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Ohne Zahlung ist es aber auch nach BGB kein Kaufvertrag bzw. Werkvertrag. Somit bringt einen die Anwendung deutschen Rechts hier auch nicht weiter. Bin allerdings kein Jurist, somit mag es da auch andere Paragraphen und/oder Urteile geben.
Will sagen wenn ich bei Amazon.de mit einem Gutschein einkaufe, den ich aus welchen Gründen auch immer kostenlos erhalten habe (als Geschenk, als Werbeprämie, aus einer Werbeaktion, durch eine Verlosung), und durch Nutzung des Gutscheins reduziert sich der Preis den ich Amazon.de schulde auf 0€, dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen?
Kommt mir komisch vor.