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bunq - App-Konto/Maestro-Karte in den Niederlanden

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Ans.wer

Erfahrenes Mitglied
24.11.2018
1.476
925
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Auf Instagram machen sie Werbung damit damit dass „alle Kunden in Deutschland eine deutsche IBAN bekommen können“.

schlechte Wortwahl
 

Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
Die Bahn akzeptiert bis heute keine IBANs von C24
Zumindest dort ist es halb so schlimm, weil man immer noch mit Karte bezahlen kann oder geht das auch nicht? Besonders zickig ist DHL Online Frankierung (nicht verwechseln mit den Online Shop der Deutschen Post): Dort geht weder comdirect Visa Debit noch comdirect Girokonto als Quelle für Lastschrifteinzug.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.373
2.135
Ich habe gestern Abend mal den Support angeschrieben und in der Antwort diesen Absatz bekommen:

"It's only possible habe 1 personal bunq account so for now it's not allowed or possible to open a new personal bunq account with us. Don't worry though as we're doing what we can to extend this functionality to obtain a sub-account with a DE IBAN for our existing users."

In dem Fall könnte man ja quasi ein neues Unterkonto mit DE IBAN angelegen und dieses dann zum "Hauptkonto" machen, in meinem Fall heißt das halt auch genau so.

EDIT: Auf meine Nachfrage ob wir da von Wochen oder Monaten sprechen bekam ich diese Rückmeldung:

"Unfortunately we don't have a timeframe for this we can share, also not to make any false promises. We use this period to learn and make sure we can provide our existing users with the best experience once they can also obtain DE IBAN's. Do keep in mind at bunq we work quite fast when it comes to launching new features, so it should never take very long for this to happen"
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.373
2.135
Zumindest dort ist es halb so schlimm, weil man immer noch mit Karte bezahlen kann oder geht das auch nicht? Besonders zickig ist DHL Online Frankierung (nicht verwechseln mit den Online Shop der Deutschen Post): Dort geht weder comdirect Visa Debit noch comdirect Girokonto als Quelle für Lastschrifteinzug.
Bei DHL Online Frankierung geht aber PayPal, wenn man das Konto dort also hinterlegen kann lässt es sich um den PayPal "Umweg" dann auch dort nutzen.
 

dagget1

Erfahrenes Mitglied
04.03.2018
518
464
Ich weiß ja nicht was dahintersteckt, aber vielleicht möchte man sicherstellen, dass die neuen Systeme korrekt funktionieren und die neue BLZ bzw. der neue SWIFT-Code überall bekannt ist und das Clearing sauber arbeitet. Lieber eventuelle Probleme durch den Soft-Launch erst bei einer kleineren Gruppe finden, als die halbe Kundschaft zu vergraulen oder Systeme zu überlasten.
bunq schreibt gerade auf Twitter:
"The delay is indeed technical, as our identification provider only has so much capacity - that's why we're transferring existing users in batches. Thanks for your patience!"

Vermutlich sind also doch eher regulatorische Anforderungen der springende Punkt und man muss sich zunächst nochmal als aktuell in Deutschland lebende Person identifizieren.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.812
7.047
Ich habe gestern Abend mal den Support angeschrieben und in der Antwort diesen Absatz bekommen:

"It's only possible habe 1 personal bunq account so for now it's not allowed or possible to open a new personal bunq account with us. Don't worry though as we're doing what we can to extend this functionality to obtain a sub-account with a DE IBAN for our existing users."

In dem Fall könnte man ja quasi ein neues Unterkonto mit DE IBAN angelegen und dieses dann zum "Hauptkonto" machen, in meinem Fall heißt das halt auch genau so.

EDIT: Auf meine Nachfrage ob wir da von Wochen oder Monaten sprechen bekam ich diese Rückmeldung:

"Unfortunately we don't have a timeframe for this we can share, also not to make any false promises. We use this period to learn and make sure we can provide our existing users with the best experience once they can also obtain DE IBAN's. Do keep in mind at bunq we work quite fast when it comes to launching new features, so it should never take very long for this to happen"
Klingt ja erstmal nicht so schlecht, Danke dir! Da es ja auch zwischendurch immer mal kleinere Updates gibt - sofern es App/Software relevant ist - kann es durchaus fix gehen.
 

Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
Bei DHL Online Frankierung geht aber PayPal, wenn man das Konto dort also hinterlegen kann lässt es sich um den PayPal "Umweg" dann auch dort nutzen.
Das ist natürlich richtig, nur nicht jeder möchte mit PayPal bezahlen und ein Umweg nutzen zu müssen, um zu bezahlen, weil DHL behauptet, dass Belastung einer Karte oder Durchführung einer Lastschrift mit inländischer nicht außergewöhnlicher Bank als Quelle eine Sicherheitsrisiko darstellt, ist schon irgendwie unangemessen. Nein, es liegt nicht an meiner konkreter Karte oder Konto (bzw. SCHUFA). Selbst im comdirect Forum gibt es dazu Berichte und niemand (d.h. weder DHL noch comdirect) sehen ein Problem.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.155
3.623
Das siehst du richtig. EasyTravel (ehemals Travel Card) ist auch kein vollwertiges Konto sondern nur die "Credit"-Card
Gleichwohl kann man aber die Kontoverbindung nutzen, um Geld aufzuladen. Bzw. um die Kontoverbindung bei ebay oder ebay-Kleineinanzeigen etc. zu nutzen, um Geld zu empfangen. Dem Käufer ist doch egal, was hinter der Kontonummer steht. Er sieht halt nur eine DE-Verbindung; vertrauensvoller, als eine NL-Verbindung.
 

NiEb

Erfahrenes Mitglied
28.06.2020
312
134
NUE
Ich hab mein Konto gestern Abend geschlossen und kurz danach ein neues aufgemacht.
Vorname und Nachname vertauscht, Perso abfotografiert und heute früh wurde das neue Konto freigeschaltet.
Ich bekam aber eine NL IBAN. Nun nach leichter Verwunderung bekam ich unten den Hinweis:
DE IBAN verfügbar aber ich muss ein Videoident-Verfahren durchführen. Da ich aber dazu nicht wirklich Lust habe und die KK nicht wirklich brauche, hab ich dieses Konto
auch wieder geschlossen. Lange Rede..kurzer Sinn... DE IBAN ja- aber nur mit Videoident-Verfahren.
 
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zednatix

Erfahrenes Mitglied
28.07.2019
2.224
1.589
Gleichwohl kann man aber die Kontoverbindung nutzen, um Geld aufzuladen. Bzw. um die Kontoverbindung bei ebay oder ebay-Kleineinanzeigen etc. zu nutzen, um Geld zu empfangen. Dem Käufer ist doch egal, was hinter der Kontonummer steht. Er sieht halt nur eine DE-Verbindung; vertrauensvoller, als eine NL-Verbindung.
Wie bekommt man das erhaltene Geld dann wieder runter vom Konto?
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
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7.047
Entweder per Überweisung (geht auch Instant raus, allerdings nur in einer Summe) oder ausgeben.
 
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zednatix

Erfahrenes Mitglied
28.07.2019
2.224
1.589
Entweder per Überweisung (geht auch Instant raus, allerdings nur in einer Summe) oder ausgeben.
Aber nur auf ein Referenzkonto?
Und danach kann man wieder z.b. 10 Überweisungen empfangen und dann die ganze Summe zum eigenen Konto überweisen und immer so weiter?
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.812
7.047
Du kannst ganz normal an ein beliebiges Konto überweisen, es geht aber halt nur der gesamte Betrag.
 
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tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.660
2.410
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
DE-IBAN ist seit vorgestern offiziell verfügbar.
Neukunden aus Deutschland erhalten nun automatisch eine deutsche IBAN. Bestandskunden sollen in Kürze ihre IBAN in eine deutsche IBAN ändern können.
 
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Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.258
254
Genau, nächstes Mal bitte die letzten zehn Seiten lesen bevor man versucht, vermeintliche Neuigkeiten zu teilen.
 
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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.812
7.047
Stimmt ja nicht, auf der aktuellen Seite sollte man schon mal ein paar Beiträge vorher lesen.
Wer hier grundsätzlich informiert ist wird auch feststellen das eine solche News direkt gepostet und diskutiert wird. Nicht 1-3 Tage später;)
 

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.258
254
Stimmt ja nicht, auf der aktuellen Seite sollte man schon mal ein paar Beiträge vorher lesen.
Wer hier grundsätzlich informiert ist wird auch feststellen das eine solche News direkt gepostet und diskutiert wird. Nicht 1-3 Tage später;)
Klar, und anstatt die nett gemeinte Info einfach stehen zu lassen rügt man erst mal den Poster - kann ja nicht angehen, dass hier Informationen doppelt gepostet werden, viel wichtiger sind persönliche Geschichten sowie Befindlichkeiten und die wiederholte Erwähnung, dass bunq nun aber ganz schnell auch die Bestandskunden bedienen muss.

