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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Bevor du hier große Reden schwingst wäre es doch merklich besser zu erläutern, was der Unterschied zwischen vor und nach dem 15. August ist, und wieso dieses Datum sowohl auf der AirBerlin FAQ Seite als auch bei den Kreditkartenfirmen genannt wird und anderen Bedingungen unterliegt.

Post 773 hast Du nicht gelesen? Ich werde aber nicht dafür bezahlt, Leuten die nicht Lesen und nicht lernbereit sind, alles drei mal zu erklären:

Buchung bis 15.8. = Insolvenzforderung
Buchung nach 15.8. = Masseforderung

Und um es ganz vereinfacht zu sagen: Massegläubiger werden aus der Insolvenzmasse befriedigt. Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse abzüglich der Masseforderungen. Hier hat der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das bedeutet, Massegläubiger warden auf einer Quote enden, Insolvenzgläubiger bei Null.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Post 773 hast Du nicht gelesen? Ich werde aber nicht dafür bezahlt, Leuten die nicht Lesen und nicht lernbereit sind, alles drei mal zu erklären:

Buchung bis 15.8. = Insolvenzforderung
Buchung nach 15.8. = Masseforderung

Und um es ganz vereinfacht zu sagen: Massegläubiger werden aus der Insolvenzmasse befriedigt. Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse abzüglich der Masseforderungen. Hier hat der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das bedeutet, Massegläubiger warden auf einer Quote enden, Insolvenzgläubiger bei Null.
Dann bist du hier im falschen Forum. Das ist ein User helfen User Forum und kein Rechtsauskunft's Forum für finanzielle Gegenleistung.

Aber danke, ich habe es verstanden. Nur wieso konnte AirBerlin nach dem Insolvantrag neue Schulden generieren? Das dürfte doch Strafbar sein?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ich schaue schon täglich nervös nach, aber bis jetzt ist die Erstattung vom 17.10. noch unangetastet.
Meine Buchung war: 3.8.
Chargeback: 16.10.
Erneute Belastung: 3.11. und 8.11.
--》 daraus leite ich die 3 Monate zwischen Buchung/Weiterleitung vom Acquirer an AB...

Keine Sorge! Erneutes Dispute MUSS positiv ausfallen: ich habe ja diese Woche nix bei AB gebucht!

Allerdings: sollte sich dieses Ungemach seitens AB häufen (bitte um Berichte ANDERER USER falls erneut abgebucht wird); muss jeder selbst bestimmen ob Kartensperrung oder wiederholte Anfechtungen man sich antuen möchte...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Dann bist du hier im falschen Forum. Das ist ein User helfen User Forum und kein Rechtsauskunft's Forum für finanzielle Gegenleistung.

Aber danke, ich habe es verstanden. Nur wieso konnte AirBerlin nach dem Insolvantrag neue Schulden generieren? Das dürfte doch Strafbar sein?

Aber nur Usern die sich auch helfen lassen wollen und nicht diejenigen, die hilfsbereit sind, anpflaumen. Nein, es ist per se erst mal nicht strafbar. Strafbar wird, wenn getäuscht wurde. Und das könnte sein, wenn die Massearmut absehbar wird. Aber bei der AB Insolvenz kann so vieles strafbar sein, das wird noch Jahre der Aufarbeitung brauchen.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Sehr interessant ist die Info der DKB: https://www.dkb.de/info/air-berlin.html

Mit der DKB-VISA-Card gut abgesichert

Mit der DKB-VISA-Card haben Sie nicht nur unterwegs einen perfekten Reisebegleiter. Sie sind oft auch dann abgesichert, wenn z. B. eine mit der Karte bezahlte Leistung nicht erbracht wird. Sie reklamieren den Umsatz und wir prüfen, ob eine Erstattung des Umsatzes möglich ist. Voraussetzung für eine Reklamation ist, dass Sie mit dem Leistungserbringer keine Einigung erreichen konnten.

