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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
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Kein Mensch sagt das du kein Chargeback machen sollst. Ich würde nur nicht auf den Erfolg vertrauen und z.B. das Geld schon mal für neue Flüge ausgeben.

Da kann ich Dir wohl nur zustimmen. Erstmal das Bärenfall in der Hand haben :D
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2

Alter Hut, wie willst du nachweisen das diese Regeln Teil deines Vertrages mit deiner Bank sind? Dies sind englischsprachige Regeln und geltend somit erstmal nicht für einen normalen deutschsprachigen Verbraucher.

Ansonsten sag mal welcher Absatz die Sache mit dem insolventn Händler regelt - bei knapp 1000 Seiten ist mir das zu unübersichtlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Alter Hut, wie willst du nachweisen das diese Regeln Teil deines Vertrages mit deiner Bank sind? Dies sind englischsprachige Regeln und geltend somit erstmal nicht für einen normalen deutschsprachigen Verbraucher.
Gääähn... ...nochmal die Frage: hast auch etwas Fachliches beizutragen?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Gääähn... ...nochmal die Frage: hast auch etwas Fachliches beizutragen?

Wir befinden uns in Deutschland, deutsches Recht und so - da müssen AGBs in deutsch verfasst werden. Wäre ja noch schöner wenn man einem Verbraucher gegenüber AGBs in einer beliebigen Sprache verfassen könnte.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wir befinden uns in Deutschland, deutsches Recht und so - da müssen AGBs in deutsch verfasst werden. Wäre ja noch schöner wenn man einem Verbraucher gegenüber AGBs in einer beliebigen Sprache verfassen könnte.
Kann man, wenn die Kommunikationssprache auch entsprechend ist.

Ein englischsprachiger Shop mit deutschem Sitz kann ohne Probleme mit englischsprachigen AGB handeln.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Ist das so schwer deutschsprachige AGB für Visa Master und meinetwegen Amex sowie sonstige Exoten hier einzustellen?
Immer wieder wird auf dubiose englischsprachige ABG verwiesen... WO BLEIBEN DIE DEUTSCHEN AGB?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Wir befinden uns in Deutschland, deutsches Recht und so - da müssen AGBs in deutsch verfasst werden. Wäre ja noch schöner wenn man einem Verbraucher gegenüber AGBs in einer beliebigen Sprache verfassen könnte.
Die AGBs für Deine KK sind hoffentlich in German. Dass das Regelwerk über charge backs und co. in English ist, braucht Dich wenig zu kratzen...sind ja nicht Teil Deiner AGB!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Die AGBs für Deine KK sind hoffentlich in German. Dass das Regelwerk über charge backs und co. in English ist, braucht Dich wenig zu kratzen...sind ja nicht Teil Deiner AGB!

Genau . und damit kann ich mich nicht darauf berufen. Um dich darauf berufen zu können musst du nachweisen das diese Chargebackrules zwischen deinem Issuer, dem Aqcuirer und der Kartengesellschaft wirksam vereibart wurden.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Um dich darauf berufen zu können musst du nachweisen das diese Chargebackrules zwischen deinem Issuer, dem Aqcuirer und der Kartengesellschaft wirksam vereibart wurden.

Nö. Musst Du nicht.

Jeder, der mit MC Geschäfte macht, muss sich daran halten. Kannst Dir vorstellen, was passiert wenn nicht und MC davon erfährt? Die Konsequenzen für den Issuer überlasse ich Deiner Phantasie...
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Nö. Musst Du nicht.

Jeder, der mit MC Geschäfte macht, muss sich daran halten.
Das ist eine ganz tolle Aussage, da aber das KK Geschäft international ist und nicht jeder Hinterwäldler des Englischen mächtig ist, sollte es doch möglich sein dieses in Landessprache beizubringen, oder?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nö. Musst Du nicht.

Jeder, der mit MC Geschäfte macht, muss sich daran halten. Kannst Dir vorstellen, was passiert wenn nicht und MC davon erfährt? Die Konsequenzen für den Issuer überlasse ich Deiner Phantasie...

