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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
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Das die Software für die Button-Lösung nicht rechtzeitig fertig ist, mag wohl sein.
Die bisherige schon bei Maestro & MasterCard-Karten eingesetzte explizite Auswahl dürfte aber in praktisch jedem Terminal vorhanden sein.

Wie kommst du darauf, es geht ja nicht um die beliebige Wahl aus den Zahlungsmöglichkeiten sondern um die Auswahl aus der auf der Karte vorhandenen Apps.

Zudem gibt es EU weit immer wieder Verordnungen die national nicht korrekt und fristgerecht umgesetzt werden (die manchmal auch wichtiger als die App Selektion sind) - das hat aber selten irgendwelche Konsequenzen.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wie kommst du darauf, es geht ja nicht um die beliebige Wahl aus den Zahlungsmöglichkeiten sondern um die Auswahl aus der auf der Karte vorhandenen Apps.
Bei MasterCard & Maestro-Kombikarten (Telekom, Fidor) also beiden Apps auf der Karte gibt es an Terminals mit MasterCard & Maestro-Akzeptanz schon seit Ewigkeiten diese Auswahl.

LH88 meinte:
das hat aber selten irgendwelche Konsequenzen.
Aber auch wettbewerbsrechtlich würden die Netzbetreiber sich da sicherlich auf dünnem Eis bewegen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Bei MasterCard & Maestro-Kombikarten (Telekom, Fidor) also beiden Apps auf der Karte gibt es an Terminals mit MasterCard & Maestro-Akzeptanz schon seit Ewigkeiten diese Auswahl.

Dann hat bei uns noch nie irgendjemand mit einer solchen Karte bezahlt - unabhängig davon müssten ja auf jeder Karte alle Apps auswählbar sein, da hilft eine schon vorhandene Lösung für ein paar Karten wenig.


Aber auch wettbewerbsrechtlich würden die Netzbetreiber sich da sicherlich auf dünnem Eis bewegen.

Und weiter? Das würde im Zweifelsfall ein Gericht klären - setzt aber zuerst Aktivität des Wettbewerbs voraus - die es wie bereits geschrieben mit großer Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden wird.

Wie scharf das Messer des Wettbewerbsrechts ist kannst du aktuell an der Diskussion über Uber verfolgen - Konsequenzen für Uber in D bisher?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Uber hat sich aus mehreren Märkten zurückgezogen und verkehrt z.B. in Berlin nur noch als Taxivermittler.

Das selbe Berlin, das ein bundes- und EU-rechtswidrig pauschales Surcharge von 1,50 EUR für jede bargeldlos (egal, welches Zahlungsmittel) bezahlte Taxifahrt vorschreibt.

Ja, also man sieht, es hängt davon ab, wer der "gute" und wer der "schlechte" ist.
Gerade im ÖPNV wird da oft sehr emotional und mit nationalistisch gefärbten Untertönen gearbeitet, wenn man sich z.B. die Debatte um die Nürnberger S-Bahn und die Vergabe an National Express anschaut.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Uber hat sich aus mehreren Märkten zurückgezogen und verkehrt z.B. in Berlin nur noch als Taxivermittler.

Naja die sind bald wieder am Start

Taxi-App: US-Firma Uber plant neues Verkehrsangebot für Berlin | Berliner Zeitung

und dann geht das Spiel von vorne los - soviel zum Thema Wettbewerbsrecht. Und vor allem wie lange hat es gedauert bis Uber tatsächlich Konsequenzen aus seinem rechtlich nicht einwandfreien Verhalten ziehen musste?

Daher wird das Wettbewerbsrecht nicht helfen die App Selektion pünktlich zu 09.06. an den Start zu bringen.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Naja, irgendwie nicht und irgendwie doch.

Das ist etwas, was ich auch nie so ganz verstanden habe am deutschen Rechtssystem. Es wäre mit Sicherheit ehrlicher, wenn man die allgemeine Rechtsdurchsetzung komplett den Behörden überließe.

