• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

ANZEIGE

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
ANZEIGE
Daher auch mein Thread zu Auslandskonten ;-)

Mittlerweile habe ich allerdings die Number26 Maestro durch die Fidor Smartcard ersetzt, daher ist die Schufa zumindest kein single point of failure mehr.

Bei einer Pfändung geht die Kontrolle viel weiter als eine einfache schufa Abfrage. Hier wird ein Kontenabruf durchgeführt der selbst Bankschließfächer beinhaltet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf

Da ab diesem Jahr auch das OECD CRS Abkommen umgesetzt wird, gehe ich mal davon aus, das im zukünftigen Kontenabruf auch sämtliche ausländischen Konten gemeldet werden.

OECD CRS | Automatischer Informationsaustausch - Steuerkanzlei St Matthew London
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
In der Praxis löse ich (und vermutlich auch viele andere Leute hier) das Problem mit mehreren Karten. Wenn die DKB girocard, .comdirect VISA, Number26 Maestro und Advanizia MasterCard alle nicht funktionieren wird es wohl am Terminal und nicht an der Karte bzw. am Kunden.

Wenn z.B. die Krankenkasse oder das Finanzamt deine Konten pfänden dann sind alle deine deutschen Konten dicht - selbst bei einem Guthaben das über den gepfändeten Betrag hinaus geht. (und ja die Behörden oder auch Gerichtsvollzieher können mit einer einfachen Abfrage alle deine deutschen Konten in Erfahrung bringen Schufa hin oder her).

Da ab diesem Jahr auch das OECD CRS Abkommen umgesetzt wird, gehe ich mal davon aus, das im zukünftigen Kontenabruf auch sämtliche ausländischen Konten gemeldet werden.

OECD CRS | Automatischer Informationsaustausch - Steuerkanzlei St Matthew London

Es ist aber unwahrscheinlich das in absehbarer Zeit dann auch automatisch deine ausländischen Konten gepfändet werden - den die unterliegen dem jeweils nationalen Recht und es würde schon sehr weit führen wenn z.B. ein deutscher Gerichtsvollzieher, eine Sachbearbeiterin der Krankenkasse oder des Ordnungsamtes OHNE jeweils nationale Hilfe auf ausländische Konten zugreifen könnten.

Nur so zur Info es Bedarf nicht besonders viel um in den Genuss einer Kontopfändung zu kommen - da kann ein nicht bezahlter Strafzettel reichen.
 
Zuletzt bearbeitet:

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
PS: Zu der anderen Frage wegen Fallback auf MS, ich bin mir nicht sicher ob es bis TA 7.2 geduldet wird. Die mir bekannten technischen Netzbetreiber haben es alle deaktiviert.

telecash zu TA 7.1 meinte:
Spätestens ab dem Jahr 2018 können girocard-Karten an in Deutschland betriebenen Terminals auch im „Interoperabilitäts-Notfall“ durch die TA 7.1-Maßnahmen, ausschließlich auf Basis der Chiptechnologie, abgewickelt werden. Damit wird die technische Migration von der Magnetstreifentechnologie zur Chiptechnologie vollendet.

aus folgender Meldung

Ich habe das jetzt so interpretiert, dass bis 2018 MS im Ausnahmefall zulässig ist, aber nicht der Regelfall. Muss aber gestehen, dass ich den TA an sich nicht gelesen habe.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
aus folgender Meldung

Ich habe das jetzt so interpretiert, dass bis 2018 MS im Ausnahmefall zulässig ist, aber nicht der Regelfall. Muss aber gestehen, dass ich den TA an sich nicht gelesen habe.[/FONT][/COLOR][/FONT][/COLOR]

Ja so irgendwie hatte ich was weit hinten in Erinnerung. Ich nehme an die techn. Netzbetreiber und Terminalhersteller haben sich darauf geeinigt diesen Teil schneller umzusetzen, so muss theoretisch keiner mehr Magnetkartenlesen verbauen (es gibt aber neben Zahlkarten andere Nutzungsgebiete für den MKL).
Aktuell scheitert der Notfall-Fallback, zumindest nach meinem Gefühl, ja oftmals noch an den Daten des EMV Chips, der keine offline-PIN bei girocard zulässt.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Wenn z.B. die Krankenkasse oder das Finanzamt deine Konten pfänden dann sind alle deine deutschen Konten dicht - selbst bei einem Guthaben das über den gepfändeten Betrag hinaus geht. (und ja die Behörden oder auch Gerichtsvollzieher können mit einer einfachen Abfrage alle deine deutschen Konten in Erfahrung bringen Schufa hin oder her).

