Die HASPA will 5,95 € (oder waren es doch nur 4,95 €) mit der Revolut-Maestro, bei der Hamburger Volksbank ist es mit der Karte kostenlos.Ist man mit ausländischem Maestros, wie der der easybank, eigentlich auch von den direkten Kundenentgelten gewisser Spaßkassen und Bauernbanken betroffen?
Das steht bei der Haspa explizit so im Preisverzeichnis (Seite 24). Wobei ich, ich schrieb es irgendwann irgendwo schon mal, zumindest bezweifle, dass das rechtskonform ist.Ich würde sagen der entscheidende Faktor ist ausländische Karte oder inländische Karte.
Das steht bei der Haspa explizit so im Preisverzeichnis (Seite 24). Wobei ich, ich schrieb es irgendwann irgendwo schon mal, zumindest bezweifle, dass das rechtskonform ist.
Sehr geehrter Herr Berlin,
vielen Dank für Ihr Mail!
Selbstverständlich ist es möglich, mit einem Wohnsitz außerhalb Österreichs
Produkte bei der easybank zu eröffnen.
Bitte beachten Sie, dass für die Eröffnung eines easybank Kontos jedoch ein
Bezug zu Österreich gegeben sein muss.
Laut unseren Richtlinien werden für Devisenausländer nur Konten angeboten, wenn
folgende Punkte zutreffen:
- Einkünfte aus österreichischen Pensionsbezügen/Gehaltsbezüge
- Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung österreichischer Liegenschaften oder
- Einkünfte aus Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften und / oder
stillen Teilhaberschaften
- Staatsangehörigkeit Österreich
Sollte ein entsprechender Bezug zu Österreich gegeben sein, ersuchen wir Sie um
entsprechende Rückmeldung.
Gerne teilen wir Ihnen anschließend die Vorgehensweise zur Eröffnung einer
Kontoverbindung mit.
Folgende Girokontoformen dürfen wir Ihnen anbieten:
easy gratis
Zinsen bei Guthaben 0,01% p.a.
Zinsen bei Überziehung 6,90% p.a.
Kontoführung - gratis
Folgende Leistungen sind inkludiert:
- easy karte (mit Maestro- und Quick-Service)
auf Wunsch auch mit der Funktion kontaktlos Zahlen
- easy kreditkarte (MasterCard oder VISA)
- alle Buchungsposten
- Anlage/Durchführung/Änderung und Schließung von Daueraufträgen
- Änderung der Kontoverbindung und Schließung von bestehenden
Lastschriftaufträgen
- Kontoauszug monatlich elektronisch (PDF) im easy internetbanking
- Eigenerlag in BAWAG P.S.K.- Geschäftsstellen und in Postämtern
- Barauszahlung über Bankomat (innerhalb Euroraum)
- 3 Barauszahlungen pro Quartal in BAWAG P.S.K. Geschäftsstellen
- Nutzung easy internetbanking und easy app
easy gratis kann nur als Gehalts- oder Pensionskonto geführt werden. Sollten
Gehalts- oder Pensionseingänge über einem Zeitraum von mehr als drei Monaten
nicht auf easy gratis eingehen, behält sich die easybank AG das Recht vor, einen
Produktwechsel von easy gratis auf easy konto durchzuführen. Ab diesem Zeitpunkt
gelten die Konditionen für easy konto gemäß aktuellem Preisblatt.
Für alle anderen Bezüge bzw. als sogenanntes Haushaltskonto dürfen wir Ihnen
easy konto anbieten.
easy konto
Zinsen bei Guthaben 0,01% p.a.
Zinsen bei Überziehung 6,80% p.a.
Kontoführung - EUR 4,99 p.m.
Folgende Leistungen sind in der Kontoführung inkludiert:
- easy karte (mit Maestro- und Quick-Service)
auf Wunsch auch mit der Funktion kontaktlos Zahlen
- easy kreditkarte (MasterCard oder VISA) *
- alle Buchungsposten
- Anlage/Durchführung/Änderung und Schließung von Daueraufträgen
- Änderung der Kontoverbindung und Schließung von bestehenden
Lastschriftaufträgen
- Kontoauszug monatlich elektronisch (PDF) im easy internetbanking
- Eigenerlag in BAWAG P.S.K.- Geschäftsstellen und in Postämtern
- Barauszahlung über Bankomat (innerhalb Euroraum)
- Nutzung easy internetbanking und easy app
* nur bei Nutzung als Gehaltskonto oder bei selbständig Erwerbstätigen in
Verbindung mit dem aktuellen Einkommenssteuerbescheid sowie der aktuellen
Einkommenssteuererklärung
Die entsprechende Kontoeröffnung können Sie jederzeit über unsere Homepage
http://www.easybank.at durchführen .
