Nachdem im letzten Sommer mit einem 40 EUR Cashback Gutschein alles ganz wunderbar geklappt hat, sieht es nun leider anders aus.
Übernachtung Ende Januar in Kiew, erneut 40 EUR Cashback Gutschein, erneut alles richtig getrackt.
Status ist nun:
Nicht berechtigt - Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt
Ihre Prämie kann nicht beansprucht werden, da die von Ihnen eingegebenen Information nicht mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinsimmt.
Was auch immer das nun heißen mag. Ich habe mal eine Mail an den Kundenservice abgesetzt.
Ich habe Mitte letzte Woche dann eine Rückmeldung hierzu bekommen. Die leider alles andere als verständlich ist:
"Guten Tag XXXXX,
vielen Dank für Ihr Vertrauen in Booking.com.
Leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen.
Wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer Buchung mit der Buchungsnummer XXXXXXX in der Unterkunft XXXXXXX Hotel, Anreise am 2019-01-XX und Abreise am 2019-01-XX.
Auf Ihre Anfragen vom 19. und 27. Februar bezüglich der 40 EUR Cashback möchten wir Ihnen folgendes mitteilen :
Nach Überprüfung durch unsere zuständige Abteilung können Ihnen für diese Buchung die 40 EUR nicht zurückerstattet werden, da der empfohlene Freund ein Mitarbeiter der Priceline-Gruppe ist, zu der auch Booking.com gehört.
Dies ist entgegen unser Geschäftsbedingungen.
Bitte zögern Sie nicht, den Booking.com Kundenservice zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen"
Irgendwie scheint als ob der Gutschein aus dem LH Magazin für ein Gutschein einer Werbeaktion gehalten wird... absolut irre!