Nach meinen Erfahrungen aus dem GEZ-Verweigerer Bekanntenkreis weiß ich, dass das Finanzamt immer zuerst versucht das zuletzt verwendete Konto (bspw. bei der letzten Steuererklärung) zu pfänden und keinen Kontenabruf macht. Was folgt wenn das erfolglos ist weiß ich nicht. Zusätzlich ist es bspw. bei der DKB so, dass das Konto nicht gesperrt wird sofern der Pfändungsbetrag durch Guthaben gedeckt ist. Deine Aussagen sind somit zumindest nicht allgemeingültig.
 
  • Like
Reaktionen: Amino und MaxBerlin

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Nach meinen Erfahrungen aus dem GEZ-Verweigerer Bekanntenkreis weiß ich, dass das Finanzamt immer zuerst versucht das zuletzt verwendete Konto (bspw. bei der letzten Steuererklärung) zu pfänden und keinen Kontenabruf macht. Was folgt wenn das erfolglos ist weiß ich nicht. Zusätzlich ist es bspw. bei der DKB so, dass das Konto nicht gesperrt wird sofern der Pfändungsbetrag durch Guthaben gedeckt ist. Deine Aussagen sind somit zumindest nicht allgemeingültig.


Doch, natürlich sind sie allgemeingültig - den das sind die Optionen die es in D gibt - wenn du jetzt von einem Gläubiger gepfändet wirst der eine Kontoverbindung von dir hat und das Konto einen entsprechenden Deckungsbetrag aufweist gibt es ja keinen Grund weiter zu machen.

Deine Variante ist eher die Spezialversion, den in der Regel kommt eine solche Pfändung ja aus heiterem Himmel weil man eben noch nichts mit dem Gläubiger zu tun hat. Denn wer z.B. weiss das ihm eine Pfändung droht kann sein Konto ohne Mühe in ein P Konto umwandeln - und ist vor solchen Überraschungen gefeit.

Das Konto ist in der Regel nur für den Betrag blockiert der der Pfändung unterliegt - das ist richtig - aber die Karten funktionieren in der Regel nicht mehr.

Gesamt gesehen kann man sagen das dies ein immer bedrohlicheres Szenario ist, das man natürlich runterspielen kann - angesichts der steigenden Zahlen der Kontenabrufe (auch wegen Nichtigkeiten - da geht es oft um Beträge von deutlich <500€) sollte man sich der Situation eben bewusst sein - und nicht davon ausgehen das alles was nicht in der Schufa steht auch nicht einsehbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Doch, natürlich sind sie allgemeingültig - den das sind die Optionen die es in D gibt - wenn du jetzt von einem Gläubiger gepfändet wirst der eine Kontoverbindung von dir hat und das Konto einen entsprechenden Deckungsbetrag aufweist gibt es ja keinen Grund weiter zu machen.

Das Konto ist in der Regel nur für den Betrag blockiert der der Pfändung unterliegt - das ist richtig - aber die Karten funktionieren in der Regel nicht mehr.

Dein anderer Beitrag hatte sich jedoch viel dramatischer angehört als das was du jetzt schreibst.

Bei den mir bekannten Fällen bei der DKB wurden keine Karten gesperrt. Selbst Kontokorrentkredite blieben erhalten. Es wurde einfach der gepfändete Betrag umgebucht.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
in der Regel kommt eine solche Pfändung ja aus heiterem Himmel weil man eben noch nichts mit dem Gläubiger zu tun hat.
Das scheint ja ziemlich krass zu sein in Deutschland. Zum Glück wohne ich in Österreich, da ist eine Pfändung nur möglich, wenn es ein rechtskräftiges Urteil oder einen rechtskräftigen Bescheid gibt. Ist das in Deutschland anders?
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Das scheint ja ziemlich krass zu sein in Deutschland. Zum Glück wohne ich in Österreich, da ist eine Pfändung nur möglich, wenn es ein rechtskräftiges Urteil oder einen rechtskräftigen Bescheid gibt. Ist das in Deutschland anders?