Mit der Übergabe der easy karte und der easy kreditkarte stehen Ihnen
vielfältige Dispositionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie deshalb um die Übermittlung von Kopien
der letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. Ihres letzten
Einkommenssteuerbescheides ersuchen.
Eventuell:
5.) Fremdbankenverständigung/ Auftrag zur Durchführung eine Kontowechsels (um
Ihr altes Konto zu schließen)
Wir empfehlen, Ihr bestehendes Konto zumindest 6 bis 8 Wochen parallel zum neuen
easybank-Konto zu führen, damit die Übernahme etwaiger Dauer- und
Lastschriftaufträge reibungslos funktionieren kann. Bitte beachten Sie, dass die
tatsächliche Schließung es Kontos in der Regel erst nach Retournierung aller
Dispositionsmittel (Bankkarten, Kreditkartenkarten, Scheckvordrucke, usw.) an
die Bank erfolgt.
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen
an Bankwerktagen auch gerne unter der Rufnummer 05 70 05 500 in der Zeit von
7:00 Uhr bis 22:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
easybank AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe in Deutschland und da ich mich privat häufig in Österreich aufhalte
würde ich ich gerne ein Basiskonto, gemäß Zahlungskonten-Richtlinie 2014/92/EU,
bei Ihnen eröffnen.
Auf Ihrer Website bin ich auf das Kontomodell "easy basic" gestoßen, leider wird
dieses aber nur für sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige
Verbraucher beworben. Bitte teilen Sie mir mit wie ich, ohne bestehende
besondere Schutzbedürftigkeit, bei Ihnen ein Basiskonto eröffnen kann und welche
Bedingungen (Limits etc.) für so ein Basiskonto gelten.
Freundlich grüßt Sie
Olaf Berlin
Ist man mit ausländischem Maestros, wie der der easybank, eigentlich auch von den direkten Kundenentgelten gewisser Spaßkassen und Bauernbanken betroffen?
War eigentlich kaum anders zu erwarten.Viel Blabla ohne mit einem Wort Bezug auf den Kern meiner Frage, einem Basiskonto gemäß Zahlungskonten-Richtlinie 2014/92/EU, zu nehmen. Hab ich's mir doch gedacht...
...oder halt auch nicht.Ich sag mal so: Freiwillige vor. Wenn ich nicht lügen müsste würde ich es selbst versuchen.
Wäre ehrlicher gewesen, wenn sie dafür die zulässigen 80€ Jahresgebühr verlangen würden - das dürfte die Nachfrage auch erheblich dämpfen.Hat die Bank das Online-Eröffnungsformular offensichtlich so gestaltet, dass sie Interessenten (wie vermutlich gewollt) de facto abschreckt.
Der letzte Punkt dürfte dann auch mal wieder EU-Recht verletzen.Laut unseren Richtlinien werden für Devisenausländer nur Konten angeboten, wenn
folgende Punkte zutreffen:
- [...]
- Staatsangehörigkeit Österreich
Aber auch das nehme ich als Hinweis, dass man selbst bei Bestehen auf einem Basiskonto und dessen Eröffnung, so sie denn möglich sein sollte, keine Freude daran haben wird.
Der Web-, E-Mail-Support oder die Hotline sind da erwartungsgemäss schlechte Ansprechpartner. Weil dort halt die arbeiten, die (davon) keine Ahnung haben. Lieber schriftlich per Einschreiben.
Man muss es nur durchziehen....
Nicht unbedingt. So ein Konto läuft ja weitgehend elektronisch automatisiert.Aber auch das nehme ich als Hinweis, dass man selbst bei Bestehen auf einem Basiskonto und dessen Eröffnung, so sie denn möglich sein sollte, keine Freude daran haben wird.
1. Das mit der mangelnden Freude bezog sich explizit auf das Basiskonto. Und da ist, selbst wenn man dessen Einrichtung mit Erfolg durchboxt, Ärger vorprogrammiert, wenn die auf das Konto eingezahlten Gelder nicht zu dem prekären bzw. nicht vorhanden Beschäftigungsverhältnis (welches man zumindest für die online-Eröffnung mangels anderer Auswahl angeben muss) passen. Das meinte ich mit mangelnder Freude am Konto.1. Nicht unbedingt. So ein Konto läuft ja weitgehend elektronisch automatisiert.
Wenn man als Auslandskunde mal "drin" ist, dann ist man meist einfach "drin".
