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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
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wenn ein Chargeback gemacht wird, wird die KK-Firma dann versuchen, das Geld vom OTA zurückzubekommen? Ich vermute dieser wird den Versuch abwehren.

Wie sieht es im Fall von AB aus? Gehen Chargebacks zulasten von AB oder von deren Acquirer? In letzterem Fall wird das für diesen möglicherweise die Insolvenz bedeuten, falls er die Ausfälle nicht an einen Dritten (z.B. Versicherung) weiterreichen kann.
Wird ein Insolvenzverwalter, egal ob von AB oder des Acquirers, nicht versuchen, die Zahlungen doch noch zu bekommen mit dem Hinweis, dass eine im voraus zahlungspflichtige Buchung vorgenommen worden ist?

Ich versuche eine VERMUTUNG zu OTA:
a) falls von AB direkt eingezogen:
sollte klappen
b) falls von OTA eingezogen:
auf der einen Seite hat OTA geliefert (Ticket vermittelt), auf der anderen hast Du die eigentliche Dienstleistung (Flugleistung) nicht bekommen / chargeback kann man probieren, probieren kostet nix. Jedoch wüsste ich nicht, wer da 'bluten' sollte. Ich würde bei einem fundierten "Nein" seitens KI dies nicht weiterverfolgen. (Der Acquirer von OTA wird da nicht haften; OTA hat geleistet und ist nicht pleite!).
!!!Interessant wäre ein Erfahrungsbericht von jemandem, der über OTA ging und Chargeback bekommen hat!!!

Was ich sicher sagen kann, Chargebacks gehen zu Lasten von Acquirer (dieser kennt die wirtschaftliche Situation seines Kunden und verdient an diesem Kunden). Wie Du richtig vermutest: Insolvenzmöglichkeit vom Acquirer hier mit eingeschlossen, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Acquirer dieses Risiko ohne Weiteres genommen hat, die Finanzlage von AB kennend (SPEKULATION: Etihad könnte hier für AB eine Garantie hingelegt haben).
 

unbash

Reguläres Mitglied
30.10.2014
86
0
AMEX hat mir die S&G für eine Meilenbuchung in die USA nächstes Jahr nun final erstattet.

Bei mir besteht noch folgendes weiteres Szenario:

- Meilenbuchung einer Langstrecke zu einem Datum weit vor der Insolvenz
- Diese Buchung habe ich dann für 2*75€ umgebucht mit der Folge, dass der Rückflug wegen der Insolvenz nun nicht mehr stattfindet (Umbuchung fand natürlich vor Insolvenzanmeldung statt)

Ich gehe davon aus, dass der best case wäre, dass ich die Hälfte von der Umbuchungsgebühr (sprich insgesamt 75€) zurückbuchen kann. Ist das korrekt? Oder hat hier schon jemand die eigentliche Summe von vor der Umbuchung zurückbuchen können?
 
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bakkitiger

Neues Mitglied
08.04.2014
19
0
Geht mal auf die Facebook Seite "AirBerlin Opfer".

Dort wird dem User ganz scheinheilig suggeriert das er seine Sorgen posten kann und man sich "austauscht".

Ziemlich professionell und schnell administriert.

Fängt man aber an über Chargebacks oder Rückbuchen via Paypal zu diskutieren, wird gleich mit Hilfe von Admins und anderen dubiosen Usern (die übrigens sofort zur Stelle sind) versucht Dir das auszureden.
"Um Himmels Willen, Du darfst das Geld nicht aus der Insolvenzmasse ziehen, da zahlst du später horrende Gebühren etc.", "Viel Spaß, ich kann jetzt schon das Gejammere hören" etc.

Geht man ins Detail, wird das Thema schnell geschlossen und du fliegst achtkantig raus.
Scheint sich ja auch zu lohnen.
1000 User davon abgehalten, reden wir hier von ner Menge Geld.

Probierts mal aus, ist interessant.
Kann ich bestätigen. Als ich gepostet hatte, dass ich Geld von Paypal über die airberlin Kreditkarte wiederbekommen habe, wurde ich ich auch übelst bombardiert und am nächsten Tag war mein Beitrag verschwunden. Aus der Gruppe geschmissen wurde ich aber nicht...bis jetzt.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Gute Nachrichten nun auch von TB MC (wirecard): beide Flüge wurden mir nun (kommentarlos) gutgeschrieben!

