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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
548
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Nachdem die comdirect den ersten Chargebackantrag abgelehnt hat, habe ich nochmal nachgehakt und auf die VISA Regularien verwiesen.
Nun soll ich eine Erläuterung zum Klärungsversuch mit dem Insolvenzverwalter inkl. Nennung des Datums des Klärungsversuches nachreichen. Mit dem Insolvenzverwalter hatte ich noch keinen Kontakt, bringt ja wahrscheinlich eh nicht, aber nun frage ich mich was ich der comdirect antworten soll.
Hat jemand einen Tipp?
Diesen Tipp zu "Stornierung" und "Insolvenz" finde ich sehr gut. Ansonsten drohen mit Beschwerde bei VISA.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8

Nun soll ich eine Erläuterung zum Klärungsversuch mit dem Insolvenzverwalter inkl. Nennung des Datums des Klärungsversuches nachreichen. Mit dem Insolvenzverwalter hatte ich noch keinen Kontakt, bringt ja wahrscheinlich eh nicht, aber nun frage ich mich was ich der comdirect antworten soll.
Hat jemand einen Tipp?
Stornierungsbestätigung von airberlin und Screenshot von CMT.

Du hast aber "Ware/Dienstleistung nicht erhalten" angehakt.
Bizarr, dass die auf den Insolvenzverwalter verweisen.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Nachdem die comdirect den ersten Chargebackantrag abgelehnt hat, habe ich nochmal nachgehakt und auf die VISA Regularien verwiesen.
Nun soll ich eine Erläuterung zum Klärungsversuch mit dem Insolvenzverwalter inkl. Nennung des Datums des Klärungsversuches nachreichen. Mit dem Insolvenzverwalter hatte ich noch keinen Kontakt, bringt ja wahrscheinlich eh nicht, aber nun frage ich mich was ich der comdirect antworten soll.
Hat jemand einen Tipp?

Danke

Was erwartet sich denn bitte comdirect vom Insoverwalter?? Gibt doch eine eindeutige Pressemitteilung, dass die ganze Langstrecke ersatzlos gestrichen ist... ...Du bist anscheinend an einen besonders "schlauen" Mitarbeiter geraten (wobei 'schlau' hier in beide Richtungen zu verstehen ist)
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
548
Ich wuerde mal mit dem Feiern warten, sicher unter Vorbehalt.

Vorbehalt heißt in diesem Fall: dem Händler die Gelegenheit lassen nachzuweisen, dass der Kunde die Ware oder Dienstleistung erhalten hat.
Im vorliegenden Fall ist der Nachweis ausgeschlossen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Jetzt kam auch eine Bestätigung von Amex, kein Vorbehalt erwähnt:

Sehr geehrte(r) Karteninhaber(in),

Sie erhalten dieses Schreiben bezüglich Ihrer Anfrage der Transaktion mit der Referenznummer D-XXXXX.

Ihre Anfrage wurde bearbeitet und unsere Untersuchung fiel positiv für Sie aus.

Wir haben Ihrem Konto daher den betreffenden Betrag gutgeschrieben. Die Gutschrift wird auf Ihrer nächsten Abrechnung erscheinen.
 
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DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Jetzt wäre es erstmal schön, wenn man von AB überhaupt mal eine Stornierung bekommen würde. Jeder weiss, dass am 27.10. der letzte Flug stattfindet, aber alle meine späteren Flüge stehen in Amadeus/CMT noch als "Bestätigt" und ein Stornierungsschreiben gibt es auch nicht. Und ohne das dürfte es bei VISA & Co. schwierig werden, oder??
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Von der LLB
Wir können Ihren Einspruch zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens airberlin weiterleiten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- die Flugbuchung war vor dem 15.08.2017
- die Flüge werden nicht von einem anderen Unternehmen übernommen,
- die Flugdaten sind abgelaufen oder eine Stornierungsbestätigung liegt vor
- Sie als Kunde haben bereits selbst versucht, den Sachverhalt mit airberlin bzw. dem Insolvenzverwalter zu klären

Wenn keine Stornomail gilt wohl: Abwarten.
Ich verstehe auch nicht warum AB keine Stornierungen raussendet. Es enstehen neue (unnötige) Forderungen an die Insolvenzmasse aus 261/2004 wegen nicht rechtzeitiger Information.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Von der LLB


Wenn keine Stornomail gilt wohl: Abwarten.
Ich verstehe auch nicht warum AB keine Stornierungen raussendet. Es enstehen neue (unnötige) Forderungen an die Insolvenzmasse aus 261/2004 wegen nicht rechtzeitiger Information.

