Business Class mit Kleinkind

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popo

Erfahrenes Mitglied
04.03.2013
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nö. habe ich nie vorgehabt. Leute, entspannt Euch mal. Wenn es nach mir geht, soll jeder seinen Laden führen, wie er das möchte, jeder soll sein Familienleben gestalten, wie er will, und jeder soll seine Urlaube machen, wie er will.

Es ging einzig um die Behauptung, Selbständigkeit und Elternzeit würden sich rein aus Prinzip ausschließen, und ein normaler Selbständiger kann unter keinen Umständen länger als 2-3 Wochen im Betrieb fehlen.



Mehr als 2-3Wochen am Stück sollte Mann nicht machen, ich habe es versucht und es tat den Unternehmen nicht gut.



Der eine jammert, dass der Handwerksbetrieb nicht genug abwirft, um sich finanziell zurückzunehmen. Der andere jammert, dass Elterngeld Almosen sind. Ist aber auch nicht einfach, da durchzublicken.

Zum einen: Es sind 1800 Euro Höchstsatz pro Monat. Da wird man nicht von reich, in den Monaten ist dann auch bei vielen der Kontostand am Ende geringer als vorher, aber zusammen mit dem Elterngeld der Mutter und dem Kindergeld dürfte in den meisten Fällen Wohnen+Essen+Windeln halbwegs davon bezahlt werden können.

Zum anderen: Es sind zwei Monate Elterngeld, die nur der Vater abrufen kann, und die ansonsten verfallen. Die einzige finanzielle Bedingung ist, dass ich in der Zeit kein Gehalt bekomme - aber es ist ja meine eigene Firma, die sich das Geld spart. Das ist also auch nicht zu meinem Schaden. Also 3600 Euro mit wenig Aufwand geschenkt bekommen - warum nicht?

Aber auch seinen Geldbeutel soll jeder führen, wie er möchte.

Meine Unternehmen werfen genug ab, so das ich kurz vor der Geburt von 0,5 "nur" noch ca. 45-50Stunden in der Woche arbeite.

Ich weiß nicht welcher Vater hier ein solch geringes Einkommen hat so das er mit nur 1,8K im Monat gut klarkommt?

Die gemeinsame Zeit die mir im Alltag mit 0,5 fehlt, nehme ich mir für unsere zahlreichen Reisen wo ich 0,5 permanent um mich habe.
Im Alltag bespaßt +1 halt 0,5 permanent.

In diesem Sinne Grüße aus IGU
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Wie die Organisation von Handwerksbetrieben und Arztpraxen unter den Threadtitel passt, ist mir jetzt nicht ganz klar. Fliegen alle Handwerker und Ärzte mit dem Nachwuchs in C?

Passt gar nicht. Wurde aber als absurder Vergleich ins Spiel gebracht mit dem Ziel jeden als Egoistisch zu diskreditieren der sich nach der Geburt nicht 9 Monate Auszeit fürs Babywickeln gönnt. Ich frage mich zwar die ganze Zeit wieso nur die ersten 9 Monate und nicht gleich die vollen 18 Jahre je Kind. Aber da das Ganze sowieso völlig absurd ist muss man sich dazu nicht unbedingt weitere Gedanken machen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
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Berlin (West) - TXL
Ja, so absurd wie zu behaupten, eine Urlaubsreise mit Kleinkind zu unternehmen wäre purer Egoismus der Eltern. Oder nachher behauptet noch jemand, sich mit seinem Kind für einige Zeit während eines Langstreckenfluges unter Zuhilfenahme eines Tablets zu beschäftigen, gefährde ernsthaft die Eltern-Kind-Kommunikation und führe zu irreparablen Schäden in der Entwicklung des Kindes. Aber sowas absurdes würde ja keiner schreiben. ;)
 

fliegerin

Erfahrenes Mitglied
11.01.2018
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Passt gar nicht. Wurde aber als absurder Vergleich ins Spiel gebracht mit dem Ziel jeden als Egoistisch zu diskreditieren der sich nach der Geburt nicht 9 Monate Auszeit fürs Babywickeln gönnt. Ich frage mich zwar die ganze Zeit wieso nur die ersten 9 Monate und nicht gleich die vollen 18 Jahre je Kind. Aber da das Ganze sowieso völlig absurd ist muss man sich dazu nicht unbedingt weitere Gedanken machen.