(Es ist echt lustig, dass eine kostenlose Visa-Karte mehr kann als eine teure Amex)
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
(..)Ein Treuhandkonto hat noch keiner gesehen, ware auch unüblich. Normalerweise gibt es ein Konto des Insolvenzverwalters - der hat aber gerade Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Erlaube bitte einen laienhaften Einwurf:
a) Bei der Telekommunikationsgesellschaft Telogic bzw. deren Pleite 2012 wurde m.w. aber genau so ein Treuhandkonto eingerichtet, damit Kunden ihre "festgefrorene" Telefonnummer durch Überweisen des Portierungsentgelts "loseisen" konnten und dadurch zu einem anderen Anbieter mitnehmen - ohne Treuhandkonto wäre das Entgelt ja versickert.
b.) am 1.11. hat der Inso-Verwalter der AirBerlin "drohende Masseunzulänglichkeit" (= eventuelle!) und nicht "Masseunzulänglichkeit" (= vollendete) bekanntgemacht. Rein sprachlich ist das ein Unterschied - ob das in der Fachsprache auch einen Unterschied macht?
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.179
1.241
Erfahrung zum Thema Chargeback bei OTA Buchung und der LBB:


Sehr geehrter Herr Hans456,

wir haben Ihre Reklamation geprüft. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.

Bei der zugrunde liegenden Buchungen in Höhe von 65,80 € und 119,69 € handelt es sich lediglich um den Zahlungsvorgang /Vermittlung von Flugleistungen zwischen Ihnen und dem Unternehmen eDreams.

Da eDreams nicht der Erbringer der Dienstleistung ist, kann eine Rückbuchung wegen nichterhaltener Dienstleistung nicht erfolgen.

Bitte wenden Sie sich direkt an airberlin bzw. an den Insolvenzverwalter, um Ihre Forderung geltend machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Amazon.de Kartenservice
Landesbank Berlin AG
Postfach 11 08 05
10838 Berlin

Warum sich die DKB bei dieser Konstellation recht offen für eine Prüfung zeigt ist mir schleierhaft.


Würdet ihr hier noch einmal darauf hinweisen, dass die Dienstleistung aus der Vermittlung nicht erfolgt ist, oder wäre das verschenkte Zeit?
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Dienstleistung der Vermittlung ist ja erfolgt, eDreams ist nicht für die erfolgreiche Durchführung der vermittelten Dienstleistung verantwortlich. Die Argumentation der LBB ist schlüssig, das Verhalten der DKB atypisch. Ich würde auf Rückmeldungen von DKB-Chargebacks warten, bezweifle aber ein positives Ergebnis.
 

marobo

Erfahrenes Mitglied
28.09.2010
387
180
Die LBB hat ja ebenfalls geprüft. Die DKB würde in dem Fall zum gleichen (negativen) Ergebnis kommen. Du hast in dem Fall bestimmt mit einem Rabatt auf den original GDS-Preis bei eDreams gebucht. Dann zieht eDreams den kompletten Betrag ein und man hat keine Handhabe im vorliegenden Fall der Insolvenz. Bucht man bei eDreams dagegen ein Ticket, an dem die etwas verdienen, wird es üblicherweise so gemacht, dass es zwei Abbuchungen gibt: Die von der Airline über den Preis des Flugtickets und die von eDreams mit der TSC. Hier könnte man sich dann zumindest den Preis des Flugtickets zurückholen, aber in Deinem Fall wirst Du leider nichts machen können.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.179
1.241
Die LBB hat ja ebenfalls geprüft. Die DKB würde in dem Fall zum gleichen (negativen) Ergebnis kommen. Du hast in dem Fall bestimmt mit einem Rabatt auf den original GDS-Preis bei eDreams gebucht. Dann zieht eDreams den kompletten Betrag ein und man hat keine Handhabe im vorliegenden Fall der Insolvenz. Bucht man bei eDreams dagegen ein Ticket, an dem die etwas verdienen, wird es üblicherweise so gemacht, dass es zwei Abbuchungen gibt: Die von der Airline über den Preis des Flugtickets und die von eDreams mit der TSC. Hier könnte man sich dann zumindest den Preis des Flugtickets zurückholen, aber in Deinem Fall wirst Du leider nichts machen können.

Vollkommen korrekt, die Tickets waren auch spotbillig, mit 65EUR für DUS-ARN-DUS.

Dann bekommt Herr Prof. Dr. Flöther nun Post, hat zwar ggf. keine Aussicht auf Erfolg, bin aber durch Insolvenzrecht in der Uni gerade im Thema und kann so praktisch lernen :cool:
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
63
12
Dienstleistung der Vermittlung ist ja erfolgt, eDreams ist nicht für die erfolgreiche Durchführung der vermittelten Dienstleistung verantwortlich. Die Argumentation der LBB ist schlüssig, das Verhalten der DKB atypisch. Ich würde auf Rückmeldungen von DKB-Chargebacks warten, bezweifle aber ein positives Ergebnis.

