Bahn-Sammelthread

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.820
10.699
irdisch
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Auch der Fernverkehr. Die Trennung ist künstlich. Dieses ganze, schlechte Business Getue bei einer Behörde widert mich schon lange an.
Gegen eine staatliche Bahn ist nichts zu sagen, dann soll sie aber auch ihre staatliche Aufgabe erfüllen. Wofür wiederum "der Staat" die richtigen Ziele setzen muss.
 

dunni

Aktives Mitglied
09.01.2015
229
156
Auf dem Fernverkehr gibt es ja auch Konkurrenz für die DB (FlixTrain, Marktanteil 0,05%?) …
Das ist aber auch nur eine Alternative für diejenigen, für die einzig und allein der Preis eine Rolle spielt, oder diejenigen die eh schon eine Überweisung zum Physiotherapeuten haben.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.596
16.813
www.red-travels.com
Auch der Fernverkehr. Die Trennung ist künstlich. Dieses ganze, schlechte Business Getue bei einer Behörde widert mich schon lange an.
Gegen eine staatliche Bahn ist nichts zu sagen, dann soll sie aber auch ihre staatliche Aufgabe erfüllen. Wofür wiederum "der Staat" die richtigen Ziele setzen muss.

nur weil du das gerne so hättest, ist es nicht der Fall.

Art. 87e Abs. 4 GG

4) Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

im GG wird auch nicht der FV als Daseinsvorsorge behandelt.
 
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Hgdgjk88

Reguläres Mitglied
10.09.2023
26
41
Wenn man sich früher etwas nicht leisten konnte, dann hat man einfach mehr gearbeitet. Daran dürfte sich doch die hiesige Corega- Tabs- Clique noch gut erinnern.
Man kann über den ganzen Tag berechtigt den katastrophalen Zustand der Bahn und den unzumutbaren Service beklagen. Ich sehe aber nicht, dass die Bahn zu teuer wäre. Wäre die Bahn überteuert, dann könnten die Züge , auch im Fernverkehr, nicht so nervig voll sein.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.296
2.120
Der Bund sieht es doch auch so. Guck Dir alleine die Bundeswehr an, die pendelt auch fern auf der Bahn. In ganz großem Stil.
Das ist aber eine ganz andere Baustelle gewesen. Da braucht man sich nur mal die Gründe für die Umsetzung des kostenlosen Bahnfahrens für Soldaten anschauen. Davon ab: Die Bw-Tickets gibt es ausschließlich mittels e-Token über eine eigens entwickelte Bundeswehr-App über die man dann ausschließlich über einen Online-Einstieg auf bahn.de Tickets erwerben kann. Da ist nichts mit Schalter oder Automat.

Wenn es nach mir ginge, könnte man auch alle Automaten abbauen. Steht für mich in keinem Verhältnis von Aufwand der Aufrechterhaltung der Infrastruktur und wirklichem Nutzen bei den gegebenen Alternativen. Schaue ich mir dann bei meinen Besuchen bei Freunden in Ostdeutschland die regelmäßigen Vandalismus-Automaten bzw. die überall vorhandenen defekten Automaten an, bestätigt das eher mein Bild der Unnötigkeit im Fernverkehr.
 

FL410

Aktives Mitglied
01.08.2020
138
128
Bei der neuen Regelung steht dann aber wie beim bisherigen Onlineticket ein Name drauf.
Das erklärt deine These nicht :)
Das ist aber eine ganz andere Baustelle gewesen. Da braucht man sich nur mal die Gründe für die Umsetzung des kostenlosen Bahnfahrens für Soldaten anschauen. Davon ab: Die Bw-Tickets gibt es ausschließlich mittels e-Token über eine eigens entwickelte Bundeswehr-App über die man dann ausschließlich über einen Online-Einstieg auf bahn.de Tickets erwerben kann. Da ist nichts mit Schalter oder Automat.

Wenn es nach mir ginge, könnte man auch alle Automaten abbauen. Steht für mich in keinem Verhältnis von Aufwand der Aufrechterhaltung der Infrastruktur und wirklichem Nutzen bei den gegebenen Alternativen. Schaue ich mir dann bei meinen Besuchen bei Freunden in Ostdeutschland die regelmäßigen Vandalismus-Automaten bzw. die überall vorhandenen defekten Automaten an, bestätigt das eher mein Bild der Unnötigkeit im Fernverkehr.
Interessant mit den Bw-Tickets! Ein Grundangebot an Automaten halte ich für nicht schlecht - gerade für spontane Fahrten, vielleicht auch an touristischen Punkten jenseits der Großstädte wo es viele Gelegenheitsfahrer gibt und wo es mit mobilem Internet auch mal eng werden kann. Aber sicher würde sich eine kritische Beurteilung lohnen, wie oft welche Automaten eigentlich frequentiert werden.