Wenn ich AB wäre, würde ich die Stornos am späten Abend des 27.10. rausschicken und gleich den Call Center abschalten. Damit die blöden Kunden nicht belästigen! Nicht vergessen, Winkelmann ist ex-EW, und die sind Meister in Kundenverarschung.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Wenn ich AB wäre, würde ich die Stornos am späten Abend des 27.10. rausschicken und gleich den Call Center abschalten. Damit die blöden Kunden nicht belästigen! Nicht vergessen, Winkelmann ist ex-EW, und die sind Meister in Kundenverarschung.

Das abschalten wird wohl so kommen, aber ob es überhaupt Stornos gibt?

Die massenhaft unnötigen 261/2004-Forderungen senken doch die Quote für die Gläubiger weiter, oder? Wäre es nicht Pflicht der Insolvenzverwaltung genau das zu vermeiden?
 

Andigoeskiwi

Reguläres Mitglied
07.11.2015
68
0
Regensburg
Jetzt wäre es erstmal schön, wenn man von AB überhaupt mal eine Stornierung bekommen würde. Jeder weiss, dass am 27.10. der letzte Flug stattfindet, aber alle meine späteren Flüge stehen in Amadeus/CMT noch als "Bestätigt" und ein Stornierungsschreiben gibt es auch nicht. Und ohne das dürfte es bei VISA & Co. schwierig werden, oder??

Nach 30 Min Warteschleife eine nette Callcenter Mitarbeiterin am Telefon gehabt. Sie hat die Stornierungsmitteilung eingesteuert und zugesagt, dass sie am heutigen Tag noch rausgeht. Zwei Stunden später dann per Mail erhalten.
Aufwendig aber erfolgreich, da nur diese Bestätigung für erfolgreiche Bearbeitung der Reklamation noch als ausstehend angefragt wurde.
 

thesmiler

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
478
10
Bei einem umgebuchten Flug, welche der CC Buchungen kann ich denn rückbuchen lassen:
Flug gebucht im Juli für Flug vor 15.8., umgebucht vor 15.8. auf neuen Flug im Dezember.

Kann ich beide Transaktionen rückbuchen lassen - oder nur die zweite weil der ursprüngliche Flug ja ging?
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
So, nun wurde mein Flug DUS-NUE-DUS für nächstes Wochenende auch schriftlich storniert. Gebucht habe ich über den Amex Reiseservice und bezahlt habe ich am 30.6. Sollte ich versuchen eine Erstattung zu bekommen? Der Vorgang ist ja länger her als die eigentliche Reklamationsfist von 3 Monaten.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
548
So, nun wurde mein Flug DUS-NUE-DUS für nächstes Wochenende auch schriftlich storniert. Gebucht habe ich über den Amex Reiseservice und bezahlt habe ich am 30.6. Sollte ich versuchen eine Erstattung zu bekommen? Der Vorgang ist ja länger her als die eigentliche Reklamationsfist von 3 Monaten.

American Express Chargeback Codes, Seite 21:
American Express meinte:
REASON CODE 4554: Goods And Services Not Received

Chargeback Reason: Card Member did not receive, or only partially received goods and or services.

Maximum time a dispute can be raised:
One hundred and twenty (120) days from the date American Express Network processed the Transaction, or
One hundred and twenty (120) days from (whichever occurred first):
– the date the Card Member expected to receive goods and/or services, or
– the date the Card Member became aware that the expected goods and/or services would not be provided (not exceeding five hundred and forty (540) days from the date American Express Network processed the Transaction).

In Deinem Fall hat mit der Stornierung die Reklamationsfrist von 120 Tage angefangen. Der ursprüngliche Buchungstermin darf jedoch nicht mehr als 540 Tage zurückliegen.
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
63
12
First/Data -Mastercard
Geld ist wieder da (unter Vorbehalt)
Danke für die Tipps in diesem Thread !
Hoffe jetzt, dass nicht irgendein Anwalt um die Ecke konnt und die Kohle zurück will
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
American Express Chargeback Codes, Seite 21:


In Deinem Fall hat mit der Stornierung die Reklamationsfrist von 120 Tage angefangen. Der ursprüngliche Buchungstermin darf jedoch nicht mehr als 540 Tage zurückliegen.

