Blauer Brief vom LH revenue integrity

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flysurfer

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06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
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In Deinem Beispiel war es jedoch interner Konzernumsatz. Die Meilen, die LH verkauft gehen an Partner, die echtes Geld dafür zahlen.

Eben. M&M hat sich ja nicht umsonst in den letzten Jahren zahlreiche neue KK-Partner auf der ganzen Welt zugelegt. Die US-Programme leben ohnehin fast ausschließlich von den Kartenunternehmen, dafür gibt's dort kaum Meilen als Zugabe für andere Dinge, was u.a. wohl auch steuerliche Gründe hat.
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Nein, M&M macht alleine durch die Kreditkarten schon sehr viel Geld.

Danke für den Hinweis. Dann sollte sich M&M besser mal daran machen, eine Banklizenz nach EU Recht anzustreben. So wie es paypal tat, wenn auch nicht ganz freiwillig. Achne, M&M ist ja auch auf diesem Gebiet nur abhängiger Zwischenhändlerfuzzie ohne eigenem tragfähigen Geschäftsmodell. ;)
 

flysurfer

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06.03.2009
26.001
42
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Danke für den Hinweis. Dann sollte sich M&M besser mal daran machen, eine Banklizenz nach EU Recht anzustreben.

So blöd sind die doch nicht, dann wären sie ja der Bankenaufsicht unterworfen, die sofort 95% sämtlicher M&M-Aktivitäten und -Bedingungen für illegal erklären würde.

Zumal offizielle Parallelwährungen von Staaten nicht gern gesehen werden, siehe die Cybercash-Diskussion ums Hackergeld.

Außerdem sollen Meilen ja gerade nicht liquide werden.
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
In Deinem Beispiel war es jedoch interner Konzernumsatz. Die Meilen, die LH verkauft gehen an Partner, die echtes Geld dafür zahlen.
Euro oder Dollar? Oder doch teilweise wieder nur eine andere erfundene Drittwährung (Verrechnungssatz). Wären es Dollar oder Euro, so sollte man mal die Rückstellungen in der Bilanz der XX mal genauer prüfen. Herr Schäuble braucht doch immer Geld. :D
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.553
277
Point Place, Wisconsin
Euro oder Dollar? Oder doch teilweise wieder nur eine andere erfundene Drittwährung (Verrechnungssatz). Wären es Dollar oder Euro, so sollte man mal die Rückstellungen in der Bilanz der XX mal genauer prüfen. Herr Schäuble braucht doch immer Geld. :D

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die LH Partnerunternehmen sich nicht ausführlich mit der Bilanzierung der Meilen befassen würden ! Schau Dir doch mal bitte die Partnerunternehmen an.

Im übrigen haben die LH Meilen ein Verfallsdatum. :idea:

LH verlangt von Partnern übrigens echte Euros - aber das kannst Du ja nicht wissen.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
LH verlangt von Partnern übrigens echte Euros - aber das kannst Du ja nicht wissen.

Nö, das kann ich nicht wissen.
Dafür blicke ich über den Tellerrand hinaus.
Lufthansa, Arvato, Bertelsmann.

Deine Meilen, welche angeblich NUR in Euro bezahlt werden, können teilweise dazu eingesetzt werden, eingekaufte Leistungen zu bezahlen!
Die Meilen, die Bertelsmann bekommt, müssen sie selbst an Kunden verkaufen. Durch deren Erlös deckeln die dann die Kostenstellen, welche im Gegenzug wofür es die Meilen gab, entstanden.

Übrigens im Finanzministerium schon lange ein rotes Tuch. Politisch aber geduldet. Schließlich werden diese Deals auf höchster gesellschaftlicher Schiene anberaumt. Ich liebe diese Cocktail Empfänge! Und kann gleichzeitig gar nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte!


PS: Manche Jammerlappen bezahlen Wilhemshaven, merken es aber nicht!
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Nein, zunächst einmal ein klarer Verstoß gegen die M&M Bedingungen und damit auch gegen
die TMD-Bedingungen, weil dort auf die Gültigkeit der M&M-Bedingungen hingewiesen wird.

