• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Auslandskonten

ANZEIGE

Konti

Aktives Mitglied
09.10.2018
137
41
ANZEIGE
Ist man mit ausländischem Maestros, wie der der easybank, eigentlich auch von den direkten Kundenentgelten gewisser Spaßkassen und Bauernbanken betroffen?
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.066
233
Ist man mit ausländischem Maestros, wie der der easybank, eigentlich auch von den direkten Kundenentgelten gewisser Spaßkassen und Bauernbanken betroffen?
Die HASPA will 5,95 € (oder waren es doch nur 4,95 €) mit der Revolut-Maestro, bei der Hamburger Volksbank ist es mit der Karte kostenlos.
 
  • Like
Reaktionen: Konti

Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Ich würde sagen der entscheidende Faktor ist ausländische Karte oder inländische Karte, teilweise auch Visa/Vpay/Visa Plus oder MC/Maestro/Cirrus. Wenn die Sparkasse also eine Revolut "besurcharged", gilt das gleiche für eine Maestro aus AT. Kann natürlich auch sein, dass man für gewisse ausländische Marktbegleiter, die im Inland häufiger vorkommen, auch wieder Entgelte verlangt und für "reguläre" ausländische Karten wiederum nicht. Ich glaube letzteres ist bei der Haspa der Fall.
 
  • Like
Reaktionen: Konti

Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Das steht bei der Haspa explizit so im Preisverzeichnis (Seite 24). Wobei ich, ich schrieb es irgendwann irgendwo schon mal, zumindest bezweifle, dass das rechtskonform ist.

Weiß ich, hätte ich dazu sagen sollen... Wobei Revolut (MC)bei der Haspa besurcharged wird, selbst probiert letztes Jahr. Ein Freund aus Wales konnte aber einige Wochen vorher kostenlos Bargeld abheben mit seiner MC (k.A. welche Bank). Soll aber auch VR-Banken und/oder Sparkassen geben, die jede fremde Karte mit direkten Kundenentgelten beglücken. Ob's stimmt weiß ich allerdings nicht - Hörensagen...

Ach und gerade gelesen, die Antwort der easybank auf meine Anfrage nach einem Basiskonto:

Sehr geehrter Herr Berlin,

vielen Dank für Ihr Mail!

Selbstverständlich ist es möglich, mit einem Wohnsitz außerhalb Österreichs
Produkte bei der easybank zu eröffnen.


Bitte beachten Sie, dass für die Eröffnung eines easybank Kontos jedoch ein
Bezug zu Österreich gegeben sein muss.


Laut unseren Richtlinien werden für Devisenausländer nur Konten angeboten, wenn
folgende Punkte zutreffen:

- Einkünfte aus österreichischen Pensionsbezügen/Gehaltsbezüge
- Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung österreichischer Liegenschaften oder
- Einkünfte aus Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften und / oder
stillen Teilhaberschaften
- Staatsangehörigkeit Österreich

Sollte ein entsprechender Bezug zu Österreich gegeben sein, ersuchen wir Sie um
entsprechende Rückmeldung.

Gerne teilen wir Ihnen anschließend die Vorgehensweise zur Eröffnung einer
Kontoverbindung mit.

Folgende Girokontoformen dürfen wir Ihnen anbieten:

easy gratis
Zinsen bei Guthaben 0,01% p.a.
Zinsen bei Überziehung 6,90% p.a.
Kontoführung - gratis

Folgende Leistungen sind inkludiert:
- easy karte (mit Maestro- und Quick-Service)
auf Wunsch auch mit der Funktion kontaktlos Zahlen
- easy kreditkarte (MasterCard oder VISA)
- alle Buchungsposten
- Anlage/Durchführung/Änderung und Schließung von Daueraufträgen
- Änderung der Kontoverbindung und Schließung von bestehenden
Lastschriftaufträgen
- Kontoauszug monatlich elektronisch (PDF) im easy internetbanking
- Eigenerlag in BAWAG P.S.K.- Geschäftsstellen und in Postämtern
- Barauszahlung über Bankomat (innerhalb Euroraum)
- 3 Barauszahlungen pro Quartal in BAWAG P.S.K. Geschäftsstellen
- Nutzung easy internetbanking und easy app

easy gratis kann nur als Gehalts- oder Pensionskonto geführt werden. Sollten
Gehalts- oder Pensionseingänge über einem Zeitraum von mehr als drei Monaten
nicht auf easy gratis eingehen, behält sich die easybank AG das Recht vor, einen
Produktwechsel von easy gratis auf easy konto durchzuführen. Ab diesem Zeitpunkt
gelten die Konditionen für easy konto gemäß aktuellem Preisblatt.

