Bahn-Sammelthread

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.291
873
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Na dann viel Spaß. Der Unterschied ist eben das das Personal arbeitet während der Fahrgast „nur“ sitzt.
Sorry, ein dummer Ansatz. Wennn ich "nur" imAbteil sitze, ist die Infektionsgefahr geringer als wenn ich ständig durch den Zug latsche und hunderte Fahrgäste kontrolliere...wenn sich ein motivierter Anwalt findet bitte Message an mich. Meine RSV hat null SB! :))...und das ist kein Bluff!
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.561
16.765
www.red-travels.com
Die Gerichte also mal wieder mit absolut unnötigen Dingen beschäftigen…


Das Personal schützt mich nicht ausreichend wenn ich FFP 2 tragen muß und das Personal Med. Maske.

stimmt auch nicht.

und wenn du eh stundenlang am Bier nippen willst haste eh alles Recht auf Schutz verloren ;)
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.833
3.484
Corona-Land
Verstehe ich das wirklich richtig(?):
Bis Freitag: ICE Hannover Hamburg medizinische Maske, RE Hamburg-Hbf HAM-Airport FFP2.
Ab Samstag: ICE Hannover Hamburg FFP2 , RE Hamburg-HBF HAM-Airport medizinische Maske.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.837
8.662
FRA / FMO
Verstehe ich das wirklich richtig(?):
Bis Freitag: ICE Hannover Hamburg medizinische Maske, RE Hamburg-Hbf HAM-Airport FFP2.
Ab Samstag: ICE Hannover Hamburg FFP2 , RE Hamburg-HBF HAM-Airport medizinische Maske.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Seit wann fährt ein RE zum Hamburg Airport?

Aber abgesehen davon würde ich sagen: Ja.
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.212
19.061
FRA
Eine FFP2 Maske länger als ~1h korrekt und ohne BierPause getragen kann gesundheitsschädlich sein. Daher finde ich es sowohl für die Angestellten der Bahn als auch für die Fahrgäste, die ja auch nicht alle Bier oder Kaffee mögen teilweise > 1h im ICE fahren , wichtig, dass die Pflicht zum Tragen einer gesundheitsschädlichen FFP2 Maske abgeschafft wird.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Verstehe ich das wirklich richtig(?):
Bis Freitag: ICE Hannover Hamburg medizinische Maske, RE Hamburg-Hbf HAM-Airport FFP2.
Ab Samstag: ICE Hannover Hamburg FFP2 , RE Hamburg-HBF HAM-Airport medizinische Maske.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Und nächste Woche wird wieder gewechselt. So bleibt man jung und beweglich.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.062
7.325
Häh, wie? Nein. Bzw. ich verstehe das Vorgehen nicht. Ich fahre, ich komme an, und wenn ich gegenüber dem Fahrplan zum Zeitpunkt des Kaufes verspätet bin, gelten die Fahrgastrechte.
Sorry für die späte Reaktion, ich war im Urlaub und hatte "wichtigere" Dinge zu tun. ;) Nochmal zur Frage, ob und wann sich die Erstattung nach dem verkauften Fahrplan bemisst. Ein fiktives Beispiel: Ich habe ein Ticket für die (Teil-) Strecke von A nach B. Auf dem Ticket ist der Zug Z1 als Verbindung angegeben, Planabfahrt 12:00, Planankunft 17:00 Uhr. Dieses (Teil-) Strecke ist flexibel bzw. flexibel geworden. Weil es sich um den Nachlauf im Regionalverkehr handelt, weil es eine Fahrplanänderung gab, oder warum auch immer.

Fall 1: Ich fahre mit Z1, dieser ist verspätet und kommt erst um 19:00 Uhr ans Ziel. Der Fall ist vermutlich klar, ich habe 2h Verspätung und erhalte 50%.

Fall 2: Ich fahre nicht mit Z1, sondern mit Z0, Abfahrt um 08:00 Uhr, Ankunft theoretisch um 13:00 Uhr. Leider ist Z0 verspätet und kommt erst mit drei Stunden Verspätung um 16:00 Uhr an. Mein Zug hat also 3 Stunden Verspätung, ich komme trotzdem vor der gebuchten Zeit an. Erhalte ich eine Erstattung? Vermutlich nicht, oder?

