Sorry für die späte Reaktion, ich war im Urlaub und hatte "wichtigere" Dinge zu tun.

Nochmal zur Frage, ob und wann sich die Erstattung nach dem verkauften Fahrplan bemisst. Ein fiktives Beispiel: Ich habe ein Ticket für die (Teil-) Strecke von A nach B. Auf dem Ticket ist der Zug Z1 als Verbindung angegeben, Planabfahrt 12:00, Planankunft 17:00 Uhr. Dieses (Teil-) Strecke ist flexibel bzw. flexibel geworden. Weil es sich um den Nachlauf im Regionalverkehr handelt, weil es eine Fahrplanänderung gab, oder warum auch immer.
Fall 1: Ich fahre mit Z1, dieser ist verspätet und kommt erst um 19:00 Uhr ans Ziel. Der Fall ist vermutlich klar, ich habe 2h Verspätung und erhalte 50%.
Fall 2: Ich fahre nicht mit Z1, sondern mit Z0, Abfahrt um 08:00 Uhr, Ankunft theoretisch um 13:00 Uhr. Leider ist Z0 verspätet und kommt erst mit drei Stunden Verspätung um 16:00 Uhr an. Mein Zug hat also 3 Stunden Verspätung, ich komme trotzdem vor der gebuchten Zeit an. Erhalte ich eine Erstattung? Vermutlich nicht, oder?
Fall 3: Ich fahre ebenfalls mit Z0 um 08:00 Uhr los und komme pünktlich um 13:00 Uhr an. Der ursprünglich gebuchte Zug Z1 hat allerdings zwei Stunden Verspätung und erreicht sein Ziel um 19:00 Uhr. Bekomme ich eine Erstattung, obwohl ich diesen Zug gar nicht genutzt habe und längst am Ziel bin? Nein, oder?
Fall 4: Ich fahre absichtlich später mit Z2, Abfahrt 16:00 Uhr, Ankunft 21:00 Uhr. Dieser ist verspätet und erreicht sein Ziel erst um 23:00 Uhr, der ursprünglich gebuchte Z1 war allerdings pünktlich. Bekomme ich eine Erstattung, obwohl mein gebuchter Zug pünktlich war und ich freiwillig später losgefahren bin? Nö, oder?
Es ließen sich noch einige weitere Fälle konstruieren, aber ich denke es ist klar worauf ich hinaus will. Und so utopisch sind diese Beispiele gar nicht, denn ich nutze ungefähr einmal monatlich eine Verbindung mit genau diesen Eigenschaften. Im Falle einer Verspätung wäre der Nachweis, welchen Zug ich tatsächlich genutzt habe, sehr schwer. Vor allem in Zeiten des 9ET gab es ja keine Zugbegleiter die etwas bestätigen könnten.