Ich kann hier nur zum deutschen Recht etwas sagen. (Wobei das oesterreichische AGB-Recht aehnlich bis identisch sein duerfte, da EU-Gesetzgebung.)
Die Verhaeltnismaessigkeit muss immer nach dem konkreten Fall gehen. Insofern bin ich geneigt, die Automatenbegrenzung auf 9,90 EUR Wechselgeld zu akzeptieren: Scheine als Wechselgeld an Automaten herauszugeben, ist technisch sehr anspruchsvoll, da kein Falschgeld ausgegeben werden darf, und diese Pruefung ist fuer Scheine ungleich schwieriger ist als fuer Muenzen. Man koennte sich noch darueber unterhalten, ob nicht zehn Euro mehr in Muenzen ausgegeben werden muessten. Aber wie gesagt, im Ergebnis halte ich das fuer AGB-rechtlich ok.
Ein weiterer Aspekt ist aber noch die Befoerderungspflicht bzw. die Pflicht, einen Fahrkartenkauf an jedem Bahnhof vor Abfahrt zu ermoeglichen. Dafuer muss ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, muss aufpreisfreies Nachloesen im Zug angeboten werden (die Berliner S-Bahn laesst gruessen, aber das ist ein anderes Thema...) Und ob fuer diese Verpflichtung ein Automat, der keinen 50er fuer eine 40-Euro-Fahrkarte annimmt, ausreicht, das moechte ich doch sehr bezweifeln (kann aber auch diskutiert werden).