Für alle anderen Bezüge bzw. als sogenanntes Haushaltskonto dürfen wir Ihnen
easy konto anbieten.

easy konto
Zinsen bei Guthaben 0,01% p.a.
Zinsen bei Überziehung 6,80% p.a.
Kontoführung - EUR 4,99 p.m.

Folgende Leistungen sind in der Kontoführung inkludiert:
- easy karte (mit Maestro- und Quick-Service)
auf Wunsch auch mit der Funktion kontaktlos Zahlen
- easy kreditkarte (MasterCard oder VISA) *
- alle Buchungsposten
- Anlage/Durchführung/Änderung und Schließung von Daueraufträgen
- Änderung der Kontoverbindung und Schließung von bestehenden
Lastschriftaufträgen
- Kontoauszug monatlich elektronisch (PDF) im easy internetbanking
- Eigenerlag in BAWAG P.S.K.- Geschäftsstellen und in Postämtern
- Barauszahlung über Bankomat (innerhalb Euroraum)
- Nutzung easy internetbanking und easy app

* nur bei Nutzung als Gehaltskonto oder bei selbständig Erwerbstätigen in
Verbindung mit dem aktuellen Einkommenssteuerbescheid sowie der aktuellen
Einkommenssteuererklärung

Die entsprechende Kontoeröffnung können Sie jederzeit über unsere Homepage
http://www.easybank.at durchführen .


Mit der Übergabe der easy karte und der easy kreditkarte stehen Ihnen
vielfältige Dispositionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie deshalb um die Übermittlung von Kopien
der letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. Ihres letzten
Einkommenssteuerbescheides ersuchen.

Eventuell:
5.) Fremdbankenverständigung/ Auftrag zur Durchführung eine Kontowechsels (um
Ihr altes Konto zu schließen)
Wir empfehlen, Ihr bestehendes Konto zumindest 6 bis 8 Wochen parallel zum neuen
easybank-Konto zu führen, damit die Übernahme etwaiger Dauer- und
Lastschriftaufträge reibungslos funktionieren kann. Bitte beachten Sie, dass die
tatsächliche Schließung es Kontos in der Regel erst nach Retournierung aller
Dispositionsmittel (Bankkarten, Kreditkartenkarten, Scheckvordrucke, usw.) an
die Bank erfolgt.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen
an Bankwerktagen auch gerne unter der Rufnummer 05 70 05 500 in der Zeit von
7:00 Uhr bis 22:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
easybank AG

Auf meine Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lebe in Deutschland und da ich mich privat häufig in Österreich aufhalte
würde ich ich gerne ein Basiskonto, gemäß Zahlungskonten-Richtlinie 2014/92/EU,
bei Ihnen eröffnen.

Auf Ihrer Website bin ich auf das Kontomodell "easy basic" gestoßen, leider wird
dieses aber nur für sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige
Verbraucher beworben. Bitte teilen Sie mir mit wie ich, ohne bestehende
besondere Schutzbedürftigkeit, bei Ihnen ein Basiskonto eröffnen kann und welche
Bedingungen (Limits etc.) für so ein Basiskonto gelten.

Freundlich grüßt Sie

Olaf Berlin

Viel Blabla ohne mit einem Wort Bezug auf den Kern meiner Frage, einem Basiskonto gemäß Zahlungskonten-Richtlinie 2014/92/EU, zu nehmen. Hab ich's mir doch gedacht...
 
Zuletzt bearbeitet:

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
  • Like
Reaktionen: Konti

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Viel Blabla ohne mit einem Wort Bezug auf den Kern meiner Frage, einem Basiskonto gemäß Zahlungskonten-Richtlinie 2014/92/EU, zu nehmen. Hab ich's mir doch gedacht...
War eigentlich kaum anders zu erwarten.

Wie so oft muss man sich selbst informieren. Und dann das Konto gleich so beantragen, dass man ihnen zu versteheb gibt, dass man (halbwegs) weiss, was man tut. Solange, bis sich ein rechtskundiger (Jurist?) bei denen damit beschäftigt. Das kann im besten Falle direkt bei Beantragung mit Verweis auf Richtlinie sein, dass dann einfach eröffnet wird - oder im schlechteren auch erst nach Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Der Web-, E-Mail-Support oder die Hotline sind da erwartungsgemäss schlechte Ansprechpartner. Weil dort halt die arbeiten, die (davon) keine Ahnung haben. Lieber schriftlich per Einschreiben.

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Konto/Recht_auf_ein_Girokonto.html

Man muss es nur durchziehen....

Ich sag mal so: Freiwillige vor. Wenn ich nicht lügen müsste würde ich es selbst versuchen.
...oder halt auch nicht.

Hat die Bank das Online-Eröffnungsformular offensichtlich so gestaltet, dass sie Interessenten (wie vermutlich gewollt) de facto abschreckt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin und rmol

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.736
196
Dito, habe es auch nicht anders erwartet. Man vermeidet partout eine Antwort auf die Frage, ob für Nichtansässige ein Basiskonto eröffnet wird - und schwafelt lieber herum. Aber auch das nehme ich als Hinweis, dass man selbst bei Bestehen auf einem Basiskonto und dessen Eröffnung, so sie denn möglich sein sollte, keine Freude daran haben wird.

Hat die Bank das Online-Eröffnungsformular offensichtlich so gestaltet, dass sie Interessenten (wie vermutlich gewollt) de facto abschreckt.
Wäre ehrlicher gewesen, wenn sie dafür die zulässigen 80€ Jahresgebühr verlangen würden - das dürfte die Nachfrage auch erheblich dämpfen.


Laut unseren Richtlinien werden für Devisenausländer nur Konten angeboten, wenn
folgende Punkte zutreffen:

- [...]
- Staatsangehörigkeit Österreich
Der letzte Punkt dürfte dann auch mal wieder EU-Recht verletzen.
Apropos: gerade im Radio gehört, dass heute das Verfahren vor dem EU-Gerichtshof bzgl. deutscher PKW-Maut eröffnet wird.... auf Betreiben Österreichs....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Olaf Berlin

Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Aber auch das nehme ich als Hinweis, dass man selbst bei Bestehen auf einem Basiskonto und dessen Eröffnung, so sie denn möglich sein sollte, keine Freude daran haben wird.

Eben, wer möchte sich schon in eine Bankgeschäftsbeziehung "reinklagen"? Und dann immer drauf warten wann einem der nächste Knüppel zwischen die Beine geworfen wird? Nö.

Der Web-, E-Mail-Support oder die Hotline sind da erwartungsgemäss schlechte Ansprechpartner. Weil dort halt die arbeiten, die (davon) keine Ahnung haben. Lieber schriftlich per Einschreiben.

Ich hatte ja vorher schon mit der easybank telefoniert und habe gefragt an welche Stelle ich mich bei so einem "speziellen Anliegen" wenden sollte. Ich sollte mich mit meinem Anliegen via E-Mail an den Support wenden und unbesorgt sein - es wäre bei der easybank selbstverständlich üblich, dass bei Bedarf die jeweilige Fachabteilung involviert wird.

Man muss es nur durchziehen....

Im Grunde hast du natürlich Recht, aber wer macht das schon? Auch wenn die Banken evtl./wahrscheinlich genau darauf spekulieren... Wenn ich darauf angewiesen wäre würde ich da nicht so schnell aufgeben, aber um ein kostenloses Spielkonto in AT zu haben, ist es mir den Aufwand einfach nicht wert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin und rmol

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Aber auch das nehme ich als Hinweis, dass man selbst bei Bestehen auf einem Basiskonto und dessen Eröffnung, so sie denn möglich sein sollte, keine Freude daran haben wird.
Nicht unbedingt. So ein Konto läuft ja weitgehend elektronisch automatisiert.
Wenn man als Auslandskunde mal "drin" ist, dann ist man meist einfach "drin".

Im speziellen Falle der easybank allerdings haben die ja bewiesen, dass sie "kreativ" werden können, um unerwünschte Kunden abzuschrecken. Beispiel die erst unlängst für illegal erklärten 25 EUR Versandkosten für Karten ins Ausland.


