Da ich mich vor einiger Zeit näher mit den AWV-Meldungen beschäftigt habe und des Öfteren die Hotline zur Meldung anrufen musste:
Es geht hierbei um 12500 € pro Auftrag / Vorgang. Eine große Zahlung darf jedoch nicht auf mehrere kleine Zahlungen aufgeteilt werden um diese Meldung zu umgehen.
Sprich, überweise ich einem AWV-Ausländer 10000 € für Gegenstand x und etwas später erneut 10000 € für Gegenstand y, so ist dies nicht Meldepflichtig.
Bezahle ich jedoch den Gegenstand x in Raten, so ist dies Meldepflichtig.
Diese Meldepflicht entfällt jedoch, wenn ich den Gegenstand x in das Bundesgebiet einführe.
Beispiel: Ich kaufe per Überweisung eine Yacht in Malta für einen Preis von 200000 € und führe sie nach Deutschland ein. Somit ist dies nicht Meldepflichtig.
Lasse ich diese Yacht in Malta, so muss dies gemeldet werden.
Ebenso entfällt diese Meldung (soweit mir bekannt), wenn ich das Geld in Bar über die Grenze bringe. Aber wer kauft schon eine Yacht über 200000 € in Bar?
Besitze ich ein Giro-Konto im Ausland, so müssen Überweisungen dort hin
nicht gemeldet werden.
Lege ich einen Betrag über 12500 € über
mehr als 12 Monate
fest an, so muss es gemeldet werden. Hierbei ist es unerheblich, ob ich dieses Geld von einem deutschen Konto oder einem ausländischen Konto anlege. (Ich verweise mal auf Weltsparen hierbei:
https://www.weltsparen.de/faqs/?search=awv)
PS: Aktienkäufe und Verkäufe mit Auftragswerten über 12500 € von einem ausländischen Depot müssen entsprechend auch gemeldet werden. Laut Bundesbank-Hotline müssen hier sogar die einzelnen Aufträge pro Monat zusammenaddiert werden und bei überschreiten der 12500 € eine Meldung gemacht werden. Macht es für Daytrader natürlich sehr kompliziert.
Im Gesetz konnte ich dazu nichts finden.
Um die Verwirrung perfekt zu machen: Auch AWV-Ausländer können ein Konto bei einer deutschen Bank (mit DE-IBAN) führen. Überweisungen an solche Personen sind ebenfalls meldepflichtig.
Zurück zur AFD:
Erst mal müsste man überlegen, ob diese Zahlungen als einzelner Vorgang zu betrachten ist oder als eine Art Ratenzahlung...
Da kein Gegenstand erworben wurde oder ähnliches, würde ich erst einmal annehmen, dass jede Zahlung ein einzelner Vorgang ist und damit nicht der AWV-Meldepflicht unterlegen hat.
Sonst wäre ja jede Lohnzahlung an AWV-Ausländer ebenfalls betroffen.
Edit:
Direkt nachdem ich den Post abgeschickt habe, habe ich diese Korrektur im FAZ-Bericht gefunden:
Wie die Bundesbank am Freitag mitteilte, war diese Auskunft falsch. Man wolle sie „richtig stellen“. Tatsächlich gebe es „keine gesetzliche Verankerung, die eine solche Stückelung verbietet“. Es sei nur „ein Wunsch der Deutschen Bundesbank“, dass Meldungen sich auf die monatliche Gesamtsumme beziehen. Die AfD hat sich demnach keine Ordnungswidrigkeit zuschulden kommen lassen.