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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.153
119
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Afaik blecht der Aquirer. Dieser trägt das Risiko bei Zahlungen über Kredikarte.

Stimmt definitiv nicht. Würde der Insoverwalter ja erst gar nicht zulassen... ...Acquirer haftet (habe beruflich damit zu tun und kann es deshalb 100% bestätigen).

Danke! Wäre mir auch neu gewesen, dass sowas im Insolvenzfall zulässig ist.


Sowohl für das ELV als auch für Credit und Debit Card Belastungen mussten auskömmliche Sicherheiten gestellt warden.

Wie meinst du das? Wie entsteht bei ELV außer für den Ticketkäufer ein Risiko?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Danke! Wäre mir auch neu gewesen, dass sowas im Insolvenzfall zulässig ist.




Wie meinst du das? Wie entsteht bei ELV außer für den Ticketkäufer ein Risiko?

Lastschriftverfahren? Freier Widerruf. Vor dem Hintergrund musst du regelmaessig eine Kreditlinie vorhalten, wenn du daran teilnehmen willst.
 

inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
acquirer schreibt mit mit "c"

Bitte erst einmal Englisch lernen....

Nein, der "blecht" auch nicht. Der hat wiederum eine Bankgarantie zugunsten von AB oder eine hinterlegte Barkaution der AB und erst wenn diese i.d.R. recht komfortable ausgestaltete Sicherheit verbraucht ist, ist er im Risiko. Es glaubt doch wohl keiner, dass AB noch Kredit ohne Sicherheit bekommen hat. Sowohl für das ELV als auch für Credit und Debit Card Belastungen mussten auskömmliche Sicherheiten gestellt warden.

Ach du heilige Kacke, ernsthaft?! Ich habe das "c" in "acquirer" vergessen... Scheisse... steinigt mich! Jetzt sind meine gesamten Englischkenntnisse fürn Hintern... verdammt!
Wegen eines vergessenen Buchstaben die Englischkenntnisse einer Person hinterfragen? Mann, mann, mann... ;)

Das mit der Bankgarantie klingt natürlich logisch. Der acquirer wird sein Risiko minimieren wollen. Wird mit Sicherheit zusätzlich zu den eigentlichen Gebühren die fällig werden eingerichtet worden sein. Allerdings kann mir das als Endkunde egal sein woher dieser sein Geld wieder bekommt oder her nimmt. Ob jetzt aus der eigenen Kippe oder nicht... jedenfalls nicht aus der Insolvenzmasse ;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Ach du heilige Kacke, ernsthaft?! Ich habe das "c" in "acquirer" vergessen... Scheisse... steinigt mich! Jetzt sind meine gesamten Englischkenntnisse fürn Hintern... verdammt!
Wegen eines vergessenen Buchstaben die Englischkenntnisse einer Person hinterfragen? Mann, mann, mann... ;)

Das mit der Bankgarantie klingt natürlich logisch. Der acquirer wird sein Risiko minimieren wollen. Wird mit Sicherheit zusätzlich zu den eigentlichen Gebühren die fällig werden eingerichtet worden sein. Allerdings kann mir das als Endkunde egal sein woher dieser sein Geld wieder bekommt oder her nimmt. Ob jetzt aus der eigenen Kippe oder nicht... jedenfalls nicht aus der Insolvenzmasse ;)

Im wirtschaftlichen Ergebnis schon. Die Bank gibt die Garantie ja auch nicht ohne Sicherheit, sondern dafuer musste AB wiederum eine Sicherheit hinterlegen. Genauso wie für die Bankgarantie die dem Winkelmann zugute kommt. Es zahlt im Ergebnis natuerlich Air Berlin und zwar in Form von Geld, was halt nicht zur Masse kommt. Und das ist auch mal gut so....
 
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Reaktionen: inuZ

Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.153
119
Lastschriftverfahren? Freier Widerruf. Vor dem Hintergrund musst du regelmaessig eine Kreditlinie vorhalten, wenn du daran teilnehmen willst.

Aber ist der Ticketkäufer denn in dem Falle im Recht zu einer Rückbuchung? Intuitiv würde ich sagen nein, weil ihn nicht wie bei Kreditkarten die Richtlinien von MC/Visa vor dem Insolvenzfall schützen.
Für die Rücklastschrift entstehen natürlich auch Kosten, die jemand tragen muss. In dem Falle dann wohl Air Berlin bzw. die Bank, bei welcher eine Sicherheit hinterlegt wurde. Aber müsste nicht dann ein Insolvenzverwalter das Recht haben, die durch den Ticketkäufer zurückgebuchte Summe zurückzufordern und die Forderung des Ticketkäufers ordentlich im Insolvenzfahren abzuwickeln?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Aber ist der Ticketkäufer denn in dem Falle im Recht zu einer Rückbuchung? Intuitiv würde ich sagen nein, weil ihn nicht wie bei Kreditkarten die Richtlinien von MC/Visa vor dem Insolvenzfall schützen.
Für die Rücklastschrift entstehen natürlich auch Kosten, die jemand tragen muss. In dem Falle dann wohl Air Berlin bzw. die Bank, bei welcher eine Sicherheit hinterlegt wurde. Aber müsste nicht dann ein Insolvenzverwalter das Recht haben, die durch den Ticketkäufer zurückgebuchte Summe zurückzufordern und die Forderung des Ticketkäufers ordentlich im Insolvenzfahren abzuwickeln?