Im Grunde ist es ja das Gleiche wie bei den Airlines: jegliche physische Vertriebsstruktur so klein machen wie möglich, weil teurer.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Das bedeutet, jeder von uns muss jetzt klagen, weil die Bahn für n-1 Kunden die rechtswidrige Änderung beibehält?
Vermutlich, die DB ist ja recht lernresistent und zieht gern vor Justitia - irgendwas müssen ja die Staatsdiener aka DB Anwälte zutun haben, damit ihre Stelle nicht redundant wird. Aber da kann dir @kexbox bestimmt mehr zu sagen.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.596
16.813
www.red-travels.com
Das bedeutet, jeder von uns muss jetzt klagen, weil die Bahn für n-1 Kunden die rechtswidrige Änderung beibehält?

die DB ändert im Hintergrund das Angebot, in der Premium Lounge gibt es dann nur noch Chips als Verpflegung, Getränke kommen aus dem Automaten... Alkohol braucht eh keiner, wenn sie schon den Fleischkonsum nicht unterstützen wollen, darf der Alkoholismus auch nicht unterstützt werden ;)

Am Ende werden die Premium Lounges wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen bzw. in normale Lounges umgewandelt.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.655
Da wird die Bahn zur Raffke-Behörde, eine Schande, das als Monopolist. Die Kosten der Bahn kommen von ihrem Apparat und ihren Pensionen. Das kann keine alte Dame mit Fantasiepreisen für Tickets ausgleichen. Die Bahn ist bereits VIEL zu teuer.
Das ist eine Frage der Perspektive. Der Kunde will top-Verbindungen, möglichst günstig, die Bahn würde wahrscheinlich am liebsten a la SNCF nur ein gewisses Angebot/Kapazität stellen, reservierungspflichtig und hätte so eine Planbarkeit zum Preis, das spontanes Reisen auf gewissen Strecken nicht möglich ist. (Die Nachfrage ist in F weit höher als das Angebot)

Billigere Tickets bedeuten mehr Reisende = vollere Züge ohne dass aber die Einnahmen steigen. Zudem hat sie den Auftrag, auch unrentable Strecken zu betreiben und von denen gibt es sehr sehr viele. Das 9-Euro Ticket füllte in erster Linie die Züge auf Strecken und zu Zeiten, die eh schon gut ausgelastet sind, die Nebenstrecken blieben trotzdem leer. Und dann stellt sich noch die Frage, wieviel der Steuerzahler reinpumpen will, damit die Preise tief gehalten werden können. Höhere Steuern will ich ja dann doch nicht bezahlen.

Die heutigen Probleme der Infrastruktur sind die Folge davon, dass man jahrelang nichts investiert hat, auch, damit man die Preise nicht noch mehr erhöhen musste. Eine Folge der Erwartungshaltung der Kunden oder Missmanagement?

Alle wollen eine gute Bahn, aber niemand will dafür bezahlen. Diese Rechnung kann nicht aufgehen. Irgendjemand muss für die Kosten aufkommen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Vermutlich, die DB ist ja recht lernresistent und zieht gern vor Justitia - irgendwas müssen ja die Staatsdiener aka DB Anwälte zutun haben, damit ihre Stelle nicht redundant wird. Aber da kann dir @kexbox bestimmt mehr zu sagen.
Das Urteil stellt ja nur den Anspruch des Klägers fest, daher ja jeder andere Bonusteilnehmer muss seinen Anspruch individuell geltend machen.
Das Problem könnte aber darin bestehen, dass die meisten Nutzer den Änderungen nicht widersprochen haben.

Allerdings haben wir ja schon im Bankbereich höchstrichterlich geklärt, dass nichts tun auch nicht einfach als Zustimmung gewertet werden kann, man müsste in einem solchen Verfahren daher auch klären ob die Änderung der Bedingungen daher eine ausdrückliche Zustimmung erfordert.

