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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
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Um das bewerten zu können, müsste man den Vertrag kennen. Falls es nicht unbeschränkt vereinbart ist, dann kann Mastercard auch nicht aus Reputationsgründen verlangen, dass Ayden zahlt.

Bei uns wird da nicht unterschieden. Es wird (je nach Branche/Umsätzen/etc. des Kunden) ein zusätzliches Risikolimit genehmigt... (nähere Details kann ich hier leider nicht nennen)
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Jetzt wurde nach nochmaligem Anruf zumindest das Chargeback von AMEX angenommen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich schätze den ist bewusst geworden, dass sie damit nicht durch kommen. Wahrscheinlich wäre eine Klage gegen die Amex verliert noch schlimmer als bei den paar Leuten die da wirklich dran bleiben, einen Chargeback durchzuführen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Ich schätze den ist bewusst geworden, dass sie damit nicht durch kommen. Wahrscheinlich wäre eine Klage gegen die Amex verliert noch schlimmer als bei den paar Leuten die da wirklich dran bleiben, einen Chargeback durchzuführen.

Das glaube ich nicht - es kann nämlich niemand (und auch nicht die Chargeback Experten) eine Anspruchsgrundlage nennen. Sie werden aber vielleicht festgestellt haben, dass auch sie auf Geld von AB sitzen und die eigenen Kunden sind wichtiger als eine insolvente Airline, die es bald nur noch in den Geschichtsbüchern geben wird. Manchmal klappt irgendwas, ohne dass man Anwälte, Gerichte und Paragraphen in Anspruch nehmen muss.
 
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Reaktionen: Asia und Ed Size

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Willst du mir damit sagen, dass Amex Millionen von Euro dem Kunden schenkt* wegen Kunden-Bindung? :LOL:

*Was das Risiko der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter beinhaltet.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Willst du mir damit sagen, dass Amex Millionen von Euro dem Kunden schenkt* wegen Kunden-Bindung? :LOL:

*Was das Risiko der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter beinhaltet.

Nein die wägen ab, die Sicherheiten an den Insolvenzverwalter rausrücken oder gemäss den eigenen Chargebackrichtlinien an den Kunden zurücküberweisen - behalten können die Acquirer die Sicherheiten ja so oder so nicht. Ist doch eigentlich logisch das dann die Kunden das Geld bekommen.

Das Risiko der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter wird nicht bestehen, weil die Sicherheiten ja genau für solch einen Fall einbehalten wurden und der Verwalter die nicht mehr vorhandenen Sicherheiten nicht mehr einfordern kann.
 
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Reaktionen: hollaho

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Das Risiko der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter wird nicht bestehen, weil die Sicherheiten ja genau für solch einen Fall einbehalten wurden und der Verwalter die nicht mehr vorhandenen Sicherheiten nicht mehr einfordern kann.
Wieso kann er die nicht mehr einfordern? Nur weil sie nicht mehr da sind, heißt es doch nicht, dass deswegen kein Rechtsanspruch mehr besteht?
Wenn Amex die Sicherheiten unrechtmäßig auszahlt, dann dürfte der Verwalter sehr wohl ein Anspruch auf Schadensersatz haben.

Wieso darf Amex sich gegenüber dem Kunden überhaupt zur Wehr setzen? Ein Chargeback ist doch klar geregelt und da ist meines Wissens "Insolvenz" nicht ausgeschlossen. Eine KK Firma kann doch keine AGB's und Regeln aufstellen und sich am Ende nicht daran halten, auch wenn für die KK Firma evtl. ein Schaden entsteht?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Wieso kann er die nicht mehr einfordern? Nur weil sie nicht mehr da sind, heißt es doch nicht, dass deswegen kein Rechtsanspruch mehr besteht?

Bitte die Aussagen gewisser User mit Abstand nehmen - EdSize schreibt gerne viel was ihm so auf der Zunge liegt, jedoch sind es oft nur seine Phantasien, die er als Fakten preisgibt... ...beweisen zahlreiche Beiträge hier in diesem Thread.

