Bahn-Sammelthread

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jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
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ZRH/STR
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Dort stand er auch als pünktlich…
Das einzige was ich habe ist ein Foto mit Zeitstempel in meinem Handy, und eine Email die ich 15 Minuten später an den Fahrkartenservice geschrieben habe, um mitzuteilen, dass der Zug Verspätung hatte und ich den Anschluss verpasst habe, auch wenn es nicht in der App steht. Quasi als persönliche Absicherung um dem bei der Schlichtungsstelle o.ä. Mehr Glaubwürdigkeit zu geben.
Update: Man konnte mir heute immernoch keine Bescheinigung ausstellen und beruft sich auf die Pünktlichkeit des Zuges.
 
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freddie.frobisher

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23.04.2016
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Auch eine ganz lustige Taktik der DB:
Heute war mein Zug verspätet, sodass ich infolge Anschlussverlust ins Hotel muss.
Die App zeigt meinen Zug aber als konsequent pünktlich an. Die DB Info zeigte Verständnis für die Situation, aber meinte sie können auch nichts tun weil es den Zug bei ihnen als pünktlich zeigt.
Das wird lustig das erstattet zu bekommen.
Hier beginnt der internationale Bahnsinn. Die S41 nach Welkenraedt wurde zwar am Bahnsteig angezeigt, ist aber nie erschienen. Ich habe eine wirklich sehr nette und hilfsbereite Bahndame gefragt, ob sie mit den Ausfall bestätigt kann. Leider durfte sie das nicht. Wir beide wussten, dass der Zug ausgefallen war, in der belgischen App war der Ausfall auch angezeigt, aber nicht an die DB gemeldet. Für die DB ist der Zug gefahren, und damit gibt's keine Bestätigung dass er ausgefallen ist.
Das scheint wohl öfter vorzukommen.
 
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odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Das die DB unzuverlässig wie ein Yugo ist, muss halt jedem klar sein, Sieht zuminderst auch ein Gericht so:


Der Kläger hatte bei der Beklagten eine Nordeuropa-Kreuzfahrt als Pauschalreise für sich und seine Ehefrau gebucht, einschließlich eines Hin- und Rückflugs ab Frankfurt mit einem Rail&Fly-Gutschein für die Bahnanreise. Am Reisetag nutzten der Kläger und seine Ehefrau daraufhin die Deutsche Bahn, um zum Flughafen zu gelangen. Aufgrund von Zugausfällen, einer Verspätung und einem verpassten Anschlusszug erreichten sie Frankfurt jedoch erst, nachdem der Check-in geschlossen war. Der Kläger verlangte 50 % des Reisepreises als Entschädigung, da die Bahnfahrt Bestandteil der Pauschalreise gewesen sei. Die Beklagte lehnte dies ab und verwies darauf, dass der Kläger die empfohlene frühere Anreisezeit von mindestens drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug nicht eingehalten habe.

Das Landgericht (LG) Koblenz wies die Klage ab. Zwar sei die Bahnfahrt mit dem Rail&Fly-Ticket grundsätzlich Teil der Reiseleistung (§ 651a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), doch habe der Kläger das Verpassen des Fluges selbst zu vertreten. Die Beklagte habe in ihren Reiseunterlagen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reisende für Flüge außerhalb der EU drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen sein müssen.

Diese Vorgaben seien keine bloßen unverbindliche Empfehlungen. Der Kläger habe mit seiner Planung (Ankunft am Flughafen nur zweieinhalb Stunden vor Abflug) grob fahrlässig gehandelt, insbesondere bei einer Anreise mit der für ihre Unzuverlässigkeit bekannten Deutschen Bahn. Das Risiko von Verspätungen liege in diesem Fall beim Reisenden. Die Beklagte habe sich zudem nicht pflichtwidrig verhalten, da sie weder fehlerhafte Informationen gegeben noch eine mangelhafte Reiseleistung erbracht habe. Das Gericht bestätigte, dass der Reiseveranstalter berechtigt war, den Fall als „Nicht erschienen“ zu behandeln und die vertraglich vereinbarte Stornogebühr zu erheben.

LG Koblenz, Urteil v. 03.07.2025 – Az. 16 O 43/24
 
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alinakl

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15.07.2016
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Das die DB unzuverlässig wie ein Yugo ist, muss halt jedem klar sein, Sieht zuminderst auch ein Gericht so:
Das ist aber nicht gerade neu, schon frühere Gerichte haben entschieden, dass man bei R&F TIckets mindestens drei Stunden vor Abflug ankommen muss.

Viel witziger ist ein Kostenfestsetzungbeschluss in einem Verfahren welches ich für eine Freundin erledigt hatte, die Gegenseite wollte die Übernachtungskosten für die Hauptverhandlung nicht übernehmen, es hätte die erste Zugverbindung des Tages, welche nach Plan unglaublich üppige 70 Minuten vor dem HV Termin angekommen wäre, nehmen können und müssen.

