AZ: Am WE -15%

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Unwissender

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
477
3
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Sorry (insbesondere an Fred@Net) fürs nochmalige OT: Der Name von "Fred@Net" wurde doch schon einmal in diese Richtung verballhornt... :D
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
@ quadroll

alles was du da ausführst (edit, ausgeführt hast und nach erkennen der inhaltlichen schwächen wieder gelöscht hast) ist und bleibt absurd. und zwar aus folgendem grund. es ist erwiesen und beweisbar dass man mit der buchung gegen keine t&c´s verstoßen hat, weshalb az das einzige machte was irgendwie anzudenken war, sie haben versucht (mit untauglichen mitteln) die buchung anzufechten. az hat niemals behauptet dass jemand entgegen die t&c´s verstoßen hätte, nein, sie haben weil es nicht anders ging und nicht anders war auf einen fehler verwiesen der die "geplanten" t&c´s augehebelt hat. (neben anderen lügen, die jedoch nie in die richtung ging dass man daran dachte unberechtigte abbuchungen zu machen)

genau aus diesem grund fehlt jegliche grundlage für eine nachträgliche belastung. und es wäre besser wenn du statt irgendwelchen mickey mouse beispielen einmal googeln würdest wie man sich als kk kunde bei unberechtigten abbuchungen verhält, dann würdest du hier keine derartigen fehlmeldungen verzapfen.

und auch von mir eine schlußbemerkung. ich meine zu wissen, dass ich in den allerwenigsten meiner über 4k postings hier unfreundlich war und ich versuche immer sachlich zu bleiben. und es liegt wohl an dir wenn du kritik an einer falschmeldung übertrieben dünnhäutig als unfreundlichkeit wertest. ich habe dir erklärt warum deine bedenken haltlos sind und ich finde auch eigentlich keine besser passendere bezeichnung als "absurd" für deine formulierten ängste im kontext. und weil ich eben nicht unfreundlich sein wollte und will, benützte ich keine kraftausdrücke ect...
 
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Z

Zurich Flyer

Guest
Keine Verstösse gegen T&Cs vielleicht. Aber ganz sicher gegen Treu und Glauben. Denn kein redlich und anständig handelnden Mensch konnte ernsthaft annehmen, dass die Absicht von AZ war die Tickets zu verschenken.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Keine Verstösse gegen T&Cs vielleicht. Aber ganz sicher gegen Treu und Glauben. Denn kein redlich und anständig handelnden Mensch konnte ernsthaft annehmen, dass die Absicht von AZ war die Tickets zu verschenken.

Bloß das 242 kaum zur Anwendung kommen kann, wenn eine eindeutige Willenserklärung seitens AZ vorliegt, wie hier geschehen.

es ging ja um verkaufte tickets und nachdem ich schon völlig regulär 1 gbp tickets gekauft habe ist das argument so zahnlos wie ein 120 jähriger

242 kommt ja immer dann als "Argument", wenn man keine Argumente mehr hat.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
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MUC
Hey Leute, ich hab grad keine Lust, einen 1358-Posts-Thread aufzuräumen. Also bitte zurück zum Thema und keine persönlichen Diskussionen. Danke! ;)
 
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quadroll

Aktives Mitglied
07.03.2011
162
0
@ quadroll

alles was du da ausführst (edit, ausgeführt hast und nach erkennen der inhaltlichen schwächen wieder gelöscht hast) ist und bleibt absurd. und zwar aus folgendem grund. es ist erwiesen und beweisbar dass man mit der buchung gegen keine t&c´s verstoßen hat, weshalb az das einzige machte was irgendwie anzudenken war, sie haben versucht (mit untauglichen mitteln) die buchung anzufechten. az hat niemals behauptet dass jemand entgegen die t&c´s verstoßen hätte, nein, sie haben weil es nicht anders ging und nicht anders war auf einen fehler verwiesen der die "geplanten" t&c´s augehebelt hat. (neben anderen lügen, die jedoch nie in die richtung ging dass man daran dachte unberechtigte abbuchungen zu machen)

genau aus diesem grund fehlt jegliche grundlage für eine nachträgliche belastung. und es wäre besser wenn du statt irgendwelchen mickey mouse beispielen einmal googeln würdest wie man sich als kk kunde bei unberechtigten abbuchungen verhält, dann würdest du hier keine derartigen fehlmeldungen verzapfen.