Aber jetzt zum aktuellen Falle:

1. Der Bezug auf die EU-Richtlinie (Im Gegensatz zu einer Verordnung) geht fehl, da die diese nicht selbst Rechtskraft entfaltet, sondern "nur" vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen ist. Anspruchsbasis ist hier § 22 und 23 des Verbraucherzahlungskontogesetzes.

2. Ich habe das Online-Antragsverfahren durchgespielt. Meines Erachtens ist es halbwegs konform, und man muss auch nicht "lügen", sprich man muss keine falschen Angaben machen. Man kann problemlos mit deutschem Wohnsitz ohne Schutzbedürftigkeit den Antrag erstellen. Man muss nur, wie es auch im Antrag steht, das easy konto auswählen.


Sprich: Es scheint so, als könne man diskriminierungsfrei das gleiche bekommen wie österreichische Antragsteller auch, nämlich "normalerweise" das easy gratis bzw. ohne Gehaltseingang dessen Variante das easy-Konto, zu 4,99 EUR/Monat (was ja auch noch unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 80 EUR/Jahr läge). Bzw. als besonders bedürftiger das easy basic als eine Art "Light"-Konto mit separater Entgeltberechnung, die gemäss auf Webseite (nur) für besonders bedürftige Verbraucher angeboten wird. Das ist m.E. in Bezug auf das Diskriminierungsverbot für EU-Bürger schwierig angreifbar.

Also Antrag ordentlich auf das "normale" Konto stellen. Wenn der abgelehnt wird, dann dagegen vorgehen. Ansonsten bekommt ihr halt das normale Konto für 4,99 EUR ohne Gehaltseingang.

Ich vermute, dass sich das Interesse hier dann weitgehend "erledigt" hat, sofern das Konto nicht gratis ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.736
196
1. Nicht unbedingt. So ein Konto läuft ja weitgehend elektronisch automatisiert.
Wenn man als Auslandskunde mal "drin" ist, dann ist man meist einfach "drin".

[...]
2. Ich habe das Online-Antragsverfahren durchgespielt. Meines Erachtens ist es halbwegs konform, und man muss auch nicht "lügen", sprich man muss keine falschen Angaben machen. Man kann problemlos mit deutschem Wohnsitz ohne Schutzbedürftigkeit den Antrag erstellen. Man muss nur, wie es auch im Antrag steht, das easy konto auswählen.

3. Ich vermute, dass sich das Interesse hier dann weitgehend "erledigt" hat, sofern das Konto nicht gratis ist.
1. Das mit der mangelnden Freude bezog sich explizit auf das Basiskonto. Und da ist, selbst wenn man dessen Einrichtung mit Erfolg durchboxt, Ärger vorprogrammiert, wenn die auf das Konto eingezahlten Gelder nicht zu dem prekären bzw. nicht vorhanden Beschäftigungsverhältnis (welches man zumindest für die online-Eröffnung mangels anderer Auswahl angeben muss) passen. Das meinte ich mit mangelnder Freude am Konto.

2. Richtig, aber wer braucht schon ein AT-Konto, wenn es 5€ monatlich kosten soll. Soviel sind mir die vermeintlichen Vorteile nicht wert. Sehen manche hier vielleicht anders, wenn sie einen triftigen Grund für ein AT-Konto haben.
Übrigens ist in der von Olaf zitierten Antwort explizit von einem vorhandenen Österreich-Bezug die Rede. Selbst wenn diese Forderung im Online-Antrag nicht explizit erscheint, wäre ich nicht so sicher, dass später entsprechende Dokumente nicht doch nachgefordert werden.

3. Genau - ein gratis Spiekonto mit fremder IBAN und gratis EWR-weitem ATM-Gebrauch mit der Maestro hätte ich auch mit etwas Aufwand genommen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
1. Das mit der mangelnden Freude bezog sich explizit auf das Basiskonto. Und da ist, selbst wenn man dessen Einrichtung mit Erfolg durchboxt, Ärger vorprogrammiert, wenn die auf das Konto eingezahlten Gelder nicht zu dem prekären bzw. nicht vorhanden Beschäftigungsverhältnis (welches man zumindest für die online-Eröffnung mangels anderer Auswahl angeben muss) passen. Das meinte ich mit mangelnder Freude am Konto.
Ist abzusehen. Ich würde auch bei der Eröffnung eines solchen Bankkontos nicht lügen.

