Vermutlich, die DB ist ja recht lernresistent und zieht gern vor Justitia - irgendwas müssen ja die Staatsdiener aka DB Anwälte zutun haben, damit ihre Stelle nicht redundant wird. Aber da kann dir @kexbox bestimmt mehr zu sagen.
Das Urteil stellt ja nur den Anspruch des Klägers fest, daher ja jeder andere Bonusteilnehmer muss seinen Anspruch individuell geltend machen.
Das Problem könnte aber darin bestehen, dass die meisten Nutzer den Änderungen nicht widersprochen haben.
Allerdings haben wir ja schon im Bankbereich höchstrichterlich geklärt, dass nichts tun auch nicht einfach als Zustimmung gewertet werden kann, man müsste in einem solchen Verfahren daher auch klären ob die Änderung der Bedingungen daher eine ausdrückliche Zustimmung erfordert.
Bemmerkenswert ist aber auch, dass die Anwälte der DB wohl nicht besonders gut in der Prozessführung sind, solche Dinge wie der §296a ZPO isnd eigentlich Anfängerfehler die einem fachlich kompetenten Prozessanwalt nicht passieren.
Das interessante wird aber darin bestehen, wenn zukünftig das AG die Höhe des Schadenersatzes feststellt, denn dass nun durch das Urteil einfach der Zugang funktioniert, wenn es denn rechtskräftig geworden ist, ist schwer vorstellbar, das Personal wird dort sicher den Zugang mit dem Verweis auf die Zugangsregeln verweigern somit bleibt dann nur der Schadensersatz.