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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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4885924

Reguläres Mitglied
04.07.2010
25
0
Hallo.

Ich habe mich hier wegen der AB-Insolvenz angemeldet und für mich wertvolle Informationen erhalten.

Jetzt gebe ich euch meine Rückmeldung.

AB-Flüge Ende Oktober bis Mitte November für 2 Personen DUS-LAX gebucht am 9. Februar über Lastminute.de und per DKB-KK bezahlt. Abbuchung laut KK-Rechnung von Lastminute.de. Annullierung ohne Ersatzflüge oder Erstattung per Mail am 5. Oktober erhalten und am gleichen Tag den Umsatz bei der DKB mit dem Formblatt Reklamation von Kartenumsätzen reklamiert. Buchungsbestätigung/Annullierungsbestätigung und kurze Beschreibung des Sachverhalts mit Schilderung, dass ich bei der Hotline von Lastminute als auch bei AB nicht weiterkomme, da auf das Insolvenzverfahren verwiesen wird oder jeweils auf den anderen. Am 18.10. wurde mir der Umsatz unter Vorbehalt gutgeschrieben und in der Post war ein Brief der Bayern Card Services:

"... Den reklamierten Umsatz über x€ haben wir Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben und das abbuchende Unternehmen um Klärung gebeten. Bitte beachten Sie, dass es sich zunächst um eine vorläufige Gutschrift handelt, bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist. Sofern die Reklamation vom abbuchenden Unternehmen anerkannt wird, erhalten Sie keine weitere Bestätigung von uns..."

Ich hoffe die Klärung verläuft positiv für mich. Werde weiter berichten.

Damit hast du deutlich mehr erreicht als ich. Ich hoffe, dass du das Geld auch behalten darfst.
 

kerrinp

Neues Mitglied
04.10.2017
5
0
Das Statement von Mastercard ist leider auf dem Screenshot nicht drauf.

"Wenn Karteninhaber mit ihrer Mastercard bezahlen, sind sie geschützt, wenn eine Fluggesellschaft oder ein anderes Unternehmen Insolvenz anmeldet, bevor sie ihre Waren oder Dienstleistungen erhalten haben", erklärte eine Mastercard-Sprecherin gegenüber der "Bild". Auch ein Visa-Sprecher meldete sich zu Wort: "Jeder Verbraucher, der seine Online-Einkäufe mit Visa bezahlt, ist auch automatisch geschützt, wenn gebuchte Flugtickets nicht eingelöst werden können, weil eine Airline in die Insolvenz geht."
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Ich melde Erfolg bei Amex (Payback-Variante). Der Betrag wurde heute kommentarlos gutgeschrieben. Vielleicht folgt ein Bestätigungsbrief.
 

Niggo

Aktives Mitglied
04.08.2017
114
17
Ich kann vermelden, dass zumindest die Gebühren, die ich ursprünglich bei der Buchung für meine mittlerweile seitens AB stornierten Prämienflüge (Frühjahr 2018) per paypal von meiner LBB-CC hatte abbuchen lassen, seitens paypal auf meinen Antrag hin erstattet wurden. Meine Prämienmeilen hätte ich jetzt auch noch gerne wieder, damit ich die notfalls für einen EY-Flug ausgeben könnte (wenn ich denn wollte). Aber in dieser Richtung tut sich ja derzeit nichts.
 

sash!

Erfahrenes Mitglied
26.01.2016
626
0
Hat eigentlich mal irgendjemand den Fall gehabt, dass der Hinflug noch stattgefunden hat, der Rückflug aber nicht mehr?
Ich habe ein Ticket 'angeflogen' im Juli und der Rückflug steht aus für Dezember und wurde nun natürlich gestrichen...
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ich fasse mal mein Chargeback zusammen, vlt. für jemanden hilfreich:

Kreditkarte: Mastercard (Topbonus von wirecard)

Buchung: Anfang August; Prämientickets für Sommer 2018 mit Meilen; S&G von AB eingezogen - knapp 600eur für 2 Personen in 2 Buchungen

Anfang Oktober: Dispute Formular ausgefüllt und per Mail geschickt (3 "Beweise" geschickt: Link zu AB Homepage mit Presseinfo, dass AB die ganze Langstrecke ersatzlos streicht UND Screenshots von checkmytrip mit Buchungsnummer, wo Storno ersichtlich UND Screenshot von Buchung von AB Seite, wo Buchungsnummer und -datum ersichtlich)
Anm.: wir hatten weder von TB die Buchungsbestätigung, noch von AB die Stornobestätigung und es hat gereicht.