Fall 3: Ich fahre ebenfalls mit Z0 um 08:00 Uhr los und komme pünktlich um 13:00 Uhr an. Der ursprünglich gebuchte Zug Z1 hat allerdings zwei Stunden Verspätung und erreicht sein Ziel um 19:00 Uhr. Bekomme ich eine Erstattung, obwohl ich diesen Zug gar nicht genutzt habe und längst am Ziel bin? Nein, oder?

Fall 4: Ich fahre absichtlich später mit Z2, Abfahrt 16:00 Uhr, Ankunft 21:00 Uhr. Dieser ist verspätet und erreicht sein Ziel erst um 23:00 Uhr, der ursprünglich gebuchte Z1 war allerdings pünktlich. Bekomme ich eine Erstattung, obwohl mein gebuchter Zug pünktlich war und ich freiwillig später losgefahren bin? Nö, oder?

Es ließen sich noch einige weitere Fälle konstruieren, aber ich denke es ist klar worauf ich hinaus will. Und so utopisch sind diese Beispiele gar nicht, denn ich nutze ungefähr einmal monatlich eine Verbindung mit genau diesen Eigenschaften. Im Falle einer Verspätung wäre der Nachweis, welchen Zug ich tatsächlich genutzt habe, sehr schwer. Vor allem in Zeiten des 9ET gab es ja keine Zugbegleiter die etwas bestätigen könnten.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.062
7.325
Das schreibt ein Berliner, der gelegentlich nach Hamburg fährt. :p In vielen Regionen Deutschlands ist man froh, wenn der Bahnsteig nachts beleuchtet ist. Einen Info-Schalter findet man dort selbst zu Bürozeiten nicht.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.837
8.662
FRA / FMO
Sorry für die späte Reaktion, ich war im Urlaub und hatte "wichtigere" Dinge zu tun. ;) Nochmal zur Frage, ob und wann sich die Erstattung nach dem verkauften Fahrplan bemisst. Ein fiktives Beispiel: Ich habe ein Ticket für die (Teil-) Strecke von A nach B. Auf dem Ticket ist der Zug Z1 als Verbindung angegeben, Planabfahrt 12:00, Planankunft 17:00 Uhr. Dieses (Teil-) Strecke ist flexibel bzw. flexibel geworden. Weil es sich um den Nachlauf im Regionalverkehr handelt, weil es eine Fahrplanänderung gab, oder warum auch immer.

Fall 1: Ich fahre mit Z1, dieser ist verspätet und kommt erst um 19:00 Uhr ans Ziel. Der Fall ist vermutlich klar, ich habe 2h Verspätung und erhalte 50%.

Fall 2: Ich fahre nicht mit Z1, sondern mit Z0, Abfahrt um 08:00 Uhr, Ankunft theoretisch um 13:00 Uhr. Leider ist Z0 verspätet und kommt erst mit drei Stunden Verspätung um 16:00 Uhr an. Mein Zug hat also 3 Stunden Verspätung, ich komme trotzdem vor der gebuchten Zeit an. Erhalte ich eine Erstattung? Vermutlich nicht, oder?

Fall 3: Ich fahre ebenfalls mit Z0 um 08:00 Uhr los und komme pünktlich um 13:00 Uhr an. Der ursprünglich gebuchte Zug Z1 hat allerdings zwei Stunden Verspätung und erreicht sein Ziel um 19:00 Uhr. Bekomme ich eine Erstattung, obwohl ich diesen Zug gar nicht genutzt habe und längst am Ziel bin? Nein, oder?

Fall 4: Ich fahre absichtlich später mit Z2, Abfahrt 16:00 Uhr, Ankunft 21:00 Uhr. Dieser ist verspätet und erreicht sein Ziel erst um 23:00 Uhr, der ursprünglich gebuchte Z1 war allerdings pünktlich. Bekomme ich eine Erstattung, obwohl mein gebuchter Zug pünktlich war und ich freiwillig später losgefahren bin? Nö, oder?

