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wenn ein Chargeback gemacht wird, wird die KK-Firma dann versuchen, das Geld vom OTA zurückzubekommen? Ich vermute dieser wird den Versuch abwehren.
Wie sieht es im Fall von AB aus? Gehen Chargebacks zulasten von AB oder von deren Acquirer? In letzterem Fall wird das für diesen möglicherweise die Insolvenz bedeuten, falls er die Ausfälle nicht an einen Dritten (z.B. Versicherung) weiterreichen kann.
Wird ein Insolvenzverwalter, egal ob von AB oder des Acquirers, nicht versuchen, die Zahlungen doch noch zu bekommen mit dem Hinweis, dass eine im voraus zahlungspflichtige Buchung vorgenommen worden ist?
Ich versuche eine VERMUTUNG zu OTA:
a) falls von AB direkt eingezogen:
sollte klappen
b) falls von OTA eingezogen:
auf der einen Seite hat OTA geliefert (Ticket vermittelt), auf der anderen hast Du die eigentliche Dienstleistung (Flugleistung) nicht bekommen / chargeback kann man probieren, probieren kostet nix. Jedoch wüsste ich nicht, wer da 'bluten' sollte. Ich würde bei einem fundierten "Nein" seitens KI dies nicht weiterverfolgen. (Der Acquirer von OTA wird da nicht haften; OTA hat geleistet und ist nicht pleite!).
!!!Interessant wäre ein Erfahrungsbericht von jemandem, der über OTA ging und Chargeback bekommen hat!!!
Was ich sicher sagen kann, Chargebacks gehen zu Lasten von Acquirer (dieser kennt die wirtschaftliche Situation seines Kunden und verdient an diesem Kunden). Wie Du richtig vermutest: Insolvenzmöglichkeit vom Acquirer hier mit eingeschlossen, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Acquirer dieses Risiko ohne Weiteres genommen hat, die Finanzlage von AB kennend (SPEKULATION: Etihad könnte hier für AB eine Garantie hingelegt haben).