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Auslandskonten

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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.980
2.260
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Schafft keine Probleme.

Dass die Briten ihr Land gerade versenken ist dir aber bekannt, oder?
Solltest du britischer Staatsbürger sein würde ich mir zweimal überlegen, genau jetzt auf die Insel zu ziehen und mich so ggf. aus der EU auszusperren.
Wenn du deutscher Staatsbürger bist darfst du dich wenn es "gut" läuft am 29.3. wieder von dort verkrümeln. Just saying.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.168
10.966
IAH & HAM
Ich habe in 9 Jahren USA und nun 5 Jahre UK genau 1 Scheck ausgestellt. Gibts aber in US tatsaechlich noch Leute die vor einem an der Kasse damit zahlen.

Nicht an der Kasse, aber z.B. zahle ich meine Property Tax damit (CC kostet 3%), Handwerker, Spenden,..... Ich stelle ~ 50 Schecks pro Jahr aus......
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.653
706
Schafft keine Probleme.

Dass die Briten ihr Land gerade versenken ist dir aber bekannt, oder?
Solltest du britischer Staatsbürger sein würde ich mir zweimal überlegen, genau jetzt auf die Insel zu ziehen und mich so ggf. aus der EU auszusperren.
Wenn du deutscher Staatsbürger bist darfst du dich wenn es "gut" läuft am 29.3. wieder von dort verkrümeln. Just saying.
Ich glaube nicht das es in Zukunft Visa Probleme geben wird... Weder in die eine Richtung, noch in die andere. - Zumal UK ja weiterhin im Schengener Abkommen ist. Es muss also nicht über die generelle Einreise/Aufenthalt diskutiert werden, sondern nur über Langzeit Aufenthalte.

Aber das ich nur meine Empfindung. Wissen tue ich es nicht.
 

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
295
5
Nein, das stimmt nicht.
Mehrere Arbeiskollegen mit Schengen Visum sind über das letzte Jahr verteilt nach UK um Urlaub zu machen.
Alle brauchten ein extra Visum für UK, welches auf der Botschaft in Berlin beantragt und genehmigt werden musste.
Bei einer Reise vor ca. 5 Monaten war ich dabei. Dort wurde an der Grenze das (vorher genehmigte) UK-Visum genaustens kontrolliert und es wurden sogar Fingerabdrücke aufgenommen.

Mit einer Freundin, welche auch mit Schengen Visum in Deutschland war, wollte ich vor Jahren nach London. Sie benötigte ebenfalls ein Visum.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.653
706
Ok... Will da nicht widersprechen. Ich bin zwar schon mit Freunden (aus VAE und Saudi Arabien) mit Schengen Visa nach UK gereist... Allerdings hatten die alle einen Diplomaten Pass. Eventuell gibt es da andere Richtlinien.
 
S

sir_hd

Guest
Habe beide Nationalitäten, also kein Problem.

Übrigens sehe ich das mit dem Brexit mit typisch britischen Pragmatismus. Wird schon eine Lösung geben ;-)

Bzgl der Aussage mit den Konten schonmal besten Dank. Denke auch, dass ich da keine Probleme befürchten muss.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Nun meldet sich die erste Bank und möchte sichergehen, dass meine steuerlichen Angaben stimmen. Ich habe bei allen Konten noch, wie es korrekt auch sein sollte, meine deutsche Steuer ID angegeben. Damit verknüpft ist jetzt natürlich jeweils die britische Adresse. Schafft das irgendwelche Probleme beim Finanzamt? Ich habe das bisher nicht als Problem gesehen, da ich ja steuerlich weiterhin in DE ansässig bin und dass UK eine Art "Nebenwohnsitz" ist.
Der Begriff „Nebenwohnsitz“ ist insofern bisschen problematisch, als dass es diesen ja tatsächlich in Deutschland rechtlich die Nebenwohnung gibt - die aber nicht im Ausland ist. Wie du sagst, ist die steuerliche Ansässigkeit relevant.

Allgemein betrachtet würde ich die „Probleme“ jetzt nicht in dem Land bzw. mit der Steuerbehörde sehen, wo du als steuerlich ansässig registriert und „auf alles“ Steuern zahlst. Sondern eher im anderen Land, in dem du Konto und Adresse hast, aber (vorgeblich?) keinen Wohnsitz bzw. keine steuerliche Ansässigkeit, zumal, wenn du noch dessen Staatsbürger bist. Dass die mal fragen, was du dort eigentlich machst, und wieso du keine Steuern zahlst.