(Sorry, irgendwie muss ich ja auch böse Emojis sammeln, jetzt wo das auch geht.)
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.373
2.135
Ich hatte in meinem Profil nen Button „Erhalte eine lokale IBAN“ und nachdem ich dort drauf gedrückt, die 4 genannte Punkte abgehakt habe konnte ich mich via IDnow verifizieren. Hat nur wenige Minuten gedauert.
Habe danach ein neues Unterkonto erstellt und tatsächlich eines mit DE-IBAN bekommen. Eine Auswahl zwischen DE und NL IBAN gibt es aber wohl nicht oder noch nicht. Bestehende NL Unterkonto bleiben bestehen und neue bekommen DE… ob sich das noch ändert, bin gespannt. Mich selbst stört das ehrlich gesagt aber nicht.

Sepa Instant ein- und ausgehend zur Sparkasse scheint bei mir jedenfalls aber noch nicht zu funktionieren.

PS: im bunq Forum schrieb jemand das Sepa Instant nicht funktioniert weil die neue BIC hier noch nicht eingetragen ist:
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.325
2.864
Das heisst also aufpassen für Leute, die kein deutsches Konto wollen (ist ja nicht nur ne andere IBAN sondern eine andere Bank). Gut zu wissen!
Mangels deutscher Adresse sollte ich hoffentlich eh nicht davon betroffen sein.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
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Eine Erfahrungsstory mit Bunq! Nie wieder!

Was ist passiert. Ein Händler (Hotel) hat mir nach einer Belastungsbuchung (ca. EUR 1000) diese Buchung wieder gelöscht. Es gab Streit zwischen dem Hotel und mir. Eine Woche später buchte das Hotel, diesen Betrag erneut ab. Das reklamierte ich umgehend bei Bunq. Da ich zum Zeitpunkt der zweiten Belastungsbuchung nur EUR 10 Guthaben auf dem Bunq-Konto verfügte, rauschte mein Bunq-Konto kräftig ins Minus.

Die AGB zu dem Zeitpunkt besagten, dass Bunq keine Kredite vergibt und nur ein positives Saldo zulässt. Deshalb machte ich Bunq darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet gewesen wären, diese zweite Belastungsbuchung abzulehnen.

Es folgte ein wochenlanger Dialog im Chat zwischen bunq und mir. bunq argumentierte, dass mein Minus (ca. EUR 1000) durch Fremdwährungsumrechnungen entstanden sei.

Also ich kündigte schriftlich und nachweisbar das Konto bei bunq. Laut AGB sei das ohne Einhaltung von Fristen jederzeit möglich. bunq stellte sich quer und meinte, dass die Kündigung erst wirksam werde, wenn ich mein Konto ausgeglichen habe. Daraufhin wies ich bunq hin, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung meinerseits sei und es nicht der Erlaubnis von bunq bedarf, ob eine Kündigung wirksam wird oder nicht. Auch geben die AGB es nicht her, dass ich für eine Kündigung vorher das Konto ausgleichen müsse.

Natürlich wies ich bunq darauf hin, dass ich der Forderung (EUR 1000) widerspreche, da die 2. Abbuchung von mir nicht autorisiert wurde. Ich habe es bunq verboten, diesen Fall einer Auskunftei zu melden. Auch schrieb ich, dass die Einschaltung eines Inkassobüros nichts bringen würde. bunq hat die Möglichkeit, mich zivilrechtlich zu verklagen.

3 Monate später erhielt ich verschiedene E-Mails von IncassoPartners aus Leiden. Auch gegenüber IncassoPartner habe ich mehrfach schriftlich und nachweisbar widersprochen. IncassoPartners schrieb mir, dass man den Forderungeinzug nur stoppen würde, wenn bunq die Forderung zurückzieht. Auch habe ich IncassoPartners verboten, mich telefonisch zu kontaktieren. Nichtsdestotrotz klingelte mein Telefon mindestens 10mal. Da IncassoPartner immer penetranter gegenüber mir auftrat, legte ich Beschwerde bei der Niederländischen Autoriteit Persoonsgegevens ein.