Wenn du genau dies beweisen kannst dann würdest du hier allen Usern helfen. Nach diesem Beweis frage ich seit geraumer Zeit, aber es werden immer nur die Regeln verlinkt.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Das ist eine ganz tolle Aussage, da aber das KK Geschäft international ist und nicht jeder Hinterwäldler des Englischen mächtig ist, sollte es doch möglich sein dieses in Landessprache beizubringen, oder?
Das gesamte banking business wird auf English abgewickelt. Ehrlich gesagt sehe ich zero Anlass dazu...
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Wenn du genau dies beweisen kannst dann würdest du hier allen Usern helfen. Nach diesem Beweis frage ich seit geraumer Zeit, aber es werden immer nur die Regeln verlinkt.
Wäre für mich der logische Schritt 2 wenn mein Issuer sich dumm stellen würde... ...bisher persönlich noch nicht Anlass dazu gehabt. Vlt. andere User?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wäre für mich der logische Schritt 2 wenn mein Issuer sich dumm stellen würde... ...bisher persönlich noch nicht Anlass dazu gehabt. Vlt. andere User?

Ach du kannst es nicht beweisen - behauptest es aber(y) Jetzt habe ich es verstanden - hilfst du den Usern die vergeblich ihrem Geld hinterher laufen? Oder ist es evtl. doch nur Kulanz?

Seit geraumer Zeit fragst Du nach relevanten Gesetzen in DE. Bist schon mühsam!

Wenn ich in Deutschland etwas durchsetzen möchte das mein Vertragspartner anders sieht dann brauche ich dafür in der Regel eine gesetzliche Grundlage - ist das nicht überall auf der Welt so?

Ich frage übrigens nicht nach Gesetzen, sondern ich frage danach, wo man nachvollziehen kann das die hier verlinkten Regeln automatisch Teil der Verträge von Issuer und Acquirer sind - das würde schon helfen ganz ohne Gesetz.
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ach du kannst es nicht beweisen - behauptest es aber(y) Jetzt habe ich es verstanden - hilfst du den Usern die vergeblich ihrem Geld hinterher laufen? Oder ist es evtl. doch nur Kulanz?

Bist echt mühsam! Hilfst Du mit Deinen Aussagen irgendwem? Lies Dir meine Beiträge hier durch. Werde nicht extra alles für Dich wiederholen!!!
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Die AGBs für Deine KK sind hoffentlich in German. Dass das Regelwerk über charge backs und co. in English ist, braucht Dich wenig zu kratzen...sind ja nicht Teil Deiner AGB!
https://n26.com/eu/legal-documents/n26-account/
N26 will deutsches Recht und Vertragssprache Englisch wählen. Nun gut... :D
Nur dumm, dass die quasi-amtliche Übersetzung des BGB noch auf dem Stand von vor 2013 verharrt. https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_bgb/englisch_bgb.html

Die Vereinbarung des Regelwerks zu Chargebacks wird in der Mastercard- oder Visa-Lizenz drin sein, und ohne eine solche würde man ihnen keinen Zugang zum System von Mastercard oder Visa gewähren. Es gibt leider keine Entsprechung des Section 75 des Consumer Credit Act 1974 im deutschen oder europäischen Recht, aber auch vertragliche Vereinbarungen sind natürlich zu würdigen.

Ich habe meinen nächsten Flug jedenfalls mit einer irischen Debitkarte gebucht. Nicht ideal, aber deren Institute sind sicher ein klein bisschen weltläufiger...
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.814
87
Bist echt mühsam! Hilfst Du mit Deinen Aussagen irgendwem? Lies Dir meine Beiträge hier durch. Werde nicht extra alles für Dich wiederholen!!!
Dein "das ist halt so, auch wenn das nirgendwo steht" hilft dir vor keinem Gericht der Welt. Da kannst du noch so viele Wutbürger-Ausrufezeichen hinter deine Sätze packen ;)
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
CC-Rückbuchung bei Insolvenz (Liquidation)

Das wohl kein gerichtlich ohne weiteren Aufwand durchsetzbarer Anspruch besteht und man im Zweifelsfall auf den Druck der Schemes angewiesen ist wurd doch schon vor duzenden Seiten festgestellt.