Allerdings würde ich mir da gerade in Bezug auf UK keine Sorgen machen, wenn du nun in UK nachweisbar eine abhängige Beschäftigung suchst (und ggf. sogar in Deutschland beschäftigt warst bzw. bist oder in Ausbildung).
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.980
2.260
Also dass langjährige Mitglieder hier behaupten UK sei im Schengen-Raum und würde nach dem Brexit dort bleiben (genau die EU-Freizügigkeit wollen sie ja abschaffen, weil der Tommy sich am Polen stört) ist erschreckend.

Habe beide Nationalitäten, also kein Problem.
Übrigens sehe ich das mit dem Brexit mit typisch britischen Pragmatismus. Wird schon eine Lösung geben ;-)

Manchmal hat man Glück im Leben. Dann will ich nichts gesagt haben :D
 
Zuletzt bearbeitet:

witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
Aufgrund der Geschichte mit der AfD und ihren Geldeingängen aus der Schweiz und Belgien habe ich mich mal etwas mit der Außenwirtschaftsverordnung befasst.

faz.net behauptet, die AfD schulde bis zu 120.000 Euro Strafe, weil sie die Geldein- und Ausgänge nicht der Bundesbank gemeldet habe.
In der Außenwirtschaftsverordnung steht ja, dass Transfers über 12.500 Euro zu melden sind, wenn der eine "Inländer" und der andere "Ausländer" ist. "Inländer" ist demnach jemand, der seit über einem Jahr seinen Wohnsitz / Firmensitz in Deutschland hat, "Ausländer" ist jemand, der seit über einem Jahr seinen Wohnsitz / Firmensitz nicht in Deutschland hat, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen. Für EU-Mitgliedsstaaten gibt es keine Ausnahme, sie gelten als Ausland.

Überweisungen von und nach eigenen Konten im Ausland sind demnach nicht meldepflichtig.

Im Gesetz steht nur, Transfers über 12.500 Euro sind meldepflichtig, da steht nicht "im Monat", oder soetwas. Demnach wären zwei Transfers über jeweils 10.000 Euro nicht meldepflichtig. Genau so habe ich das vor Jahren auch am Wirtschaftsgymnasium gelernt (waren damals noch D-Mark, natürlich)!

faz.net behauptet nun, die Bundesbank behaupte, dass das monatlich zu berechnen sei. Ich finde aber nur in der Außenwirtschaftsverordnung die Pflicht, die Transfers bis zum 5. des Folgemonats zu melden. Nirgends steht was von Aufrechnung einzelner Transfers. faz.net nennt es jedoch "Verschleierung", wenn mehrmals kleinere Beträge fließen.

Das könnte ja für Leute hier im Forum interessant sein. Mich würde interessieren, wie das hier gesehen wird, auf uns Forenmitglieder bezogen: Wird monatlich zusammengerechnet, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Oder ist das eine Zeitungsente?

Artikel in der faz.net:
AfD drohen Geldbußen von bis zu 120.000 Euro

Bundesbank FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/5446d3f11c844348f5e6dcff5280291d/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf

Außenwirtschaftsverordnung Meldepflichten:
https://www.buzer.de/gesetz/10850/a184491.htm?m=a184495a

Außenwirtschaftsverordnung Meldefristen:
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=71
 
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marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
295
5
Da ich mich vor einiger Zeit näher mit den AWV-Meldungen beschäftigt habe und des Öfteren die Hotline zur Meldung anrufen musste:

Es geht hierbei um 12500 € pro Auftrag / Vorgang. Eine große Zahlung darf jedoch nicht auf mehrere kleine Zahlungen aufgeteilt werden um diese Meldung zu umgehen.
Sprich, überweise ich einem AWV-Ausländer 10000 € für Gegenstand x und etwas später erneut 10000 € für Gegenstand y, so ist dies nicht Meldepflichtig.
Bezahle ich jedoch den Gegenstand x in Raten, so ist dies Meldepflichtig.

