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Die schlechte Nachricht zuerst: Die Einlagen der Sparer sind nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Schlimmer noch: Je nach Satzung können Mitglieder der Wohnungsbau*genossenschaften bei wirtschaftlichen Schieflagen auch einer Nachschusspflicht unterliegen.
Allerdings sind das eher theoretische Bedenken. Die Gelder sind vergleichsweise sicher bei den Genossenschaften.
Die Seite scheint sich nicht richtig mit Einlagen bei Genossenschaften auszukennen. Was in dem Zitat beschrieben wird betrifft nur Genossenschaftsanteile und nicht Einlagen bei Genossenschaften.
Sofern eine Genossenschaft auch Einlagen entgegen nehmen darf (Zulassung als Kreditinstitut durch die BaFin) muss sie sich auch einem Einlagensicherungssystem anschließen. In der Regel erfolgt das duch Mitgliedschaft beim "Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften".