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Bargeld ist besser (auch bei Steuerhinterziehung)

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danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
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Das passt leider schon so - bei den meisten Tankstellen sieht man bsp. Schilder, dass weder 200 noch 500 Euro-Noten angenommen werden.

Ich glaube jedoch nicht, dass das rechtlich haltbar ist. Schließlich sind auf Euro lautende Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel. Sofern der Schein nicht unverhältnismäßig gegenüber dem Zahlbetrag erscheint muss dieser meiner Meinung nach auch akzeptiert werden.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Ich glaube jedoch nicht, dass das rechtlich haltbar ist. Schließlich sind auf Euro lautende Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel. Sofern der Schein nicht unverhältnismäßig gegenüber dem Zahlbetrag erscheint muss dieser meiner Meinung nach auch akzeptiert werden.

Hatten wir glaube ich schonmal, dürfte rechtlich einwandfrei sein, wenn deutlich vor Tankvorgang sichtbar. In Deutschland gilt noch Vertragsfreiheit und die Tankstellen dürften wohl kaum Kontrahierungszwang unterliegen.
Genau so wird die Kartenzahlung signalisiert durch Akzeptanzlogos auch Vertragsbestandteil.

Allerdings: IANAL.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
400
8
Ein deutliches sichtbares Schild "500 € Scheine werden nicht angenommen" wird Teil des Vertrags zwischen Tankstelle und Tankendem. Vertraglich lässt sich die Annahmepflicht von gesetzlichen Zahlungsmitteln ausschließen.
 
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tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
893
414
Ich glaube jedoch nicht, dass das rechtlich haltbar ist. Schließlich sind auf Euro lautende Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel. Sofern der Schein nicht unverhältnismäßig gegenüber dem Zahlbetrag erscheint muss dieser meiner Meinung nach auch akzeptiert werden.
Das würde nur dann zutreffen, wenn es an der Tankstelle keinen "Vorab-"Hinweis darauf gäbe, dass bestimmte Scheine nicht akzeptiert werden. Aber die Schilder bewirken ja, dass Du vor "Vertragsabschluss" darauf hingewiesen wirst und die Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittels somit keine Rolle spielt. Edit - zu langsam, dafür jetzt mit Link zum BKA ;) http://www.bka.de/nn_196106/DE/Them...teFragenFAQ/Falschgeld/falschgeldFrage01.html
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.025
13.464
Die Annahme von uneingeschraenkten gesetzlichen Zahlungsmitteln per AGB zu verweigern, ist nicht ohne weiteres moeglich. Solange die Verhaeltnismaessigkeit von geschuldetem Betrag und Groesse der Banknote gewahrt bleibt, duerfte eine Annahmeverweigerung rechtswidrig sein. Ein Tank Super Plus fuer den SUV ist mit einem 200er zahlbar, ein Lkw-Tank auch mit einem 500er, ein Kaugummi nicht.

Problem fuer die Tankstellen ist allerdings, dass, wenn die pauschale Ablehnung von 200ern und 500ern rechtswidrig ist, diese komplett wegfaellt und nicht durch eine rechtmaessige Klausel ("Keine Annahme von 200ern und 500ern, wenn sie den Zahlbetrag unverhaeltnismaessig ueberschreiten") ersetzt wird.

Da "verhaeltnismaessig" auch ziemlich unbestimmt ist, waere man z.B. auf der sicheren Seite, wenn man das Wechselgeld absolut und/oder prozentual begrenzt. Verkehrsunternehmen tun das.

TINLA.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Die Annahme von uneingeschraenkten gesetzlichen Zahlungsmitteln per AGB zu verweigern, ist nicht ohne weiteres moeglich. Solange die Verhaeltnismaessigkeit von geschuldetem Betrag und Groesse der Banknote gewahrt bleibt, duerfte eine Annahmeverweigerung rechtswidrig sein. Ein Tank Super Plus fuer den SUV ist mit einem 200er zahlbar, ein Lkw-Tank auch mit einem 500er, ein Kaugummi nicht.

Was genau ist dann die "Verhältnismäßigkeit"?