2 Tage später Antwort von wirecard: "...bitte zur Insolvenztabelle anmelden und dann wieder melden falls nicht erfolgreich..."

Antwort an wirecard: Hinweis auf charge back Regeln von MC

Antwort von wirecard: wird weitergeleitet

10 Tage später: beide Buchungen rückgebucht und Mail: "...wir haben Ihr Anliegen positiv erledigt..."
Anm.: kein Hinweis auf "Vorbehalt" oder Ähnliches , also nehme ich an, dass die finale Klärung (mit Acquirer von AB?) bereits erfolgte und demnach ca. 10 Tage gedauert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Kannst du mir sagen was du geschrieben hast?

Ich habe die Begriffe "Stornierung" und "Insolvenz" mit Absicht gemieden.

Im Betreff stand groß und fett "Grund: Dienstleistung nicht erhalten", damit auch der begabteste Sachbearbeiter gleich weiß, unter welchem Code er nachzuschlagen hat.

Im Text stand, dass die bestellte Flugleistung nicht erbracht wird, dass keine Alternativbeförderung angeboten wurde und dass die Airline sich weigert, den entrichteten Betrag zu erstatten. Worüber Unterlagen beigefügt werden. Zum Schluss stand in meinem Schrieb, dass die Reklamation zu Lasten des haftenden Händler-Acquirers erfolgt und als Abtretungserklärung der Forderung an die Kreditkartengesellschaft gilt.

Vielleicht wichtig, die Transaktion war von Anfang August, der Flug wäre Ende Mai 2018. Mein Kreditkartenvertrag ist von 2014 und ist Payback, also komplett ohne AX-Goodies.
 
Zuletzt bearbeitet:

gravityshadow

Neues Mitglied
16.09.2017
3
0
Würde das Geld erst mal nicht ausgeben, bei OTA wird die Klärung ziemlich sicher negativ ausgehen.

Ich hoffe es nicht, aber wenn es tatsächlich so kommt, gibt es noch eine andere Möglichkeit der Erstattung (außer der Anmeldung zur Tabelle)? Kann der Kartenaussteller direkt beim Zahlungsdienstleister von AirBerlin anfragen/eintreiben, z.B. wenn der Vermittler angibt, dass er das Geld dorthin weitergeleitet hat?
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Wenn das Geld aus der Masse gezogen wird passiert genau dies. Aber Insolvenzrecht ist nicht so deins.
Wir haben doch schon seit August den Sachwalter bei AB, der würde nicht tatenlos zusehen, wie ihm Geld aus der Masse unrechtmäßig entzogen wird. Ich habe mein Geld unter Vorbehalt von der Lbb zurück bekommen, vor dem Insolvenzverwalter fürchte ich mich nicht, soweit reichen meine Insolvenzkenntnisse
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
vor dem Insolvenzverwalter fürchte ich mich nicht, soweit reichen meine Insolvenzkenntnisse
Der würde eh nur wieder deine Bank / Kreditkarte zur Belastung zwingen, die dich dann weiterbelastet.

Hat schon jemand Erfahrungen mit Amex gemacht? Die weigern sich wie sture Böcke ein Chargeback durchzuführen -.-
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Woher soll der InsoVerwalter denn die Bankverbindung von 'Asia' kennen, wenn er nur eine (evtl. stornierte) Gutschrift von Amex in seinem Auszug sieht?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Woher soll der InsoVerwalter denn die Bankverbindung von 'Asia' kennen, wenn er nur eine (evtl. stornierte) Gutschrift von Amex in seinem Auszug sieht?
Ich sag ja, der InsoVerwalter wird sich an "Amex" wenden und von Amex das Geld zurück fordern. Amex belastet dann erneut seinen Kunden "Asia".

Es kann natürlich auch sein, dass es mit InsoVerwalter zu aufwendig ist... Aber eine Chargeback rückabzuwickeln dürfte nicht das große Problem darstellen.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
... und von Amex das Geld zurück fordern.