Warum sollte der IV einen Anspruch haben. Er leistet ja auch nicht. Der bloede Kunde ich ja nur der Dumme, wenn er Vorkasse geleistet hat. Wenn der Kunde die Moeglichkeit hat, dass zu revidieren, gut fuer ihn. Ist aber jetzt auch nur mein Judiz. Vielleicht hat es hier mal jemand geprueft?
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Aber müsste nicht dann ein Insolvenzverwalter das Recht haben, die durch den Ticketkäufer zurückgebuchte Summe zurückzufordern und die Forderung des Ticketkäufers ordentlich im Insolvenzfahren abzuwickeln?

Nein, das Geld war in den 8 Wochen nie bei Air Berlin. Die kontoführende Bank von AB hat AB einen Kredit angeräumt.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.220
909
Nein, das Geld war in den 8 Wochen nie bei Air Berlin. Die kontoführende Bank von AB hat AB einen Kredit angeräumt.
Der per Lastschrift eingezogene Betrag ist erst dann gesichert, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Solange bleibt er Forderung.
Umgekehrt ist der IV ja auch schnell bei der Hand, alle auf sein Unternehmen gezogenen Lastschriften zu stornieren, sofern das noch geht, denn die Beträge bleiben Verbindlichkeiten, die dann artig zur Tabelle angemeldet werden müssen.
So meine laienhafte Kenntnis.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Was mich echt interessieren würde:

War jemand mit chargeback erfolgreich, der über OTA gebucht hat?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Bitte erstmal Diplom hier posten bevor man sich Lawyer nennt!

Bitte erst mal erwachsen werden, ehe du Leute von der Seite anquatscht, die acht Jahre länger dabei sind als du. Rechtsanwaelte haben kein Diplom, sondern ein Staatsexamen und eine Zulassung - und die habe ich seit 25 Jahren.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
548
Lassen wir beim Thema bleiben. Das ist an sich schon sehr interessant und lehrreich. Haben wir doch feststellen können, dass bei Zahlung eines Flugtickets mit Kreditkarte direkt bei der Airline der Kunde im Falle einer Pleite gut abgesichert ist.
Wenn man sich unartig über Staatsexamen, Englischkenntnisse, Forumszugehörigkeit und schweigende Forumsmitglieder unterhalten möchte, gibt es andere Bereiche im Forum, wo man sich austoben kann.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Lassen wir beim Thema bleiben. Das ist an sich schon sehr interessant und lehrreich. Haben wir doch feststellen können, dass bei Zahlung eines Flugtickets mit Kreditkarte direkt bei der Airline der Kunde im Falle einer Pleite gut abgesichert ist.
Wenn man sich unartig über Staatsexamen, Englischkenntnisse, Forumszugehörigkeit und schweigende Forumsmitglieder unterhalten möchte, gibt es andere Bereiche im Forum, wo man sich austoben kann.

So ist es. Ich bin mir nicht sicher ob es bei CC "gut abgesichert ist". Derzeit funktioniert es. Wenn allerdings die abwickelnde Bank keine Sicherheiten mehr in der Hand hat, wird es vielleicht nicht mehr funktionieren. Ich sehe bislang keinen rechtlichen Anspruch des Kunden. Anders beim Lastschriftverfahren, wo es die Möglichkeit des Widerrufes binnen der vorgesehenen Frist gibt. Das hilft aber auch nur, wenn die noch nicht vorbei ist. Bei Paypal gibt es ebenfalls eine befristete Sicherheit. Keine Sicherheit bei Überweisung. Sicherste Möglichkeit bei Wackelkandidaten scheint mit Click & Mix von Expedia zu sein. Sobald ich mein teurer Ticket mit einer billigen Hotelübernachtung kombiniere, sollte die Absicherung über die Pauschalreise greifen. Und die 10 Euro für ein Loch irgendwo in Bangkok, was ich nie sehe, könnte billiger sein als jede Versicherung.
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
63
12
Bei Facebook berichtet jemand, dass die Gutschrift nach zwei Wochen wieder zurück gebucht wurde...
Es bleibt spannend
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
So ist es. Ich bin mir nicht sicher ob es bei CC "gut abgesichert ist". Derzeit funktioniert es. Wenn allerdings die abwickelnde Bank keine Sicherheiten mehr in der Hand hat, wird es vielleicht nicht mehr funktionieren.

Ist unerheblich. Solange der Acquirer nicht pleite ist, geht es.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Ist unerheblich. Solange der Acquirer nicht pleite ist, geht es.

Der Acquirer ist bei mir die abwickelnde Bank. Der Acquirer hat von AB Sicherheiten im Umfang von ungefähr zwei Monatsumsätzen. Ich persönlich sehe - lasse mich gerne eines besseren Belehren - einen ANSPRUCH des Kunden gegen Acquirer. Solange ich aber als Acquirer SICHERHEITEN in der Hand habe unterstütze ich die Ansprüche gerne, da mich dieses aus der Schusslinie bringt.
 
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