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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Bei kleineren Händlern werden sie als aggregator auftreten, bei größeren wie airberlin nur als processor und im Prinzip nur die "Nachrichten" verarbeiten.

... weil? Ich meine, warum soll es für einen Merchant (Airberlin) bei Amex von Interesse sein, einen Bogen um den Acquirer (Adyen) zu machen, wenn der Merchant alles aus einer Quelle (Adyen) prozessieren könnte?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Hallo,
nachdem ich jetzt paar Tage interessiert mitgelesen habe und wir unseren Flug über den OTA Travelgenio gebucht haben, haben wir unser Glück dann auch mal probiert.
Gerade kam dann diese Antwort von der LBB:
vielen Dank für Ihre beiden Nachrichten.

Wir haben Ihre Reklamation geprüft. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.

Bei der zugrunde liegenden Buchung in Höhe von 776,29€ handelt es sich lediglich um den Zahlungsvorgang zwischen Ihnen und dem Unternehmen Travelgenio.

Da Travelgenio nicht der Erbringer der Dienstleistung ist, kann eine Rückbuchung wegen nichterhaltener Dienstleistung nicht erfolgen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft bzw. an den Insolvenzverwalter, um Ihre Forderung geltend machen zu können.

Ergänzend zu meinen Ausführungen von #538 und bezugnehmend auf #547 vom User KvR, würde vlt. eine Grundlage für ein Chargeback gegenüber OTA bestehen, wenn:

1. die Ausführungen im Beitrag #547 stimmen (d.h. falls es wirklich OTA's Verpflichtung ist, ein neues gültiges Ticket auszustellen)

2. OTA sich nachweisbar (schriftlich) weigert, ein neues gültiges Ticket auszustellen

Denn: es ist zwar richtig, was LBB schreibt:

"Bei der zugrunde liegenden Buchung in Höhe von 776,29€ handelt es sich lediglich um den Zahlungsvorgang zwischen Ihnen und dem Unternehmen Travelgenio.

Da Travelgenio nicht der Erbringer der Dienstleistung ist, kann eine Rückbuchung wegen nichterhaltener Dienstleistung nicht erfolgen."

--> jedoch sollte man in diesem Fall nicht mit AB Pleite argumentieren (nicht erhaltene Dienstleistung = Flug), sondern chargeback gegenüber OTA verlangen weil "Ware nicht erhalten" (Ware = gültiges Ticket / nach AB Pleite ist ja das ursprüngliche Ticket ungültig geworden; lt. User KvR ist aber OTA trotzdem verpflichtet, ein gültiges Ticket "zu liefern")

DISCLAIMER (BESONDERS FÜR EDSIZE ZUM MITSCHREIBEN): ich bin kein Jurist, die Ausführungen hier stützen sich auf charge back Regeln von Visa/MC und Beitrag #547 des Users KvR.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro TravelGenio, nicht die Fluggesellschaft oder der Insolvenzverwalter. Mit dieser Reiseagentur hast Du einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 662 ff. BGB) geschlossen, der nicht erfüllt worden ist, bzw. nicht erfüllt wird. Du hättest daher sowohl einen Anspruch auf Rückzahlung der 776,29 € als auch weitergehende Schadensersatzansprüche (für Ersatztickets, evtl. Verzögerungsschäden usw.). Da der Gerichtsstand von TravelGenio in Spanien (Madrid) liegt, gilt jedoch spanisches Recht. Das kennt sicherlich auch entsprechende §§ im Hinblick auf Nicht-Erfüllung.

Aha. Und woraus soll sich das ergeben? Das Reisebuero hat wohl seinen Job gemacht und ein gueltiges ticket vermittelt. Ein Reisebuero haftet anders als ein Veranstalter nicht fuer die Erfuellung.
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
447
309
Auch ich war erfolgreich bei AMEX mie die S+G von einem Meilen Langstreckenflug zurück zu holen
Aber man muss hartnäckig sein - wenn der erste AMEX Mitarbeiter einen abwimmeln will....auflegen und neu versuchen!
Der 3. Mitarbeiter hat dann die Reklamtion aufgenommem....Unterlagen des Storno gefaxt und dann kam die Gutschrift!
 