Bestimmte Dinge erlangen in D sofort Rechtskraft (z.B. Krankenkassenbeiträge von Arbeitgebern), andere erlangen durch Zustellung Rechtskraft usw. usw. - da reicht es wenn dir ein Brief nicht zugestellt wird (meistens sind es jedoch mehrere) das kommt in D vor allen in Großstädten wie Berlin vor weil die privaten Dienstleister alles andere als zuverlässig sind.

Früher wurden aber vor eine Pfändung meist noch ein Vollstreckungsbeamter losgeschickt - diesen Schritt überspringt man immer öfter.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
da reicht es wenn dir ein Brief nicht zugestellt wird (meistens sind es jedoch mehrere) das kommt in D vor allen in Großstädten wie Berlin vor weil die privaten Dienstleister alles andere als zuverlässig sind.
Also in Österreich muss die Zustellung nachgewiesen werden. Im Regelfall dadurch, dass der Übernehmer bei Übernahme unterschreibt. Wenn keiner zuhause ist, dann muss der Briefträger eine Benachrichtigung hinterlegen, dass der Brief bei der Post abholbar ist, in dem Fall gilt auch die Hinterlegung als Zustellung. Im Falle von Zustellmängeln (beispielsweise falsche Adresse oder keine Benachrichtigung über die Hinterlegung eingeworfen) ist die Zustellung unwirksam, mit der Folge, dass Rechtsmittelfristen nicht zu laufen beginnen. Im Zweifelsfall muss man sogar später den Briefträger als Zeuge laden, um abzuklären, ob mangelfrei zugestellt wurde oder nicht. Übrigens werden Zustellungen immer durch die Post durchgeführt (die Post ist hier so eine Art "Gehilfe" der Behörde) und nicht durch private Dienstleister.

Wird in Deutschland denn nur ein ganz normaler Brief geschickt?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Also in Österreich muss die Zustellung nachgewiesen werden. Im Regelfall dadurch, dass der Übernehmer bei Übernahme unterschreibt. Wenn keiner zuhause ist, dann muss der Briefträger eine Benachrichtigung hinterlegen, dass der Brief bei der Post abholbar ist, in dem Fall gilt auch die Hinterlegung als Zustellung. Im Falle von Zustellmängeln (beispielsweise falsche Adresse oder keine Benachrichtigung über die Hinterlegung eingeworfen) ist die Zustellung unwirksam, mit der Folge, dass Rechtsmittelfristen nicht zu laufen beginnen. Im Zweifelsfall muss man sogar später den Briefträger als Zeuge laden, um abzuklären, ob mangelfrei zugestellt wurde oder nicht. Übrigens werden Zustellungen immer durch die Post durchgeführt (die Post ist hier so eine Art "Gehilfe" der Behörde) und nicht durch private Dienstleister.

Wird in Deutschland denn nur ein ganz normaler Brief geschickt?

Z.B ein Steuerbescheid wird in D mit ganz normaler Post verschickt, und ja auch in D müsste die Zustellung nachgewiesen werden ABER ein solcher Bescheid erlangt Rechtskraft wenn man nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht (wenn du ihn nicht erhälst verstreicht diese Frist ja zwangsläufig), mit Rechtskraft und Fälligkeit kann vollstreckt - also gepfändet werden. Du kannst dann natürlich Rechtsmittel einlegen aber das ändert erstmal nichts an dem gepfändeten Konto.

Es gibt in D zu dem auch die Möglichkeit solche Sachen öffentlich zuzustellen (wenn z.B. deine Adresse nicht mehr aktuell ist und man dich aus welchem Grund auch immer nicht ohne weiteres findet - das kann auch ein Fehler im System sein). Dann wird der entsprechende Brief im Gericht öffentlich ausgehängt und gilt dann als zugestellt.

