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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
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hmmm... ich hab noch nix von Barclay gehört.
 

Civetta

Reguläres Mitglied
01.11.2017
33
0
Am 2.11. bei LBB angefragt, am 6.11. genaue Angaben bekommen, welche Unterlagen benötigt werden, am 10.11. war das Geld zurück gebucht. Ob ich Lachen oder Weinen soll wird sich noch rausstellen. Es ist aber schon mal ein Lichtblick. Laut E-Mail vom 6.11. -Wir schreiben den Betrag dann unter Vorbehalt Ihrem Kartenkonto gut-

 
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teufelzebra

Neues Mitglied
11.10.2017
1
0
Hallo...
hier mal meine Erfahrungen mit der Rückbuchung für unsere
Flüge, gebucht im Juli über CHECK24

Kreditkarte Mastercard Gold gebuhrenfrei, Rückbuchung mit ausgefülltem Formular und der Stornobestätigung eingereicht, am 16.11. die Rückbuchung unter Vorbehalt durchgelaufen.

Text...
Ihre Reklamation haben wir bearbeitet, die Rückbelastung an die Händlerbank veranlasst und dem Kartenkonto gutgeschrieben. Wir möchten Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht , dass die Rückbuchung von der Händlerbank nicht akzeptiert wird und wieder zurückbelastet werden kann. Gesetzlich ist geregelt, dass bei vertraglichen Ansprüchen jeder Kunde das Risiko einer Insolvenz seines Vertragspartners selbst tragen muss. Dies ist somit ein Versuch das Geld für Sie zurückzuholen.

Heute Mail von CHECK24 erhalten, mit Hinweis auf die AGB dass ich den Betrag der Rückbuchung erneut überweisen muss.
Telefonisch vor Wochen die Aussage bekommen, dass der Betrag direkt an AB weitergeleitet wird und ich bei einer evtl Rückbelastung die Servicegebühr an CHECK24 zu zahlen hätte ..
 
Zuletzt bearbeitet:
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Will CHECK24 da etwa das Geld selbst einsacken?

Ich vermute mal, Check 24 hat nicht mit Kreditkarte an AB bezahlt. Da könnte das Problem liegen, wenn das Geld von der Karte nicht von AB direkt eingezogen wurde. Die vertraglich geschuldete Leistung von Check besteht dann wohl nur darin, als Vermittler das Geld an AB weiterzuleiten.

Ich fasse mal meine persönliche Lehre aus diesem Thread zusammen, wie ich für zukünftige Zahlungen meine Chancen auf Chargeback möglichst gut wahren möchte:
Vielleicht interessiert meine Meinung jemanden, der nicht die 42 Seiten lesen möchte und an zukünftige Zahlungen denkt.

- die barclay behalte ich weiterhin nur wegen meiner alten günstigen Reiserücktrittversicherung. So stur wie die sich bei Rückbuchungen stellen brauche ich das nicht, außerdem haben die mich schon mal mit einer unsinnigen Kartensperrung (anderes Thema) geärgert.

- Amex na ja, da hat es ziemlich gedauert, bis sich nach den Berichten hier einige durchsetzen konnten. Macht auch keinen guten Eindruck auf mich, die unterschiedliche Behandlung. Wegen der Punkte werde ich sie auch zukünftig einsetzen aber nicht bei einer Firma bei der ich kleine Risiken vermute.

- Über Internetvermittler habe ich früher manchmal gebucht, das mache ich nicht mehr. War mir bisher nicht klar, dass das bei einer Insolvenz der Airline Nachteile haben kann.
Bei Expedia (wahrscheinlich gibt es mehr Anbieter) kann man mit Click und Mix die meisten Flüge mit einer einzigen Übernachtung zu einer Pauschalreise mit Sicherungsschein aufwerten (sollte man mit dem AGB und Hinweisen bei der Buchung abklären). Ich würde wohl zukünftig dort buchen, falls es passt, aber bestimmte Sonderaktionen werden dort wohl nicht angeboten. Mein QR Flug in C aufgrund QR Aktion gab es bei Expedia nur zu einem teureren Preis als bei QR direkt, fand ich eigenartig, vielleicht ein Einzelfall.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Ich darf noch eines dazu setzen: Mit Click & Mix bekommt man nicht nur den Sicherungsschein und Expedia als verantwortlichen Reiseveranstalter, sondern in der Regel auch sehr auskömmliches Cashback über Qipu und andere. Ein Business Class Flug mit einer Übernachtung die man wirklich braucht oder aber ein Buchung für eine Nacht im billigsten Loch, was zu finden ist, kann sich hier schnell rechnen. Qipu bietet auf Expedia drei Prozent Cashback plus (oft doppelte) Paybackpunkte, Ebookers fünf Prozent (was im Ergebnis das Gleiche ist). Business Class Flug zu zweit für insgesamt 5000 Euro plus ein 30 Euro Hostel Zimmer rechnet sich sehr schnell und gibt kostenlose Absicherung.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Für alle die bei Paypal erfolgreich zurückgebucht haben wird es jetzt wieder spannend - der BGH sagt das der PayPal Käuferschutz den Käufer nicht von der Zahlung befreit. Mit anderen Worten sollte PayPal das Geld aus einer Sicherheit oder vom AB Konto geholt haben kann der Insolvenzverwalter seine Forderungen gegenüber dem deutschen Kunden durchsetzen.