Moderiert:
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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Selbst die Bildzeitung schreibt heute zum Thema "Wie bekomme ich mein Geld doch noch wieder?", das Mastercard und Visa den Kunden vor Ausfällen bei Insolvenzen schützen und man sich dort das Geld zurückholen kann ...
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Selbst die Bildzeitung schreibt heute zum Thema "Wie bekomme ich mein Geld doch noch wieder?", das Mastercard und Visa den Kunden vor Ausfällen bei Insolvenzen schützen und man sich dort das Geld zurückholen kann ...
Leider nur mit Abo. Steht da was drinnen was wir hier noch nicht wissen? Vlt. was bezüglich OTAs?

Jedoch:
Wieder jemand, der es wagt, dem "Experten für eh alles" EdSize zu widersprechen? Skandal!
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
In dem Artikel erklärt die "Head of Communication" Juliane Wolff von Mastercard dass ihre Kunden im Insolvenzfall geschützt sind. Für Visa erklärt das gleiche Matthias Adel.

Paypal-Sprecherin Sabrina Winter erklärt nur dass mein einen Antrag auf Käuferschutz stellen kann, nicht aber wie der wohl entschieden wird :D
 
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KloinerBlaier

Neues Mitglied
19.10.2017
1
0
Hallo,

habe heute ein Kumpel mit Bild-Abo gebeten mir den Artikel zuzuschicken.

Visa-Sprecher Matthias Adel sagt dort (Zitat): "Jeder Verbraucher, der seine Online-Einkäufe mit Visa bezahlt, ist automatisch geschützt, wenn gebuchte Flugtickets nicht eingelöst werden können, weil eine Airline in die Insolvenz geht."

Auf die Frage "Was muss ich als betroffener Kunde tun?" folgt: "Im Fall einer Airline-Insolvenz einer Airline [Anmerkung: Das steht so wirklich im Artikel!] hat der Karteninhaber seinen Anspruch wegen einer nicht erbrachten Leistung grundsätzlich gegen die Fluggesellschaft zu richten. Dann kommt es zu einer Einzelfallprüfung durch die Bank."

Bild erklärt weiter: "Wichtig ist, dass sich Kunden an ihre Bank wenden, die die Kreditkarte herausgegeben haben [Anmerkung: Auch das steht so im Artikel] - und nicht an Visa. Die Rückbuchung erfolgt immer durch die Karten ausgebende Bank.

Das Statement von Mastercard ist leider auf dem Screenshot nicht drauf. Von Paypal-Sprecher Sabrina Winter [Anmerkung: Männlich oder weiblich? Steht auch so im Artikel] heißt es nur: "Kunden mit einem über Air Berlin gebucvhten Flug, der mit Paypal bezahlt wurde, haben wie gewohnt die Möglichkeit, bei Bedarf einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen." Es folgen Erläuterungen von Bild über 180 Tage-Frist, usw...

Fazit: In meinen Augen glänzt der Artikel durch oberflächliche Recherche und fehlende Rechtschreibkenntnisse.

Ich werde trotzdem mal versuchen, mein Geld von Barclaycard zurück zu bekommen. In deren Reklamationsformular finde ich jedoch den Grund 30 nicht. Dort gibt es nur die Gründe 1-8 und ich denke nicht, dass diese den Visa-Ziffern entsprechend.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Unten ne 30 hinmalen ankreuzen und noch ne dicke Erläuterung dranpacken? Keine Lust, dass das First-Level abgeschmettert wird.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
.Visa-Sprecher Matthias Adel sagt dort (Zitat): "Jeder Verbraucher, der seine Online-Einkäufe mit Visa bezahlt, ist automatisch geschützt, wenn gebuchte Flugtickets nicht eingelöst werden können, weil eine Airline in die Insolvenz geht."