9 Monate später trudelte bei mir per Post ein Inkassoschreiben von EOS Deutscher Inkasso-Dienst aus Hamburg ein.
Ich verlangte von EOS daraufhin, mir eine Gläubigervollmacht im Original von bunq vorzulegen, sonst werde ich mit bunq nicht über die Forderung sprechen. EOS verweigerte mir die Zusendung dieser Vollmacht aus Datenschutzgründen. Ich beschwerte mich also beim Amtsgericht Hamburg über EOS. Das Amtsgericht Hamburg fungiert hier als Aufsichtsgericht.

2 Monate später erhielt ich die Vollmacht. Allerdings wurde diese von IncassoPartner ausgestellt. Wiederum monierte ich gegenüber EOS, dass das keine Gläubigervollmacht sei, denn IncassoPartner ist nicht der Gläubiger. Ersatzweise verlangte ich eine Abtretungsurkunde von bunq an IncassoPartner.
Wiederum 1 Monat später empfing ich endlich diese Vollmacht von bunq. Diese wurde vom COO von bunq angeblich elektronisch signiert.
Wie auch immer, ich teilte EOS dann mit, dass ich der Forderung schon mehrfach gegenüber bunq und IncassoPartners widersprochen habe und natürlich nicht zahlen werde.

1 Monat erhielt ich Post vom Amtsgericht Hamburg. Das Schreiben enthielt eine Stellungnahme von EOS, wonach EOS selbst über die Identität des Forderungsinhabers (bunq) seitens IncassoPartners falsch informiert wurde. Das Gericht riet dem EOS, den Forderungseinzug zu beenden, da ich der Forderung ja widersprochen hatte. Die Anwältin von EOS schickte dem Gericht ein 3-seitiges Antwortschreiben mit lauter Entschuldigungen und (auch) vielen falschen Tatsachenbehauptungen zur Entstehung der Forderung.

1 Woche später erhielt ich ein Erledigungsschreiben von EOS. Sie haben den Fall wieder an IncassoPartners zurückgegeben.
Also finanziell hat sich dieser Auftrag für EOS nicht gelohnt.

Aktuell läuft noch ein Beschwerdeverfahren beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. EOS hat sich nämlich geweigert, mir mitzuteilen, ob IncassoPartner denen eine (1) bestrittene oder eine (2) unbestrittene Forderung gemeldet hatte.

Im Fall (1) würde ich meine Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg und Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erweitern. EOS hat nämlich mit einem Schufaeintrag gedroht.

Im Fall (2) würde ich meine Beschwerde bei Niederländischen Autoriteit Persoonsgegevens erweitern. IncassoPartners habe ich strengstens verboten, die Forderung als unbestritten einem deutschen Inkassounternehmen zu übergeben.

Weiterhin überlege ich mir noch, bei Autoriteit Financiele Markten und De Nederlandsche Bank (zwei Niederländische Aufsichtsbehörden) Beschwerde gegen bunq einzulegen. Die Anwältin von EOS hat nämlich dem Amtsgericht Hamburg schriftlich mitgeteilt, dass ich einen Onlinekredit bei bunq aufgenommen hätte. Der Umstand, dass bunq nunmehr Onlinekredite vergibt, wäre für die Finanzaufsicht sicherlich nicht uninteressant. Das hat ja auch Auswirkungen auf die Einlagenanforderung von bunq. Weiterhin liegt mir ja eine Vollmacht vor, wonach der COO von bunq eben EOS beauftragt hat, im Namen von bunq die Forderung gegenüber mir einzuziehen. D.h. die Anwältin von EOS hat da im Namen von bunq gegenüber dem Amtsgericht Hamburg kommuniziert.

Wie gesagt: Zahlen werde ich nichts. Meine Schufa ist sauber. Und selbst wenn etwas eingemeldet werden würde, würde ich diese Einmeldung sofort juristisch angreifen. Und eine Klage ist seit nunmehr 2 Jahren auch noch nicht bei mir eingegangen. Das bunq Konto ist aber noch aktiv. Das sehe ich in der bunq-App. Das ist mir aber egal. Nach der Kündigung bin ich zu nichts mehr verpflichtet.

Das Amtsgericht Hamburg wäre in keinem Fall das zuständige Streitgericht. Mein Wohnort liegt nicht in Hamburg.
Und die happige Inkassoprovision von IncassoPartner/EOS muss ich natürlich niemals zahlen, da Inkassoprovisionen bei bestrittenen Forderungen grundsätzlich gerichtlich nicht durchsetzbar sind.
 
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