Diese Meldepflicht entfällt jedoch, wenn ich den Gegenstand x in das Bundesgebiet einführe.
Beispiel: Ich kaufe per Überweisung eine Yacht in Malta für einen Preis von 200000 € und führe sie nach Deutschland ein. Somit ist dies nicht Meldepflichtig.
Lasse ich diese Yacht in Malta, so muss dies gemeldet werden.

Ebenso entfällt diese Meldung (soweit mir bekannt), wenn ich das Geld in Bar über die Grenze bringe. Aber wer kauft schon eine Yacht über 200000 € in Bar?

Besitze ich ein Giro-Konto im Ausland, so müssen Überweisungen dort hin nicht gemeldet werden.
Lege ich einen Betrag über 12500 € über mehr als 12 Monate fest an, so muss es gemeldet werden. Hierbei ist es unerheblich, ob ich dieses Geld von einem deutschen Konto oder einem ausländischen Konto anlege. (Ich verweise mal auf Weltsparen hierbei: https://www.weltsparen.de/faqs/?search=awv)

PS: Aktienkäufe und Verkäufe mit Auftragswerten über 12500 € von einem ausländischen Depot müssen entsprechend auch gemeldet werden. Laut Bundesbank-Hotline müssen hier sogar die einzelnen Aufträge pro Monat zusammenaddiert werden und bei überschreiten der 12500 € eine Meldung gemacht werden. Macht es für Daytrader natürlich sehr kompliziert.
Im Gesetz konnte ich dazu nichts finden.

Um die Verwirrung perfekt zu machen: Auch AWV-Ausländer können ein Konto bei einer deutschen Bank (mit DE-IBAN) führen. Überweisungen an solche Personen sind ebenfalls meldepflichtig.

Zurück zur AFD:
Erst mal müsste man überlegen, ob diese Zahlungen als einzelner Vorgang zu betrachten ist oder als eine Art Ratenzahlung...
Da kein Gegenstand erworben wurde oder ähnliches, würde ich erst einmal annehmen, dass jede Zahlung ein einzelner Vorgang ist und damit nicht der AWV-Meldepflicht unterlegen hat.
Sonst wäre ja jede Lohnzahlung an AWV-Ausländer ebenfalls betroffen.


Edit:
Direkt nachdem ich den Post abgeschickt habe, habe ich diese Korrektur im FAZ-Bericht gefunden:
Wie die Bundesbank am Freitag mitteilte, war diese Auskunft falsch. Man wolle sie „richtig stellen“. Tatsächlich gebe es „keine gesetzliche Verankerung, die eine solche Stückelung verbietet“. Es sei nur „ein Wunsch der Deutschen Bundesbank“, dass Meldungen sich auf die monatliche Gesamtsumme beziehen. Die AfD hat sich demnach keine Ordnungswidrigkeit zuschulden kommen lassen.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.460
15
Lege ich einen Betrag über 12500 € über mehr als 12 Monate fest an, so muss es gemeldet werden. Hierbei ist es unerheblich, ob ich dieses Geld von einem deutschen Konto oder einem ausländischen Konto anlege. (Ich verweise mal auf Weltsparen hierbei: https://www.weltsparen.de/faqs/?search=awv)

Diese "Logik" von Weltsparen erschließt sich mir überhaupt nicht.

1. Ich eröffne bei einer Sparbriefanlage im Ausland ein Festgeldkonto auf meinen Namen und Überweisungen auf/von eigen Konten sind nicht meldepflichtig
2. Zumindest ausgehend überweist Welstparen das Geld. Ich überweise nur auf mein deutsches Konto bei der Weltsparen-Partnerbank.
3. Wenn ausländische Festgeldkonten schon nicht als eigene (nicht meldepflichtige) Konten zählen, wieso muss man dann für kündbare Anlagen und solche von bis zu einem Jahr nicht melden?

Ich habe den Eindruck, die haben ihre Informationen von einem Praktikanten bei der Bundesbank. :LOL:
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Hat unlängst auch schon mal bei mir vehement jemand nicht glauben wollen, hier im Forum (Diskussion betr. Hinweise der DKB ausgelöst), aber...

