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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Genau. Die Frage ist, ob AB direkt abgezogen hat. Oder Expedia?

Da wird unser Forumchef was zu sagen können. Wenn aber die Belastung von Air Berlin erfolgt, dann gehe ich davon aus, dass sie von Air Berlin erfolgt. Warum sollte den das Reisebüro die Kosten des Kreditkartenbelastung tragen. Das macht keinen Sinn.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Da wird unser Forumchef was zu sagen können. Wenn aber die Belastung von Air Berlin erfolgt, dann gehe ich davon aus, dass sie von Air Berlin erfolgt. Warum sollte den das Reisebüro die Kosten des Kreditkartenbelastung tragen. Das macht keinen Sinn.
Ich habe mal meine OTA Buchungen durchgeschaut (verschiedene Airlines/OTAs) und es ist durchaus unterschiedlich: mal belastet die Airline direkt, aber in den meisten Fällen doch der OTA...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.187
Der per Lastschrift eingezogene Betrag ist erst dann gesichert, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Solange bleibt er Forderung.

Ein Bekannter hat vor August über AB einen Flug (genauer RT, ich glaube irgendwie DUS-Spanien/Portugal oder sowas) mit Niki gebucht. Als er hörte, dass AB Insolvenz angemeldet hat, stornierte er umgehend die Lastschrift, über die der Flug bezahlt worden war. Er behauptet, die Buchung sei online immer noch da, und er habe bislang von AB/Niki nichts gehört. Der Flug ist wohl in der zweiten Novemberhälfte. Jetzt ist er am Nachdenken, wie er den Flug wohl am besten noch bezahlen könne... ("ich möchte ja bei Niki bezahlen, aber nicht bei AB, die sind ja pleite.")
Falls er das nicht irgendwie hinbekommt, das Geld zu bezahlen, was ist dann er wahrscheinlichste Ausgang?
a) fliegt ganz normal, weil AB es mit den Rückbuchungen es nicht hinbekommen hat.
a2) bekommt irgendwann mal eine Rechnung (+ saftige Bearbeitungsgebühr) vom Insolvenzverwalter
a3) bekommt irgendwann mal von seiner Bank die Mitteilung, dass der Insolvenzverwalter von AB die Rückbuchung anficht.
a4) bekommt eine Anzeige wegen Betruges
b) bekommt am Checkin gesagt, dass zwar eine Buchung besteht, aber kein Ticket (kann man sowas tyischerweise online vorher sehen?)
b2) kann dann noch am Flughafen das Ticket bezahlen (fragt sich zu welchem Tarif?)
c) die Buchung wird vorher noch storniert, der Kauf ist nichtig.
d) der Flug findet sowieso nicht statt

Was ist hier der Tipp, wie es wohl läuft? Hatte mal jemand solch einen Fall?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
b) bekommt am Checkin gesagt, dass zwar eine Buchung besteht, aber kein Ticket (kann man sowas tyischerweise online vorher sehen?)
Saudia zeigt tix-Infos eigentlich an. Bringt aber eh nix, wenn 745er mangels Zahlungsfähigkeit von airberlin nicht mehr akzeptiert werden.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Nach dem ich heute Amex mit ihren eigenen AGB's und Cashback Regeln konfrontiert habe, wurden heute bei mir 4 Flüge mit knapp 9.000 Euro von Air Berlin als CashBack wegen "Leistung nicht erbracht", eingetragen.

Soll jetzt nur noch die Stornierungsbestätigung schicken... Mal sehen was dabei raus kommt.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
aber zig Leute nehmen Chargeback in Anspruch, was die Masse über die nicht zur Masse zu ziehenden Sicherheiten wohl auch schmälern wird.

Beim Chargeback wird nix aus der Masse gezogen. Ob jetzt Ayden irgendwelche Sicherheiten von AB direkt haben sollte, ist reine Spekulation / was sollte es auch sein; AB hat ja nix "dingfestes"? (eher tippe ich da - falls überhaupt - auf Etihad als Sicherheiten-Geber). Falls nicht, wird das Ayden selbst stemmen müssen!

Oder wie soll das gehen? Klopft da bei jedem chargeback Ayden bei Flöther an die Tür: bitte einen weiteren Tausender aus der Masse, das nächste chargeback ist da...Nein, so läuft es nicht! Genauso wie man auch beim abgesicherten Gehalt von Winkelmann nicht über "aus der Masse ziehen" sprechen kann...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Nein, solange das innerhalb der Fristen geschieht wird der Schaden im Zweifel von der Bank getragen.

Falsch, wenn eine Lastschrift innerhalb der Frist zurückgegeben wird, dann wird der Betrag entsprechend dem Empfänger wieder belastet. Wenn beim Empfänger nichts zu holen ist, dann trägt die Bank den Schaden wie bei einem uneinbringlichen Kredit (was es dann ja ist). Das ist dann aber die Empfänger-Bank, nicht die Zahler-Bank.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Falsch, wenn eine Lastschrift innerhalb der Frist zurückgegeben wird, dann wird der Betrag entsprechend dem Empfänger wieder belastet. Wenn beim Empfänger nichts zu holen ist, dann trägt die Bank den Schaden wie bei einem uneinbringlichen Kredit (was es dann ja ist). Das ist dann aber die Empfänger-Bank, nicht die Zahler-Bank.


