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Auslandskonten

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schraederboy

Reguläres Mitglied
13.05.2018
53
0
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Meines Wissens erfährt das Finanzamt von Auslandskonten und teilt das dem Jobcenter weiter.
Wie häufig ist, und automatisiert/regelmäßig keine Ahnung.
Das Jobcenter bekommt jede Menge Daten automatisch laut einem Mitarbeiter in München und sie seien laut ihm überfordert das zu auszuwerten oder wüssten öfters nicht, was sie damit anfangen sollen.
(Wenn ich daran denke, wie oft die Mitarbeiter behauptet haben, Akteneinsicht gäbe es nicht, haben wir noch nie gemacht oder das SGB II (Hartz 4) denen wirklich fremd ist, komme ich zum Schluss:
Die haben echt keine Ahnung oder können sich gut dumm stellen)

Jobcenter sind meinen Erfahrungen teilweise sehr unterschiedlich in Ausführung von Dienstanweisung der Agentur für Arbeit aus Nürnberg.
Einige weigern sich diese zu akzeptieren oder führen eigene Regelungen ein, die nicht vom Gesetz gedeckt sind.
Das Jobcenter Augsburg wollte/will ? Phantasieatteste über Bettlägerigkeit.

Da es schon Fälle gegeben hat, in denen die Eröffnung eines Auslandskonto zur Einstellung des ALG II (Hartz 4)
geführt spricht dafür, dass die Daten weitergeleitet und ausgewertet.

Eine Bekannte hatte mal einen Telefonanruf vom Jobcenter, warum auf ein Konto, bei sie nur Bevollmächtige ist, mehrere Tausend Euro eingegangen sind.

war die Rückzahlung einer Versicherung und die Bekannte hat angeben, dass das Geld ihrem Bruder zustehe.
Dieser musste dies dem Jobcenter schriftlich bestätigen und dann war Ruhe.

Was genau das abläuft und aufgrund welcher Rechtsgrundlage würde mich persönlich interessieren.

Schade ich dachte hier mal gelesen zu haben, dass ein Auslandskonto zwar nicht vor Finanzbehörden schützt, vor schnüffelnden Jobcentern aber schon.
 

Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Schade ich dachte hier mal gelesen zu haben, dass ein Auslandskonto zwar nicht vor Finanzbehörden schützt, vor schnüffelnden Jobcentern aber schon.

Nö, Auslandskonten beinahe aller Länder werden den Heimatfinanzbehörden gemeldet und Sozialbehörden können dort beinahe willkürlich bestehende Konten abfragen. Wenn du eins nicht angegeben hast, und das auch noch im Ausland geführt wird, wonach sieht es aus? Mein Rat: Lass den Sch***.
 
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Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Also ein Konto im Ausland zu führen ist per se nicht verboten. Warum rätst du also davon ab?

Einkünfte bzw. Kapitalerträge zu verschweigen steht auf einem anderen Blatt.

Du hast mich falsch verstanden. schraederboy wollte doch ein Konto, was anonym vor dem Jobcenter ist, ansonsten spricht da sicher nichts dagegen. Ich würde bloß, wenn ich Staatliche Hilfen in Anspruch nehmen würde, nen Teufel tun irgendwelche Auslandskonten zu verschweigen.
 

witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
Meine Recherche hat ergeben, (natürlich ohne Gewähr, man lasse sich rechtlich beraten):