2. Richtig, aber wer braucht schon ein AT-Konto, wenn es 5€ monatlich kosten soll. Soviel sind mir die vermeintlichen Vorteile nicht wert.
Eben.
Aber die sollen halt in Deutschland bleiben. Denn Deutschland hat nunmal die billigsten Konten in Europa (und zumindest die grösste Auswahl davon). Gut, so fühlt es sich manchmal auch an.
Bzw. anderswo ein Konto eröffnen. Zum Beispiel in Luxemburg, wo man auch Deutsch spricht, und sich grundsätzlich nicht soooo anstellt mit Auslandskunden. Nur gibt's da halt auch keine voraussetzungslose Gratis-Kontoführung und auch keine unlimitierten Gratis-Bezüge am ATM (aber ggf. einen pro Monat, der mir persönlich auch reichen würde).
Oder halt, siehe letzte Zeile, probieren, das Gehaltskonto zu eröffnen.

Übrigens ist in der von Olaf zitierten Antwort explizit von einem vorhandenen Österreich-Bezug die Rede. Selbst wenn diese Forderung im Online-Antrag nicht explizit erscheint, wäre ich nicht so sicher, dass später entsprechende Dokumente nicht doch nachgefordert werden.
Vielleicht nur eine gängige aber verallgemeinernde Auskunft, die auch für Nicht-EU-Ansässige gilt.
Wundern würde es mich allerdings diese Rückfrage auch nicht.

Aber diese würde dann neben ehrlicher Auskunft des Österreichbezugs und ggf. Nachweis des EU-Wohnsitzes direkt mit Verweis auf §22 VZKG (Diskriminierungsverbot), §23, 1 (Recht auf Kontoeröffnung) §23, 5 (Frist von zehn Tagen) und 24, 3 (Pflicht zur Begründung der Ablehnung) beantwortet werden. Mit dem vorsorglichen Hinweis, dass es sich um das erste und einzige österreichische Konto handelt und ggf. hilfsweiser Aufforderung zur Eröffnung des easy basic, die mangels Bedürftigkeit im Online-Antrag scheitert.

Und dann dürfte was laufen, Bewegung in die Sache gebraucht sein. Schlichtung, Beschwerde bei der FMA, oder die eröffnen auch einfach...

3. Genau - ein gratis Spiekonto mit fremder IBAN und gratis EWR-weitem ATM-Gebrauch mit der Maestro hätte ich auch mit etwas Aufwand genommen.
Mit alles-gratis-Optimiermentalität kann man halt nicht alles haben.

Man könnte aber auch versuchen, das easybank-Konto als Gehaltskonto zu eröffnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Kundschafter

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.328
351
emv.smart-upstart.de
Man könnte aber auch versuchen, das easybank-Konto als Gehaltskonto zu eröffnen.

Habe das Standard-Konto bei der Easybank.

Soweit ich mich erinnere, konnte zumindest damals das gratis Gehaltskonto nur mit Wohnsitz in AT eröffnen.

Kann sich aber auch mittlerweile geändert haben. Versuch macht kluch.
 
  • Like
Reaktionen: Amic

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
295
5
Wie zählen eigentlich EMIs in Bezug auf die Basis-Konten?
Wenn ich z.B. ein "Konto" bei Revolut habe, kann ich dann ein Basis-Konto in UK eröffnen?
Und wenn nicht, darf ich dann ein Basis-Konto in z.B. Gibraltar (sofern das Gesetz dort überhaupt anwendbar ist) eröffnen?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Wie zählen eigentlich EMIs in Bezug auf die Basis-Konten?
Wenn ich z.B. ein "Konto" bei Revolut habe, kann ich dann ein Basis-Konto in UK eröffnen?
Gehe davon aus, dass ein Revolut-Konto "unschädlich" ist, da nur von "Kreditinstituten" die Rede ist, was Revolut ja nicht ist, und Revolut ja auch nicht über den genannten Schalterbetrieb verfügt.

Der Kontrahierungszwang betrifft, wenn ich richtig verstehe, die neun grössten Institute im Vereinigten Königreich.