und auch von mir eine schlußbemerkung. ich meine zu wissen, dass ich in den allerwenigsten meiner über 4k postings hier unfreundlich war und ich versuche immer sachlich zu bleiben. und es liegt wohl an dir wenn du kritik an einer falschmeldung übertrieben dünnhäutig als unfreundlichkeit wertest. ich habe dir erklärt warum deine bedenken haltlos sind und ich finde auch eigentlich keine besser passendere bezeichnung als "absurd" für deine formulierten ängste im kontext. und weil ich eben nicht unfreundlich sein wollte und will, benützte ich keine kraftausdrücke ect...

... plonk
 

Unwissender

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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3
Mal wieder zurück zum Thema: Hat jemand ernsthaft vor, rechtlich gegen AZ wegen der 0-Euro-Tickets vorzugehen? Ich bin der Meinung, dass die spätestens bei Klageeinreichung auf einen außergerichtlichen Vergleich eingehen würden. Hat jemand soweit Einblick in das niederländische Rechtssystem, um mir kurz zu sagen, ob ich bei Abflug in AMS einen niederländischen Gerichtsstand konstruieren könnte (evtl. Artl. 102 Rv.)?
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.235
4.480
GRQ + LID
Mal wieder zurück zum Thema: Hat jemand ernsthaft vor, rechtlich gegen AZ wegen der 0-Euro-Tickets vorzugehen? Ich bin der Meinung, dass die spätestens bei Klageeinreichung auf einen außergerichtlichen Vergleich eingehen würden. Hat jemand soweit Einblick in das niederländische Rechtssystem, um mir kurz zu sagen, ob ich bei Abflug in AMS einen niederländischen Gerichtsstand konstruieren könnte (evtl. Artl. 102 Rv.)?


Ja, sicherlich. Stichwort 'Otto-arrest'. Rechtspraak.nl - LJN: BC2420

Ich schätze ein: 0% Chance.

Wo man in Deutschland spricht von einem Recht oder Anspruch, ist das niederländische System viel mehr darauf orientiert die Interessen beider Parteien zu vereinigen und eine angemessene Lösung zu finden. In Zeitalter von Massenverbreitung über Facebook und Blogs bricht das alles schnell zusammen zu günsten des Anbieters, wenn er natürlich eingesteht dass er einen Fehler gemacht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Unwissender

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
477
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Ja, sicherlich. Stichwort 'Otto-arrest'. Rechtspraak.nl - LJN: BC2420

Ich schätze ein: 0% Chance.

Danke, aber ich schätze den Sachverhalt noch etwas anders ein. Zwar nur in wenigen Punkten, die für mich in diesem Fall aber durchaus hauptsächlich werden können:

Het zal duidelijk zijn dat wij nooit de bedoeling hebben gehad het product voor de op de website vermelde prijs aan te bieden. [Es sollte klar sein, dass wir niemals die Absicht hatten, dass Produkt zum Preis, der auf dieser Website angegeben war, anzubieten.]

Das ist ja bei der Promo-Aktion relativ klar. Hier wollte AZ den Preis tatsächlich um 25.000 Yen reduzieren.