Es gibt neue internationale Vereinbarungen mit dem Ziel der Erschwerung der Steuerhinterziehung. Seit 2017 machen so gut wie alle Staaten mit, 2018 kommen kleine Einheiten wie die Cayman Islands hinzu. Man nimmt jeweils am letzten Bankarbeitstag des Jahres den Kontostand und übermittelt ihn an die Steuerbehörde des Wohnsitzlandes des Kontoinhabers. Zusammen mit der Kontonummer und angegebenen Adressen. Weiterhin übermittelt man die Höhe der Zinseinkünfte in dem Jahr, wobei auch Dividenden aus Unternehmensanteilen oder Aktien sowie Immobilien gemeldet werden. Arbeitseinkünfte werden anscheinend nicht gemeldet. Gemeldet werden aber auch Käufe von Unternehmensanteilen und Immobilien im Ausland, auch wenn es sich um Fonds handelt. Die Steuerbehörde des Wohnsitzlandes kann die Informationen an die Steuerbehörden weiterer Vertragsstaaten übermitteln, z.B. wenn sie die Möglichkeit weiterer Steuerpflichten dort sehen. Die Finanzinstitute müssen die Daten jeweils bis Ende August des folgenden Jahres melden.

Innerhalb Deutschlands gibt es den "automatischen Datenabgleich der Behörden". Statistisch gesehen ist der Datensatz eines jeden Bürgers zweimal im Jahr dran. Das ist aber reine Statistik, Behörden können häufigere Umläufe für einzelne Personen und Gruppen veranlassen. Es gibt auch Gruppen mit selteneren Umläufen. Dabei wird automatisiert bewertet, ob die andere Behörde an den Daten interessiert sein könnte. So erfährt die Arbeitsagentur z.B. von der Anmeldung eines Kraftfahrzeuges. Inwieweit sie die Meldungen tatsächlich lesen und beachten, ist natürlich auch von Arbeitsbelastung, etc. abhängig.

Bezieher der Leistungen, die als "Hartz IV" laufen, fallen natürlich tastächlich in verschiedene Gruppen. Vom Arbeitssuchenden (dem "motivierend geholfen werden soll") über den aufstockenden Altersrenter, den Erwerbsunfähigen bis hin zu Personen im Mütterschutz und Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Gruppen gelten jeweils unterschiedliche Ansparberechtigungen, bis zu deren Höhe keine vorrangige Nutzung des Privatvermögens vorgeschrieben ist.
 

schraederboy

Reguläres Mitglied
13.05.2018
53
0
Vielen lieben Dank für die Erklärungen! :)


Danke für den Tipp. Sehe ich das richtig, dass mit der Maestro alle ATM innerhalb des EWR kostenlos genutzt werden können? - mithin also auch nicht die Gebühr anfällt, die ich z.B. als Commerzbank-Kunde mit der Girocard am Sparkassen-ATM zahlen muss?
Dann lohnt sich der Abschluss ja nur aufgrund dieses Features.

Klar gibt es Kreditkarten mit EWR-weiter kostenloser ATM-Nutzung, aber die werden gerne bei Sparkassen-ATM ausgesperrt bzw. mit zusätzlichen Limitierungen versehen, oder dafür verlangt der ATM-Betreiber ein separates Entgelt.

Scheinbar kann sogar eine Lastschrift "nach dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit" für 5€widerrufen werden (s.Fußnote 7 Preisverzeichnis Basiskonto), das kenne ich von keiner anderen Bank.

Wie läuft die Identifizierung für in DE Ansässige? Beantragen kann man ja scheinbar online...

Edit: habe es mal mit Dummy-Daten durchgespielt. Am Ende geht wohl nur Alternative A mit Video-Ident - Alternative B mit "Identifizierung durch Datenabgleich bei Ihrer österreichischen Hausbank" dürfte beim Basic-Konto ja keine sein.

Man muss auch Angaben zu Beruf (nur Student, geringfügige Beschäftigung etc. möglich) und Monatseinkommen machen.

Etwas verwirrend ist auch, dass ganz am Anfang noch was von einer monatlichen Gebühr (ca. 6€, falls ich mich richtig erinnere) im grünen Rahmen steht, daneben und vor allem im Preisverzeichnis steht aber kostenlos.