Ich habe geschrieben "die Bank" und genau diese trägt den Schaden - den sowohl Zahler- als auch Empfängerbank sind "die Bank".

Aber ja natürlich wie immer du hast recht, scheint dir unglaublich wichtig zu sein.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Beim Chargeback wird nix aus der Masse gezogen. Ob jetzt Ayden irgendwelche Sicherheiten von AB direkt haben sollte, ist reine Spekulation / was sollte es auch sein; AB hat ja nix "dingfestes"? (eher tippe ich da - falls überhaupt - auf Etihad als Sicherheiten-Geber). Falls nicht, wird das Ayden selbst stemmen müssen!

Oder wie soll das gehen? Klopft da bei jedem chargeback Ayden bei Flöther an die Tür: bitte einen weiteren Tausender aus der Masse, das nächste chargeback ist da...Nein, so läuft es nicht! Genauso wie man auch beim abgesicherten Gehalt von Winkelmann nicht über "aus der Masse ziehen" sprechen kann...

Du hast noch nie in größerem Umfang Kreditkarten abgewickelt oder? Ganz langsam: Dein Dienstleister, der das für Dich abgewickelt (meist eine Bank) verlangt von Dir auskömmliche Sicherheiten. Läuft alles gut, kriegst Du die wieder, wenn der Vertrag endet. Der Vertrag mit Air Berlin ist nicht gut gelaufen, die Sicherheiten sind futsch. Und jetzt lies noch einmal ganz langsam meinen Satz:

was die Masse über die nicht zur Masse zu ziehenden Sicherheiten wohl auch schmälern wird

Da steht nicht, dass was aus der Masse gezogen wird, sondern nur, dass die Sicherheiten nicht zur Masse kommen und meine Erwartung als Insolvenzverwalter ziemlich entäuscht wird. AB wird da mindestens einen Monatsumsatz mit CC als Sicherheit liegen haben, das ist Geld was eingeplant war, was aber nicht kommt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Ja und dann gibt es paar Tage später die Mahnung weil das Geld unrechtmäßig zurückgebucht wurde?!

Ja, dann kannst du ja mahnen, weil die Leistung unrechtmäßig nicht erbracht wurde. ;-)

Nein, solange das innerhalb der Fristen geschieht wird der Schaden im Zweifel von der Bank getragen.

Sorry, falsch, richtig und falsch. Die Bank trägt überhaupt nichts an Risiko, wenn sie sich an ihre eigenen Vorschriften hält. Ihr habe auch alle noch nie eine Lastschriftvereinbarung mit einer Bank vereinbart? Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist nichts anderes als Kreditgewährung, denn die Zahlung ist vom Kunden frei zu widerrufen. Die Bank hat Sicherheiten hier von AB in der Hand. In der Regel den doppelten Monatsumsatz der über Lastschrift eingezogenen Beträge.

Und eine Mahnung? Ja klar. Soll mahnen. AB erbringt keine Leistung, daher keine Kohle. Und selbst wenn es einen Anspruch gäbe (so wenn geflogen würde), dann kannst Du immer noch aufrechnen. Ich habe einen von mir "geflogenen" AB Flug zurückbuchen lassen und hinsichtlich der unstreitig bestehenden Forderung die Aufrechnung mit ebenso unstreitigen Ansprüchen aus Gutschriften wegen Flugausfall erklärt. Alles nach InsO möglich. Das Problem für alle Normalverbraucher ist die Vorauskasse, denn die Zahlungen warden nicht zurück gezahlt (es sei denn man wird kreativ).
 

Zugfly

Aktives Mitglied
06.01.2016
108
0
Nein, solange das innerhalb der Fristen geschieht wird der Schaden im Zweifel von der Bank getragen.

Und wie sollen die Fristen sein? Die Lastschrift war ja bei Erteilung gerechtfertigt und die nicht Lieferung steht ja final erst seit Oktober fest - bzw Stornierungen und damit eine Kündigung des Vertrages wurden ja nur teilweise verschickt.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
Es geht nicht um charge back sondern SEPA Lastschrift

Die ist ja am einfachsten von allem zurückzubuchen. Sogar 90 Tage selbst im Online-Banking, danach noch recht lange über die Bank.

Und natürlich ist die Rückbuchung einer Lastschrift auch ein Chargeback. Ist doch latte in welche Sprache man das nun übersetzt.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Beim Chargeback wird nix aus der Masse gezogen. Ob jetzt Ayden irgendwelche Sicherheiten von AB direkt haben sollte, ist reine Spekulation / was sollte es auch sein; AB hat ja nix "dingfestes"? (eher tippe ich da - falls überhaupt - auf Etihad als Sicherheiten-Geber). Falls nicht, wird das Ayden selbst stemmen müssen!