Onlineshopping: Bundesgerichtshof weicht PayPal-Käuferschutz auf | ZEIT ONLINE

Sollte das Geld aus PayPal Tasche gekommen sein oder sonst wie durch Dritte abgesichert sein dann ist es natürlich kein Problem.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2

a) im ersten Fall wurde m.E. vertraglich vereinbart, dass das Versandrisiko bereits bei Aufgabe beim Logistikunternehmen auf den Käufer übergeht. Dies wurde letztlich nur nochmal klargestellt dass sowas angängig ist - denn so war es letztlich schon immer. Um Leistung oder Schlechtleistung oder Nicht-Leistung als solche ging es dabei wohl nicht.

b) im zweiten Fall "Ramsch-Säge" muss das zugrundeliegende Geschäft nochmal in der Sache untersucht werden, also ob die Säge wirklich eine Schlechtlieferung / Schlechtleistung war oder nicht. Wenn der Endverbraucher (Käufer) nicht böswillig oder -gläubig war mit seiner Reklamation, hat er die neuerliche Verhandlung nicht zu fürchten, sondern sie ist im Gegenteil voll und ganz in seinem Sinne! Ein Gutachter wird sich anschauen ob die Säge sägt oder nicht ... Die altbekannte Frage "wer will was von wem woraus" käme dann neu aufs Tapet. Aber welches Unternehmen wird nachträglich eine Leistung verlangen können, wenn feststeht dass es niemals eine Gegenleistung erbringen wird?

Fazit:
Das BGH-Urteil besagt IMHO allenfalls, dass begründungslose (u.U. leichtfertige) Rückbuchungen im Namen des Käuferschutzes den Verkäufer unangemessen benachteiligen könnten. Weitergehende Schlüsse gibt es nicht her. Begründeten Reklamationen muss inhaltlich nachgegangen werden, und das ist auch gut so :)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
a) im ersten Fall wurde m.E. vertraglich vereinbart, dass das Versandrisiko bereits bei Aufgabe beim Logistikunternehmen auf den Käufer übergeht. Dies wurde letztlich nur nochmal klargestellt dass sowas angängig ist - denn so war es letztlich schon immer. Um Leistung oder Schlechtleistung oder Nicht-Leistung als solche ging es dabei wohl nicht.

b) im zweiten Fall "Ramsch-Säge" muss das zugrundeliegende Geschäft nochmal in der Sache untersucht werden, also ob die Säge wirklich eine Schlechtlieferung / Schlechtleistung war oder nicht. Wenn der Endverbraucher (Käufer) nicht böswillig oder -gläubig war mit seiner Reklamation, hat er die neuerliche Verhandlung nicht zu fürchten, sondern sie ist im Gegenteil voll und ganz in seinem Sinne! Ein Gutachter wird sich anschauen ob die Säge sägt oder nicht ... Die altbekannte Frage "wer will was von wem woraus" käme dann neu aufs Tapet. Aber welches Unternehmen wird nachträglich eine Leistung verlangen können, wenn feststeht dass es niemals eine Gegenleistung erbringen wird?

Fazit:
Das BGH-Urteil besagt IMHO allenfalls, dass begründungslose (u.U. leichtfertige) Rückbuchungen im Namen des Käuferschutzes den Verkäufer unangemessen benachteiligen könnten. Weitergehende Schlüsse gibt es nicht her. Begründeten Reklamationen muss inhaltlich nachgegangen werden, und das ist auch gut so :)

Eine Insolvenz begründet aber keine Rückforderung in voller Höhe. Ganz im Gegenteil - genau hier greift das deutsche Insolvenzrecht.

Warte doch einfach ab was der Insolvenzverwalter daraus macht bzw. ob die Gelder tatsächlich aus der Masse abgezogen wurden.
 