Gilt man denn automatisch als besonders schutzbedürftig wenn man noch kein Konto in Österreich hat, auch ohne einen Bezug zum Staat oder soziale Not? Ich meine wenn jetzt jemand angibt er verdient 10.000 € Netto oder sogar noch viel mehr, dann hat er Anspruch auf ein Basiskonto in Österreich??? Habe die Gesetzestexte jetzt nur überflogen aber so richtig geht es daraus nicht für mich hervor.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.773
233
Gilt man denn automatisch als besonders schutzbedürftig wenn man noch kein Konto in Österreich hat, auch ohne einen Bezug zum Staat oder soziale Not? Ich meine wenn jetzt jemand angibt er verdient 10.000 € Netto oder sogar noch viel mehr, dann hat er Anspruch auf ein Basiskonto in Österreich??? Habe die Gesetzestexte jetzt nur überflogen aber so richtig geht es daraus nicht für mich hervor.
Man kann den Antrag auch absenden, ohne "besonders schutzbedürftig " angekreuzt zu haben, das wird ganz am Ende gefragt.
Der hoffentlich ausreichende Grund für den Antrag ist dann eben der, dass man noch kein anderes Girokonto in Österreich hat.

Soweit ich verstehe ist der Unterschied sonst derzeit nur theoretischer Natur und geht z.B. aus einer der pdf hervor, deren Lektüre man am Ende bestätigen soll:
- bei nicht "besonders schutzbedürftig" darf das Konto laut österreichischem Gesetz bis zu 80€ jährlich kosten
- bei "besonders schutzbedürftig" jedoch nur maximal 40€ jährlich

Unterschied ist imho nur theoretischer Natur, weil das genannte easy basic Konto zumindest derzeit gar nichts kosten soll.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.773
233
Ich weiß es nicht, allerdings ist das basic-Konto ausschließlich im Guthaben führbar.
N26 trägt neuerdings dennoch ein.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Die easybank trägt das Konto ggf. beim österreichischen KSV ein, bei der SCHUFA sicher nicht. Ob ersteres bei einem Basiskonto überhaupt der Fall ist weiß ich leider auch nicht.
Ich hab das Standard-Konto der Easybank.

KSV hat bei Eröffnung die Schufa abgefragt.

Einen Eintrag des easy konto gab es aber weder bei Schufa noch KSV.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Da es schon Fälle gegeben hat, in denen die Eröffnung eines Auslandskonto zur Einstellung des ALG II (Hartz 4)
geführt spricht dafür, dass die Daten weitergeleitet und ausgewertet.

Das passiert nicht nur bei Auslandskonten. Ich kenne einen Fall bei dem das auch bei einer Eröffnung eines Inlandskontos der Fall war. Das Jobcenter hätte die Eröffnung eines Kontos erst genehmigen müssen und daher hätte man die Zahlung vorerst eingestellt. :doh: Die Existenz des Kontos haben sie durch den Leistungsempfänger selbst erfahren nachdem dieser beantragt hat Leistungen auf dieses Konto ab sofort zu überweisen.

Eine Bekannte hatte mal einen Telefonanruf vom Jobcenter, warum auf ein Konto, bei sie nur Bevollmächtige ist, mehrere Tausend Euro eingegangen sind.

Von der Buchung haben sie jedoch sicherlich nur durch die eingereichten Kontoauszüghe erfahren. Das Jobcenter (und auch andere Behörden) haben keinen direkten Zugriff auf die Umsätze und Salden von Konten.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Ich spreche vom easy basic und nicht vom easy gratis...

Hatte ich explizit geschrieben.

Das easy basic ist wohl kostenfrei, egal ob das Geld draufgeht oder nicht.

Wie kann man denn das easy basic Konto eröffnen? Online scheint es ja nicht zu gehen.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.773
233
Doch geht online, siehe meine Editierung im #450

Hatte zwar nicht "schutzbedürftig" angegeben, aber bei Beruf "geringfügig beschäftigt" und ein entsprechendes Einkommen. Dass man dann später keine horrenden Summen dort parken darf, ist klar...

