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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Charge backs haben gewisse Voraussetzungen. Wenn alle erfüllt sind, wird sich die Bank schwer tun, 'nein' zu sagen!

Wo wir wieder bei dem Punkt wären, wo erklärt dir die Bank oder die KK unter welchen Vorraussetzungen sie ein Chargeback für dich garantieren? Die von dir angenommenen Vorraussetzungen sind nicht Bestandteil des Vertrages den du mit dem Issuer geschlossen hast.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ich hab jetzt erst mal wieder etwas Geld nach Irland geschoben, um mit einer dortigen Karte zu buchen.

Kann ja sein, dass ich Airberlin für einen Abschiedsflug buchen muss... Massegläubiger hin oder her, aber man weiß ja nie :D
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Wo wir wieder bei dem Punkt wären, wo erklärt dir die Bank oder die KK unter welchen Vorraussetzungen sie ein Chargeback für dich garantieren? Die von dir angenommenen Vorraussetzungen sind nicht Bestandteil des Vertrages den du mit dem Issuer geschlossen hast.

So sehe ich das auch. Aber ob das jetzt Kulanz,amerikanisches Visa-Recht oder sonstiges ist... Eine Gutschrift unter Vorbehalt klingt gut und beim Vorbehalt sind wir dann wieder im deutschen Recht:D. Da fällt mir dann wieder einiges ein, weshalb eine Rückbuchung schwierig sein dürfte. Bleibt spannend das Thema.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Zum Thema Vorbehalt. Wem gegenüber ist denn ein solcher nachweisbar erklärt worden und gegenüber wem wurde, was die Rechtsprechung verlangt, ein solcher Vorbehalt substanziiert? Auf meiner CC Abrechnung finden sich Erstattungen von Air Berlin ohne irgendeinen Kommentar. Wenn jetzt wieder eine Belastung von Air Berlin folgt, gibt es einen klassischen Dispute.
 
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Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
668
70
Zum Thema Vorbehalt. Wem gegenüber ist denn ein solcher nachweisbar erklärt worden und gegenüber wem wurde, was die Rechtsprechung verlangt, ein solcher Vorbehalt substanziiert? Auf meiner CC Abrechnung finden sich Erstattungen von Air Berlin ohne irgendeinen Kommentar. Wenn jetzt wieder eine Belastung von Air Berlin folgt, gibt es einen klassischen Dispute.

Das würde mich auch interessieren...
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Die von dir angenommenen Vorraussetzungen

Mit Dir kann man keine sachliche Diskussion führen?

Ich nehme gar nix an. Visa&Co gibt vor!

Entweder glaubst Du denen die damit zu tun haben und hier berichten oder es steht Dir frei, Fachliteratur/Regelwerk/etc. nachzulesen!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Mit Dir kann man keine sachliche Diskussion führen?

Ich nehme gar nix an. Visa&Co gibt vor!

Entweder glaubst Du denen die damit zu tun haben und hier berichten oder es steht Dir frei, Fachliteratur/Regelwerk/etc. nachzulesen!


Das konntest du hier aber bisher nicht darlegen - sondern du behauptest es nur. Bitte ein Link der klar sagt das Visa und Mastercard das in Deutschland vorgeben. Einfach das deutsche Regelwerk hier verlinken und gut ist. Aber genau danach frage ich seit einiger Zeit, bisher konnte das noch keiner hier einstellen. Genau darum geht es ja.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Das konntest du hier aber bisher nicht darlegen - sondern du behauptest es nur. Bitte ein Link der klar sagt das Visa und Mastercard das in Deutschland vorgeben. Einfach das deutsche Regelwerk hier verlinken und gut ist. Aber genau danach frage ich seit einiger Zeit, bisher konnte das noch keiner hier einstellen. Genau darum geht es ja.
Ich äussere mich nur zu Dingen, zu denen ich auch fachlich beitragen kann-Speziel für DE nicht und über AT Links hältst Du ja nicht viel... ...charge back Regelwerk ist nicht auf einzelne Länder abgestimmt. Und firmeninterne Dokumente kann ich hier nicht einstellen!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich äussere mich nur zu Dingen, zu denen ich auch fachlich beitragen kann-Speziel für DE nicht und über AT Links hältst Du ja nicht viel... ...charge back Regelwerk ist nicht auf einzelne Länder abgestimmt.

Damit es vor einem deutschen Gericht (und darauf würde es im Zweifelsfall ankommen) Bestand hat muss klar sein das sich das Regelwerk sich auf den deutschen Markt bezieht, Und genau das ist ja das Problem, das konnte bisher niemand verifizieren. Mit dem englischen Regelwerk hättest du z.B. das Problem das es, wenn du es vor Gericht nutzen möchtest erst mal ins deutsche übersetzt werden müsste.

Und nochmal, du bist dir sicher das die Regeln in D anzuwenden sind ABER deine Bank sieht es anders - wenn das so gängige und nachvollziehbare Regeln wären würden die Banken JEDES Chargeback im Fall AB durchwinken da allen klar wäre im Zweifel würde der Acquirer haftet - der aber wie weiter oben verlinkt in seinen AGBs jegliche Haftung ausschliesst.

