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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
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Wie kommst du auf diese Aussage?

Für mich wirkt das einfach wie eine Informations-Seite, damit die Kunden nicht in massen die Hotline kontaktieren.
Von einer Erstattung ist nirgendwo die Rede, lediglich, dass man es prüfen würde bzw. könnte.

Ich glaube beim Thema Chargeback ist noch nicht das letzte Wort gesprochen... Auch wenn ich nicht weiß, wie dieses ausfallen wird.
 
Moderiert:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Also langsam nervt AB.
Nach erfolgreichem Charge back "service not received" (ein definitives/keineswegs "unter Vorbehalt") haben die nun tatsächlich eine Transaktion (von zwei von Anfang August) nochmals abgebucht (S+G vom Prämienticket auf AB Metall)! Frechheit! Dispute Formular mit Grund "unathorized transaction" eingereicht. Werde berichten.
Ich schrieb doch schon einmal, dass "unter Vorbehalt" ist nichts Wert. Die Forderung bleibt weder aufrecht, noch erlischt sie deswegen.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Was denn nu? Bleibt aufrecht oder erlischt? Vielmehr kann eigentlich nicht sein?
Eben nichts. Es ist absolut unbedeutend.

Eine bestehende Forderung erlischt nicht, weil der Status "unter Vorbehalt" auf "Abgeschlossen" wechselt.
Auch kann da "unter Vorbehalt" stehen, aber trotzdem ist die Forderung bereits erloschen / verjährt.

Es ist einfach nur eine nette Spielerei für den Kunden ohne jegliche Rechtspflicht dahinter. Lediglich ein Forderungsverzicht kann eine Forderung frühzeitig und rechtspflichtig abschließen. Aber das ist hier nicht der Fall.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ich schrieb doch schon einmal, dass "unter Vorbehalt" ist nichts Wert. Die Forderung bleibt weder aufrecht, noch erlischt sie deswegen.
Verstanden.

Jedoch hat diese neue Transaktion überhaupt keinen Bezug zu der von Anfang August (lediglich der Betrag ist der gleiche). Es ist eine völlig neue (missbräuchliche?!) Abbuchung, die ich nicht authorisiert habe. Lustig auch, dass sie nur eine Abbuchung tätigten (habe ursprunglich 2 zurückgeholt).

Meine Vermutung:
da meine Buchung von Anfang August ist, hat Adyen das Geld noch nicht weitergeleitet und AB, die ja keinen Zahlungseingang verzeichnet hat (ziemlich genau 3 Monaten nach Buchung), denkt sich, "Geld nicht da, buchen wir halt noch einmal ab..."
Mogliche Schlussfolgerung: Adyen leitet KK-Zahlungen (vollständig) 3 Monate nach Transaktionsdatum an AB weiter.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.166
1.193
Zuvor wurde hier vorgebracht, dass ein Chargeback bei einer Buchung über OTA nicht erfolgversprechend sei, was ich selbst auch vermutet hätte, interessant ist jedoch, dass die DKB es auf ihrer bereits zitierten Info-Seite (https://www.dkb.de/info/air-berlin.html) genau anders herum darstellt, in der Tabelle unter "In folgenden Fällen prüfen wir gern eine Reklamation für Sie:" wird sogar explizit genannt, dass zur Prfüfung die Buchung über einen OTA erfolgt sein soll.
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Meine Vermutung:
da meine Buchung von Anfang August ist, hat Adyen das Geld noch nicht weitergeleitet und AB, die ja keinen Zahlungseingang verzeichnet hat (ziemlich genau 3 Monaten nach Buchung), denkt sich, "Geld nicht da, buchen wir halt noch einmal ab..."
Mogliche Schlussfolgerung: Adyen leitet KK-Zahlungen (vollständig) 3 Monate nach Transaktionsdatum an AB weiter.
Das ist doch Mumpitz, der Haendler weiss genau das der Kunde gezahlt hat und wie da das Verhaeltnis mit seinem Abwickler ist, ist fuer den Kunden voellig uninteressant.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Zuvor wurde hier vorgebracht, dass ein Chargeback bei einer Buchung über OTA nicht erfolgversprechend sei, was ich selbst auch vermutet hätte, interessant ist jedoch, dass die DKB es auf ihrer bereits zitierten Info-Seite