Ach ja - nicht zu vergessen: von den anderen verlangt er immer juristisch saubere Beweise, sonst stempelt er die Aussagen als Blödsinn ab...

...seit sich chargeback als möglich erwies, ist er auch stiller geworden hier!
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.193
3.189
HAM
Nur als weiterer Datenpunkt... Buchung bei airberlin direkt im März. Betrag ist nach Antrag von der LBB gutgeschrieben worden. Mag sein, dass es am Umsatz lag. Bei über zwei Prozent an Gebühren für die Commercial Card entspricht der Erstattungsbetrag drei Monatsumsätzen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Bitte die Aussagen gewisser User mit Abstand nehmen - EdSize schreibt gerne viel was ihm so auf der Zunge liegt, jedoch sind es oft nur seine Phantasien, die er als Fakten preisgibt... ...beweisen zahlreiche Beiträge hier in diesem Thread.

Ach ja - nicht zu vergessen: von den anderen verlangt er immer juristisch saubere Beweise, sonst stempelt er die Aussagen als Blödsinn ab...

...seit sich chargeback als möglich erwies, ist er auch stiller geworden hier!

Du hast nicht einmal verstanden was ich geschrieben habe (in all meinen Posts vorher) es gibt in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf ein Chargeback, das dieses jetzt bei AB durchgeführt wird dürfte an den Sicherheiten liegen. oder auch an der Kulanz der Unternehmen (keine Ahnung).

Siehe auch:

Das glaube ich nicht - es kann nämlich niemand (und auch nicht die Chargeback Experten) eine Anspruchsgrundlage nennen. Sie werden aber vielleicht festgestellt haben, dass auch sie auf Geld von AB sitzen und die eigenen Kunden sind wichtiger als eine insolvente Airline, die es bald nur noch in den Geschichtsbüchern geben wird. Manchmal klappt irgendwas, ohne dass man Anwälte, Gerichte und Paragraphen in Anspruch nehmen muss.

Ansonsten ist es durchaus möglich Sicherheiten insolvenzsicher einzubehalten.

Wieso kann er die nicht mehr einfordern? Nur weil sie nicht mehr da sind, heißt es doch nicht, dass deswegen kein Rechtsanspruch mehr besteht?
Wenn Amex die Sicherheiten unrechtmäßig auszahlt, dann dürfte der Verwalter sehr wohl ein Anspruch auf Schadensersatz haben.

Wieso darf Amex sich gegenüber dem Kunden überhaupt zur Wehr setzen? Ein Chargeback ist doch klar geregelt und da ist meines Wissens "Insolvenz" nicht ausgeschlossen. Eine KK Firma kann doch keine AGB's und Regeln aufstellen und sich am Ende nicht daran halten, auch wenn für die KK Firma evtl. ein Schaden entsteht?

Das ein Chargeback im Falle einer Insolvenz in Deutschland klar geregelt ist hat bisher hier noch keiner aufzeigen können. Ich wäre einfach nur froh das die Chargebacks jetzt möglich sind - einen Rechtsanspruch gibt es dafür in D nicht, und wie weiter oben geschrieben:

Ansonsten ist es durchaus möglich Sicherheiten insolvenzsicher einzubehalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
es gibt in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf ein Chargeback

Habe ich auch nie behauptet.

das dieses jetzt bei AB durchgeführt wird dürfte an den Sicherheiten liegen. oder auch an der Kulanz der Unternehmen (keine Ahnung).

Nein und nein.

Es wäre hilfreich, wenn Du Deine VERMUTUNGEN von FAKTEN (auch in Zukunft) sichtbar markieren würdest. Danke.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nein und nein.

Es wäre hilfreich, wenn Du Deine VERMUTUNGEN von FAKTEN (auch in Zukunft) sichtbar markieren würdest. Danke.