Habe aber nur Dummy-Daten eingegeben und ergo den Ident-Prozess nicht gestartet. So wie ich verstanden habe wird dort aber tatsächlich nur Ausweis-Foto mit Antragsteller-Foto verglichen, sicher auch die Ausweis-Daten mit den Angaben im Antrag abgeglichen.

Was ich nicht weiß ist, ob später evtl. noch Bescheinigung für angegebenen Status (z.B. Student) oder Beschäftigung angefordert wird.

Insofern bin ich auf die Meldung desjenigen, der es als erster erfolgreich (oder auch erfolglos) durchzieht sehr gepannt ;)
 
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Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Das passiert nicht nur bei Auslandskonten. Ich kenne einen Fall bei dem das auch bei einer Eröffnung eines Inlandskontos der Fall war. Das Jobcenter hätte die Eröffnung eines Kontos erst genehmigen müssen und daher hätte man die Zahlung vorerst eingestellt. :doh: Die Existenz des Kontos haben sie durch den Leistungsempfänger selbst erfahren nachdem dieser beantragt hat Leistungen auf dieses Konto ab sofort zu überweisen.

Wenn es einen solchen Fall gibt dann war das wohl eine Behörde, die ihre eigenen Regeln macht. Sowas wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Stichworte: Privatautonomie, Vertragsfreiheit.

So wie ich verstanden habe wird dort aber tatsächlich nur Ausweis-Foto mit Antragsteller-Foto verglichen, sicher auch die Ausweis-Daten mit den Angaben im Antrag abgeglichen.

Was ich nicht weiß ist, ob später evtl. noch Bescheinigung für angegebenen Status (z.B. Student) oder Beschäftigung angefordert wird.

Die Identifizierung erfolgt über Web ID.



Ich bezweifle allerdings, dass jemand hier das Konto erfolgreich eröffnen kann weil es ja explizit nur für Menschen angeboten wird, die besonders schutzbedürftig im Sinne des § 26 Abs. 2 des Verbraucherzahlungskontogesetzes sind. Bei Nicht-Österreichern sind das:

10.Personen, die obdachlos im Sinne des § 1 Abs. 9 des Meldegesetzes – MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992, sind;
11.Asylwerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 14 des Asylgesetzes 2005 – AsylG 2005, BGBl I Nr. 100/2005;
12.Fremde, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nach den Bestimmungen des § 46a des Fremdenpolizeigesetzes 2005 – FPG, BGBl. I Nr. 100/2005, geduldet ist;
13.Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
a)einen Status haben, der einem in den Z 10 bis 12 genannten Status entspricht,

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009635
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.773
233
Ich hab das Standard-Konto der Easybank.
Kannst du mit der Maestro-Karte des Standard-Kontos alle ATM im EWR kostenfrei nutzen, oder fallen ggf. ATM-Betreiber-spezifische Gebühren dafür an?



Ich bezweifle allerdings, dass jemand hier das Konto erfolgreich eröffnen kann weil es ja explizit nur für Menschen angeboten wird, die besonders schutzbedürftig im Sinne des § 26 Abs. 2 des Verbraucherzahlungskontogesetzes sind.
Gab es irgendwann im Antragsprozess nicht die weitere Möglichkeit "Nicht in AT ansässig, und noch kein Girokonto in AT vorhanden", oder bilde ich mir das nur ein?

Wenn es nur Schutzbedürftigen offen stünde, dann würde auch die Frage am Ende, ob man schutzbedürftig ist (und die Möglichkeit mit nein zu antworten) keinen Sinn machen... es sei denn die Fragen beim Eröffnungsprozess sind dieselben für alle Arten von Konten (was durchaus möglich ist).

Im Preisverzeichnis gibt es zwei Positionen:

Kontoführung GRATIS
und
Kontoführung für besonders schutzbedürftige Personen GRATIS

Also wird durchaus zwischen Schutzbedürftigen und Normalos unterschieden.