Wurde hier bereits diskutiert. Entscheidend wird hierfür sein, wer das Geld eingezogen hat: OTA? Oder AB direkt? (Ich vermute mal, die Prüfung wird sich in erster Linie genau auf dies beziehen...)
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Das ist doch Mumpitz, der Haendler weiss genau das der Kunde gezahlt hat und wie da das Verhaeltnis mit seinem Abwickler ist, ist fuer den Kunden voellig uninteressant.
Mum...what?
Hast Du eine andere Erklärung für die erneute AB Abbuchung? Deine Einschätzung würde vlt. mehr helfen...
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
538
Ist doch ganz simpel, Du hast zurueck gebucht und die wollen die Kohle.

Der Betrag wird nach einem Chargeback zürückgebucht, der Händler hat dann eine bestimmte Frist zu beweisen, dass die Dienstleistung erfolgt ist. Aus bekanntem Grund ist AB dazu nicht in der Lage und bucht frech mittels einer frischen Buchung erneut ab. Das könnte man als Diebstahl und Missbrauch von Kartendaten betrachten. Ich hätte Anzeige bei der Polizei erstattet und die Karte sperren lassen.
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Das könnte man als Diebstahl und Missbrauch von Kartendaten betrachten. Ich hätte Anzeige bei der Polizei erstattet und die Karte sperren lassen.

Würde ich auch so sehen. Jedoch habe ich zur Sperrung noch keinen Anlass gesehen (womöglich mit Kosten verbunden?) - wir kennen ja den Übeltäter gut und reklamieren kann ich immer wieder. Ist nur besonders nervig sowas...
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Der Betrag wird nach einem Chargeback zürückgebucht, der Händler hat dann eine bestimmte Frist zu beweisen, dass die Dienstleistung erfolgt ist.
Dann wird AB wohl gesagt haben, das aufgrund der Insolvenz keine Dienstleistung erfolgt ist und kein Geld aus der Insolvenzmasse gezogen werden kann, ergo erneute Belastung. Ist meine einfache Theorie.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Dann wird AB wohl gesagt haben, das aufgrund der Insolvenz keine Dienstleistung erfolgt ist und kein Geld aus der Insolvenzmasse gezogen werden kann, ergo erneute Belastung. Ist meine einfache Theorie.
Schön, wenn AB dies so sehen sollte. Dann sollen sie aber die ursprüngliche Buchung zurückholen (via Acquirer) und nicht einfach meine Daten missbrauchen! ...womit wir wieder bei dem Thema wären: es wird kein Geld aus der Masse gezogen; der Acquirer sollte hier bluten!
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2


Na das ist ja was, aber verwunderlich ist das ganze schon:

Für folgende Buchungen ist eine Reklamation leider nicht möglich:

Sie haben einen Air Berlin Flug nach dem 15.08.2017 gebucht. = Wenden Sie sich an Air Berlin oder den Insolvenzverwalter.

Warum sind den Flüge die nach dem 15.08.2017 gebucht wurden nicht über ein Chargeback abgesichert? Macht für mich keinen Sinn. Und das hört sich auch nicht nach einer Garantie eines Chargebacks nach einer Insolvenz an - den AB ist seit ein paar Tagen insolvent, somit müssten nach deiner Logik auch die nach dem 15.08. gebuchten und mit Karte bezahlten Tickets über ein Chargeback abgesichert sein.

Und mal ehrlich, nachdem die Kartengesellschaften sich in der Bild Zeitung weit aus dem Fenster gelehnt haben wird die Sache meist schon funktionieren. Wie das dann bei der nächsten Insolvenz aussieht wird man sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Würde ich auch so sehen. Jedoch habe ich zur Sperrung noch keinen Anlass gesehen (womöglich mit Kosten verbunden?) - wir kennen ja den Übeltäter gut und reklamieren kann ich immer wieder. Ist nur besonders nervig sowas...
Ich verstehe dich nicht. Weil die Sperre vielleicht 5 - 10 Euro kostet, tust du dir diesen Wochenlangen Stress eines erneuten Chargebacks an? Da steht Ersparnis vs. Aufwand nicht im geringsten im Verhältnis.
Na das ist ja was, aber verwunderlich ist das ganze schon:


Warum sind den Flüge die nach dem 15.08.2017 gebucht wurden nicht über ein Chargeback abgesichert? Macht für mich keinen Sinn.