Vorgeschichte: zuerst wollte man mir klarmachen, dass ich mich wieder melden soll, nachdem ich im Insolvenzverfahren nix bekomme... ...hartnäckig geblieben und nach 10 Tagen ist es nun durch. Abgehackt für mich.

Wünsche allen anderen auch viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

Das Gesicht von EdSize würde ich jetzt gerne sehen!
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Kann ich bestätigen. Als ich gepostet hatte, dass ich Geld von Paypal über die airberlin Kreditkarte wiederbekommen habe, wurde ich ich auch übelst bombardiert und am nächsten Tag war mein Beitrag verschwunden. Aus der Gruppe geschmissen wurde ich aber nicht...bis jetzt.
Echt komisch.
Auf VVT haben wir nun positive Berichte von allen 4 KK Gesellschaften...

Auch hier gibt es solche Leute, die vorgeben sich ja so toll auszukennen - wie zB jahrelang in einem insolventen Unternehmen gearbeitet zu haben und schwören, dass charge backs nicht gehen und falls doch, man Probleme bekommt (hier zB EdSize). Und sie attackieren Berichte anderer User und ziehen diese ins Lächerliche. Unglaublich sowas! Ein Forum ist da, um anderen zu helfen; wer andere Ziele verfolgt, sollte gesperrt werden!
 
Zuletzt bearbeitet:

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.793
1.219
Howard Johnson
vlpo, ich habe LBB geschafft und AX weigert sich.

Hoffentlich werde ich nun nicht gesperrt.

Oder es gibt den wirklich guten Tip, wie man AX überzeugt?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Oder es gibt den wirklich guten Tip, wie man AX überzeugt?

Hartnäckig bleiben, auf charge back Regelwerk und Haftung von Acquirer hinweisen! Schriftlich machen. (Falls direkt bei AB gebucht. Falls OTA: nicht sicher, siehe meinen Beitrag von gestern)

Im 2. Schritt (nachdem Issuer schriftlich verweigert) an Amex direkt wenden (Hinweis, dass Issuer sich nicht an Regeln hält). Vlt. kann jemand der bei Amex erfolgreich war, da weiterhelfen?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
CC-Rückbuchung bei Insolvenz (Liquidation)

Nochmal: Amex *IST* Issuer und Acquirer gleichzeitig. Die Argumentation überzeugt nicht.



https://www.americanexpress.com/content/dam/amex/au/en/merchant/static/chargebackcodeguide.pdf

Nachfragen, welche Bedingung für den Chargeback nicht erfüllt sei.

Um den Chargeback abzuwenden kann der Händler beweisen, dass:

Proof flight in question was available during airline bankruptcy proceedings.

Daraus folgt ja, dass ein Chargeback bei bankruptcy zulässig ist, wenn er nicht available war.
 
Zuletzt bearbeitet:
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Nochmal: Amex *IST* Issuer und Acquirer gleichzeitig. Die Argumentation überzeugt nicht.


Sorry, unter Acquirer verstehe ich was anderes. Dies ist in der Regel eine Bank, die den Zahlungsverkehr abwickelt.

Du meinst wohl, dass Amex der einzige Issuer in DE ist. Dies kann gut sein, das weiss ich nicht...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Sorry, unter Acquirer verstehe ich was anderes. Dies ist in der Regel eine Bank, die den Zahlungsverkehr abwickelt.

Du meinst wohl, dass Amex der einzige Issuer in DE ist. Dies kann gut sein, das weiss ich nicht...

Nein AMEX wickelt den Zahlungsverkehr ab, die sind der Acquirer. Gutschriften von Visa oder Mastercard werden dir vom jeweilige Acquirer gutgeschrieben, Zahlungen von AMEX werden dir von AMEX gutgeschrieben. Der Acquirer wickelt nur die Zahlung des Händlers an AMEX ab.

Aber das weist du doch alles, bist ja vom Fach.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Echt komisch.
Auf VVT haben wir nun positive Berichte von allen 4 KK Gesellschaften...

Auch hier gibt es solche Leute, die vorgeben sich ja so toll auszukennen - wie zB jahrelang in einem insolventen Unternehmen gearbeitet zu haben und schwören, dass charge backs nicht gehen und falls doch, man Probleme bekommt (hier zB EdSize). Und sie attackieren Berichte anderer User und ziehen diese ins Lächerliche. Unglaublich sowas! Ein Forum ist da, um anderen zu helfen; wer andere Ziele verfolgt, sollte gesperrt werden!

