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Ziemlich sicher, war rechtlich zumindest bei FR der Fall in VIE als die Flugnummern von FR auf Laudamotion gewechselt wurden, obwohl alles andere inklusive operating carrier gleich blieb. Warum sollte es bei OS anders sein?
und wo ist dies eindeutig in der EU261 geregelt? Bitte Textauszug und Paragraphen mitteilen.
Auch bei der DB gilt ein Zugnummernwechsel als Ausfall mit allen Konsequenzen.
Äpfel und Birnenvergleich.
Sowas ist ansich kein Problem. Man kann als Airline Flugnummer und Flugpläne mit 360 Tagen Vorlauf ohne jegliche Konsequenz ändern, bevor man Geld dafür einstreicht und Verträge eingeht.
Globale Flugnummernwechsel passieren ab und zu bei allen Airlines. Solange alles andere gleich ist, ist es doch keine Streichung des Fluges.
Vertragsrecht und damit eine ganz andere BaustelleIch kann ja auch nicht den Passagiernamen für ein Ticket in 6 Monaten einfach so ändern.