Er is dan ook geen overeenkomst met u tot stand gekomen. [Deshalb ist auch kein Vertrag zustande gekommen,]

Das sieht hier jedoch ganz anders aus. Otto hatte damals die Kunden tatsächlich unverzüglich über den Fehler informiert und die Bestellung nicht angenommen (vgl. hier Invitatio ad offerendum). Doch gerade das Modell Invitatio ad offerendum kann dem "Ticketbesteller" hier einen Vorteil bieten: AZ sagt: Die Preise, die ihr bei uns sieht, sind sozusagen Einladungen, ein Angebot abzugeben. Das Angebot des Passagiers wird mit Ticketausstellung angenommen. Dass AZ im Grunde wie alle anderen Airlines wirtschaftlich vernünftig vorgeht und keinen Menschen an den PC setzt, um alle Angebote auf Vertragsabschluss des Passagiers durchzugehen, ist ihr gutes Recht. Jedoch sollte mit Ticketausstellung dann aber auch ein Vertrag zustande gekommen sein und die Entscheidung, das durch ein (fehlerhaftes) Computersystem zu erledigen, sollte nicht zum Nachteil des Passagiers ausgelegt werden. Eine Auftragsbestätigung wie in diesem Otto-Fall ist ja nur eine Bestätigung des Kundenauftrags. Hier hat m. E. die Airline mit der Ausstellung der Tickets konkludent gehandelt und das Angebot zu den jeweiligen Konditionen angenommen.

Etwaige Unterschiede zum niederländischen Recht sollten in meiner Betrachtung unberücksichtigt bleiben.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.380
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FRA/QKL
Klar doch, die Swiss Tickets sollen mehrere tausend Euro kosten. Ja, kosten vielleicht. Aber das sind Mondpreise. Völlig lächerliche Phantasiepreise.
Du brauchst solche Mondpreistickets zu völlig lächerlichen Phantasiepreisen ja nicht zu erwerben. Ich hab mir aber sagen lassen, dass Swiss diese Mondpreistickets zu völlig lächerlichen Phantasiepreisen immer ganz gut an den Mann und die Frau bekommt.

Da bedarf es nicht viel Phantasie festzustellen, dass es aus Swiss Sicht völlig lächerlich wäre diese Mondpreistickets abzuschaffen. ;)
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.235
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GRQ + LID
Danke, aber ich schätze den Sachverhalt noch etwas anders ein. Zwar nur in wenigen Punkten, die für mich in diesem Fall aber durchaus hauptsächlich werden können:

Das ist dein gutes Recht. Ich bin ja keinen Jurist :)

Das ist ja bei der Promo-Aktion relativ klar. Hier wollte AZ den Preis tatsächlich um 25.000 Yen reduzieren.

Für japanische Kunden auf ihrem Website in Japanisch gestaltet, eine Sprache die vielleicht von ein paar Tausend Niederländer gesprochen wird. Spätestens hier hätte der arglöse Kunde einsehen können, das den Gutschein vielleicht nicht für niederländische Kunden gemeint sei. Ist er nicht darauf aus, nur Alitalia auszutricksen und einen offensichtlicher Fehler auszunutzen?

Das sieht hier jedoch ganz anders aus. Otto hatte damals die Kunden tatsächlich unverzüglich über den Fehler informiert und die Bestellung nicht angenommen (vgl. hier Invitatio ad offerendum). Doch gerade das Modell Invitatio ad offerendum kann dem "Ticketbesteller" hier einen Vorteil bieten: AZ sagt: Die Preise, die ihr bei uns sieht, sind sozusagen Einladungen, ein Angebot abzugeben. Das Angebot des Passagiers wird mit Ticketausstellung angenommen. Dass AZ im Grunde wie alle anderen Airlines wirtschaftlich vernünftig vorgeht und keinen Menschen an den PC setzt, um alle Angebote auf Vertragsabschluss des Passagiers durchzugehen, ist ihr gutes Recht. Jedoch sollte mit Ticketausstellung dann aber auch ein Vertrag zustande gekommen sein und die Entscheidung, das durch ein (fehlerhaftes) Computersystem zu erledigen, sollte nicht zum Nachteil des Passagiers ausgelegt werden. Eine Auftragsbestätigung wie in diesem Otto-Fall ist ja nur eine Bestätigung des Kundenauftrags. Hier hat m. E. die Airline mit der Ausstellung der Tickets konkludent gehandelt und das Angebot zu den jeweiligen Konditionen angenommen.