Oder wie soll das gehen? Klopft da bei jedem chargeback Ayden bei Flöther an die Tür: bitte einen weiteren Tausender aus der Masse, das nächste chargeback ist da...Nein, so läuft es nicht! Genauso wie man auch beim abgesicherten Gehalt von Winkelmann nicht über "aus der Masse ziehen" sprechen kann...
Und wie läuft das bei Amex und DC?

Das mit Ayden dürfte doch nur auf Mastercard und Visa zutreffen?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Und wie sollen die Fristen sein? Die Lastschrift war ja bei Erteilung gerechtfertigt und die nicht Lieferung steht ja final erst seit Oktober fest - bzw Stornierungen und damit eine Kündigung des Vertrages wurden ja nur teilweise verschickt.

Innerhalb von sechs Wochen nach der Belastungsbuchung.

Wenn ich dem Einzug widerspreche, dann hat der Verwalter weiterhin einen Anspruch auf Zahlung. Den wird er aber nicht durchsetzen können, weil die Leistung nicht erbracht wird. Warum findet es eigentlich jeder normal, dass man Flüge im Voraus bezahlt? Beim Werkvertrag ist es normal, dass hinterher bezahlt. Vorher wird ggfls. gegen Vertragserfüllungsbürgschaft. Bei der Pauschalreise gegen Sicherungsschein. Nur bei der Bahn und bei den Fluggesellschaften ist es historisch anders, weil die (früher) staatlich waren und niemand glaubte, das die Leistung in Gefahr sein könnte. Ist aber heute anders. Wahrscheinlich wird sich diese Denke nach der AB Pleite auch ändern und wir weden - de lege ferenda - neue Absicherungen sehen,
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Innerhalb von sechs Wochen nach der Belastungsbuchung.

Wenn ich dem Einzug widerspreche, dann hat der Verwalter weiterhin einen Anspruch auf Zahlung. Den wird er aber nicht durchsetzen können, weil die Leistung nicht erbracht wird. Warum findet es eigentlich jeder normal, dass man Flüge im Voraus bezahlt? Beim Werkvertrag ist es normal, dass hinterher bezahlt. Vorher wird ggfls. gegen Vertragserfüllungsbürgschaft. Bei der Pauschalreise gegen Sicherungsschein. Nur bei der Bahn und bei den Fluggesellschaften ist es historisch anders, weil die (früher) staatlich waren und niemand glaubte, das die Leistung in Gefahr sein könnte. Ist aber heute anders. Wahrscheinlich wird sich diese Denke nach der AB Pleite auch ändern und wir weden - de lege ferenda - neue Absicherungen sehen,
Es zwingt dich doch niemand im Voraus zu zahlen? Das machst du (oder wir) doch freiwillig um uns einen Platz im Flugzeug (Bahn) zu sichern und einen günstigeren Preis zu erhalten.

Aber zwingen zur Vorausbuchung tut dich niemand, du kannst auch am Reise Tag buchen. - Es ist in der Wirtschaft im übrigen vollkommen normal, dass es bei Vorauszahlung Discount gibt.... Nur beim Endkunden gibt es das seltener.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Aber zwingen zur Vorausbuchung tut dich niemand, du kannst auch am Reise Tag buchen. - Es ist in der Wirtschaft im übrigen vollkommen normal, dass es bei Vorauszahlung Discount gibt.... Nur beim Endkunden gibt es das seltener.

Und dann nach der Ladung das Geld bezahlen? Nein? Siehst Du, ist immer noch eine Vorrauszahlung.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Und dann nach der Ladung das Geld bezahlen? Nein? Siehst Du, ist immer noch eine Vorrauszahlung.
Du zahlst an dem Tag wo du die Leistung erhältst. Nahezu jeder online shop bucht von der KK kurz vor dem versenden der Ware ab. Und bevor du im Supermarkt etwas trinken / essen darfst, musst du auch VORHER bezahlen. (Alles andere ist Kulanz)

Was ist daran so außergewöhnlich?
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
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Vorkasse (auch Vorauskasse oder Vorauszahlung) ist eine Zahlungsbedingung, die – entgegen den bei Kaufverträgen allgemein gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen – vom Käufer zunächst eine Zahlung des Kaufpreises verlangt, bevor der Verkäufer mit der vertraglichen Warenlieferung oder zugesicherten Dienstleistung beginnt.

Bezahlst Du vor dem Flug ist es Vorkasse. Bezahlt Du nach einem Flug (auch am selben Tag) ist es das nicht.

Im Restaurant bezahle ich zumindest bisher nach dem Essen.

Und doch: Möchtest Du fliegen musst Du zuerst bezahlen. Dem Zwang kannst Du nur mit Nicht-Fliegen entgehen.