Aber in Großbritannien beobachteten wir alle jahrelang, wie Onlinehändler gegen das europäische Fernabsatzrecht verstießen oder so taten, als gäbe es das gar nicht. Da gibt es keine Abmahnungen nach deutscher Art, aber auch Aufsichtsbehörden können nicht immer und überall sein. Also es ist immer in gewisser Weise ein Tauschgeschäft.

Wenn man sieht, dass ein Konkurrent gegen Gesetze verstößt und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft, dann müsste man erst mal bei der Behörde anrufen. Die ist vielleicht gerade überlastet, hat keine Lust oder braucht ewig. Und ein zusätzliches Problem ist, dass man einen Verstoß zwar bei der Behörde anzeigen kann, aber sonst keinen weiteren Einfluss auf das Verfahren hat. Wenn der Konkurrent beispielsweise bestraft wird, dann ist das eine Sache zwischen diesem und der Behörde, als "Unbeteiligter" kann man beispielsweise kein Rechtsmittel erheben, wenn man meint, dass die Strafe zu gering ist.

Daher ist es sicher eine schlaue Entscheidung gewesen, dem Konkurrenten auch ein direktes Klagerecht zu geben. Das funktioniert und ist wohl effektiver als sich auf die Verwaltungsbehörden zu verlassen.

Wie ist das eigentlich in UK? Hat der Unternehmer da kein direktes Klagerecht wegen unlauterem Wettbewerb?
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wenn man sieht, dass ein Konkurrent gegen Gesetze verstößt und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft, dann müsste man erst mal bei der Behörde anrufen. Die ist vielleicht gerade überlastet, hat keine Lust oder braucht ewig. Und ein zusätzliches Problem ist, dass man einen Verstoß zwar bei der Behörde anzeigen kann, aber sonst keinen weiteren Einfluss auf das Verfahren hat. Wenn der Konkurrent beispielsweise bestraft wird, dann ist das eine Sache zwischen diesem und der Behörde, als "Unbeteiligter" kann man beispielsweise kein Rechtsmittel erheben, wenn man meint, dass die Strafe zu gering ist.

Daher ist es sicher eine schlaue Entscheidung gewesen, dem Konkurrenten auch ein direktes Klagerecht zu geben. Das muss nicht unbedingt eine Abmahnung sein, in Österreich beispielsweise gibt es diese Abmahnungen nicht, da kann der Konkurrent dann zu Gericht gehen und auf Unterlassung und gegebenfalls Schadenersatz klagen. Das funktioniert auch und ist immer noch effektiver als sich auf die Verwaltungsbehörden zu verlassen.

Wie ist das eigentlich in UK? Hat der Unternehmer da kein direktes Klagerecht wegen unlauterem Wettbewerb?

Auch in Österreich gibt es die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Unterlassungsaufforderung das entspricht der deutschen Abmahnung. Und auch in D muss man nicht erst abmahnen, man kann auch direkt ein Gericht anrufen.

Für Verbraucher können Verbraucherschutzvereine tätig werden.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Bei MasterCard & Maestro-Kombikarten (Telekom, Fidor) also beiden Apps auf der Karte gibt es an Terminals mit MasterCard & Maestro-Akzeptanz schon seit Ewigkeiten diese Auswahl.

Ich weiß nicht ob das schon wo vermerkt wurde, auf der Telekom - Seite zu myWallet steht aktuell, sie seien in Verhandlungen "eine neue Zahlkarte" in die myWallet-App zu integrieren - oder aber als Karte anzubieten - , es wird sogar die Targo-Bank genannt:

https://www.t-mobile.de/apps-und-partner/mywallet/0,28006,28533-_,00.html
Wichtige Informationen zu künftigen Bezahlkarten

Derzeit führen wir intensive Gespräche mit potentiellen Partnern, wie mit der TARGOBANK, um sicherzustellen, dass Sie künftig mobil bezahlen können.