In der Begründung des Rechtspfleger steht, dass die Kosten zu übernehmen sind, da sie notwendig waren, da aufgrund der allgemeinen Unzuverlässigkeit der deutschen Bahn mit Verspätung von mindestens 60 Minuten und mehr rechnen müsse und somit kein rechtzeitige Erscheinen garantierne konnte.


Aber eine Frage zu einem anderen Thema:

GIbt es eigentlich keine automatisiere Empfangsbestätigung wenn man Anträge an euantragfgr@deutschebahn.com / info@dbdialog.de sendet?

Oder muss ich davon ausgehen, dass mein Antrag zum durchgeführten Experiment nicht angekommen ist?
 
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dermatti

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03.06.2019
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MUC / EWR
GIbt es eigentlich keine automatisiere Empfangsbestätigung wenn man Anträge an euantragfgr@deutschebahn.com / info@dbdialog.de sendet?

Oder muss ich davon ausgehen, dass mein Antrag zum durchgeführten Experiment nicht angekommen ist?
Nein, da kommt nichts zurück. Deshalb schön das reiseportal in CC setzen, dann kriegst du wenigstens eine Eingangsbestätigung und vermutlich bearbeiten sie es dann doppelt und dreifach.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Nein, da kommt nichts zurück. Deshalb schön das reiseportal in CC setzen, dann kriegst du wenigstens eine Eingangsbestätigung und vermutlich bearbeiten sie es dann doppelt und dreifach.
Darum hatte ich ja schon den Kundendialog mit aufgenommen, aber gut dann soll es an drei gehen immerhin haben die ja dann drei Mal die Chance den Fall korrekt zu bearbeiten.

Ich würde wetten, dass sie es trotzdem nicht hinbekommen, sondern die Antwort kommt "nö Madame kein Anspruch wir waren pünktlich"
 
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joubin81

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07.09.2016
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Darum hatte ich ja schon den Kundendialog mit aufgenommen, aber gut dann soll es an drei gehen immerhin haben die ja dann drei Mal die Chance den Fall korrekt zu bearbeiten.

Ich würde wetten, dass sie es trotzdem nicht hinbekommen, sondern die Antwort kommt "nö Madame kein Anspruch wir waren pünktlich"
Der Kunden Dialog ist dazu da, allgemeine Kritik anzunehmen, zb defekte Toiletten oder eingeschränktes Bordrestaurant. Die schicken dann recht fix eine Antwort und evtl ein 10 Euro Gutschein.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Hat eigentlich schon jemand versucht einen FGR-Anspruch bei der DB Regio AG Bayern geltend zu machen?

Ich habe eine sehr, sagen wir mal bemerkenswerte, Antwort des Servicecenter bekommen:

Anspruch abgelehnt weil angeblich behördliche Maßnahme.

Nur hat die Fahrt vor ca. 4 Monaten einen Hintergrund, es gab wohl Ausfälle auf einer parallelen Strecke, Ergibsnis besonders viele Leute stiegen in unseren Zug.

Dann macht der Triebfahrzeugführer eine Durchsage, weil der Zug "zu voll" ist schaltet sich die Neigetechnik ab, der Zug kann nur langsamer weiter fahren.

Ergebnis in Nürnberg waren es ca. 20 Minuten Verspätung der ICE war weg.


Jetzt die Frage könnte es etwas bringen bei der DB Regio selbst die Erstattung zu beantragen oder verweisen die wie eine ander DB Regio stupide auf das Servicecenter, dann bemühe ich eben gleich den Amtsrichter.

Bedeutet aber auch, die Fachexperten auf der passenden Strecke den FGR-Anspruch erzwingen können, einfach genug Kumpels mitbringen damit der Zug so viel wird damit er langsamer fahrne muss und den Anschluss nicht mehr erreichen kann.
 
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Fjaell

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19.05.2010
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Ernstgemeinte Frage: Ist es eigentlich den DBAG Mitarbeitern gesetzlich oder tarifrechtlich untersagt länger zu arbeiten? Also die vorherige Schicht bleibt länger, bis die verspätete Ablösung eintrifft?
 

schlepper

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31.08.2016
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FRA
Ist es eigentlich den DBAG Mitarbeitern gesetzlich oder tarifrechtlich untersagt länger zu arbeiten?
Nein, das ist auch Usus. Grenzen sind die gesetzlich gedeckelte Arbeitszeit von 10h am Tag (12h am Sonn-/Feiertag) und tariflich gilt eine Obergrenze von 55h maximale Wochenarbeitszeit (falls sich da die letzten Jahre nichts geändert hat).