[...]
2. Ich habe das Online-Antragsverfahren durchgespielt. Meines Erachtens ist es halbwegs konform, und man muss auch nicht "lügen", sprich man muss keine falschen Angaben machen. Man kann problemlos mit deutschem Wohnsitz ohne Schutzbedürftigkeit den Antrag erstellen. Man muss nur, wie es auch im Antrag steht, das easy konto auswählen.
3. Ich vermute, dass sich das Interesse hier dann weitgehend "erledigt" hat, sofern das Konto nicht gratis ist.
Ist abzusehen. Ich würde auch bei der Eröffnung eines solchen Bankkontos nicht lügen.1. Das mit der mangelnden Freude bezog sich explizit auf das Basiskonto. Und da ist, selbst wenn man dessen Einrichtung mit Erfolg durchboxt, Ärger vorprogrammiert, wenn die auf das Konto eingezahlten Gelder nicht zu dem prekären bzw. nicht vorhanden Beschäftigungsverhältnis (welches man zumindest für die online-Eröffnung mangels anderer Auswahl angeben muss) passen. Das meinte ich mit mangelnder Freude am Konto.
Eben.2. Richtig, aber wer braucht schon ein AT-Konto, wenn es 5€ monatlich kosten soll. Soviel sind mir die vermeintlichen Vorteile nicht wert.
Vielleicht nur eine gängige aber verallgemeinernde Auskunft, die auch für Nicht-EU-Ansässige gilt.Übrigens ist in der von Olaf zitierten Antwort explizit von einem vorhandenen Österreich-Bezug die Rede. Selbst wenn diese Forderung im Online-Antrag nicht explizit erscheint, wäre ich nicht so sicher, dass später entsprechende Dokumente nicht doch nachgefordert werden.
Mit alles-gratis-Optimiermentalität kann man halt nicht alles haben.3. Genau - ein gratis Spiekonto mit fremder IBAN und gratis EWR-weitem ATM-Gebrauch mit der Maestro hätte ich auch mit etwas Aufwand genommen.
Man könnte aber auch versuchen, das easybank-Konto als Gehaltskonto zu eröffnen.
Gehe davon aus, dass ein Revolut-Konto "unschädlich" ist, da nur von "Kreditinstituten" die Rede ist, was Revolut ja nicht ist, und Revolut ja auch nicht über den genannten Schalterbetrieb verfügt.Wie zählen eigentlich EMIs in Bezug auf die Basis-Konten?
Wenn ich z.B. ein "Konto" bei Revolut habe, kann ich dann ein Basis-Konto in UK eröffnen?
Die EU-Richtlinie ist, wenn ich richtig verstehe, auch in Gibraltar anzuwenden. Aber nicht das UK-Gesetz, da Gibraltar kein Teil des Vereinigten Königreichs ist und, wie ich sah, auch eigene Financial Services (Payment Accounts) Regulations hat.Und wenn nicht, darf ich dann ein Basis-Konto in z.B. Gibraltar (sofern das Gesetz dort überhaupt anwendbar ist) eröffnen?
Kannst du im dortigen Online-Banking Angaben zu persönlichen Verhältnissen wie Beruf, Einkommen, Vermögen etc. (wie sie bei der Kontoeröffnung gemacht werden mussten) einsehen und ggf. sogar ändern?Habe das Standard-Konto bei der Easybank.
Ich kann diese Daten nicht einsehen - zumindest habe ich eben keine Möglichkeit dazu gefunden.Kannst du im dortigen Online-Banking Angaben zu persönlichen Verhältnissen wie Beruf, Einkommen, Vermögen etc. (wie sie bei der Kontoeröffnung gemacht werden mussten) einsehen und ggf. sogar ändern?
Führt hier jemand ein Auslandskonto in CHF und kann eine Empfehlung abgeben?
Request your card now and get the first annual fee for free.Atlantico Bank in Portugal bietet wohl ein kostenloses Konto an:
https://www.atlantico.eu/
Webseite gibt es auf Englisch, Eroeffnung geht digital, weiss aber nicht ob das auf Einwohner beschraenkt ist.
Debitkarte muss man angeblich vor Ort abholen.
Sehr interessant. Weil ja auch E-Geld-Institute, zumindest die mit eigenen IBAN's, technisch vollwertige Girokonten (wenn auch ohne Einlagensicherung der Banken) herausgeben können.Gehe davon aus, dass ein Revolut-Konto "unschädlich" ist, da nur von "Kreditinstituten" die Rede ist
Führt hier jemand ein Auslandskonto in CHF und kann eine Empfehlung abgeben?