieht, weiß ich nicht, aber Kunden aus Ländern ohne nationales System (zB AT oder NL) können kein ELV aufgezwungen bekommen.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
625
Alle Terminals bei allen deutschen Netzbetreibern.

Bei Händlern, die einen Tausch verweigert haben,
wurde ELV bzw. teilweise auch das ganze Terminal gesperrt.

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. ;)
Z.B. die Tankstelle von mac OIL in Berlin-Spandau. Dort ist sogar ein NFC-taugliches Terminal vorhanden, Modell weiß ich nicht. ELV ging letzte Woche über den Magnetstreifen.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
ich war gestern auf der Post(-bank) und habe mal gefragt. Fazit: "niemand weiss niemals nichts" von App Selection. Scheint Banken eher weniger zu berühren.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
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Gibt's bei denen am Schalter überhaupt irgendwas zu selektieren?
Oder nehmen sie immer noch nur girocard?
Im Postbank Finanzcenter in Berlin (Wittenbergplatz) konnte ich neulich mit der Number26 Maestro zahlen, obwohl man mir dort sagte, "dit jeht nich".
Karte einstecken, ausziehen, PIN eingeben. Fühlte sich nach Magnetstreifen-Transaktion an. Vermutlich irgendein historisches Überbleibsel. Denn mit der Fidor SmartCard (Magnetstreifen nur MasterCard, Chip beides) klappte das nie.

Auf dem Beleg stand dann unter anderem: "Kontonummer ######28FF".
Da wurden die vorletzte und vorvorletzte Stelle der Kartennummer aufgedruckt und als Teil einer Kontonummer fehlinterpretiert, weil das ja bei girocards so üblich ist.
Was für ein Glück, dass das System durch die nach girocard-Maßstäben "zu kurze" Kartennummer nicht komplett durcheinandergebracht wurde ;)
 
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