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Kein Mensch sagt das du kein Chargeback machen sollst. Ich würde nur nicht auf den Erfolg vertrauen und z.B. das Geld schon mal für neue Flüge ausgeben.
Da kann ich Dir wohl nur zustimmen. Erstmal das Bärenfall in der Hand haben
Kein Mensch sagt das du kein Chargeback machen sollst. Ich würde nur nicht auf den Erfolg vertrauen und z.B. das Geld schon mal für neue Flüge ausgeben.
Wo wir wieder bei dem Punkt wären, wo erklärt dir die Bank oder die KK unter welchen Vorraussetzungen sie ein Chargeback für dich garantieren?
z.B.
Visa Core Rules and Visa Product and Service Rules - Visa Europe
https://www.visaeurope.com/media/images/visa public rules 15 october 2016-73-40575.pdf
-k.
Gääähn... ...nochmal die Frage: hast auch etwas Fachliches beizutragen?Alter Hut, wie willst du nachweisen das diese Regeln Teil deines Vertrages mit deiner Bank sind? Dies sind englischsprachige Regeln und geltend somit erstmal nicht für einen normalen deutschsprachigen Verbraucher.
Gääähn... ...nochmal die Frage: hast auch etwas Fachliches beizutragen?
Kann man, wenn die Kommunikationssprache auch entsprechend ist.Wir befinden uns in Deutschland, deutsches Recht und so - da müssen AGBs in deutsch verfasst werden. Wäre ja noch schöner wenn man einem Verbraucher gegenüber AGBs in einer beliebigen Sprache verfassen könnte.
Die AGBs für Deine KK sind hoffentlich in German. Dass das Regelwerk über charge backs und co. in English ist, braucht Dich wenig zu kratzen...sind ja nicht Teil Deiner AGB!Wir befinden uns in Deutschland, deutsches Recht und so - da müssen AGBs in deutsch verfasst werden. Wäre ja noch schöner wenn man einem Verbraucher gegenüber AGBs in einer beliebigen Sprache verfassen könnte.
Die AGBs für Deine KK sind hoffentlich in German. Dass das Regelwerk über charge backs und co. in English ist, braucht Dich wenig zu kratzen...sind ja nicht Teil Deiner AGB!
Um dich darauf berufen zu können musst du nachweisen das diese Chargebackrules zwischen deinem Issuer, dem Aqcuirer und der Kartengesellschaft wirksam vereibart wurden.
Das ist eine ganz tolle Aussage, da aber das KK Geschäft international ist und nicht jeder Hinterwäldler des Englischen mächtig ist, sollte es doch möglich sein dieses in Landessprache beizubringen, oder?Nö. Musst Du nicht.
Jeder, der mit MC Geschäfte macht, muss sich daran halten.
Nö. Musst Du nicht.
Jeder, der mit MC Geschäfte macht, muss sich daran halten. Kannst Dir vorstellen, was passiert wenn nicht und MC davon erfährt? Die Konsequenzen für den Issuer überlasse ich Deiner Phantasie...
Das gesamte banking business wird auf English abgewickelt. Ehrlich gesagt sehe ich zero Anlass dazu...Das ist eine ganz tolle Aussage, da aber das KK Geschäft international ist und nicht jeder Hinterwäldler des Englischen mächtig ist, sollte es doch möglich sein dieses in Landessprache beizubringen, oder?
Wäre für mich der logische Schritt 2 wenn mein Issuer sich dumm stellen würde... ...bisher persönlich noch nicht Anlass dazu gehabt. Vlt. andere User?Wenn du genau dies beweisen kannst dann würdest du hier allen Usern helfen. Nach diesem Beweis frage ich seit geraumer Zeit, aber es werden immer nur die Regeln verlinkt.
Nach diesem Beweis frage ich seit geraumer Zeit, aber es werden immer nur die Regeln verlinkt.
Wäre für mich der logische Schritt 2 wenn mein Issuer sich dumm stellen würde... ...bisher persönlich noch nicht Anlass dazu gehabt. Vlt. andere User?
Seit geraumer Zeit fragst Du nach relevanten Gesetzen in DE. Bist schon mühsam!
Ach du kannst es nicht beweisen - behauptest es aber Jetzt habe ich es verstanden - hilfst du den Usern die vergeblich ihrem Geld hinterher laufen? Oder ist es evtl. doch nur Kulanz?
https://n26.com/eu/legal-documents/n26-account/Die AGBs für Deine KK sind hoffentlich in German. Dass das Regelwerk über charge backs und co. in English ist, braucht Dich wenig zu kratzen...sind ja nicht Teil Deiner AGB!
Dein "das ist halt so, auch wenn das nirgendwo steht" hilft dir vor keinem Gericht der Welt. Da kannst du noch so viele Wutbürger-Ausrufezeichen hinter deine Sätze packenBist echt mühsam! Hilfst Du mit Deinen Aussagen irgendwem? Lies Dir meine Beiträge hier durch. Werde nicht extra alles für Dich wiederholen!!!
Habe ich auch nie behauptet dass ich wen vors Gericht ziehen will... ...ein Issuer der sich nicht an das MC Regelwerk hält wird es nicht lange geben!Dein "das ist halt so, auch wenn das nirgendwo steht" hilft dir vor keinem Gericht der Welt. Da kannst du noch so viele Wutbürger-Ausrufezeichen hinter deine Sätze packen
Danke, gut zusammengefasst. Hoffentlich versteht es Ed jetzt endlich... ...der will ja immer Beweise die es nicht gibt...Das wohl kein gerichtlich ohne weiteren Aufwand durchsetzbarer Anspruch besteht und man im Zweifelsfall auf den Druck der Schemes angewiesen ist wurd doch schon vor duzenden Seiten festgestellt.
Die Debatte ist also irgendwo unnötig, auch weil eine Durchsetzung vor Gericht nicht nötig sein wird.
Ach du kannst es nicht beweisen - behauptest es aber Jetzt habe ich es verstanden - hilfst du den Usern die vergeblich ihrem Geld hinterher laufen? Oder ist es evtl. doch nur Kulanz?
In AT könnte man als Verbraucher versuchen mit einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zwischen MC/VISA und der eigenen Bank zu argumentieren. Ist zwar rechtlich ein sehr wackeliger und schwer beweisbarer Versuch, aber vielleicht auch ein Denkanstoss für DE?Nö. Musst Du nicht.
Jeder, der mit MC Geschäfte macht, muss sich daran halten. Kannst Dir vorstellen, was passiert wenn nicht und MC davon erfährt? Die Konsequenzen für den Issuer überlasse ich Deiner Phantasie...