Alle Buchungen nach Insolvenz Antrag ab dem 15.08.2017 sind und mussten durch ein Treuhandkonto abgesichert werden.. Sonst wäre es Insolvenzverschleppung gewesen. Diese Buchungen sind also nicht in der Insolvenzmasse sondern werden regulär zurückerstattet.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Alle Buchungen nach Insolvenz Antrag ab dem 15.08.2017 sind und mussten durch ein Treuhandkonto abgesichert werden.. Sonst wäre es Insolvenzverschleppung gewesen. Diese Buchungen sind also nicht in der Insolvenzmasse sondern werden regulär zurückerstattet.

Das wäre eine Erklärung, allerdings wird in der Presse berichtet das es kein Treuhandkonto gab/gibt und die Tickets die nach dem 15.08. gebucht wurden wertlos sind.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Das wäre eine Erklärung, allerdings wird in der Presse berichtet das es kein Treuhandkonto gab/gibt und die Tickets die nach dem 15.08. gebucht wurden wertlos sind.
Und das berichtet AirBerlin und das ist auch erstmal gültig.

  • Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?
Alle Tickets, die vor dem 15. August 2017 und auf airberlin Ticketstock (745) ausgestellt wurden, sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen.

https://www.airberlin.com/de/site/landingpages/flight_information.php

Sollte sich am Ende raus stellen, dass dies doch nicht stimmt, werden die KK wohl auch einen Chargeback durchführen. - Aktuell ist aber der Ansprechpartner die Airline.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, gelten die jeweils gültigen Tarifkonditionen

Und das heisst die Tickets werden bei Insolvenz der Insolvenz vorrangig erstattet? Ist in den Tarifkonditionen jetzt auch die Insolvenz geregelt?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Und das heisst die Tickets werden bei Insolvenz der Insolvenz vorrangig erstattet? Ist in den Tarifkonditionen jetzt auch die Insolvenz geregelt?
Ein Unternehmen was Insolvenz anmeldet muss zum sofortigen Zeitpunkt den Betrieb einstellen. Nur bei wenigen Ausnahmen darf ein Unternehmen sein Betrieb fortführen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Regelung ist, dass nach Insolvenzantrag keine neuen Schulden gemacht werden dürfen, sonst wäre es Betrug. Aus diesem Grund ist der Staat mit den 150 Millionenkredit eingesprungen.

Ich bin mir sicher, dass Kunden die nach dem 15. August gebucht haben ihr Geld zurück bekommen. Niemand hat Interesse daran sich wegen gewerblichen Betruges vor Gericht verantworten zu wollen.

Ein Nachteil für die Kunden die vor dem 15. August gebucht haben entsteht da durch nicht. Sie wären so oder so in der Insolvenzmasse gewesen. Durch den Weiterbetrieb konnte wenigstens der Verkauf von AirBerlin noch sicher gestellt werden. Hätten sie den Betrieb eingestellt, dann wäre es auf Ramsch-Niveau gesunken.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Ein Unternehmen was Insolvenz anmeldet muss zum sofortigen Zeitpunkt den Betrieb einstellen. Nur bei wenigen Ausnahmen darf ein Unternehmen sein Betrieb fortführen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Regelung ist, dass nach Insolvenzantrag keine neuen Schulden gemacht werden dürfen, sonst wäre es Betrug. Aus diesem Grund ist der Staat mit den 150 Millionenkredit eingesprungen.

Ich bin mir sicher, dass Kunden die nach dem 15. August gebucht haben ihr Geld zurück bekommen. Niemand hat Interesse daran sich wegen gewerblichen Betrug vor Gericht verantworten zu wollen.
+

Nun der Verwalter hat allerdings angekündigt das es schwer wird alle neuen Schulden zu begleichen, aber das wird ja im AB Thread hinreichend diskutiert:

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Mittwoch erklärte der Sachwalter der Air-Berlin-Gläubiger, Lucas Flöther, es drohe die Masseunzulänglichkeit: Die Masse des Unternehmens reiche voraussichtlich nicht aus, um bestehende Verbindlichkeiten zu erfüllen, die über die Kosten des Insolvenzverfahrens hinausgingen.