Äh, nein... "zurück"? kann man rein sprachlogisch nur etwas, was zuvor "hin" gefordert wurde. Minus mal minus ergibt plus.. so ähnlich... ;)

Amex belastet dann erneut seinen Kunden "Asia".
Wieso das denn?
Gibt es da einen narkoseähnlichen Automatik-Mechanismus, einen Autopilot ("tue sofort alles was ein InsoVerwalter haben will") oder findet nicht doch vorher eine menschlicher Filterungs-Nachdenkprozess statt und jemand steckt die Nase ins Regelwerk?

Aber eine Chargeback rückabzuwickeln dürfte nicht das große Problem darstellen.
Sicherlich, das ergibt sich ja aus den Formulierungen "Unter Vorbehalt".
Generell legen die KK-Firmen aber doch Wert darauf, dass sie ein "schönes Kauferlebnis" und ein "positives (konsumbezogenes) Lebensgefühl" vermitteln wollen , und nicht bloß schnöde Magnetstreifenkartenanbieter sein wollen. Und genau das trägt vielleicht dazu bei, dass Konsumenten-Belange in Zukunft stärker berücksichtigt (respektiert) werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Generell legen die KK-Firmen aber doch Wert darauf, dass sie ein "schönes Kauferlebnis" und ein "positives (konsumbezogenes) Lebensgefühl" vermitteln wollen , und nicht bloß schnöde Magnetstreifenkartenanbieter sein wollen. Und genau das trägt vielleicht dazu bei, dass Konsumenten-Belange in Zukunft stärker berücksichtigt (respektiert) werden.
In der Idealvorstellung sicherlich, aber bei Geld hört die Freundschaft auf wie man bei Amex sieht.
 
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Reaktionen: MaxBerlin

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
1. Wieso das denn?
Gibt es da einen narkoseähnlichen Automatik-Mechanismus, einen Autopilot ("tue sofort alles was ein InsoVerwalter haben will") oder findet nicht doch vorher eine menschlicher Filterungs-Nachdenkprozess statt und jemand steckt die Nase ins Regelwerk?

2. Sicherlich, das ergibt sich ja aus den Formulierungen "Unter Vorbehalt".

3. Generell legen die KK-Firmen aber doch Wert darauf, dass sie ein "schönes Kauferlebnis" und ein "positives (konsumbezogenes) Lebensgefühl" vermitteln wollen , und nicht bloß schnöde Magnetstreifenkartenanbieter sein wollen. Und genau das trägt vielleicht dazu bei, dass Konsumenten-Belange in Zukunft stärker berücksichtigt (respektiert) werden.
1. Wo schrieb ich, dass sofort das passiert was der InsoVerwalter will? Natürlich müssen da ein paar Sachen mehr im Hintergrund laufen als ein "Anruf" vom InsoVerwalter. Wenn es aber dazu kommt, dass der Chargeback unrechtmäßig war, wird Amex das Geld wieder an den InsoVerwalter rausrücken müssen. Und in dem Fall wird Amex auch den Kunden wieder belasten.

2. Unter Vorbehalt ist ein unsinniges Merkmal. Ansprüche haben eine Verjährungsfrist. Auch Chargebacks ohne Vorbehalt, können innerhalb der Verjährungsfrist wieder eingefordert werden. Ebenso verjähren Chargebacks die unter Vorbehalt gutgeschrieben sind. Das Gesetz steht immer über den AGB's.

3. :LOL: - Das glaubst du doch selber nicht. Sollten die Chargebacks sich als unrechtmäßig erweisen, dann reden wir hier sehr wahrscheinlich von Millionen von Euro. Wieso sollte Amex das aus eigener Tasche zahlen? Nur damit der Kunde sich gut fühlt?
 

cpn1980

Aktives Mitglied
22.01.2012
156
15
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Nachdem die comdirect den ersten Chargebackantrag abgelehnt hat, habe ich nochmal nachgehakt und auf die VISA Regularien verwiesen.
Nun soll ich eine Erläuterung zum Klärungsversuch mit dem Insolvenzverwalter inkl. Nennung des Datums des Klärungsversuches nachreichen. Mit dem Insolvenzverwalter hatte ich noch keinen Kontakt, bringt ja wahrscheinlich eh nicht, aber nun frage ich mich was ich der comdirect antworten soll.
Hat jemand einen Tipp?

Danke