Vielen Dank für diesen Hinweis.
Da meine Faxe zu einem anderen Anliegen unbeantwortet blieben, hat jemand die Faxnummer und Mail Adresse wo ich so etwas hinschicken kann? Ein Formular dafür, ähnlich wie bei anderen Banken, habe ich nicht gefunden.
 

inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
First/Data -Mastercard
Geld ist wieder da (unter Vorbehalt)
Danke für die Tipps in diesem Thread !
Hoffe jetzt, dass nicht irgendein Anwalt um die Ecke konnt und die Kohle zurück will


Danke! Und mal wieder wurde bewiesen, dass die Behauptung nicht stimmt, dass Chargeback nicht zutrifft.

Deutsches Insolvenzrecht hat nichts damit zu tun. Mann muss eben auf die entsprechenden Regularien der Kreditgesellschaften pochen. Ob die jetzt auf Suaheli verfügbar sind ist irrelevant.

Peinlich wie so mancher versucht (hat) seine widerlegte Ansicht immer wieder zu verteidigen.
 
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Marphe

Erfahrenes Mitglied
28.01.2015
362
0
GRZ/JFK
Gerade ein Mail von Amex bekommen. Die vorläufige Gutschrift von 2 C-Flügen wird bestätigt. Die Untersuchung fiel positiv für Sie aus, Gutschrift auf der nächsten Abrechnung.
(y) für Amex!
 
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Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
63
12
Danke! Und mal wieder wurde bewiesen, dass die Behauptung nicht stimmt, dass Chargeback nicht zutrifft.

Deutsches Insolvenzrecht hat nichts damit zu tun. Mann muss eben auf die entsprechenden Regularien der Kreditgesellschaften pochen. Ob die jetzt auf Suaheli verfügbar sind ist irrelevant.

Peinlich wie so mancher versucht (hat) seine widerlegte Ansicht immer wieder zu verteidigen.

Wenn ich da nur an die Facebook-Gruppe "AirBerlin-Opfer" denke... :eek:
Jetzt mal abwarten, Geld ist wieder da. (y)
Mal sehen, ob es auch da bleibt...:confused:
Jedenfalls ist es bei mir besser aufgehoben:D :D :D
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Peinlich wie so mancher versucht (hat) seine widerlegte Ansicht immer wieder zu verteidigen.

Vollkommene Zustimmung. Aber eines haben diese Leute erreicht: der Thread ist leider sehr unübersichtlich geworden und man kann nur mit Mühe die relevanten Fakten und Tipps raussuchen...
 
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Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.153
119
@inuZ: Nur um es nochmal klarzustellen: Das Geld aus einem erfolgreichen Chargeback zahlt der Acquirer, richtig? Manche gehen ja hier davon aus, dass es aus der Insolvenzmasse abgezogen wird oder von der eigenen Bank getragen wird.
 

inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
Afaik blecht der Aquirer. Dieser trägt das Risiko bei Zahlungen über Kredikarte.
Das Geld wird auf jeden Fall nicht einfach aus der Insolvenzmasse gezogen wie hier so oft von 1-2 Personen vehement behauptet wurde.
Der Aquirer ist dann derjenige der seine Forderungen an die Insolvenztabelle anmelden darf wenn er das Geld bereits an den Händler, in unserem Fall AirBerlin, weitergeleitet hat.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Afaik blecht der Aquirer.

acquirer schreibt mit mit "c"

Bitte erst einmal Englisch lernen....

Nein, der "blecht" auch nicht. Der hat wiederum eine Bankgarantie zugunsten von AB oder eine hinterlegte Barkaution der AB und erst wenn diese i.d.R. recht komfortable ausgestaltete Sicherheit verbraucht ist, ist er im Risiko. Es glaubt doch wohl keiner, dass AB noch Kredit ohne Sicherheit bekommen hat. Sowohl für das ELV als auch für Credit und Debit Card Belastungen mussten auskömmliche Sicherheiten gestellt warden.
 
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