Ah, ich verstehe. Also die Fortsetzung der schon vor einiger Zeit festgestellten Tendenz, alles trotz der hohen Komplexität unterschiedlichster Lebensmodelle und natürlicherweise divergierender Präferenzen über einen Kamm zu scheren. ;)
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Der Augenarzt macht 6 Wochen zu.

Und wen es eine Gemeinschaftspraxis ist, sind auch 2*1 Monat in der Regel drin.

Unsere Zahäeztin war auch immer in den Ferien weg. Also so selten ist das nicht.

Das ist doch etwas ganz anderes. In den Sommerferien ist bei den meisten Ärzten tote Hose UND die Kinder der Ärzte und der Helferinnen haben auch Urlaub. Die Kombination führt dazu ( plus das gute wetter) dass die meisten Praxen diesen "Zwangsurlaub" haben. Den musste ich 18 jahre auch machen obwohl keine Kinder da waren. hat aber auch mal gar nichts mit frei gewählten 2-3 Monaten oder 9-10 Monaten zu tun. Dasselbe gilt mittlerweile auch für die Zeit vom 22.12. bis 7.1....da ist mittlerweile auch irgendwie zwangsurlaub.

hat aber nichts mit dem thema zu tun.
 
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peter42

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09.03.2009
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Das ist doch etwas ganz anderes. In den Sommerferien ist bei den meisten Ärzten tote Hose UND die Kinder der Ärzte und der Helferinnen haben auch Urlaub. Die Kombination führt dazu ( plus das gute wetter) dass die meisten Praxen diesen "Zwangsurlaub" haben. Den musste ich 18 jahre auch machen obwohl keine Kinder da waren. hat aber auch mal gar nichts mit frei gewählten 2-3 Monaten oder 9-10 Monaten zu tun. Dasselbe gilt mittlerweile auch für die Zeit vom 22.12. bis 7.1....da ist mittlerweile auch irgendwie zwangsurlaub.

hat aber nichts mit dem thema zu tun.

Vorhin schriebst Du noch mehr als 2-3 Wochen seien nicht möglich, plötzlich sind 6 Wochen kein Problem.

Es geht primär um 2*1Monat, machbar sein kann/sollte - vor allem, wenn man einen davon in die Ferien legt (s.o.).

In einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ eh. 9-10 ist schwierig ja, aber auch da hätte ich ja ein Beispiel erlebt (eben eine Vertretung einfestellt).
 
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jodost

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23.10.2011
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Ich weiß nicht welcher Vater hier ein solch geringes Einkommen hat so das er mit nur 1,8K im Monat gut klarkommt?

Gut klarkommen ist relativ. Neben dem Elterngeld des Vaters bekommen Mutter und Kind ja auch nochmal Eltern- bzw. Kindergeld. Bei befristet zwei Monaten, um die es hier geht, sollte man damit zumindest überleben können.
 
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peter42

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Gut klarkommen ist relativ. Neben dem Elterngeld des Vaters bekommen Mutter und Kind ja auch nochmal Eltern- bzw. Kindergeld. Bei befristet zwei Monaten, um die es hier geht, sollte man damit zumindest überleben können.

Wobei es real noch etwas weniger ist, erstmal geht der Progressionsvorbehalt „ab“ (was im Schnitt rund 200€ sind) und dann die PKV. Aber für zwei Monate natürlich machbar.
 

hannoi75

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02.08.2010
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Nein. Beide Elternteile teilen sich den Anspruch der 14 Monate durch zwei. Macht sieben Monate Elterngeld pro Elternteil.
 

peter42

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Aber nur wenn der Vater zeitgleich noch Vater eines Kindes mit einer anderen Frau ist.

Nein selbes Kind. Ich hatte z.B. den 7. LM parallel und den 13. alleine.

Von der Elterngeldseite: „Ihre jeweilig gewünschten Bezugsmonate können die Eltern frei auf die ersten 14 Lebensmonate ihres Kindes aufteilen. Was die wengisten Eltern wissen: Eine Stückelung der Bezugsmonate ist ebenso möglich wie eine Überlappung mit denen des Partners.“
 
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EinerWieKeiner

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Vorhin schriebst Du noch mehr als 2-3 Wochen seien nicht möglich, plötzlich sind 6 Wochen kein Problem.

Es geht primär um 2*1Monat, machbar sein kann/sollte - vor allem, wenn man einen davon in die Ferien legt (s.o.).

In einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ eh. 9-10 ist schwierig ja, aber auch da hätte ich ja ein Beispiel erlebt (eben eine Vertretung einfestellt).