Das würde ja heißen, dass mit der gleichen Vorgehensweise bei Buchung über expedia, Opodo etc zu rechnen ist
 
H

HGFan

Guest
Paypal meinte:
----------------------------------------------------------------------
Lösung des Falls mit der Bearbeitungsnummer: #PP-------------------------
----------------------------------------------------------------------


Guten Tag, ----!

Wir haben unsere Untersuchung Ihres Falls abgeschlossen und eine
Entscheidung zu Ihren Gunsten getroffen.

Wir konnten 130,72 EUR zurückerlangen. Dieser Betrag wird Ihrem
PayPal-Konto gutgeschrieben. Es kann bis zu fünf Werktage dauern, bis der
Betrag in Ihrer Kontoübersicht ausgewiesen wird.

Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir
alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer
zurückzuerlangen.


Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen
den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für
die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt
ist; dazu zählt z.B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den
Verkäufer.


-----------------------------------
Transaktionsdetails
-----------------------------------


Name des Verkäufers: Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
E-Mail des Verkäufers: paypal@airberlin.com
Transaktionscode des Verkäufers: -------------

Datum der Transaktion: 20. Jun 2017
Transaktionsbetrag: -130,72 EUR
Rechnungsnummer:---------
Ihr Transaktionscode: ---------
Bearbeitungsnummer: PP------------

Transaktionscode des Käufers: --------




-----------------------------------
Das sollten Sie als Nächstes tun
-----------------------------------

Es besteht derzeit Ihrerseits kein weiterer Handlungsbedarf.


-----------------------------------
Sonstige Details
-----------------------------------

Damit künftige Transaktionen problemlos ablaufen, empfehlen wir Ihnen, auf
einer beliebigen Seite der PayPal-Website oben auf den Link
"Sicherheits-Center" zu klicken. Weitere Hinweise zum Vermeiden
betrügerischer Verkäufer erhalten Sie dort im Abschnitt "Tipps zur
Betrugsprävention für Käufer".


Um mehr über das PayPal-Käuferschutzprogramm zu erfahren, klicken Sie auf
den Link Sicherheits-Center in der Fußzeile einer beliebigen Seite der
PayPal-Website.

Herzliche Grüße
PayPal-Sicherheitsteam
Viele Grüße
Ihr Team von PayPal
yey!!!
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Mensch da wird AB aber Angst bekommen, wenn sie das Paypal Konto denen sperren .... um genau zu sein, wird sich da eh kein einziger cent mehr drauf befinden ...
 

konnimutti

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
407
0
Fröndenberg
Hatte ich auch bereits gefragt und bisher haben alle nur bestätigt, dass sie das Ticket abgeflogen sind. Soweit ich das sehen kann, wurde bisher noch kein einziges Ticket storniert, jedenfalls nach dem bisherigen Stand.

Dafür habe ich (innerhalb von 2 Arbeitstagen) heute von der VISA das Geld für Steuern etc. zurückerhalten...(y)
 
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Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
86
6
Hallo Zusammen,

ich habe heute nach telefonischer Nachfrage für mein Reklamationsersuchen vom 17.10. noch einmal alles runtergebetet, man macht mir aber keine Hoffnungen, weil ja angeblich die sechs Wochen nach der Zahlung bereits verstrichen seien. Wie kann ich im Falle einer negativen Mitteilung noch argumentieren? Ich habe am 17.10. einen Reklamationsfall eröffnet, der offenbar noch unbearbeitet herumlag bis zu meinem Anruf eben. Ich hatte die Stornierungsbestätigung bereits eingereicht, man wollte von mir jetzt noch einmal den "Nachweis", dass ich das Geld bereits direkt bei AB versucht habe zurück zu erhalten (ich habe nur Daten von Telefonaten nennen können).
Zahlungsmittel war eine Barclaycard Platinum Mastercard.

Danke und Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
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Das gleiche Problem hab ich mit Barclaycard auch. Die sind da stur wie nix. Mein Fall ist aktuell auch noch offen, nachdem man mir erst eine Ablehnung wg. 6-Wochen-Frist zugesandt hat. Hab dann mitgeteilt, dass es kein Widerspruch gegen den Rechnungsabschluss ist, der Hinweis auf die betreffenenden AGBs daher irrelevant ist, ich sie zum Charge Back auffordere und eine etwaige Frist natürlich erst mit dem Datum des Leistungsbeginns (bei mir am 03.09.2017) anfängt zu laufen. Ein Fristversäumnis liegt somit nicht vor. Der Ordnung halber habe ich noch angeboten, meine Ansprüche nach Regulierung selbstverständlich abzutreten. Ich mach mir nicht viel Hoffnung, aber ich wollts noch mal versuchen.
 
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