Wir informieren Sie gerne via E-Mail, sobald uns weitere Informationen vorliegen. Hinterlassen Sie uns einfach Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse in den Kontaktfeldern.

Das hieße immerhin, eine Wahlmöglichkeit (wieder) mehr, nachdem die myWallet-Karte ausläuft.
Oder verwechsele ich was und die neue "Bezahlkarte" ist nur noch ein virtuelles Hitzegeflimmer, eine Fata Morgana? :confused:
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ist die BaFin überhaupt berechtigt, eine Migrationsfrist einzuräumen? Da die Direktive automatisch europaweit gilt, nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss und im Gesetz keine solche Extra-Zeitfenster vorgegeben sind, bezweifle ich das doch stark.
Wir hatten das doch schon mal ;)

Eine "directive" ist eine Richtlinie. Und diese gilt nicht automatisch, sondern ist in nationales Recht umzusetzen. Und wenn das dann mal nationales Recht ist, dann muss es auch erst noch umgesetzt werden. Und wenn Deutschland das bzgl. App Selection de facto nicht rechtzeitig schafft, was wird "gross" passieren? Ein Sturm im Wasserglas vielleicht.

Das mit dem Girokontenwechsel sieht in Deutschland ja meines Dafürhaltens auch nicht so aus - obwohl es andere Länder (zumindest ähnlich) schon ewig haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Auch in Österreich gibt es die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Unterlassungsaufforderung das entspricht der deutschen Abmahnung.
Okay, mein Fehler. Dann gibt es das in der Art auch in Österreich, scheint aber anscheinend nicht so extrem beliebt wie in Deutschland zu sein...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Okay, mein Fehler. Dann gibt es das in der Art auch in Österreich, scheint aber anscheinend nicht so extrem beliebt wie in Deutschland zu sein...

Österreich ist halt kleiner, da gibt es nicht so viele Wettbewerber. In D wird im kleinen sehr viel abgemahnt (auch weil Anwälte damit gutes Geld verdienen) - im großen setzt man eher auf Gespräche und eine gemeinsame Linie.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wir hatten das doch schon mal ;)

Eine "directive" ist eine Richtlinie.
Und diese gilt nicht automatisch, sondern ist in nationales Recht umzusetzen. Und wenn Deutschland das bzgl. App Selection de facto nicht rechtzeitig schafft, was wird "gross" passieren?
Vermutlich nichts.

Grundsätzlich richtig, hier handelt es sich aber genauer gesagt auf Deutsch um eine Verordnung/Englisch regulatation. Falscher Begriff verwendet, da ich noch an die Auslandskonten gedacht hatte :)
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Und wenn Deutschland das bzgl. App Selection de facto nicht rechtzeitig schafft, was wird "gross" passieren?
Vermutlich nichts.
Wenn die BaFin sich nicht durchsetzt:

1. Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.

2. Mastercard und Visa klagen Deutschland unter dem Titel der Amtshaftung auf Schadenersatz bzw. entgangenen Gewinn.

(Wobei 2 sicher wahrscheinlicher als 1 ist, wenn es "nur" um ein paar Monate Verspätung geht)
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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2. Mastercard und Visa klagen Deutschland unter dem Titel der Amtshaftung auf Schadenersatz bzw. entgangenen Gewinn.