Wie du ja genau von mir weisst, arbeite ich ja in einer Gemeinschaftspraxis , dennoch sind z.b. immer noch knapp 70% aller Praxen in D Einzelpraxen.
Und ich schrieb nicht, dass ich 6 Wochen weg bin, sondern statt 3 behandlern ist immer sommer immer nur 1 da, weil die Patienten auch nicht da sind. Bin ich also immer 2-3 Wochen Offline.
Das nennt sich für mich und auch einige Angestellte ZWANGSURLAUB, saisonbedingt und hat aber mal gar nicht mit einer 4,8, 30 oder 40 Wöchigen Elternzeit zu tun.

Also völlig am thema vorbei, und in den Zeiten, wo Arbeit anfällt kann man nur schwer mal 4 Wochen fehlen. Klar, bei krankheit oder k.a. Hochzeitsreise mag das mal gehen, aber daraus eine von dir zitierte regelmässige ( 2 /jahr und jedes Jahr) Nummer zu machen geht entweder nur unter gewissen verlusten oder gar nicht. Einzelbeispiele gibts immer für alles andere. Aber das ist die grosse regel.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Genau, Weltreise. Einfach Baby machen, damit man es mal 7 Monate krachen lassen kann. Ich vermute das hatte der Gesetzgeber im Sinn als er diese finanzielle Unterstützung für Eltern einführte. :doh:

Spricht aber auch nichts gegen. Sieben Monate intensive Zeit mit dem Kind. Kriegst Du zuhause niemals hin. Und krachen lassen ist mit Baby ziemlich relativ.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
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geht entweder nur unter gewissen verlusten oder gar nicht.

Dass Urlaub mit gewissen Verlusten bei Selbständigen verbunden ist, ist ja wohl klar. Arbeite ich nicht,verdiene ich auch nichts. Die Frage ist aber, wieviel ist mir meine Familie und die Reise in Business mit meinem Kind wert (um mal wieder die Kurve zum Thema zu kriegen).
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Spricht aber auch nichts gegen. Sieben Monate intensive Zeit mit dem Kind. Kriegst Du zuhause niemals hin. Und krachen lassen ist mit Baby ziemlich relativ.

Die unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Elternzeit) ist das eine. Hier ging es aber um die Nutzung des Elterngeldes. Dieses ist laut Wiki:

Das Elterngeld ist eine Transferzahlung des Staates für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist. Die Elterngeldzahlung geht über die Zeit des Mutterschutzes hinaus und wird je nach Land verschieden lang gezahlt.

Rechtlich mag die Weltreise in Ordnung sein. Moralisch dient eine Weltreise sicherlich nicht der Unterstützung zur Sicherung der Lebensgrundlage.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Die unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Elternzeit) ist das eine. Hier ging es aber um die Nutzung des Elterngeldes. Dieses ist laut Wiki:

Das Elterngeld ist eine Transferzahlung des Staates für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist. Die Elterngeldzahlung geht über die Zeit des Mutterschutzes hinaus und wird je nach Land verschieden lang gezahlt.

Rechtlich mag die Weltreise in Ordnung sein. Moralisch dient eine Weltreise sicherlich nicht der Unterstützung zur Sicherung der Lebensgrundlage.

Du vergisst das Elterngeld auch diejenigen bekommen, die über ihre überproportionalen Steuern solche staatliche Transferleistungen erst überhaupt möglich machen.

Wenn meine Frau und ich, die wahrscheinlich zu den Top 1 Prozent der Steuerzahlerzahler in Deutschland gehören, in der Elternzeit mit unserem Kind eine Weltreise machen (was wir in einzelnen Häppchen während der zwei Jahre Elternzeit plus meiner Frau mit dem Kleinen gemacht haben), ist das voll in Ordnung. Du verkennst, dass Du während der Elternzeit eine volle Jobgarantie hast (und das gilt auch für Vorstände oder Politiker) und man Dir keine Argumente im Hinblick auf das Fortkommen wegen der Elternzeit entgegen halten darf. Insofern lasse ich mir von Dir, der Du vor allem Kinder aus der First verbannen willst, dann auch keine fehlende Moral vorwerfen. Unser Kleiner hat jetzt 17 First Flüge als U2 hinter sich und macht im August seine letzten beiden als U2. Bis auf das Erlebnis mit dem dicken Präsidenten aus Mozambique hat er immer sehr gute Laune gehabt, trotz und vielleicht auch wegen griesgrämig guckender Businesskasper.
 
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