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Eine Erfahrungsstory mit Bunq! Nie wieder!
Was ist passiert. Ein Händler (Hotel) hat mir nach einer Belastungsbuchung (ca. EUR 1000) diese Buchung wieder gelöscht. Es gab Streit zwischen dem Hotel und mir. Eine Woche später buchte das Hotel, diesen Betrag erneut ab. Das reklamierte ich umgehend bei Bunq. Da ich zum Zeitpunkt der zweiten Belastungsbuchung nur EUR 10 Guthaben auf dem Bunq-Konto verfügte, rauschte mein Bunq-Konto kräftig ins Minus.
Die AGB zu dem Zeitpunkt besagten, dass Bunq keine Kredite vergibt und nur ein positives Saldo zulässt. Deshalb machte ich Bunq darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet gewesen wären, diese zweite Belastungsbuchung abzulehnen.
Es folgte ein wochenlanger Dialog im Chat zwischen bunq und mir. bunq argumentierte, dass mein Minus (ca. EUR 1000) durch Fremdwährungsumrechnungen entstanden sei.
Also ich kündigte schriftlich und nachweisbar das Konto bei bunq. Laut AGB sei das ohne Einhaltung von Fristen jederzeit möglich. bunq stellte sich quer und meinte, dass die Kündigung erst wirksam werde, wenn ich mein Konto ausgeglichen habe. Daraufhin wies ich bunq hin, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung meinerseits sei und es nicht der Erlaubnis von bunq bedarf, ob eine Kündigung wirksam wird oder nicht. Auch geben die AGB es nicht her, dass ich für eine Kündigung vorher das Konto ausgleichen müsse.
Natürlich wies ich bunq darauf hin, dass ich der Forderung (EUR 1000) widerspreche, da die 2. Abbuchung von mir nicht autorisiert wurde. Ich habe es bunq verboten, diesen Fall einer Auskunftei zu melden. Auch schrieb ich, dass die Einschaltung eines Inkassobüros nichts bringen würde. bunq hat die Möglichkeit, mich zivilrechtlich zu verklagen.
3 Monate später erhielt ich verschiedene E-Mails von IncassoPartners aus Leiden. Auch gegenüber IncassoPartner habe ich mehrfach schriftlich und nachweisbar widersprochen. IncassoPartners schrieb mir, dass man den Forderungeinzug nur stoppen würde, wenn bunq die Forderung zurückzieht. Auch habe ich IncassoPartners verboten, mich telefonisch zu kontaktieren. Nichtsdestotrotz klingelte mein Telefon mindestens 10mal. Da IncassoPartner immer penetranter gegenüber mir auftrat, legte ich Beschwerde bei der Niederländischen Autoriteit Persoonsgegevens ein.
9 Monate später trudelte bei mir per Post ein Inkassoschreiben von EOS Deutscher Inkasso-Dienst aus Hamburg ein.
Ich verlangte von EOS daraufhin, mir eine Gläubigervollmacht im Original von bunq vorzulegen, sonst werde ich mit bunq nicht über die Forderung sprechen. EOS verweigerte mir die Zusendung dieser Vollmacht aus Datenschutzgründen. Ich beschwerte mich also beim Amtsgericht Hamburg über EOS. Das Amtsgericht Hamburg fungiert hier als Aufsichtsgericht.
2 Monate später erhielt ich die Vollmacht. Allerdings wurde diese von IncassoPartner ausgestellt. Wiederum monierte ich gegenüber EOS, dass das keine Gläubigervollmacht sei, denn IncassoPartner ist nicht der Gläubiger. Ersatzweise verlangte ich eine Abtretungsurkunde von bunq an IncassoPartner.
Wiederum 1 Monat später empfing ich endlich diese Vollmacht von bunq. Diese wurde vom COO von bunq angeblich elektronisch signiert.
Wie auch immer, ich teilte EOS dann mit, dass ich der Forderung schon mehrfach gegenüber bunq und IncassoPartners widersprochen habe und natürlich nicht zahlen werde.
1 Monat erhielt ich Post vom Amtsgericht Hamburg. Das Schreiben enthielt eine Stellungnahme von EOS, wonach EOS selbst über die Identität des Forderungsinhabers (bunq) seitens IncassoPartners falsch informiert wurde. Das Gericht riet dem EOS, den Forderungseinzug zu beenden, da ich der Forderung ja widersprochen hatte. Die Anwältin von EOS schickte dem Gericht ein 3-seitiges Antwortschreiben mit lauter Entschuldigungen und (auch) vielen falschen Tatsachenbehauptungen zur Entstehung der Forderung.
1 Woche später erhielt ich ein Erledigungsschreiben von EOS. Sie haben den Fall wieder an IncassoPartners zurückgegeben.
Also finanziell hat sich dieser Auftrag für EOS nicht gelohnt.
Aktuell läuft noch ein Beschwerdeverfahren beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. EOS hat sich nämlich geweigert, mir mitzuteilen, ob IncassoPartner denen eine (1) bestrittene oder eine (2) unbestrittene Forderung gemeldet hatte.
Im Fall (1) würde ich meine Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg und Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erweitern. EOS hat nämlich mit einem Schufaeintrag gedroht.
Im Fall (2) würde ich meine Beschwerde bei Niederländischen Autoriteit Persoonsgegevens erweitern. IncassoPartners habe ich strengstens verboten, die Forderung als unbestritten einem deutschen Inkassounternehmen zu übergeben.
Weiterhin überlege ich mir noch, bei Autoriteit Financiele Markten und De Nederlandsche Bank (zwei Niederländische Aufsichtsbehörden) Beschwerde gegen bunq einzulegen. Die Anwältin von EOS hat nämlich dem Amtsgericht Hamburg schriftlich mitgeteilt, dass ich einen Onlinekredit bei bunq aufgenommen hätte. Der Umstand, dass bunq nunmehr Onlinekredite vergibt, wäre für die Finanzaufsicht sicherlich nicht uninteressant. Das hat ja auch Auswirkungen auf die Einlagenanforderung von bunq. Weiterhin liegt mir ja eine Vollmacht vor, wonach der COO von bunq eben EOS beauftragt hat, im Namen von bunq die Forderung gegenüber mir einzuziehen. D.h. die Anwältin von EOS hat da im Namen von bunq gegenüber dem Amtsgericht Hamburg kommuniziert.
Wie gesagt: Zahlen werde ich nichts. Meine Schufa ist sauber. Und selbst wenn etwas eingemeldet werden würde, würde ich diese Einmeldung sofort juristisch angreifen. Und eine Klage ist seit nunmehr 2 Jahren auch noch nicht bei mir eingegangen. Das bunq Konto ist aber noch aktiv. Das sehe ich in der bunq-App. Das ist mir aber egal. Nach der Kündigung bin ich zu nichts mehr verpflichtet.
Das Amtsgericht Hamburg wäre in keinem Fall das zuständige Streitgericht. Mein Wohnort liegt nicht in Hamburg.
Und die happige Inkassoprovision von IncassoPartner/EOS muss ich natürlich niemals zahlen, da Inkassoprovisionen bei bestrittenen Forderungen grundsätzlich gerichtlich nicht durchsetzbar sind.