Sorry du bist doch derjenige der alles was nicht seiner Meinung nach richtig ist als Müll bezeichnet. Und genauso wie es Berichte von erfolgreichen Chargebacks gibt (meist bei der LBB und bei AMEX) gibt es gegenteilige Erfahrungen - nach aktuellen Kentnissstand sollten jedoch alle Banken die Thematik kennen und problemlos ein Chargeback durchführen - den es haftet ja ohnehin der Acquirer - scheint aber nicht so zu sein.

Interessant wäre es ob es sich bei den erfolgreichen Chargeback auch um Kreditkarten im Sinne von Chargecards handelt (das verstehe ich unter einer Kreditkarte) oder ob es sich um Karten mit Teilzahlungskrediten handelt. Letztere können/sollten von der Bank als Konsumentenkredite versichert sein - das habe ich aber bereits vor ca. 200 Posts so bzw. ähnlich geschrieben.
 

Lasogga

Aktives Mitglied
26.10.2016
162
0
Vielleicht ist dieser Beitrag für einige ganz interessant:
Das Rätsel in der Wirecard-Bilanz - manager magazin

Auszug aus dem LINK:

"[FONT=&quot]Das Acquiring kann man sich vorstellen wie eine Pflichtversicherung. Jeder Händler, der seinen Kunden den Kauf per Kreditkarte anbieten will, braucht eine Acquiring-Bank, die im Zweifel für seine Seriosität bürgt. Andernfalls würden Kreditkartenfirmen wie Visa und Mastercard den Händler gar nicht erst akzeptieren. Dafür kassiert der Acquirer eine Gebühr und den sogenannten Sicherheitseinbehalt des Händlers. Kauft ein Kunde in einem Online-Shop per Kreditkarte für 100 Euro ein, dann fließt das Geld wie folgt:[/FONT][FONT=&quot]* Die 100 Euro werden von der Kreditkartenfirma zum Acquirer transferiert[/FONT]
[FONT=&quot]* Der Acquirer leitet mit einigen Tagen Verzug, sagen wir, 95 Euro an den Händler weiter[/FONT]
[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]* 1 Euro reklamiert der Acquirer als Gebühr für sich, 4 Euro hält er zunächst als sogenannten Sicherheitseinbehalt zurück.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]

[FONT=&quot]* Dieser Sicherheitseinbehalt wird erst, nachdem der Händler dem Kunden das Produkt zugesandt hat, an den Händler überwiesen - also wenn klar sein sollte, dass es zu keiner Rückbelastung kommt. Bei der Sicherheitsleistung handelt es sich also um ein Pfand. Denn geht der Händler pleite oder hat er schadhafte Ware geliefert, haftet in letzter Konsequenz der Acquirer."[/FONT]
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Sorry du bist doch derjenige der alles was nicht seiner Meinung nach richtig ist als Müll bezeichnet.

Da verwechselst Du mich mit jemandem. Mit Dir selber?

Und genauso wie es Berichte von erfolgreichen Chargebacks gibt (meist bei der LBB und bei AMEX) gibt es gegenteilige Erfahrungen

Die "gegenteiligen" sind noch offen. Keiner sagt, dass daraus nix wird! ...so wie bei mir auch - nun erfolgreich.

Interessant wäre es ob es sich bei den erfolgreichen Chargeback auch um Kreditkarten im Sinne von Chargecards handelt (das verstehe ich unter einer Kreditkarte) oder ob es sich um Karten mit Teilzahlungskrediten handelt. Letztere können/sollten von der Bank als Konsumentenkredite versichert sein - das habe ich aber bereits vor ca. 200 Posts so bzw. ähnlich geschrieben.

Tatsächlich. Hast Du. Eine Deiner Desinfos hier im Forum. Jedoch übersiehst Du, dass die charge back Regeln diesbezüglich nicht unterscheiden! (wirecard TB MC entspricht übrigens einer "Chargecard" und es ging durch!)
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Vielleicht ist dieser Beitrag für einige ganz interessant:
Das Rätsel in der Wirecard-Bilanz - manager magazin

Auszug aus dem LINK:

"[FONT=&quot]Das Acquiring kann man sich vorstellen wie eine Pflichtversicherung. Jeder Händler, der seinen Kunden den Kauf per Kreditkarte anbieten will, braucht eine Acquiring-Bank, die im Zweifel für seine Seriosität bürgt. Andernfalls würden Kreditkartenfirmen wie Visa und Mastercard den Händler gar nicht erst akzeptieren. Dafür kassiert der Acquirer eine Gebühr und den sogenannten Sicherheitseinbehalt des Händlers. Kauft ein Kunde in einem Online-Shop per Kreditkarte für 100 Euro ein, dann fließt das Geld wie folgt:[/FONT][FONT=&quot]* Die 100 Euro werden von der Kreditkartenfirma zum Acquirer transferiert[/FONT]
[FONT=&quot]* Der Acquirer leitet mit einigen Tagen Verzug, sagen wir, 95 Euro an den Händler weiter[/FONT]
[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]* 1 Euro reklamiert der Acquirer als Gebühr für sich, 4 Euro hält er zunächst als sogenannten Sicherheitseinbehalt zurück.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]

[FONT=&quot]* Dieser Sicherheitseinbehalt wird erst, nachdem der Händler dem Kunden das Produkt zugesandt hat, an den Händler überwiesen - also wenn klar sein sollte, dass es zu keiner Rückbelastung kommt. Bei der Sicherheitsleistung handelt es sich also um ein Pfand. Denn geht der Händler pleite oder hat er schadhafte Ware geliefert, haftet in letzter Konsequenz der Acquirer."[/FONT]
Gut erklärt im Artikel. Das wird aber EdSize gaaaar nicht gefallen...!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Gut erklärt im Artikel. Das wird aber EdSize gaaaar nicht gefallen...!

Weil es schlicht nicht wahr ist, der Acquirer überweist je nach Vereinbarung am nächsten Tag, einmal in der Woche, alle 14 Tage oder einmal im Monat die KK Umsätze - und zwar komplett (ohne irgendwelchen Sicherungseinbehalt). Sein Gebühren stellt er einmal im Monat in Rechnung - so ist das zumindest bei BS Payone und SIXX.

Wenn das beim Acquirer von AB so ist (mit dem Sicherheitseinbeahlt), dann ist es doch totaler Quatsch von den Banken auch nur ein einziges Chargeback abzulehnen.

Klar sind alles die unfähigen Sachbearbeiter.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lasogga

Aktives Mitglied
26.10.2016
162
0
https://www.novalnet.de/payment-lexikon/sicherheitseinbehalt

Auszug:
"[FONT=&quot]Bei einer Zahlung mit Kreditkarte wird ein sogenannter Sicherheitseinbehalt oder Deposit auf den geclearten Betrag fällig. Bei der Kreditkarte liegt der Sicherheitseinbehalt zwischen fünf und 15 Prozent und wird meist über einen Zeitraum von sechs Monaten einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist bei einem Kreditkartenakzeptanzvertrag vorgesehen. Hierbei sind nicht nur die Disagio-Kosten zu berücksichtigen, sondern auch die Kosten für etwaige Refunds und Chargebacks. Die zuvor einbehaltenen Gelder können im Fall solcher Kosten aufgewendet werden. Auch schützt der Sicherheitseinbehalt vor Betrugsversuchen seitens des Händlers und kann bei Verstößen gegen Mastercard/Visa-Regularien eingesetzt werden."[/FONT]
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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https://www.novalnet.de/payment-lexikon/sicherheitseinbehalt

Auszug:
"[FONT="]Bei einer Zahlung mit Kreditkarte wird ein sogenannter Sicherheitseinbehalt oder Deposit auf den geclearten Betrag fällig. Bei der Kreditkarte liegt der Sicherheitseinbehalt zwischen fünf und 15 Prozent und wird meist über einen Zeitraum von sechs Monaten einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist bei einem Kreditkartenakzeptanzvertrag vorgesehen. Hierbei sind nicht nur die Disagio-Kosten zu berücksichtigen, sondern auch die Kosten für etwaige Refunds und Chargebacks. Die zuvor einbehaltenen Gelder können im Fall solcher Kosten aufgewendet werden. Auch schützt der Sicherheitseinbehalt vor Betrugsversuchen seitens des Händlers und kann bei Verstößen gegen Mastercard/Visa-Regularien eingesetzt werden."[/FONT]

Bei AB sind die hier zuständig

https://www.adyen.com/de_DE/?networ...96LM7N3jkKV6X6FQi-YWMqdBv3MrrgqoaAg0JEALw_wcB

Haben die das auch so geregelt?