Gleich zur Grafik auf Seite: "Nur wenn am Terminal eine Kombination aus den Zahlverfahren beider Kategorien 1 und 2 gemäß nachfolgender Übersicht aktiviert ist, muss entsprechend der Gesetzesvorgabe zur Anwendungsauswahl gehandelt werden."
Besteht da nicht zumindest prinzipiell Handlungsbedarf?
Verstehe ich auch nicht. Zumindest in der Verordnung EU 2015/751 lese ich nichts von einer Unterscheidung von ländereigenen und internationalen Schemes.
"Nachteile der Becn-Lösung laut Übersicht: Keine"
Hätte da ja eine ehrliche Argumentation erwartet
Nachteile der Lösung 3 bringt dagegen den wirklichen Grund auf den Punkt
"Die Akzeptanzstelle / der Händler wird mithöheren Kartengebühren belastet"
Nachteil der Lösung 3 soll auch sein
"Nicht im produktiven Umfeld erprobteFunktionalität."
Was ein Witz. Bei MasterCard/Maestro-Kombikarten kommt genau das ja bereits vor. Dagegen wird dieser Grund nicht als Nachteil bei Lösung 1 angeführt, trotzdem möchte man aber eine Migrationsfrist, weil die Lösung 1 ja nicht getestet worden sei.
Lustig ist die ganze Migrationsfrist, die sie haben wollen, nur weil sie das Thema verpennt haben. Die Verordnung ist ja vor über einem Jahr in Kraft getreten, nur die einigen Artikel erst jetzt. Seit einem Jahr hätte man schon an einer Lösung arbeiten können. Hätte bei Gesetzesänderungen auch gerne ein Migrationsfrist, kann mich nicht so schnell auf die Änderungen einstellen.
tl;dr De facto wird sich dank Kartengrabschen, Terminal zu Kassiererin und Tasten drücken vor Einstecken rein gar nichts ändern, wenn die BaFin dies tatsächlich erlaubt. Sie schien aber an der Lösung zu 9. Juni interessiert, deshalb glaube ich nicht, dass man da eine Migrationsfrist einräumt.