So steht es da. Ob es deswegen auch gueltig ist sei mal dahingestellt. Es waeren nicht die ersten AGB in Zusammenhang mit Lufthansa die rechtlich nicht haltbar sind. Ich habe meine Position ja schon einmal dargelegt, der Abnehmer macht Geschaefte mit T-Mobile Deutschland. Wenn TMO nach einer Zeit auffaellt, dass zuviele Vertraege abgeschlossen und Meilen verbucht wurden dann muessen sie den Kunden anschreiben und die Rueckabwicklung der Vertraege ankuendigen. Ob das allerdings ueberhaupt in deren Sinne ist wage ich zu bezweifeln. Immerhin bekommt T-Mobile fuer 2 Jahre eine monatliche Ueberweisung fuer die im Falle der 'Meilenleichen' keinerlei Gegenleistung erbracht werden muss.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.188
3.157
Du bist aber sehr vergesslich. Wer hat den von "zuviel Verträge" gesprochen?
Bereits einer ist zuviel, wenn du dessen Registrierung auf ebay kaufst. Davon
hast du noch vor ein paar Stunden selbst gesprochen und nur darauf habe
ich mich bezogen.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Du bist aber sehr vergesslich. Wer hat den von "zuviel Verträge" gesprochen?
Bereits einer ist zuviel, wenn du dessen Registrierung auf ebay kaufst. Davon
hast du noch vor ein paar Stunden selbst gesprochen und nur darauf habe
ich mich bezogen.

Fair Enough. Dann haben wir von unterschiedlichen Dingen gesprochen. Zu der Ebay Sache: T-Mobile ist dafuer verantworlich, dass man die Meilen auf ein beliebiges Konto gutschreiben kann. Waere ich TMO wuerde ich verlangen, dass Name und M&M Nummer bei Vertragsabschluss bekanntgegeben werden und der angegebene Name in Zusammenhang mit der Unternehmung (Geschaeftskundenvertrag) stehen muss. Nachweis mithilfe HR Eintrag, Gewerbeschein etc. Nur so koennte man dann auch einen Missbrauch bzw Verstoss gegen die AGB nachweisen oder direkt ausschliessen.

Aber ich denke diplomatisch koennte man sagen 'We agree to disagree'. :)
 

flysurfer

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06.03.2009
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T-Mobile ist dafuer verantworlich, dass man die Meilen auf ein beliebiges Konto gutschreiben kann. Waere ich TMO wuerde ich verlangen, dass Name und M&M Nummer bei Vertragsabschluss bekanntgegeben werden und der angegebene Name in Zusammenhang mit der Unternehmung (Geschaeftskundenvertrag) stehen muss.

Schwierig, wenn Geschäftsverträge auf eine juristische Person laufen, während die Meilen nur an eine natürliche Person gehen dürfen. Ich glaube kaum, dass die Aktion erfolgreich wäre, wenn jeder Meilenempfänger einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Vertragsunternehmen nachweisen müsste. Ich denke, ich war einer wenigen, der so einen Nachweis tatsächlich immer geliefert hat, denn in meinem Gewerbeschein, den ich für die Geschäftsverträge vorlegen musste, steht auch mein Name drin.
 
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MarcelL

Doppel-Null-Statusinhaber
08.03.2009
910
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Mannheim
Schwierig, wenn Geschäftsverträge auf eine juristische Person laufen, während die Meilen nur an eine natürliche Person gehen dürfen. Ich glaube kaum, dass die Aktion erfolgreich wäre, wenn jeder Meilenempfänger einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Vertragsunternehmen nachweisen müsste. Ich denke, ich war einer wenigen, [der Rest ist blabla]

Das ist doch alles mühselig. Ich hoffe hier ist jeden klar, dass es für Geschäftskunden keine Schufa oder sonstiges gibt. Ergo, die TMO interessierte in der Vergangenheit überhaupt nicht, wieviel Verträge Firma X schon hatte oder nicht. Es gab defacto keine Bonitätsprüfung aufgrund bisheriger Anzahl von Verträgen bei Geschäftskunden. Ich kann mich nur anschließen, im Brief wird nicht von zuvielen Verträgen gesprochen - sondern von Telekomaktionen. Wie bereits erwähnt - es gab bereits eine Telekomaktion, die zu einer späteren Stornierung geführt hat. Ich wage weiterhin zu bezweifeln, dass es um Verträge ging... wer mich kennt, weiß warum.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
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Singapur
Schwierig, wenn Geschäftsverträge auf eine juristische Person laufen, während die Meilen nur an eine natürliche Person gehen dürfen. Ich glaube kaum, dass die Aktion erfolgreich wäre, wenn jeder Meilenempfänger einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Vertragsunternehmen nachweisen müsste. Ich denke, ich war einer wenigen, der so einen Nachweis tatsächlich immer geliefert hat, denn in meinem Gewerbeschein, den ich für die Geschäftsverträge vorlegen musste, steht auch mein Name drin.