Bemmerkenswert ist aber auch, dass die Anwälte der DB wohl nicht besonders gut in der Prozessführung sind, solche Dinge wie der §296a ZPO isnd eigentlich Anfängerfehler die einem fachlich kompetenten Prozessanwalt nicht passieren.

Das interessante wird aber darin bestehen, wenn zukünftig das AG die Höhe des Schadenersatzes feststellt, denn dass nun durch das Urteil einfach der Zugang funktioniert, wenn es denn rechtskräftig geworden ist, ist schwer vorstellbar, das Personal wird dort sicher den Zugang mit dem Verweis auf die Zugangsregeln verweigern somit bleibt dann nur der Schadensersatz.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.110
Ab 01. Oktober werden wohl auch DB Automaten nur noch personalisierte Tickets ausgegeben - welch Übergriffigkeit des Staats(-konzerns).
Interessant wird, wie die Bahn die Notwendigkeit zur Verarbeitung dieser zweifellos personenbezogenen Information begründet. Sie kann eigentlich nur auf berechtigtes Interesse argumentieren, aber wie begründet sie dies, vor allem wenn es bislang jahrelang ohne ging?
Da kann man schon mal beim hessischen Datenschutzbeauftragten nachfragen.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.568
806
Wenn ich der Kläger wäre dann würde ich einfach das Urteil ausgedruckt dem Loungedrachen vorlegen. Wenn das nicht klappt - na dann würde ich mich bei den üblichen Imbissbetrieben schadlos halten.

Gilt da eine "Schadensminderungspflicht"? Sprich nur ein Brötchen und ein Kaffee? Oder ist das ein totaler Freibrief, da man in der Lounge ja auch mehrfach bestellen kann?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.766
15.690
Ich kenne viele Menschen, die sich lieber das LeCrobag-Krossong holen würden, um es später erstatten zu lassen ;)

würde ich mich bei den üblichen Imbissbetrieben schadlos halten.

Gilt da eine "Schadensminderungspflicht"? Sprich nur ein Brötchen und ein Kaffee? Oder ist das ein totaler Freibrief, da man in der Lounge ja auch mehrfach bestellen kann?

Das dürfte alles nicht klappen, denn der erstrittene fahrkartenlose Loungezugang führt nur in den Comfortbereich - also nicht in den Fresstempel, sondern nur an die Kaffeemaschine. Den Kaffee und das Labberwasser kann man geltendmachen, Wurst und Wino aber nicht.

Interessant wird, wie die Bahn die Notwendigkeit zur Verarbeitung dieser zweifellos personenbezogenen Information begründet. Sie kann eigentlich nur auf berechtigtes Interesse argumentieren, aber wie begründet sie dies, vor allem wenn es bislang jahrelang ohne ging?

Was jetzt, die Personalisierung der Fahrkarten oder die dafür vorgenommene Abfrage von Mail-Adresse oder Telefonnummer? Ersteres dürfte ok sein, bei letzterem habe ich tatsächlich auch datenschutzrechtliche Bedenken.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Nur? Ich kenne viele Menschen, die sich lieber das LeCrobag-Krossong holen würden, um es später erstatten zu lassen ;)
Die guten Croissants gibt es doch nur in Fort-de-France oder Frankreich da hat die DB keine Lounge.
Aber wer will sich schon eine Klage wegen 12 Euro pro Tag antun?
ch hoffe, dass sich die Bahn das zu Herzen nimmt und einfach eine wirksame Anpassung der Loungezugangsregeln vornimmt (oder: Kapazitäten aufstockt).
Nun die einzig korrekte Loesung waere die Leistungen bis zum Ende der aktuellen Statuslaufzeit zu gewaehren und vorher die aktiive Zustimmung der neuen Regeln verlangen wrd nicht zugestimmt dann kommt eben die ordentliche Kündigung zum Ende der aktuellen Laufzeit.

Wobei man das Urteil ja schon so lesen könnte, dass die Kündigung vielleicht auch erst zum Ende der folgenden Statuslaufzeit möglich sein könnte, denn es wurden ja schon finanzielle Dispositionen vorgenommen.

Das dürfte alles nicht klappen, denn der erstrittene fahrkartenlose Loungezugang führt nur in den Comfortbereich - also nicht in den Fresstempel, sondern nur an die Kaffeemaschine. Den Kaffee und das Labberwasser kann man geltendmachen, Wurst und Wino aber nicht.
Aber die Gastmitnahme wurde ja ebenfalls gekippt, so könnte der Schadensersatz für den Gast anfallen.