Etwaige Unterschiede zum niederländischen Recht sollten in meiner Betrachtung unberücksichtigt bleiben.

Na ja, unverzüglich war bei Otto innerhalb von ungefähr einer Woche und auch dabei würde die Lieferung angekündigt und hatte man eine Bestätigungsnummer. Dabei bin ich immer noch nicht davon überzeugt, dass ein Preis von 0€ ein gültiger Preis ist, leider habe ich keine Juristen in meine Bekanntenkreis, werde aber bei Gelegenheit mal nachfragen bei einer Kunde.

Ich bin gespannt wie die Verhandlung ausgeht!
 

Unwissender

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
477
3
Ich bin gespannt wie die Verhandlung ausgeht!

Im Gegensatz zu einigen anderen werde ich hier aber nicht ankündigen, zu klagen... ;) Mich regt das Verhalten von Alitalia wahrscheinlich genauso auf wie die meisten hier. Dennoch denke ich, dass ich nicht die Zeit und das Geld (auch wenn ich das im Erfolgsfall wiederbekommen würde) aufwenden werde, um die Tickets einzuklagen. Das ist mir selbst genauso nervig wie das Verhalten von AZ in der Sache. Dann arbeite ich lieber zwei Stunden und fahre dann von meinem verdienten Geld nach Istanbul.

Wobei ich immer noch denke, dass es AZ nicht auf ein Urteil hinauslaufen lassen würde, um eben kein Präzedenzurteil zu schaffen.
 

zerstreut

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
332
0
...ich habe eben von einer kollegin erfahren, dass das personal von az ziemlich unzufrieden über die zustimmung der promotickets ist und sich überlegt in temporären streik zu gehen. hierzu gab es eine anfrage an die it ob es flüge gibt, auf die besonders viele promoticketinhaber gebucht sind und diese dann lahmzulegen. das az personal grummelt, dass man eine leistung erbringt und dies auch honoriert wissen wolle. persönlich sind einige sehr beleidigt, vor allem durch so etwas wie die t-shirt aktion aber auch viele persönlich beleidigende kommentare. man wolle jetzt nicht unbedingt den fluggast mit heissem kaffe überschütten, ihn in der toilette einschliessen oder durch nicht bedienung missachten, könne sich aber lange ansprachen in der kabiene vorstellen um die "freiflieger", die auf kosten des personals und der vollzahler befördert werden, zu outen. hierzu wurden einige betriebspsychologen in eine task force zusammengeschlossen um eine strategie zu entwickeln...
(dahinter steckt doch bestimmt berlusconi, der hat ja jetzt zeit...)

viel spass.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.946
2.897
CGN
Und woher will das AZ Kabinenpersonal wissen, wer Freiflieger ist? Selbst wenn die booking class denen irgendwie bekannt ist sagt das ja mal rein gar nix.
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.235
4.480
GRQ + LID
...ich habe eben von einer kollegin erfahren, dass das personal von az ziemlich unzufrieden über die zustimmung der promotickets ist und sich überlegt in temporären streik zu gehen. hierzu gab es eine anfrage an die it ob es flüge gibt, auf die besonders viele promoticketinhaber gebucht sind und diese dann lahmzulegen. das az personal grummelt, dass man eine leistung erbringt und dies auch honoriert wissen wolle. persönlich sind einige sehr beleidigt, vor allem durch so etwas wie die t-shirt aktion aber auch viele persönlich beleidigende kommentare. man wolle jetzt nicht unbedingt den fluggast mit heissem kaffe überschütten, ihn in der toilette einschliessen oder durch nicht bedienung missachten, könne sich aber lange ansprachen in der kabiene vorstellen um die "freiflieger", die auf kosten des personals und der vollzahler befördert werden, zu outen. hierzu wurden einige betriebspsychologen in eine task force zusammengeschlossen um eine strategie zu entwickeln...
(dahinter steckt doch bestimmt berlusconi, der hat ja jetzt zeit...)

viel spass.

Und die SHIFT und ENTER Tasten sind gleich auch in Streik gegangen?
 
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