Was aus der App Geschichte wird wissen wir ja in ein paar Tagen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Achja, ist ja schon am Donnerstag

Echt krass, nur noch 4 Tage, und keiner hat einen Plan...

Da der Konsument ja auch nix davon weiss interessiert es erstmal nicht so sonderlich - ich denke das niemand eine wirkliche Veränderung bemerken wird.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Naja, wenn dann am Donnerstag am Terminal steht:
1. Girocard
2. VPay

und keiner eine Ahnung hat, weil der Netzbetreiber über Nacht ein Update aufgespielt hat und weder Kunde noch Händler darüber informiert wurden, dann wird es lustig an der Kasse...

Kunden, die Maestro zu auswahl haben, haben es dann etwas leichter, weil immerhin Maestro für die meisten Begriff ist. Aber Begriffe wie "Girocard" und "VPay" haben die meisten noch nie gehört...
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Naja, wenn dann am Donnerstag am Terminal steht:
1. Girocard
2. VPay

und keiner eine Ahnung hat, weil der Netzbetreiber über Nacht ein Update aufgespielt hat und weder Kunde noch Händler darüber informiert wurden, dann wird es lustig an der Kasse...

Sicherlich trotzdem besser als gegen geltendes Recht zu verstoßen.
 
  • Like
Reaktionen: iStephan und Amino

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Sicherlich trotzdem besser als gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Das dann jemand gegen geltendes Recht verstösst muss ja erst einmal vor Gericht festgestellt werden - es ist von vielen Unternehmen ein Geschäftsmodell gegen geltendes Recht zu verstossen und dies hat erstmal keinerlei Konsequenzen.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Nur: Was hat der Netzbetreiber davon? Eigentlich gar nichts.

Daher glaube ich eher, dass einfach über Nacht ein Update aufgespielt wird. Damit ist der Netzbetreiber dann fein raus und geht kein Risiko ein.

(Die Software ist ja schon seit Monaten fertig, man ist sich nur bis zuletzt nicht sicher, welche Variante man wählt.)
 
  • Like
Reaktionen: DerSimon

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
(Die Software ist ja schon seit Monaten fertig, man ist sich nur bis zuletzt nicht sicher, welche Variante man wählt.)

Laut dem vor ein paar Seiten geposteten Paper vom Handelsverband soll die Terminalsoftware für alle möglichen Lösungen erst im Q3 2016 fertig sein.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Laut dem vor ein paar Seiten geposteten Paper vom Handelsverband soll die Terminalsoftware für alle möglichen Lösungen erst im Q3 2016 fertig sein.

Tja, und solange wird man wohl nicht diese Lösung wählen, sondern die explizite Auswahl wie jetzt schon bei Maestro&Mastercard. Die BaFin wollte ja auch eine fristgerechte Umsetzung, eine Migrationsfrist darf da bezweifelt werden auch weil ja regelmäßig nicht vorgesehen.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
eine Migrationsfrist darf da bezweifelt werden auch weil ja regelmäßig nicht vorgesehen.
Eine Migrationsfrist gibt es ja. Nur die endet eben diesen Donnerstag.

Fristen sind ja nicht dafür da, dass man zuerst bis zum letzten Moment wartet und dann um eine Verlängerung bittet...
 

brausebad

Erfahrenes Mitglied
09.12.2015
408
74
MUC
Darf ein Händler eigentlich maestro/vpay NUR kontaktlos akzeptieren, jedoch gesteckt verweigern? Dann gäbe es keine Probleme.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
ANZEIGE
Darf ein Händler eigentlich maestro/vpay NUR kontaktlos akzeptieren, jedoch gesteckt verweigern? Dann gäbe es keine Probleme.

Interessante Frage! Die z.B. Österreicher oder Niederländer würden dann einfach kontaktlos zahlen und die Deutschen haben ja eh ihre tolle Girocard.

Ich glaube aber nicht, dass das geht. Höchtens auf Contactless-only-Terminals, aber doch nicht, wenn das Terminal sowieso einen Chipkartenleser hat?