Warum fangen wir mit der Ausnahmen an? Die Tatsache, dass natuerliche Personen ihre Voucher an natuerliche Personen weitergeben koennen und eine Meilengutschrift erfolgt, laesst doch die Annahme zu, dass Telekom und Miles&More ziemlich egal ist, wer die Meilen bekommt. Dass man dann trotzdem nette Briefe verschickt, sich doch bitte zu maessigen, halte ich fuer ziemlich schraege Idee...
 

mbx

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03.03.2010
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Zu der Ebay Sache: T-Mobile ist dafuer verantworlich, dass man die Meilen auf ein beliebiges Konto gutschreiben kann.

Ja, aber das heißt noch lange nicht, dass man es auch darf.

Zum Glück leben wir nicht in einem Land, wo alles, was nicht den Regeln entspricht, notwendigerweise durch technische Vorrichtungen ausgeschlossen wird. Sonst müsste es auch an jeder Ampeln schranken geben, ich kann schließlich auch bei rot ohne weiteres fahren.
 
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Marc_HH

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08.07.2010
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BER (TXL)
So blöd sind die doch nicht, dann wären sie ja der Bankenaufsicht unterworfen, die sofort 95% sämtlicher M&M-Aktivitäten und -Bedingungen für illegal erklären würde.

Und einige Benutzer werden genau dies weiterhin für ihre eigene, moralische Begründung heranziehen, die Regeln des Systems zu dehnen.
 

flysurfer

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06.03.2009
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Warum fangen wir mit der Ausnahmen an? Die Tatsache, dass natuerliche Personen ihre Voucher an natuerliche Personen weitergeben koennen und eine Meilengutschrift erfolgt, laesst doch die Annahme zu, dass Telekom und Miles&More ziemlich egal ist, wer die Meilen bekommt. Dass man dann trotzdem nette Briefe verschickt, sich doch bitte zu maessigen, halte ich fuer ziemlich schraege Idee...

Das stimme ich durchaus zu, aber das sind alles Argumente für den Richter, denn LH sind solche Dinge offensichtlich gleichgültig. Das Faktische und die ideale Gerechtigkeit gehen gerade bei Airlines oft sehr weit auseinander, Stichwort Fluggastrechte und ihre Einhaltung.
 

Anonyma

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16.05.2011
16.439
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Ich bin kein Jurist, enthalte mich daher der Diskussion zu irgendwelchen Details der Verträge zwischen M&M, Verlagen, Telekom etc. Nur gibt es im deutschen Recht nicht sowas wie ein Gebot von Treu und Glauben :confused:
Und abgesehen von den jeweiligen AGBs (wo es ja klar und deutlich bestimmte Beschränkungen, Bedingungen etc. gab): mir kann keiner der Maximierer erzählen, dass er die dutzenden Abos und Telekomverträge gutgläubig und in der Annahme abgeschlossen hat, LH oder M&M oder wer auch immer wolle ihm dafür Meilen schenken, dass er sich x Zeitungen für die Altpapiersammlung bestellt :D
 
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west-crushing

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03.08.2010
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CGN
Ich bin kein Jurist, enthalte mich daher der Diskussion zu irgendwelchen Details der Verträge zwischen M&M, Verlagen, Telekom etc. Nur gibt es im deutschen Recht nicht sowas wie ein Gebot von Treu und Glauben :confused:
Und abgesehen von den jeweiligen AGBs (wo es ja klar und deutlich bestimmte Beschränkungen, Bedingungen etc. gab): mir kann keiner der Maximierer erzählen, dass er die dutzenden Abos und Telekomverträge gutgläubig und in der Annahme abgeschlossen hat, LH oder M&M oder wer auch immer wolle ihm dafür Meilen schenken, dass er sich x Zeitungen für die Altpapiersammlung bestellt :D

Treu und Glauben hat in aller Regel wenig mit Gutgläubigkeit zu tun:) Wer die Regeln dadurch gebrochen hat, dass er mehr als 4 Verträge Telekom gleichzeitig hatte oder Verlage getäuscht hat, durch mehrere Namen, etc. der hat nunmal gegen die Teilnahmebestimmungen verstoßen. M&M hat ja nun nur einen Warnbrief verschickt, also halb so wild. Wer beim Verlag angerufen hat, dort Neues Abo gegen Meilen (auf gleichen Namen, etc) angeboten bekommt und das annimmt, dem kann man aus meiner Sicht nichts vorwerfen, selbst wenn durch dieses Angebot irgendwelche Mindestfristen unterlaufen werden, denn hier einigt man sich ja gerade mit dem Verlag darauf, dass nunmehr auf die Mindestfrist verzichtet wird.
 