Um die Verwirrung perfekt zu machen: Auch AWV-Ausländer können ein Konto bei einer deutschen Bank (mit DE-IBAN) führen. Überweisungen an solche Personen sind ebenfalls meldepflichtig.
Im Grundsatz ist es gar nicht so kompliziert oder verwirrend:

Die Meldepflicht nach AVW betrifft Zahlungen (inkl. Verrechnungen) von Ausländern bzw. an Ausländer.
Wobei das Land, in dem das Bankkonto geführt wird, irrelevant ist.
Man sollte bzw. muss halt wissen, mit wem man solche Transaktionen macht, nicht, wo er sein Bankkonto führt.

1. Ich eröffne bei einer Sparbriefanlage im Ausland ein Festgeldkonto auf meinen Namen und Überweisungen auf/von eigen Konten sind nicht meldepflichtig
Eben doch, sofern sie länger als 12 Monate gebunden sind, wie Marima und Weltsparen übereinstimmend sagen (67, Abs. 2, Nr. 3 AWV).

2. Zumindest ausgehend überweist Welstparen das Geld. Ich überweise nur auf mein deutsches Konto bei der Weltsparen-Partnerbank.
Tja, das ist die gute Frage.

Wenn das tatsächlich so ist, wäre in Anbetracht der (sehr knappen) Weltsparen-FAQ und des (schnellen, kurzen) Verweises auf die Bundesbank meine Vermutung: Risiko bzw. Meldepflicht sollen ohne allzu grosses Nachdenken einfach auf den Endkunden abgewälzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.460
15
Eben doch, sofern sie länger als 12 Monate gebunden sind, wie Marima und Weltsparen übereinstimmend sagen (67, Abs. 2, Nr. 3 AWV).
Was aber nicht greift, wenn ich auf mein eigenes Konto im Ausland überweise. Außerdem wie geschrieben: Ich überweise ja nicht selber dahin. Das Melden träfe dann maximal bei der Rückzahlung zu.
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.525
1.141
So wie es scheint, hat die easybank nun ihr Basiskonto kostenlos inkl kontaktloser Maestro. ("easy basic")

https://www.easybank.at/cms/downloa...latt-produkteröffnungen-ab-1.1.16?binary=true

Falls jemand noch ein Konto in AT braucht.

* alle Buchungsposten im Konto kostenlos
* Maestro Card kostenfrei
* Barauszahlung im EWR kostenfrei (außerhalb 1,82€ + 0,75%)
* Kartenzahlung außerhalb des EWR 1,09€ + 0,75%


Ich persönlich brauche es nicht; aber vielleicht hat ja jemand Interesse
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wenn auch nicht freiwillig, sondern erst durch das Urteil vom OLG Wien vom 19.04.
 

schraederboy

Reguläres Mitglied
13.05.2018
53
0
So wie es scheint, hat die easybank nun ihr Basiskonto kostenlos inkl kontaktloser Maestro. ("easy basic")

https://www.easybank.at/cms/downloa...latt-produkteröffnungen-ab-1.1.16?binary=true

Falls jemand noch ein Konto in AT braucht.

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Ich persönlich brauche es nicht; aber vielleicht hat ja jemand Interesse

Mal eine blöde Frage: Ist so ein Konto eigentlich für ein Jobcenter abfragbar? Sorry falls das schon Thema war und NEIN es geht nicht um Sozialbetrug. :)
 

tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.594
2.293
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
So wie es scheint, hat die easybank nun ihr Basiskonto kostenlos inkl kontaktloser Maestro. ("easy basic")

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Falls jemand noch ein Konto in AT braucht.

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Ich persönlich brauche es nicht; aber vielleicht hat ja jemand Interesse

Nur kostenlos bei regelmäßigem Gehaltseingang von mindestens 400 €!
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.525
1.141
Ich spreche vom easy basic und nicht vom easy gratis...

Hatte ich explizit geschrieben.

Das easy basic ist wohl kostenfrei, egal ob das Geld draufgeht oder nicht.
 