Die Debatte ist also irgendwo unnötig, auch weil eine Durchsetzung vor Gericht nicht nötig sein wird.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Dein "das ist halt so, auch wenn das nirgendwo steht" hilft dir vor keinem Gericht der Welt. Da kannst du noch so viele Wutbürger-Ausrufezeichen hinter deine Sätze packen ;)
Habe ich auch nie behauptet dass ich wen vors Gericht ziehen will... ...ein Issuer der sich nicht an das MC Regelwerk hält wird es nicht lange geben!
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Das wohl kein gerichtlich ohne weiteren Aufwand durchsetzbarer Anspruch besteht und man im Zweifelsfall auf den Druck der Schemes angewiesen ist wurd doch schon vor duzenden Seiten festgestellt.

Die Debatte ist also irgendwo unnötig, auch weil eine Durchsetzung vor Gericht nicht nötig sein wird.
Danke, gut zusammengefasst. Hoffentlich versteht es Ed jetzt endlich... ...der will ja immer Beweise die es nicht gibt...
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Ach du kannst es nicht beweisen - behauptest es aber(y) Jetzt habe ich es verstanden - hilfst du den Usern die vergeblich ihrem Geld hinterher laufen? Oder ist es evtl. doch nur Kulanz?

Ich finde schon, dass es manchen Usern helfen kann. Wenn meine Rückerstattung abgelehnt worden wäre, hätte ich einen freundlichen Brief an Visa verfasst, dass ich auf das Charge Back laut ihren Bedingungen vertraut habe und warum diese Bedingungen gegenüber meiner kartenausgebenden Bank nicht gelten sollen, obwohl Visa auf meiner Karte steht. Dieses Schreiben hätte ich mir dann von einem Freund auf englisch übersetzen lassen, der Geschäftsenglisch besser kann als ich.
Entweder habe ich dann etwas vertane Zeit aufgewendet, ohne Erfolg, dafür um eine Erfahrung reicher. Oder Visa setzt sich direkt mit meiner Bank in Verbindung. Oder ich bekomme ein Schreiben, dass ich möglicherweise als gerichtlichen Beweis verwenden kann.

Muss keiner machen. Aber die Informationen hier finde ich für mich sehr nützlich.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Ich habe gerade den Chargeback-Guide von Amex untersucht. Es finden sich diverse einschlägige Dokumente auf länderspezifischen Seiten, allerdings keines für Amex Deutschland oder in deutscher Sprache. Diverse Länder haben diverse Codes. Daher ist es unklar, ob die nachstehenden Links für Amex DE gelten (eine vorsorgliche Bitte an Ed Size: bitte schreib nicht zum tausendsten Mal, dass sie es nicht tun).

Es gibt zwei Codes bei Amex:

C05 Goods/Services Canceled
https://chargeback.com/reason-code/american-express-reason-code-c05/
Da steht zum Thema Insolvenz kein Wort. Es geht wohl ausschließlich um Stornos, die vom Karteninhaber ausgelöst wurden.

C08 Goods or Services Not Received or Only Partially Received
https://chargeback.com/reason-code/american-express-reason-code-c08/
Da gibt es einen speziellen Airline Transaction Modifier:
https://chargeback.com/chargeback-reason-codes/american-express-reason-codes/#airline-transaction
Dort steht u.a., dass der Händler zu seiner Rechtfertigung ein "Proof flight in question was available during airline bankruptcy proceedings" vorzulegen hat. Das tut AB mit seinen "Stornierungsbestätigungen" gerade nicht.

Jetzt meine Vermutung: je nach Sachbearbeiter wird bei Anfragen mal gegen C05, mal gegen C08 geprüft. Vielleicht sollte man in der Reklamation das Wort "Stornierung" vermeiden. Ich bin gerade dabei, eine schriftliche Reklamation vorzubereiten und habe statt Stornierung "Leistungsverweigerung" geschrieben, mal schauen ob es ziehen wird.
 
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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
896
395
VIE
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Nö. Musst Du nicht.

Jeder, der mit MC Geschäfte macht, muss sich daran halten. Kannst Dir vorstellen, was passiert wenn nicht und MC davon erfährt? Die Konsequenzen für den Issuer überlasse ich Deiner Phantasie...
In AT könnte man als Verbraucher versuchen mit einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zwischen MC/VISA und der eigenen Bank zu argumentieren. Ist zwar rechtlich ein sehr wackeliger und schwer beweisbarer Versuch, aber vielleicht auch ein Denkanstoss für DE?