Civetta

Reguläres Mitglied
01.11.2017
33
0
Fazit:
Das BGH-Urteil besagt IMHO allenfalls, dass begründungslose (u.U. leichtfertige) Rückbuchungen im Namen des Käuferschutzes den Verkäufer unangemessen benachteiligen könnten. Weitergehende Schlüsse gibt es nicht her. Begründeten Reklamationen muss inhaltlich nachgegangen werden, und das ist auch gut so :)

Genau so habe ich es auch verstanden. Denn unter den Käufern gibt es sicher genug, die Reklamationen ungerechtfertigt bei PayPal melden um ein wenig Geld zu sparen.
Das hat mit Chargeback in diesen Fällen nich s zu tuen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Für alle die bei Paypal erfolgreich zurückgebucht haben wird es jetzt wieder spannend - der BGH sagt das der PayPal Käuferschutz den Käufer nicht von der Zahlung befreit. Mit anderen Worten sollte PayPal das Geld aus einer Sicherheit oder vom AB Konto geholt haben kann der Insolvenzverwalter seine Forderungen gegenüber dem deutschen Kunden durchsetzen.

Onlineshopping: Bundesgerichtshof weicht PayPal-Käuferschutz auf |*ZEIT ONLINE

Sollte das Geld aus PayPal Tasche gekommen sein oder sonst wie durch Dritte abgesichert sein dann ist es natürlich kein Problem.

Nein, er kann nichts erfolgreich einklagen, denn es wird keine Leistung erbracht. Das Problem ist die Vorlasse, die kannst du nicht zurück verlangen in der Insolvenz. Der Inso Verwalter kann aber, wenns keine Vorkasse mehr gibt, auch nix verlangen.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Eine Insolvenz begründet aber keine Rückforderung in voller Höhe. Ganz im Gegenteil - genau hier greift das deutsche Insolvenzrecht.

Warte doch einfach ab was der Insolvenzverwalter daraus macht bzw. ob die Gelder tatsächlich aus der Masse abgezogen wurden.

Es ist keine Rückforderung. Paypal leitet die Kohle nicht weiter und gibt sie Dir zurück. Damit steht der Insolvenzverwalter mit einer Forderung dar, die er nicht durchsetzen kann, weil der selbst die Nichterfüllung des Vertrages wählt. Nicht irremachen (lassen).
 

Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
86
6
Wie ich mich ärgere, meine Barclay statt der DKB zur Zahlung genommen zu haben, bloß weil bei der Barclay eine Reiserücktritt bei ist. Da denkt man, man stellt es schlau an... Murks.

https://www.dkb.de/info/air-berlin.html

Barclay stellt sich nach wie vor tot. Ich bin so sackig.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Es ist keine Rückforderung. Paypal leitet die Kohle nicht weiter und gibt sie Dir zurück.

Paypal bucht eine Zahlung auf das Paypalkonto des Verkäufers und dann auf das Paypalkonto Konto des Käufers zurück. Paypal hat nur Verträge mit dem Käufer und dem Verkäufer (Andere Verträge sind mir nicht bekannt) . Es kam bei der BGH Entscheidung auf den genauen Wortlaut der Käuferschutzbedingungen von Paypal an.

LBB bucht an die Bank von AB die dann auf AB Konto gutschreibt. Dafür gelten die Visa Regeln, und die Verträge LBB, Visa, AB Bank und AB die mir nicht bekannt sind aber mutmaßlich besser sein dürften, als die Bedingungen von Paypal Deutschland.

Aber auch der Paypalkunde, der eine Erstattung bekommen hat, braucht meines Erachtens keine Angst zu haben. Ich stimme Flying Lawyer zu, mangels Flug kein Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters. Ist ein großer Unterschied, ob man Geld selbst vom Insolvenzverwalter fordern will oder ob der Insolvenzverwalter Klage führen muss, weil der Kunde das Geld schon wieder auf dem Konto hat.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Aber auch der Paypalkunde, der eine Erstattung bekommen hat, braucht meines Erachtens keine Angst zu haben. Ich stimme Flying Lawyer zu, mangels Flug kein Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters. Ist ein großer Unterschied, ob man Geld selbst vom Insolvenzverwalter fordern will oder ob der Insolvenzverwalter Klage führen muss, weil der Kunde das Geld schon wieder auf dem Konto hat.
Das stimmt, soweit ich das als Laie verstehe nur teilweise: Ist der Gläubiger durch einen "Trick" (etwa wenn die Vorauszahlung vom Lkw gefallen ist) oder eine unzulässige Aktion an seine Vorauszahlung gekommen, kann der IV den Betrag wieder einfordern.
Ich glaube zwar nicht, daß das KK-Zahlungen betrifft (weil der Acquirer zahlt), aber bei Paypal wäre ich mir schon nicht mehr so sicher (es sei denn, Paypal zahlt).
 