Es ließen sich noch einige weitere Fälle konstruieren, aber ich denke es ist klar worauf ich hinaus will. Und so utopisch sind diese Beispiele gar nicht, denn ich nutze ungefähr einmal monatlich eine Verbindung mit genau diesen Eigenschaften. Im Falle einer Verspätung wäre der Nachweis, welchen Zug ich tatsächlich genutzt habe, sehr schwer. Vor allem in Zeiten des 9ET gab es ja keine Zugbegleiter die etwas bestätigen könnten.
Aus meiner Sicht, besteht in den Fällen 1,2 und 4 Erstattungspflicht, solange du ein Ticket hattest, welches für den Zug auch gültig war. Also FlexTicket oder Ticket mit aufgehobener Zugbindung.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Von wegen Erstattungpflicht!
Das Dreckspack zahlt nicht selbst wenn Juristen die Sachen prüfen und zum Ergebnis kommen die Rückerstattung ist berechtigt!

Ich werde jetzt wegen den 16 Euro den Bonuspunkten klagen, der nächsten Gutscheinaktion reiche ich 150 Fälle pro Tag ein dann werden die 3000 Euro por Tag abdrücken das Pack hat es nicht anders verdient!
 
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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.212
19.061
FRA
Es ist ne Tatssache das es ein betrügerisches Pack ist!
Die anderen beiden Schlichtungen sind auch abgelehnt!

Ich werde jetzt drei mal extra Klagen und bei der nächsten Gutscheinaktion 500 Fälle pro Tag einreichen!
Klagen ist anstrengender, als ein paar Tickets zu buchen…

Und bei 500 Fällen am Tag musst du >5000€ pro Tag in Tickets und ~ 1000€ am Tag in Süßigkeiten investieren und brauchst vermutlich Personal.
 

STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
361
513
Von wegen Erstattungpflicht!
Das Dreckspack zahlt nicht selbst wenn Juristen die Sachen prüfen und zum Ergebnis kommen die Rückerstattung ist berechtigt!

Ich werde jetzt wegen den 16 Euro den Bonuspunkten klagen, der nächsten Gutscheinaktion reiche ich 150 Fälle pro Tag ein dann werden die 3000 Euro por Tag abdrücken das Pack hat es nicht anders verdient!
Wie war das mit dem Wald, in den man hineinschreit? Zum Einen hätten wir mit dem Vokabular in einer offiziellen Mail hätten wir im Zweifel mindestens eine Beleidigung (auch die Sachbearbeiter in den Servicezentren werden aktuell aus allen Löchern pfeifen - und folgen erstmal nur ihren Anweisungen) und mit der Anzahl an Fällen kommt man irgendwann an den Punkt, dass ein Algorithmus feststellen wird, dass zu keinem Zeitpunkt eine Fahrtabsicht vorgelegen haben kann und dein "Geschäftsmodell" bricht in sich zusammen.

Gab es nicht mal Fälle, bei denen bahn.bonus-Accounts geschlossen wurden, weil man für Dritte gebucht und selbst die Punkte eingesammelt hat? In dem Falle würde ich der Bahn wirklich mal wünschen, dass sie von @SWINE verklagt werden würde - mich würde die Rechtsprechung interessieren, wenn die eingereichten Fälle sich zeitlich komplett überschneiden und unmöglich alle Fahrten in Anspruch genommen werden hätten können und der Vorumskollege brennt ja darauf, Exempel zu statuieren ;)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Zumal man den Gerichtskostenvorschuss nicht mit Haribo-Gutscheinen bezahlen kann. Obwohl einen Versuch wäre es wert. :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
Was aber geht: Gerichtskostenvorschuss per elektronischer Kostenmarke entrichten und für die Bezahlung der Kostenmarke eine Kreditkarte verwenden, bei der es Meilen/Punkte auf die Umsätze gibt. 😀
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Wer laut „Klage“ ruft, klagt aber meistens gar nicht… das wissen wir zu gut hier im Vorum.
Pah die Sache ist schon bei einem Kumpel der ist Rechtsverdreher am Wochenende ist das erledigt!
Die Schlichtungsstelle sagt klar in zwei Fällen der Anspruch besteht und die Bahn sagt Scheiss drauf interessiert uns nicht! und das war noch letztes Jahr also lange vor den Gutscheinen!

Und auch viele Fahrkarten sind kein Problem! Script bucht die ohne Probleme nur die Banking App tingt dann immer weil die Zahlung freiegeben werden muss!

Das mit den Fahrgastrechten geht einfach wie ein Serienbrief die kommen schneller aus dem Drucker als du bis 10 zählen kannst!
 
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