Weiteres Indiz:
unmittelbar nach Eingabe der E-Mail-Adresse und noch vor Eingabe aller Daten erhält man eine Mail mit einer pdf im Anhang, darin steht zum easy basic:

Anspruch auf ein Verbraucherzahlungskonto
Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, unabhängig von seinem Wohnort
 Verbraucher ohne Aufenthaltsrecht, wenn dieser aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar
ist.
Das easy basic ist nicht an den Erwerb zusätzlicher Dienste gebunden.
Kosten des Verbraucherzahlungskontos
Die jährlichen Kosten eines Verbraucherzahlungskontos dürfen für die in § 25 (1) VZKG beschriebenen Leistungen
maximal EUR 80,- und für sozial- oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige Verbraucher EUR 40,- betragen.
Sozial- oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige Verbraucher
(dann gibt es eine Liste mit genauer Definition dieser besonders schutzbedürftiger Verbraucher)

Leistungen des Verbraucherzahlungskontos (easy basic) bei der easybank
 Gut- und Lastschriften
 Überweisungen, elektronische Verfügungen, pdf-Kontoauszug
 Zugang zum eBanking
 Bankomatkarte zur Bargeldbehebung, bargeldlosem Zahlen und für automatisierte Transaktionen im
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Leistungen die beim Verbraucherzahlungskonto (easy basic) nicht enthalten sind
 Kein zweiter Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigter
 Kein Überziehungsrahmen bzw. Kontolimit, keine Limitänderung der Bankomatkarte
 Keine Kreditkarte
 Kein Abrechnungskonto für andere Produkte z.B. Wertpapier, Kredit
 Kein Zahlungsverkehr außerhalb des EWR
 Keine Ausstellung von Schecks
 
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Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Also über die Frage ob man schon ein Konto in AT hat bin ich nicht gestolpert. Aber schon bevor man zum Antrag kommt steht doch "unser Konto speziell für besonders Schutzbedürftige". Dass es 2 Positionen gibt und man bei der Schutzbedürftigkeit nochmals einen Haken setzen muss kam mir auch merkwürdig vor. Wiederum hat man beim beruflichen Status nur Auswahlmöglichkeiten, die allesamt besondere Schutzwürdigkeit mit sich bringen. Ich sag mal so: Freiwillige vor. Wenn ich nicht lügen müsste würde ich es selbst versuchen.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.773
233
Aber schon bevor man zum Antrag kommt steht doch "unser Konto speziell für besonders Schutzbedürftige".
Ja, dafür bewerben sie es. Dass sie es nicht "für alle EU-Bürger außerhalb von AT" bewerben wollen, das ist doch aber nicht überraschend, und gefühlt bei allen anderen Basiskonten ebenso.

Wiederum hat man beim beruflichen Status nur Auswahlmöglichkeiten, die allesamt besondere Schutzwürdigkeit mit sich bringen. Ich sag mal so: Freiwillige vor. Wenn ich nicht lügen müsste würde ich es selbst versuchen.
Nein, man kann z.B. auch "nicht erwerbstätig" angeben, und bei einer späteren Frage ist die Antwort "Vermögen aus Erbschaft/Schenkung" möglich - damit ist man nicht automatisch Schutzbedürftiger.

Wenn ich eine Gefahr sehe, dann eher die, dass irgendwann der Preis auf die maximal möglichen 80 EUR jährlich angehoben wird, und dass ich das mangels regelmäßiger Nutzung des Kontos zu spät mitbekomme.
 
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Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Ja, dafür bewerben sie es. Dass sie es nicht "für alle EU-Büriger außerhalb von AT" bewerben wollen, das ist doch aber nicht überraschend, und gefühlt bei allen anderen Basiskonten ebenso.

Möglich, dass sie es auch nicht schutzbedürftigen EU-Bürgern eröffnen, aber online müsste man ja lügen wenn man kein Geringverdiener, Student, Arbeitsloser o.ä. ist. Alle anderen sollen dann dann vll. nach Österreich in eine BAWAG Filiale kommen und einen Bezug zu Österreich nachweisen. Wie bei anderen Banken...