Bei den Fahrkartenautomaten der österreichischen Bahn kann man beispielsweise eine Fahrkarte nicht mit einem 20er bezahlen, wenn der Betrag unter 10,10€ liegt, ein 50er wird erst ab 40,10€ und ein 100er erst ab 90,10€ genommen, größere Scheine überhaupt nicht. Auch kleine Münzen unter 10 Cent mag der Automat nicht.

Geklagt hat offensichtlich noch niemand, obwohl es schon sehr fragwürdig ist, wenn man eine Fahrkarte um 89€ am Automaten nicht mit einem 100er bezahlen kann, oder bei einem Betrag von 80€ nicht mit 50+20+20 bezahlen kann, weil der Automat nur höchstens 9,90€ Wechselgeld geben will.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Die Annahme von uneingeschraenkten gesetzlichen Zahlungsmitteln per AGB zu verweigern, ist nicht ohne weiteres moeglich
Vorvertraglich kann ich doch ziemlich viel festlegen, solange korrekt informiert? Ob ich in Euro bezahlt werden möchte (in welchen Scheinen auch immer), in Goldmünzen, in Pa'anga, mit Karte oder in Einhörnern?
Sind die unbewachten Tankautomaten mit Kartenzahlung nun unrechtmäßig, weil man dort nicht mit Scheinen bezahlen kann?

Vergleiche auch https://www.bundesbank.de/Redaktion..._zur_annahme_von_euro_banknoten_bestehen.html

Habe gerade keinen Palandt zur Hand, sollte aber soweit wie an Tankstellen praktiziert zulässig sein. Es wird ja nicht ganz klein im Aushang an der Kasse nach dem Tanken darauf hingewiesen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.025
13.464
Ich kann hier nur zum deutschen Recht etwas sagen. (Wobei das oesterreichische AGB-Recht aehnlich bis identisch sein duerfte, da EU-Gesetzgebung.)

Die Verhaeltnismaessigkeit muss immer nach dem konkreten Fall gehen. Insofern bin ich geneigt, die Automatenbegrenzung auf 9,90 EUR Wechselgeld zu akzeptieren: Scheine als Wechselgeld an Automaten herauszugeben, ist technisch sehr anspruchsvoll, da kein Falschgeld ausgegeben werden darf, und diese Pruefung ist fuer Scheine ungleich schwieriger ist als fuer Muenzen. Man koennte sich noch darueber unterhalten, ob nicht zehn Euro mehr in Muenzen ausgegeben werden muessten. Aber wie gesagt, im Ergebnis halte ich das fuer AGB-rechtlich ok.

Ein weiterer Aspekt ist aber noch die Befoerderungspflicht bzw. die Pflicht, einen Fahrkartenkauf an jedem Bahnhof vor Abfahrt zu ermoeglichen. Dafuer muss ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, muss aufpreisfreies Nachloesen im Zug angeboten werden (die Berliner S-Bahn laesst gruessen, aber das ist ein anderes Thema...) Und ob fuer diese Verpflichtung ein Automat, der keinen 50er fuer eine 40-Euro-Fahrkarte annimmt, ausreicht, das moechte ich doch sehr bezweifeln (kann aber auch diskutiert werden).
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
...Die Verhaeltnismaessigkeit muss immer nach dem konkreten Fall gehen. Insofern bin ich geneigt, die Automatenbegrenzung auf 9,90 EUR Wechselgeld zu akzeptieren: Scheine als Wechselgeld an Automaten herauszugeben, ist technisch sehr anspruchsvoll, da kein Falschgeld ausgegeben werden darf, und diese Pruefung ist fuer Scheine ungleich schwieriger ist als fuer Muenzen. Man koennte sich noch darueber unterhalten, ob nicht zehn Euro mehr in Muenzen ausgegeben werden muessten. Aber wie gesagt, im Ergebnis halte ich das fuer AGB-rechtlich ok. ...

).