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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.644
343
Berlin
So Rückbuchung war erfolgreich und Geld wieder auf der KK, natürlich unter Vorbehalt, ob sich noch ein anderer Sachverhalt ergibt oder es eine unrechtmässige Reklamation war.
Sachverhalt M&M KK (MC) Air Berlin Flug gebucht und bezahlt 5/17 über Opodo.
Mal gespannt, ob und wann da noch was kommt.
Schon jemand Erfahrungswerte, wie sich Opodo verhält und zwar praktische und nicht nur theoretische.
 

smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.051
434
münchen
Sie erhalten dieses Schreiben bezüglich Ihrer Anfrage der Transaktion mit der Referenznummer D-xxy.

Ihre Anfrage wurde bearbeitet und unsere Untersuchung fiel positiv für Sie aus.

Wir haben Ihrem Konto daher den betreffenden Betrag gutgeschrieben. Die Gutschrift wird auf Ihrer nächsten Abrechnung erscheinen.

AMEX chargeback für 2 Awardtickets muc mia C am 1.1.2018
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Amex meinte zu mir am Telefon, dass die Kosten erstmal nur temporär gutgeschrieben werden. Sollte Amex das Geld beim Insolvenzverwalter nicht eintreiben können, werden die Konten wieder belastet.

Ich kann mir das schwer vorstellen? Das die kaum etwas bekommen werden dürfte doch bereits klar sein. Auf der anderen Seite, wer bleibt den jetzt auf den Gutschriften sitzen?
 
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inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
Kuriosum bei meinem Gebuchten Flug über lastminute.de:

Habe Anfang November bei lastminute.de angerufen und nochmal nur um die offizielle Stornierung von AirBerlin gebeten. Support sitzt wohl irgendwo in Polen oder Tschechei... Die Verständigung war holprig... Jetzt habe ich von "kundendienst-flug@de.customer-travel-care.com" einen Gutschein in Höhe meines Gebuchten Fluges bekommen...

Parallel läuft noch der ChargeBack Antrag bei der Diba...

Update: Ing-Diba will den Antrag nicht an VISA weiterleiten weil ich keine direkte Stornierungsbestätigung von AirBerlin habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

Skaos

Aktives Mitglied
16.04.2017
142
96
Sooo endlich hat die LBB(ADAC MC Karte) auch bei mir den Chargeback genehmigt(natürlich vorläufig).

Habe die sehr hilfreichen Tipps einiger User hier genutzt welche mich ermutigt haben den Chargeback tatsächlich durch zu ziehen.
Allerdings hat sich die LBB erst ein wenig geziert. Daher hier kurz mein Verlauf:

17.04. Buchung 2x Dus-Lax return für Sep.
04.10. Stornobestätigung erhalten von AB
02.11. Chargeback bei LBB eingereicht inkl. aller benötigten Unterlagen(Schriftlich per Einwurf-Einschreiben)
07.11. Erhalt Eingangsbestätigung
13.11. Ablehnung weil angeblich Unterlagen fehlen(Storno von AB)
13.11. Anruf bei LBB und hinweis auf gesandte Unterlagen(Aussage: "Och ja, die haben sie ja geschickt, ich gebe das nochmal weiter")
16.11. Ablehnung weil angeblich Unterlagen fehlen(Storno von AB)
16.11. Erneuter Anruf und nochmals Brief + Unterlagen per Einschreiben-Rückschein abgeschickt
27.11. Nachfrage bei LBB wie der Bearbeitungsstand ist - Angeblich hat man überhaupt nichts zu einem Chargeback erhalten - Ich frage nach warum ich dann einen Rückschein habe und ob man mich ein wenig veräppeln will. Man verspricht mir spätestens am darauffolgenden Tag einen RR.
28.11. Email mit erfolgreichem Chargeback inkl. Anruf mit Entschuldigung für das Chaos + nettem kleinen Bonus für meine KK



Nach dem ich hier nun die 42 Seiten überflogen habe ist mir aufgefallen das noch niemand nach dem "vorläufig" gefragt hat. Wie lange gilt dieses vorläufig denn? Wie lange muss ich ggf. mit einer erneuten Abbuchung rechnen? Gibt es da gesetzliche fristen oder kann die LBB in, sagen wir, 1 - 5 Jahren kommen so ala "Ach so der Chargeback damals 2017 war nicht ok wir buchen jetzt mal xxxx € ab!"

Kann da jemand was verlässliches zu sagen?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
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Verlässlich vielleicht nicht, aber eine "natürliche Grenze" nach hinten ergibt sich wohl durch die "Schlussverteilung" der Insolvenz, deren Termin gewiss bekannt gemacht werden wird.
Wobei ich nicht ganz verstehe, was wir mit der Insolvenz zu tun haben? Das ist doch das Problem des KK Anbieters, Bank, etc.

Die Chargeback Regeln von Amex sind u.A. "Leistung nicht erhalten -> Chargeback". Da steht Insolvenz nicht als Ausschluss. Wie Amex am Ende an das Geld kommt, ist mir ziemlich egal.