Nein, man kann z.B. auch "nicht erwerbstätig" angeben, und bei einer späteren Frage ist die Antwort "Vermögen aus Erbschaft/Schenkung" möglich - damit ist man nicht automatisch Schutzbedürftiger.

Das kann ja auch eine Frage zur Absicherung sein. Die wollen ja den Anspruch überprüfen.
 
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LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.135
677
Sehe ich das richtig, dass mit der Maestro alle ATM innerhalb des EWR kostenlos genutzt werden können? - mithin also auch nicht die Gebühr anfällt, die ich z.B. als Commerzbank-Kunde mit der Girocard am Sparkassen-ATM zahlen muss?

Bargeldabhebungen mit der Easybank Maestro sind - zumindest an ATMs in D, NL, AUT, P - kostenfrei (eigene Erfahrung).
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.773
233
Möglich, dass sie es auch nicht schutzbedürftigen EU-Bürgern eröffnen, aber online müsste man ja lügen wenn man kein Geringverdiener, Student, Arbeitsloser o.ä. ist. Alle anderen sollen dann dann vll. nach Österreich in eine BAWAG Filiale kommen und einen Bezug zu Österreich nachweisen.
Es ist sehr clever von der Bank, nur solch einen Status beim Basiskonto zuzulassen - denn damit werden genau jene Zweifel ausgelöst, wie du sie hier äußerst. Denn dass Basiskonto-Kunden bei den Banken nicht besonders beliebt sind (vor allem wenn sie wie im Fall der easybank auch nicht monatlich dafür zahlen), das wissen wir schon von anderen Banken.
Und ja, dass man vermögenderen Kunden lieber ein normales Konto mit monatlichen Kosten bzw. Gehaltspflicht andient, das ist nun auch nicht sonderlich überraschend. Vielleicht ginge das ja auch online und ohne Filialbesuch - habe ich nicht probiert.

Dennoch zögere auch ich, das Konto zu beantragen. Ich mag das Gefühl als "Kunde zweiter Klasse" nicht - womöglich kommen Nachfragen, woher das eingezahlte Geld stammt, und eine Preiserhöhung auf 80€ ist wie gesagt jederzeit durchsetzbar. Bei KBC Irland wird offen kommuniziert, bis zu welcher Einzahlungsgrenze man als Basiskunde zählt - hier bei der easybank ist das ziemlich unklar und man setzt sich gefühlt eher deren Willkür aus.
 

Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
@rmol: Das ist genau das worauf ich hinaus wollte - man ist dort für dieses Kontomodell als Nicht-Schutzbedürftiger wahrscheinlich nicht erwünscht und ich befürchte, dass man uns Steine in den Weg legt. Wie auch immer das aussehen mag... Darüber kann man ohne Versuch leider nur spekulieren.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.773
233
Vielleicht wird es mal interessanter, wenn es wirklich keine Alternativen mehr für EWR-weiten kostenlosen Bargeldbezug gibt. Aber derzeit decke ich das noch mit mehr als einer KK hinreichend ab.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
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Die Maestro-Karte des easy basic Konto klingt durchaus interessant, zumal ohne lästigen Girocard Cobrand und flach geprägt.

Ich war vor einiger Zeit tatsächlich auf der Suche nach einer flach geprägten Maestro/VPay ohne Girocard Cobrand, aber die Angebote waren nicht attraktiv:

-HVB VPay (30€ im Jahr + Kontogebühr)
-Bunq (8€ pro Monat)
-KBC BE (Eröffnung nur in Filiale)
-ING LUX(Abgelehnt, da keinen Bezug zu Luxemburg)

Ich könnte mir vorstellen mal einen online Antrag abzuschicken und zu schauen was passiert, als jemand der weder Schutzbedürftig ist und keinen Bezug zu Österreich hat, allerdings frühstens in 4 Monaten. Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau hinab.
 
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