Und wenn nicht, darf ich dann ein Basis-Konto in z.B. Gibraltar (sofern das Gesetz dort überhaupt anwendbar ist) eröffnen?
Die EU-Richtlinie ist, wenn ich richtig verstehe, auch in Gibraltar anzuwenden. Aber nicht das UK-Gesetz, da Gibraltar kein Teil des Vereinigten Königreichs ist und, wie ich sah, auch eigene Financial Services (Payment Accounts) Regulations hat.

Anders formuliert: Meines Erachtens hast du als im EWR Ansässiger grundsätzlich das Recht, sowohl im Vereinigten Königreich wie auch in Gibraltar ein Basiskonto zu eröffnen - zusätzlich zu eventuell bestehendem Revolut-Konto, das trotz ähnlicher Bewerbung nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollte.

Meine persönliche Interpretation, keine Rechtsberatung oder Gewähr. ;)
 
  • Like
Reaktionen: marima

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.736
196
Habe das Standard-Konto bei der Easybank.
Kannst du im dortigen Online-Banking Angaben zu persönlichen Verhältnissen wie Beruf, Einkommen, Vermögen etc. (wie sie bei der Kontoeröffnung gemacht werden mussten) einsehen und ggf. sogar ändern?
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.328
351
emv.smart-upstart.de
Kannst du im dortigen Online-Banking Angaben zu persönlichen Verhältnissen wie Beruf, Einkommen, Vermögen etc. (wie sie bei der Kontoeröffnung gemacht werden mussten) einsehen und ggf. sogar ändern?
Ich kann diese Daten nicht einsehen - zumindest habe ich eben keine Möglichkeit dazu gefunden.

Werde bei Gelegenheit aber sicherheitshalber alles durchforsten.
 
  • Like
Reaktionen: Kundschafter und rmol

tamarinde

Erfahrenes Mitglied
14.11.2017
286
4
Atlantico Bank in Portugal bietet wohl ein kostenloses Konto an:
https://www.atlantico.eu/

Webseite gibt es auf Englisch, Eroeffnung geht digital, weiss aber nicht ob das auf Einwohner beschraenkt ist.
Debitkarte muss man angeblich vor Ort abholen.
 
  • Like
Reaktionen: JFI

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.328
351
emv.smart-upstart.de
Bzgl. Frage von rmol bzgl. easybank siehe Anhang.
 

Anhänge

  • Screenshot_20191010-220813.jpg
    Screenshot_20191010-220813.jpg
    120,7 KB · Aufrufe: 221
Zuletzt bearbeitet:

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Gehe davon aus, dass ein Revolut-Konto "unschädlich" ist, da nur von "Kreditinstituten" die Rede ist
Sehr interessant. Weil ja auch E-Geld-Institute, zumindest die mit eigenen IBAN's, technisch vollwertige Girokonten (wenn auch ohne Einlagensicherung der Banken) herausgeben können.
Ich treffe bald jemand von Paycenter (Herausgeber von onlinekonto.de), und frage denjenigen, wie Paycenter zu Dingen wie Kontrahierungszwang und Basiskonto steht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
475
118
ANZEIGE
Führt hier jemand ein Auslandskonto in CHF und kann eine Empfehlung abgeben?

Wenn es nur um ein CHF-Konto geht, wurden bereits zwei sinnvolle Möglichkeiten aufgezeigt.

Wenn es um ein Konto bei einer "richtigen" schweizerischen Bank geht, wirst Du genau überlegen müssen, wieviel Dir das wert ist. Zu den normalen Kontoführungsgebühren kommen mittlerweile fast überall "Abwehrprämien" für Kunden mit Auslandswohnsitz. Die früher empfehlenswerte PostFinance nimmt beispielsweise 25 CHF im Monat (zzgl. 5 CHF reguläre Kontoführungsgebühr).

Generell lohnt es sich, bei vorhandenen Sprachkenntnissen über den Tellerrand der Deutschschweiz hinauszuschauen: ich bin nun seit längerem zufriedener Kunde der Tessiner Kantonalbank (https://www.bancastato.ch/) - m.W. die einzige Kantonalbank, die überhaupt keine solche Abwehprämie verrechnet. In der Romandie gäbe es noch Alternativen, bei denen diese mit 10 CHF/Monat zumindest erträglich ausfällt (z.B. Kantonalbanken Jura und Neuchâtel).