Kundschafter

Aktives Mitglied
23.11.2018
249
14
Mal eine blöde Frage: Ist so ein Konto eigentlich für ein Jobcenter abfragbar? Sorry falls das schon Thema war und NEIN es geht nicht um Sozialbetrug. :)

Meines Wissens erfährt das Finanzamt von Auslandskonten und teilt das dem Jobcenter weiter.
Wie häufig ist, und automatisiert/regelmäßig keine Ahnung.
Das Jobcenter bekommt jede Menge Daten automatisch laut einem Mitarbeiter in München und sie seien laut ihm überfordert das zu auszuwerten oder wüssten öfters nicht, was sie damit anfangen sollen.
(Wenn ich daran denke, wie oft die Mitarbeiter behauptet haben, Akteneinsicht gäbe es nicht, haben wir noch nie gemacht oder das SGB II (Hartz 4) denen wirklich fremd ist, komme ich zum Schluss:
Die haben echt keine Ahnung oder können sich gut dumm stellen)

Jobcenter sind meinen Erfahrungen teilweise sehr unterschiedlich in Ausführung von Dienstanweisung der Agentur für Arbeit aus Nürnberg.
Einige weigern sich diese zu akzeptieren oder führen eigene Regelungen ein, die nicht vom Gesetz gedeckt sind.
Das Jobcenter Augsburg wollte/will ? Phantasieatteste über Bettlägerigkeit.

Da es schon Fälle gegeben hat, in denen die Eröffnung eines Auslandskonto zur Einstellung des ALG II (Hartz 4)
geführt spricht dafür, dass die Daten weitergeleitet und ausgewertet.

Eine Bekannte hatte mal einen Telefonanruf vom Jobcenter, warum auf ein Konto, bei sie nur Bevollmächtige ist, mehrere Tausend Euro eingegangen sind.

war die Rückzahlung einer Versicherung und die Bekannte hat angeben, dass das Geld ihrem Bruder zustehe.
Dieser musste dies dem Jobcenter schriftlich bestätigen und dann war Ruhe.

Was genau das abläuft und aufgrund welcher Rechtsgrundlage würde mich persönlich interessieren.
 
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Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
@Kundschafter: Jobcenter stellen Leistungen ein wegen Auslandskonten? Vll. wenn es verschwiegen wurde und darauf Geld gebunkert ist. Ansonsten würde das gegen das Grundgesetz verstoßen (Vertragsfreiheit) und die müssten dann ja quasi jeden Hartzer, der ein PayPal-Konto hat sanktionieren.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.736
196
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So wie es scheint, hat die easybank nun ihr Basiskonto kostenlos inkl kontaktloser Maestro. ("easy basic")

https://www.easybank.at/cms/downloa...latt-produkteröffnungen-ab-1.1.16?binary=true

Falls jemand noch ein Konto in AT braucht.

* alle Buchungsposten im Konto kostenlos
* Maestro Card kostenfrei
* Barauszahlung im EWR kostenfrei (außerhalb 1,82€ + 0,75%)
* Kartenzahlung außerhalb des EWR 1,09€ + 0,75%
Danke für den Tipp. Sehe ich das richtig, dass mit der Maestro alle ATM innerhalb des EWR kostenlos genutzt werden können? - mithin also auch nicht die Gebühr anfällt, die ich z.B. als Commerzbank-Kunde mit der Girocard am Sparkassen-ATM zahlen muss?
Dann lohnt sich der Abschluss ja nur aufgrund dieses Features.

Klar gibt es Kreditkarten mit EWR-weiter kostenloser ATM-Nutzung, aber die werden gerne bei Sparkassen-ATM ausgesperrt bzw. mit zusätzlichen Limitierungen versehen, oder dafür verlangt der ATM-Betreiber ein separates Entgelt.

Scheinbar kann sogar eine Lastschrift "nach dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit" für 5€widerrufen werden (s.Fußnote 7 Preisverzeichnis Basiskonto), das kenne ich von keiner anderen Bank.

Wie läuft die Identifizierung für in DE Ansässige? Beantragen kann man ja scheinbar online...

Edit: habe es mal mit Dummy-Daten durchgespielt. Am Ende geht wohl nur Alternative A mit Video-Ident - Alternative B mit "Identifizierung durch Datenabgleich bei Ihrer österreichischen Hausbank" dürfte beim Basic-Konto ja keine sein.

Man muss auch Angaben zu Beruf (nur Student, geringfügige Beschäftigung etc. möglich) und Monatseinkommen machen.

Etwas verwirrend ist auch, dass ganz am Anfang noch was von einer monatlichen Gebühr (ca. 6€, falls ich mich richtig erinnere) im grünen Rahmen steht, daneben und vor allem im Preisverzeichnis steht aber kostenlos.
 
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