(Wobei 2 sicher wahrscheinlicher als 1 ist, wenn es "nur" um ein paar Monate Verspätung geht)

Was für ein Quatsch

Anspruch auf Schadensersatz besteht nach § 839 BGB Abs. 3 nicht, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, seinen Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Zudem muss in Deutschland ein Schaden beziffert werden, nur weil ich vermute das ich unter anderen Umständen mehr Umsatz gemacht hätte reicht als Forderungsgrundlage nicht aus.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Und was willst du jetzt mit dem Satz sagen, den du da zitierst? Ein Rechtsmittel kann man beispielsweise gegen einen Bescheid oder gegen ein Urteil einlegen, was hat das jetzt mit der AppSelection zu tun?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wie gesagt ich gehe nicht davon aus das sich irgendetwas merklich ändert und es wird auch niemand großartig aktiv werden - das Problem App Selection ist ja dann auch kein rein deutsches Thema sondern ein europäisches - und so wie Europa kenne werden die Deutschen nicht die letzten sein die die Richtlinie umsetzen.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wie gesagt ich gehe nicht davon aus das sich irgendetwas merklich ändert und es wird auch niemand großartig aktiv werden - das Problem App Selection ist ja dann auch kein rein deutsches Thema sondern ein europäisches - und so wie Europa kenne werden die Deutschen nicht die letzten sein die die Richtlinie umsetzen.

Wobei die Probleme in den meisten europäischen Ländern ja kaum vorhanden sind, da man dort keine Schrott-Domestic-Schemes hat.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wobei die Probleme in den meisten europäischen Ländern ja kaum vorhanden sind, da man dort keine Schrott-Domestic-Schemes hat.

Ach, und du meinst das is das Problem? Das Glaube ich nicht, in jedem Land werden sich die Apps die einen Großteil der Zahlungen generieren sperrig benehmen - ist doch normal.

Weiterhin sind nationale schemes ein großer Benefit für die Bevölkerung, und ökonomisch ein Schwergewicht, sparen sie der Wirtschaft/den Kunden doch über 50% der Kosten.

http://www.anthemis.com/national-pa...2014-drivers-of-economic-and-social-benefits/

Und in Europa gibt es ja noch einiges an regionalen Schemes, ich komme da auf 12 die am POS einsetzbar sind und auch ein Co-Branding haben - alle diese Apps müssen an jedem europäischen Terminal wählbar sein (soweit sie grenzübergreifende Zahlungen zulassen) bzw. müssen in das jeweils nationale System in die Auswahl integriert werden.

https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/o...201404en.pdf?cca00bd3ff6ef67458ef0d94a1d52518
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Auf dem Papier mag die zahlungstechnische Kleinstaaterei ja toll sein, weil sie Wettbewerb befördern könnte.
Das ist aber wirklich eine rein akademische Debatte.

Wenn man etwa den polnischen mit dem deutschen Zahlungsmarkt vergleicht, kommt man zu ganz anderen Schlüssen.
Natürlich profitiert der ein oder andere davon, wenn Otto Normalverbraucher auf Reisen teuer Bargeld am Fremdautomaten abhebt, weil Kartenzahlung dem Gastronom "zu langsam", "zu teuer", was auch immer ist (und diese Argumente hatten früher tatsächlich auch Berechtigung). Das trifft natürlich auch eher die Leute, die sowieso nicht so viel Geld haben.

Aber mir ist es dann doch lieber, wenn dieses Geld in die Realwirtschaft fließt.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
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Ach, und du meinst das is das Problem? Das Glaube ich nicht, in jedem Land werden sich die Apps die einen Großteil der Zahlungen generieren sperrig benehmen - ist doch normal.
Wieso sollte MasterCard oder Visa sich in NL oder UK sperrig benehmen, wenn ihre Applikation am Pos eh immer genommen wird?,

Und in Europa gibt es ja noch einiges an regionalen Schemes, ich komme da auf 12 die am POS einsetzbar sind und auch ein Co-Branding haben - alle diese Apps müssen an jedem europäischen Terminal wählbar sein (soweit sie grenzübergreifende Zahlungen zulassen) bzw. müssen in das jeweils nationale System in die Auswahl integriert werden.
Aber auch nur, wenn der Händler sie auch nimmt.
Ein polnischer Händler muss nun nicht girocard anzeigen und der deutsche nicht Quick.
 
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