hmmm... ich hab noch nix von Barclay gehört.
Will CHECK24 da etwa das Geld selbst einsacken?
a) im ersten Fall wurde m.E. vertraglich vereinbart, dass das Versandrisiko bereits bei Aufgabe beim Logistikunternehmen auf den Käufer übergeht. Dies wurde letztlich nur nochmal klargestellt dass sowas angängig ist - denn so war es letztlich schon immer. Um Leistung oder Schlechtleistung oder Nicht-Leistung als solche ging es dabei wohl nicht.
b) im zweiten Fall "Ramsch-Säge" muss das zugrundeliegende Geschäft nochmal in der Sache untersucht werden, also ob die Säge wirklich eine Schlechtlieferung / Schlechtleistung war oder nicht. Wenn der Endverbraucher (Käufer) nicht böswillig oder -gläubig war mit seiner Reklamation, hat er die neuerliche Verhandlung nicht zu fürchten, sondern sie ist im Gegenteil voll und ganz in seinem Sinne! Ein Gutachter wird sich anschauen ob die Säge sägt oder nicht ... Die altbekannte Frage "wer will was von wem woraus" käme dann neu aufs Tapet. Aber welches Unternehmen wird nachträglich eine Leistung verlangen können, wenn feststeht dass es niemals eine Gegenleistung erbringen wird?
Fazit:
Das BGH-Urteil besagt IMHO allenfalls, dass begründungslose (u.U. leichtfertige) Rückbuchungen im Namen des Käuferschutzes den Verkäufer unangemessen benachteiligen könnten. Weitergehende Schlüsse gibt es nicht her. Begründeten Reklamationen muss inhaltlich nachgegangen werden, und das ist auch gut so
Fazit:
Das BGH-Urteil besagt IMHO allenfalls, dass begründungslose (u.U. leichtfertige) Rückbuchungen im Namen des Käuferschutzes den Verkäufer unangemessen benachteiligen könnten. Weitergehende Schlüsse gibt es nicht her. Begründeten Reklamationen muss inhaltlich nachgegangen werden, und das ist auch gut so
Für alle die bei Paypal erfolgreich zurückgebucht haben wird es jetzt wieder spannend - der BGH sagt das der PayPal Käuferschutz den Käufer nicht von der Zahlung befreit. Mit anderen Worten sollte PayPal das Geld aus einer Sicherheit oder vom AB Konto geholt haben kann der Insolvenzverwalter seine Forderungen gegenüber dem deutschen Kunden durchsetzen.
Onlineshopping: Bundesgerichtshof weicht PayPal-Käuferschutz auf |*ZEIT ONLINE
Sollte das Geld aus PayPal Tasche gekommen sein oder sonst wie durch Dritte abgesichert sein dann ist es natürlich kein Problem.
Eine Insolvenz begründet aber keine Rückforderung in voller Höhe. Ganz im Gegenteil - genau hier greift das deutsche Insolvenzrecht.
Warte doch einfach ab was der Insolvenzverwalter daraus macht bzw. ob die Gelder tatsächlich aus der Masse abgezogen wurden.
Wie ich mich ärgere, meine Barclay statt der DKB zur Zahlung genommen zu haben, bloß weil bei der Barclay eine Reiserücktritt bei ist. Da denkt man, man stellt es schlau an... Murks.
https://www.dkb.de/info/air-berlin.html
Barclay stellt sich nach wie vor tot. Ich bin so sackig.
Es ist keine Rückforderung. Paypal leitet die Kohle nicht weiter und gibt sie Dir zurück.
Das stimmt, soweit ich das als Laie verstehe nur teilweise: Ist der Gläubiger durch einen "Trick" (etwa wenn die Vorauszahlung vom Lkw gefallen ist) oder eine unzulässige Aktion an seine Vorauszahlung gekommen, kann der IV den Betrag wieder einfordern.Aber auch der Paypalkunde, der eine Erstattung bekommen hat, braucht meines Erachtens keine Angst zu haben. Ich stimme Flying Lawyer zu, mangels Flug kein Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters. Ist ein großer Unterschied, ob man Geld selbst vom Insolvenzverwalter fordern will oder ob der Insolvenzverwalter Klage führen muss, weil der Kunde das Geld schon wieder auf dem Konto hat.
Ruf da an, verlange jemanden der sich auskennt. Es gibt ein neues Formular bezüglich AirBerlin
Sie erhalten dieses Schreiben bezüglich Ihrer Anfrage der Transaktion mit der Referenznummer D-xxy.
Ihre Anfrage wurde bearbeitet und unsere Untersuchung fiel positiv für Sie aus.
Wir haben Ihrem Konto daher den betreffenden Betrag gutgeschrieben. Die Gutschrift wird auf Ihrer nächsten Abrechnung erscheinen.
Verlässlich vielleicht nicht, aber eine "natürliche Grenze" nach hinten ergibt sich wohl durch die "Schlussverteilung" der Insolvenz, deren Termin gewiss bekannt gemacht werden wird.ein Verlauf:
(..)
Kann da jemand was verlässliches zu sagen?
Wobei ich nicht ganz verstehe, was wir mit der Insolvenz zu tun haben? Das ist doch das Problem des KK Anbieters, Bank, etc.Verlässlich vielleicht nicht, aber eine "natürliche Grenze" nach hinten ergibt sich wohl durch die "Schlussverteilung" der Insolvenz, deren Termin gewiss bekannt gemacht werden wird.