Wobei mir in letzter Zeit immer häufiger Automaten begegnen welche einen Scheine als Wechselgeld entgegenschieben. Man erwartet einen Regen von 2€ Stücken und wird überrascht. Also zumindest ein Automatenhersteller muss daran kräftig arbeiten.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Gestern Abend bei LIDL hat doch tatsächlich vor mir einer mit einem 500€ Schein bezahlt. Ich muss dazu sagen das wir hier einen LIDL haben bei dem vor allem Abends sehr viele Handwerker aus dem Osten der EU einkaufen gehen und der insbesondere zwischen 18-20 Uhr gut besucht ist. Der vor mir war auch aus der Handwerker Gruppe. An der Kasse war ein recht junger Kassierer. Hat erst gestutzt, dann kurze Diskussion das es nicht geht und dann hat er einmal mit dem Fingernagel drüber gekratzt und das Wechselgeld rausgegeben, der Kassenbetrag war unter 30€ . Ich hätte jetzt den Ruf nach dem Chef erwartet, ganz schön mutig. Mir wäre das zu heikel zu beurteilen ob der echt ist.

Stattdessen hat er dann bei mir den Chef gefragt, als ich Kontaktlos bezahlt habe (unter 10€) und das System wieder abgefragt hat ob die Unterschrift in Ordnung ist bevor es einen Kassenzettel ausgedruckt hat. Kassenzettel wird erst ausgedruckt wenn mit Ja bestätigt, sehr sinnvoll. Ich glaub er war einfach angepisst, erst der Typ mit dem 500€ und dann ich mit dem verrückten Kassensystem.
 

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
Ich hätte jetzt den Ruf nach dem Chef erwartet, ganz schön mutig. Mir wäre das zu heikel zu beurteilen ob der echt ist.

Das wundert mich jetzt auch ein wenig. Zumindest bei uns ist die Regel, dass ab 200€ Wechselgeld ein Kollege die Ausgabe kontrollieren (und/oder nachzählen muss).
Was die Echtheit angeht: Wenn du die grundlegenden Sicherheitsmerkmale kontrollierst, bist du sicher. Das fällt wohl unter das unternehmerische Risiko.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.005
1.449
KUL (bye bye HAM)
Es kommt auch auf die Gegend an. Die beiden Edeka am Hofweg in Hamburg (etwas höhere Frequenz von Porsche Fahrzeugen ist vorhanden) wechseln ohne mit der Wimper zu zucken 500er. Auch für nen Sixpack Becks. Selber ausprobiert und schon bei Dritten beobachtet. Schein wird ganz normal durch das Testgerät gezogen (wie alles ab 50 EUR) und dann angenommen.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Gestern Abend bei LIDL hat doch tatsächlich vor mir einer mit einem 500€ Schein bezahlt. Ich muss dazu sagen das wir hier einen LIDL haben bei dem vor allem Abends sehr viele Handwerker aus dem Osten der EU einkaufen gehen und der insbesondere zwischen 18-20 Uhr gut besucht ist. Der vor mir war auch aus der Handwerker Gruppe. An der Kasse war ein recht junger Kassierer. Hat erst gestutzt, dann kurze Diskussion das es nicht geht und dann hat er einmal mit dem Fingernagel drüber gekratzt und das Wechselgeld rausgegeben, der Kassenbetrag war unter 30€ . Ich hätte jetzt den Ruf nach dem Chef erwartet, ganz schön mutig. Mir wäre das zu heikel zu beurteilen ob der echt ist.

Stattdessen hat er dann bei mir den Chef gefragt, als ich Kontaktlos bezahlt habe (unter 10€) und das System wieder abgefragt hat ob die Unterschrift in Ordnung ist bevor es einen Kassenzettel ausgedruckt hat. Kassenzettel wird erst ausgedruckt wenn mit Ja bestätigt, sehr sinnvoll. Ich glaub er war einfach angepisst, erst der Typ mit dem 500€ und dann ich mit dem verrückten Kassensystem.

Du standest hinter mir in der Schlange? Habe dich gar nicht erkannt!

Wo sind wir eigentlich angekommen, dass man bei der Verwendung eines legalen Zahlungsmittel schon auffällig ist.

Naja, mein Geldautomat muckt nie, und wechselt immer brav den 500er bei Bedarf.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
SPD will Pflicht aber scheuble nicht ! Mal sehen was morgen dabei rauskommt!