Deine Vermutungen sind Fakten? Ein vorrausgestelltes "dürfte" kennzeichnet eine Vermutung doch ausreichend.

Ansonsten hast du bisher keine Fakten geliefert - sondern nur Behauptungen in den Raum gestellt.

Und was nutzt mir eine Chargeback Möglichkeit die einzig auf den "Good Will" der Banken/KK Firmen/Acquirer beruht? Das die Entscheidungen willkürlich getroffen wurden/werden konnte man hier ja sehr gut nachvollziehen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Lies alle meine Beiträge hier: von Erfahrungen über Fach- und Insiderwissen war alles dabei.

Es fehlen halt die Fakten......

Wenn alles so klar wäre wie du es darstellst hätte es nicht eine einzige Ablehnung seitens der Kartenherausgeber geben dürfen - allerdings gibt es hier einige Berichte über Ablehnungen.

Und du sagst selber, ein Rechtsanspruch ist dir nicht bekannt - und das entspricht den Tatsachen. Ist aber doch hilfreich das die Kartenfirmen sich da eindeutig positioniert haben, somit wird es auch in Zukunft leichter werden eine entsprechende Kulanz zu erreichen.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Wenn alles so klar wäre wie du es darstellst hätte es nicht eine einzige Ablehnung seitens der Kartenherausgeber geben dürfen - allerdings gibt es hier einige Berichte über Ablehnungen.

Bis jetzt gab es Ablehnungen höchstens wenn via OTA gebucht. Bei AB Direktbuchungen gab es lediglich Abwimmelungsversuche.

Und du sagst selber, ein Rechtsanspruch ist dir nicht bekannt
Habe ich nie behauptet, bin kein Jurist. Jedoch gibt es Verträge zw. Issuer/Dir, Issuer/Visa und Acquirer/Visa.
 
K

kawihns

Guest
was hat das mit Hpochprägung zu tun..? so einen schmarrn hab ich noch nie gehört :D


Klar ist zumindest: Bei "echten" Debitkarten ohne Hochprägung bekommt man bei einer Insolvenz nichts außer einer Insolvenzquote.

Ohne dass ich es bei deutschen Kreditkarten im Kleingedruckten finde, gilt für "echte" Kreditkarten (inkl. Charge Card) wohl folgende Usance/Brauchtum/Stammesritual:
Man bekommt bei der Insolvenz vor Leistungserbringung alles zurück, da das Kreditkartenunternehmen eine Sicherheit einbehält. Durch die willkürliche Festsetzung der Höhe dieser Sicherheit steht der Airline entsprechend weniger Geld sofort zur Verfügung, was für Pleitekandidaten die Liquiditätsprobleme erschweren kann (vgl. Link)

Allerdings ist die Grauzone breit: Es gibt Debitkarten mit Hochprägung und Kreditkarten, die man auch im Modus "Debit" belasten kann: Die alte M&M Visa Card ging z.B. bei Easyjet und bmi immer auch im VISA-Debit-Modus durch - Folge bei Insolvenz?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Habe mal auch was "Sinnvolles" ausgegraben:

Weil es fast in allen europäischen Ländern funktioniert, und weil das Insolvenzrecht in anderen Ländern anders ist als in D.

Bei der Kombi, deutsche KK, deutscher Kunde, deutscher Händler, deutsche Insolvenz funktioniert es eben nicht.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Es fehlen halt die Fakten......

Wenn alles so klar wäre wie du es darstellst hätte es nicht eine einzige Ablehnung seitens der Kartenherausgeber geben dürfen - allerdings gibt es hier einige Berichte über Ablehnungen.

Mir ist es schon oft passiert, dass begründete Ansprüche erst mal abgelehnt wurden, andernfalls wären die Gerichte nicht ausgelastet. Viele Versicherungen lehen eine Ersttatung im 1. Schreiben ab, um zu sehen was passiert.