Damit hast du die Situation das sich die Regeln von Visa/MC und Ayden widersprechen - beides aber ohnehin nicht Teil deines Vertrages mit dem Issuer ist. So kommt man doch nicht weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
würde der Acquirer haftet - der aber wie weiter oben verlinkt in seinen AGBs jegliche Haftung ausschliesst.

Dies wurde bereits von anderen Usern kommentiert - dem ist nicht so. Wir drehen uns im Kreis!

Wie vorzugehen ist, wenn man bei eigener Bank auf Granit stosst, habe ich bereits geraten. Man braucht ja nicht bis vors Gericht, denn ein Issuer möchte auch nicht die Zusammenarbeit mit Visa&Co aufs Spiel setzen!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Die Parteien können natürlich auch in Deutschland als Vertragssprache Englisch (, Türkisch, Polnisch...) freiwillig vereinbaren. Ich sehe das nicht als Problem!

Warum sollte man das vor einem deutschen Gericht tun? Damit im Zweifelsfall der Richter die Inhalte nicht versteht?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Warum sollte man das vor einem deutschen Gericht tun? Damit im Zweifelsfall der Richter die Inhalte nicht versteht?
Eine Ed-bezogene Frage: Sag mal, trägst Du in diesem Forum auch etwas bei oder stellst Du hier nur Beiträge anderer in Frage?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Eine Ed-bezogene Frage: Sag mal, trägst Du in diesem Forum auch etwas bei oder stellst Du hier nur Beiträge anderer in Frage?

Wenn man die Diskussion verfolgt und auch mal selber nach Infos im Netz sucht: Man findet nichts (zumindestens ich nicht...:eek:)
Wäre schon zu Dank verpflichtet wenn mal jemand die Visa / Mastercard Regeln für den Deutschen Markt einstellen würde. Da habe ich bisher auch nur die englisch sprachige gefunden.
Irgendwo wird sich doch ein Hinweis auf Chargeback bei Insolvenz finden lassen?
Nu Butter bei die Fische
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Einfach zu googeln: "chargeback guide mastercard". Dass diese auch in DE gelten, ist in den MC Rules nachzulesen...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Einfach zu googeln: "chargeback guide mastercard". Dass diese auch in DE gelten, ist in den MC Rules nachzulesen...

Du musst nachweisen das diese Regeln, die du im Internet findest Teil des Vertrages zwischen dir und dem Issuer geworden sind, das ist schlicht unmöglich, weil du das Vertragsverhältnis zwischen Issuer, Acquirer und auch den Schemes nicht kennst - du gehst davon aus das öffentlich zugängliche Regelungen Teil deines Vertrages sind - kann man machen - muss man aber im Zweifelsfall beweisen. Die Banken sehen das zumindest nicht 100% so wie du, sonst wäre ja auch dein Chargeback Versuch sofort durchgegangen.

Zudem verwunderlich das so ein No-Brainer bei mehr als 100.000 betroffenen Kunden ausschliesslich in diesem Forum besprochen wird. Nicht in anderen Foren, nicht auf FB oder auch nicht als Tipps der Verbraucherschützer oder gar von Flightright o.ä.

Und das eben auch hier nicht 100% der Geschädigten einen Erfolg vorweisen können, sondern das einzelne Kartenunternehmen die Kunden jeweils unterschiedlich behandlen. Bei einer klar geregelten Sache wäre das anders.

Ich wünsche jedem das er ein Chargeback bekommt - nur glaube ich aus eigener Erfahrung nicht daran.
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Die Banken sehen das zumindest nicht 100% so wie du, sonst wäre ja auch dein Chargeback Versuch sofort durchgegangen.

Dass man mit dem Anliegen bei der "ersten" Linie landet und Abwimmeln anscheinend Teil des Geschäfts ist, ist nicht verwunderlich...ist bei Versicherungen nicht anders.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
:confused:

Mir fällt nicht ein Grund ein, warum "Flightright o.ä." sich zum diesem Thema äußern sollte.

Doch, die machen ab und an einen auf Robin Hood (wenn es für sie eh nix zu holen gibt), ist gut fürs Image und so. Aber selbst Herman-Josef Tenhagen ist noch nicht auf de Dreh gekommen.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Doch, die machen ab und an einen auf Robin Hood (wenn es für sie eh nix zu holen gibt), ist gut fürs Image und so. Aber selbst Herman-Josef Tenhagen ist noch nicht auf de Dreh gekommen.

Wenn denach geht fehlt natürlich noch Aldi, Bitburger und Pampers auf deiner Liste...

Aber ich verstehe die Diskussion eh nicht, was habe ich zu verlieren wenn ich versuche einen Charge Back zu machen? Zu gewinnen auf jeden Fall eine Menge.

Und kommt der Insolvenzverwalter und will sein Geld habe ich noch genug Forderungen nach 261/2004 um aufzurechnen. Das geht nämlich auch in einer Insolvenz noch...
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Aber ich verstehe die Diskussion eh nicht, was habe ich zu verlieren wenn ich versuche einen Charge Back zu machen? Zu gewinnen auf jeden Fall eine Menge.

Und kommt der Insolvenzverwalter und will sein Geld habe ich noch genug Forderungen nach 261/2004 um aufzurechnen. Das geht nämlich auch in einer Insolvenz noch...

Kein Mensch sagt das du kein Chargeback machen sollst. Ich würde nur nicht auf den Erfolg vertrauen und z.B. das Geld schon mal für neue Flüge ausgeben.