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bettina7411

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23.04.2011
766
1
VIE
Treu und Glauben hat in aller Regel wenig mit Gutgläubigkeit zu tun:) Wer die Regeln dadurch gebrochen hat, dass er mehr als 4 Verträge Telekom gleichzeitig hatte oder Verlage getäuscht hat, durch mehrere Namen, etc. der hat nunmal gegen die Teilnahmebestimmungen verstoßen. M&M hat ja nun nur einen Warnbrief verschickt, also halb so wild. Wer beim Verlag angerufen hat, dort Neues Abo gegen Meilen (auf gleichen Namen, etc) angeboten bekommt und das annimmt, dem kann man aus meiner Sicht nichts vorwerfen, selbst wenn durch dieses Angebot irgendwelche Mindestfristen unterlaufen werden, denn hier einigt man sich ja gerade mit dem Verlag darauf, dass nunmehr auf die Mindestfrist verzichtet wird.

Also als Konsument oder Konsumentin muss ich ABGs nicht lesen (als Kaufmann/-frau schon). Ich muss auf besondere Bestimmungen extra hingewiesen werden. Es ist auch - zumindest in Österreich ausjudiziert - das es nicht reicht, irgendwo einen Button mit "habe die Bestimmungen zur Kenntnis genommen" hinzutun. Insoferne sehe ich hier kaum Chancen, das LH im Recht ist (wenn der Gegenüber Konsument ist).
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Ich hoffe hier ist jeden klar, dass es für Geschäftskunden keine Schufa oder sonstiges gibt. Ergo, die TMO interessierte in der Vergangenheit überhaupt nicht, wieviel Verträge Firma X schon hatte oder nicht. Es gab defacto keine Bonitätsprüfung aufgrund bisheriger Anzahl von Verträgen bei Geschäftskunden.


Bullshit, die Telekomkonzerne kooperieren sehr gut auf dem Gebiet und pflegen zu deisem Zwecke neben der SCHUFA sogar eine eigene Datenbank. ;)
 

wizzard

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09.03.2009
9.188
3.157
was meinst du mit "neben der SCHUFA"?. Die SCHUFA spielt für GK-Verträge keine Rolle.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
was meinst du mit "neben der SCHUFA"?. Die SCHUFA spielt für GK-Verträge keine Rolle.

Fraud Prevention Pool – Wikipedia

Offiziell eine Blacklist. In Wirklichkeit wird auch dokumentiert, wenn es zwecks Vertragsabschlusses zu einem Abgleich von Daten kam. Auch wenn dieser Abgleich negativ ausfiel. Negativ bedeutet dann in diesem Zusammenhang, dass einem Vertrag nichts entgegenspricht, ist also positiv. ;)
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Bullshit, die Telekomkonzerne kooperieren sehr gut auf dem Gebiet und pflegen zu deisem Zwecke neben der SCHUFA sogar eine eigene Datenbank. ;)

Eben, zumal die so genannte Bonitätsabteilung der Telekom bei zahlreichen Vertragskunden angerufen und nachgefragt hat. Auch bei mir mal, mit denen konnte man aber durchaus handeln. Die haben genau gesehen, wer in der Vergangenheit die Verträge kaum oder nicht nutzte, und wenn man dann ein Jahr später weitere machen wollte, riefen die halt an und fragten nach, ob und wie intensiv man die neuen Verträge nutzen wolle und wofür man sie denn überhaupt brauche. Insofern ist die Aussage von MarcelL komplett daneben, jedes einzelne Wort sagt exakt das glatte Gegenteil der Realität aus.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
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Das stimme ich durchaus zu, aber das sind alles Argumente für den Richter, denn LH sind solche Dinge offensichtlich gleichgültig. Das Faktische und die ideale Gerechtigkeit gehen gerade bei Airlines oft sehr weit auseinander, Stichwort Fluggastrechte und ihre Einhaltung.

Ist es dann nicht verwunderlich, wenn die passive Mehrheit hier dann lieber auf dem Sofa sitzt und mit den Schultern zuckt, frei nach dem Motto: "Da kann man eh nichts machen?"...