Hallo,
habe heute ein Kumpel mit Bild-Abo gebeten mir den Artikel zuzuschicken.
Visa-Sprecher Matthias Adel sagt dort (Zitat): "Jeder Verbraucher, der seine Online-Einkäufe mit Visa bezahlt, ist automatisch geschützt, wenn gebuchte Flugtickets nicht eingelöst werden können, weil eine Airline in die Insolvenz geht."
Auf die Frage "Was muss ich als betroffener Kunde tun?" folgt: "Im Fall einer Airline-Insolvenz einer Airline [Anmerkung: Das steht so wirklich im Artikel!] hat der Karteninhaber seinen Anspruch wegen einer nicht erbrachten Leistung grundsätzlich gegen die Fluggesellschaft zu richten. Dann kommt es zu einer Einzelfallprüfung durch die Bank."
Bild erklärt weiter: "Wichtig ist, dass sich Kunden an ihre Bank wenden, die die Kreditkarte herausgegeben haben [Anmerkung: Auch das steht so im Artikel] - und nicht an Visa. Die Rückbuchung erfolgt immer durch die Karten ausgebende Bank.
Das Statement von Mastercard ist leider auf dem Screenshot nicht drauf. Von Paypal-Sprecher Sabrina Winter [Anmerkung: Männlich oder weiblich? Steht auch so im Artikel] heißt es nur: "Kunden mit einem über Air Berlin gebucvhten Flug, der mit Paypal bezahlt wurde, haben wie gewohnt die Möglichkeit, bei Bedarf einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen." Es folgen Erläuterungen von Bild über 180 Tage-Frist, usw...
Fazit: In meinen Augen glänzt der Artikel durch oberflächliche Recherche und fehlende Rechtschreibkenntnisse.
Ich werde trotzdem mal versuchen, mein Geld von Barclaycard zurück zu bekommen. In deren Reklamationsformular finde ich jedoch den Grund 30 nicht. Dort gibt es nur die Gründe 1-8 und ich denke nicht, dass diese den Visa-Ziffern entsprechend.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Unten ne 30 hinmalen ankreuzen und noch ne dicke Erläuterung dranpacken? Keine Lust, dass das First-Level abgeschmettert wird.