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Hoffe darf hier die Frage stellen, da es sich um eine See- und nicht um eine Luftreise handelte
Vor zwei Monaten waren meine bessere Hälfte und ich auf einer siebentägigen Mittelmeerkreuzfahrt von und nach Venedig mit MSC
bei der Ausschiffung war mein "Samsonite" mir stark beschädigt ausgehändigt worden.
Wobei ausgehändigt auch nicht der korrekte Ausdruck ist, er Stand einfach zur Abholung da, ohne jeglichen Hinweis das ich mich zwecks Beschädigung wo zu melden hätte.
Mein Koffer muss einige Meter abgestürzt sein, ein bloßes runterfallen hätte so eine starke Beschädigung an der Kofferkante nicht hervorrufen können.
Dass er dann einfach nur so hingestellt wurde als wär nichts gewesen war ja schon die erste Frechheit.
Ich ging dann zu einem Schalter wo man den Schaden aufnahm, bestätigte und mir sagte man würde sich innerhalb einer Woche mit mir in Verbindung setzten.
Nach zwei Woch mailte ich den Kundenservice an, hängte die Kopie des Formulares das von der Mitarbeiterin ausgefüllt wurde, mit bitte um Kontaktaufnahme. Dies ist nun auch schon wieder fast sechs Wochen her.
Gilt nun das selbe Recht wie bei Flugreisen, und was würdet ihr mir empfehlen wie weiter vorgehen?
Ist ein Samsonite in der Cabinlagguage Norm und ca. Drei Jahre alt. Ladenpreis war 280 Euro, Rechnungspreis war €200,-
Natürlich hätte der Trolly bereits Gebrauchsspuren, aber keinerlei Beschädigungen.
Vor zwei Monaten waren meine bessere Hälfte und ich auf einer siebentägigen Mittelmeerkreuzfahrt von und nach Venedig mit MSC
bei der Ausschiffung war mein "Samsonite" mir stark beschädigt ausgehändigt worden.
Wobei ausgehändigt auch nicht der korrekte Ausdruck ist, er Stand einfach zur Abholung da, ohne jeglichen Hinweis das ich mich zwecks Beschädigung wo zu melden hätte.
Mein Koffer muss einige Meter abgestürzt sein, ein bloßes runterfallen hätte so eine starke Beschädigung an der Kofferkante nicht hervorrufen können.
Dass er dann einfach nur so hingestellt wurde als wär nichts gewesen war ja schon die erste Frechheit.
Ich ging dann zu einem Schalter wo man den Schaden aufnahm, bestätigte und mir sagte man würde sich innerhalb einer Woche mit mir in Verbindung setzten.
Nach zwei Woch mailte ich den Kundenservice an, hängte die Kopie des Formulares das von der Mitarbeiterin ausgefüllt wurde, mit bitte um Kontaktaufnahme. Dies ist nun auch schon wieder fast sechs Wochen her.
Gilt nun das selbe Recht wie bei Flugreisen, und was würdet ihr mir empfehlen wie weiter vorgehen?
Ist ein Samsonite in der Cabinlagguage Norm und ca. Drei Jahre alt. Ladenpreis war 280 Euro, Rechnungspreis war €200,-
Natürlich hätte der Trolly bereits Gebrauchsspuren, aber keinerlei Beschädigungen.