VISA-Sprecher schon gut für den Mitarbeiter einer PR Agentur, das ist gut wenn man ein paar schöne News verkaufen will, oder die Katastrophe ein bisschen lieblicher gestalten möchte, wenn es jedoch um echte Fakten geht fehlt eben das tatsächliche Fachwissen.

Mastercard setzt da wohl eher auf Profis.
 

Willimucki

Reguläres Mitglied
20.02.2016
32
0
Heute in der Post:

Sehr geehrte Frau.....,

die von Ihnen reklamierten Umsätze in Höhe von ....... werden wir Ihrem Kartenkonto bis zur Klärung gutschreiben.

Sollte es sich um eine unberechtigte Reklamation handeln werden die vorläufigen Gutschriften storniert.

Bei weiteren Fragen.......... usw.


Flüge nach USA gebucht am 3.8.17 für Mai 2018, bezahlt mit der MC Miles & More.
 
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mika1606

Reguläres Mitglied
13.11.2013
98
8
Berlin
Heute in der Post:

Sehr geehrte Frau.....,

die von Ihnen reklamierten Umsätze in Höhe von ....... werden wir Ihrem Kartenkonto bis zur Klärung gutschreiben.

Sollte es sich um eine unberechtigte Reklamation handeln werden die vorläufigen Gutschriften storniert.

Bei weiteren Fragen.......... usw.

Gleichen Brief habe ich gestern auch bekommen nachdem der Betrag schon letzten Freitag ohne weitere Nachfragen gutgeschrieben wurde.

Flug mit AB am 24.02.18 von TXL - AUH; gebucht im Juni 2017
 
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simpleti

Reguläres Mitglied
11.12.2016
33
0
Deutschland
Habe nachgefragt wegen Eröffnung . Sie hat mir mitgeteilt dass es nicht möglich ist.
Soll ich noch mal anrufen und auf die Eröffnung eines Reklamationsfall bestehen?
Hat bei einen von euch AMEX schon einen Reklamationsfall eröffnet?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Habe nachgefragt wegen Eröffnung . Sie hat mir mitgeteilt dass es nicht möglich ist.
Soll ich noch mal anrufen und auf die Eröffnung eines Reklamationsfall bestehen?
Hat bei einen von euch AMEX schon einen Reklamationsfall eröffnet?

Mit welcher Begründung wurde die Eröffnung abgelehnt?
 

gravityshadow

Neues Mitglied
16.09.2017
3
0
Hallo.

Ich habe mich hier wegen der AB-Insolvenz angemeldet und für mich wertvolle Informationen erhalten.

Jetzt gebe ich euch meine Rückmeldung.

AB-Flüge Ende Oktober bis Mitte November für 2 Personen DUS-LAX gebucht am 9. Februar über Lastminute.de und per DKB-KK bezahlt. Abbuchung laut KK-Rechnung von Lastminute.de. Annullierung ohne Ersatzflüge oder Erstattung per Mail am 5. Oktober erhalten und am gleichen Tag den Umsatz bei der DKB mit dem Formblatt Reklamation von Kartenumsätzen reklamiert. Buchungsbestätigung/Annullierungsbestätigung und kurze Beschreibung des Sachverhalts mit Schilderung, dass ich bei der Hotline von Lastminute als auch bei AB nicht weiterkomme, da auf das Insolvenzverfahren verwiesen wird oder jeweils auf den anderen. Am 18.10. wurde mir der Umsatz unter Vorbehalt gutgeschrieben und in der Post war ein Brief der Bayern Card Services:

"... Den reklamierten Umsatz über x€ haben wir Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben und das abbuchende Unternehmen um Klärung gebeten. Bitte beachten Sie, dass es sich zunächst um eine vorläufige Gutschrift handelt, bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist. Sofern die Reklamation vom abbuchenden Unternehmen anerkannt wird, erhalten Sie keine weitere Bestätigung von uns..."

Ich hoffe die Klärung verläuft positiv für mich. Werde weiter berichten.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Würde das Geld erst mal nicht ausgeben, bei OTA wird die Klärung ziemlich sicher negativ ausgehen.