Ich bin zwar auch der Meinung, dass die KK Erstattung kein durchsetzbarer Anspruch ist aber ich möchte hier doch mal allen wie vlpo danken, die mit ihren Tips dazu beigetragen haben, dass ich eine Gutschrift von der LBB bekommen habe.
 

arni123

Reguläres Mitglied
08.09.2014
31
0
TXL
So, die DKB setzt mal wieder Meilensteine im Kundenservice und weist direkt nach dem Einloggen im Kundenbereich proaktiv auf eine evtl. Erstattung im Zusammenhang mit Air Berlin Tickets hin:

"Mit der DKB-VISA-Card gut abgesichert

Mit der DKB-VISA-Card haben Sie nicht nur unterwegs einen perfekten Reisebegleiter. Sie sind oft auch dann abgesichert, wenn z. B. eine mit der Karte bezahlte Leistung nicht erbracht wird. Sie reklamieren den Umsatz und wir prüfen, ob eine Erstattung des Umsatzes möglich ist. Voraussetzung für eine Reklamation ist, dass Sie mit dem Leistungserbringer keine Einigung erreichen konnten.



In folgenden Fällen prüfen wir gern eine Reklamation für Sie:


  • Sie haben den Flug vor dem 15.08.2017 direkt bei Air Berlin gebucht und die ausführende Fluggesellschaft wäre Air Berlin
  • Sie haben den Air Berlin Flug über einen Flugvermittler (z.B. Expedia, Opodo etc.) oder ein Reisebüro gebucht und keinen Sicherungsschein erhalten


So funktioniert´s

Bitte reichen Sie uns für die Bearbeitung Ihrer Reklamation folgende Unterlagen ein:


  • Unterschriebenes Reklamationsformular
  • Kopie des elektronischen Tickets oder der Buchungsbestätigung
  • Info der Air Berlin (bzw. Flugvermittler), dass der gebuchte Flug nicht stattfindet


Beachten Sie dabei bitte diese Fristen:

  • der Erstattungsantrag muss innerhalb von 100 Tagen nach geplantem Flugtermin oder Mitteilung über Stornierung des Fluges bei uns eingereicht werden
  • die Abbuchung auf der DKB-VISA-Card darf nicht mehr als 540 Tage zurückliegen"


Leider habe ich nicht mit der DKB Visa gezahlt, sondern über die LBB, hoffe aber auf ein vergleichbares Vorgehen.

 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
CC-Rückbuchung/Lastschrift bei Insolvenz (Liquidation)

Formulierung ist aber absolut absurd, Niki auf 745-Stock wäre nicht abgesichert? topbonus-Prämientickets nur wenn airberlin Operating Carrier?

Wieso man auch wieder das Insolvenzdatum anführt macht für mich keinen Sinn, das Anderskonto scheint laut letzten Äußerungen ja nicht zu bestehen.

Interessant ist aber, dass jetzt OTA-Buchungen überprüft werden.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Also langsam nervt AB.
Nach erfolgreichem Charge back "service not received" (ein definitives/keineswegs "unter Vorbehalt") haben die nun tatsächlich eine Transaktion (von zwei von Anfang August) nochmals abgebucht (S+G vom Prämienticket auf AB Metall)! Frechheit! Dispute Formular mit Grund "unathorized transaction" eingereicht. Werde berichten.
 
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Reaktionen: _AndyAndy_ und GCELY

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
63
12
Upps... nicht gut.
Wie viel Zeit ist zwischen beiden Buchungen vergsngen ?
Wie gehts Du weiter vor ?
Sind noch zusätzliche Gebühren angefallen?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
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Upps... nicht gut.
Wie viel Zeit ist zwischen beiden Buchungen vergsngen ?
Wie gehts Du weiter vor ?
Sind noch zusätzliche Gebühren angefallen?
Ca. 3 Wochen danach.
Wie geschrieben: dispute Formular, diesmal mit "unauthorized payment"
Keine Zusatzgebühren.