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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Verlässlich vielleicht nicht, aber eine "natürliche Grenze" nach hinten ergibt sich wohl durch die "Schlussverteilung" der Insolvenz, deren Termin gewiss bekannt gemacht werden wird.
Wieso sollte das Ende der Insolvenz hier relevant sein?
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
weil der Fragesteller dann nicht einmal mehr durch eine irreführende Berufung seiner Bank / KK-Gesellschaft auf die Inso irritiert werden könnte!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Verlässlich vielleicht nicht, aber eine "natürliche Grenze" nach hinten ergibt sich wohl durch die "Schlussverteilung" der Insolvenz, deren Termin gewiss bekannt gemacht werden wird.

Doch es gibt eine natürliche Grenze § 195 und § 199 BGB geben entsprechende Auskunft.
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Das "vielleicht nicht verlässlich" bezog sich auf die subjektive Komponente meiner Aussage - so apodiktisch-objektiv wie du krieg ich das nämlich nicht hin ;-)
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
539
Nach dem ich hier nun die 42 Seiten überflogen habe ist mir aufgefallen das noch niemand nach dem "vorläufig" gefragt hat. Wie lange gilt dieses vorläufig denn? Wie lange muss ich ggf. mit einer erneuten Abbuchung rechnen? Gibt es da gesetzliche fristen oder kann die LBB in, sagen wir, 1 - 5 Jahren kommen so ala "Ach so der Chargeback damals 2017 war nicht ok wir buchen jetzt mal xxxx € ab!"
Von Bayern Card-Services weiß ich, dass dem Händler nach dem Chargeback eine Einspruchsfrist eingeräumt wird. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob das jetzt 2, 4, 6 oder 8 Wochen waren. Jedenfalls hat Ryanair damals diese Frist verstreichen lassen, als ich eine DCC-Buchung reklamiert habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Von Bayern Card-Services weiß ich, dass dem Händler nach dem Chargeback eine Einspruchsfrist eingeräumt wird. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob das jetzt 2, 4, 6 oder 8 Wochen waren. Jedenfalls hat Ryanair damals diese Frist verstreichen lassen, als ich eine DCC-Buchung reklamiert habe.

Die Händlereinspruchsfrist hat nichts mit den möglichen Forderungen der KK gegen dich zu tun.
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Huch? :censored:

Ich denke, KvR hat recht mit seiner Aussage, ein Anhaltspunkt ist es immerhin. Der Kreditkartenherausgeber braucht auch einen wirtschaftlichen Grund, eine Rückerstattung an den Kunden zu annullieren, und wenn der Händler nichts vernünftiges (rechtzeitig) einzuwenden wusste, entfällt dieser!
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Huch? :censored:

Ich denke, KvR hat recht mit seiner Aussage, ein Anhaltspunkt ist es immerhin. Der Kreditkartenherausgeber braucht auch einen wirtschaftlichen Grund, eine Rückerstattung an den Kunden zu annullieren, und wenn der Händler nichts vernünftiges (rechtzeitig) einzuwenden wusste, entfällt dieser!

In diesem Fall hat der Händler ja längst sein Argument - Insolvenz - eingewendet. Weiterhin besteht die Verjährungsfrist unabhängig von den AGBs der KK Firmen.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Zuviel in die Breite gehendes juristisches Fachwissen, statt gezielt aus dem Füllhorn aus einem großen Schaff ausgekübelt, kann auch verwirren und leicht undifferenziert wirken ;-)

Auf den Satz "In diesem Fall hat der Händler ja längst sein Argument - Insolvenz - eingewendet." gehe ich daher inhaltlich nicht mehr ein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Zuviel in die Breite gehendes juristisches Fachwissen, statt gezielt aus dem Füllhorn aus einem großen Schaff ausgekübelt, kann auch verwirren und leicht undifferenziert wirken ;-)

Auf den Satz "In diesem Fall hat der Händler ja längst sein Argument - Insolvenz - eingewendet." gehe ich daher inhaltlich nicht mehr ein. (Nebelkerzen werfen?)

Keine Nebelkerzen, der Händler AB hat seine Insolvenz gegenüber den Gläubigern erklärt.

Ob das irgendwann zu einer erneuten Belastung der Kreditkarte führt? Keine Ahnung, rein rechtlich wäre es möglich - es mag sein das es im Detail vertraglich anders geregelt ist, aber diese Detailwissen ist hier nicht verfügbar.
 

Vorpommern

Neues Mitglied
16.11.2010
14
0
Moin zusammen,

dank dieses Threads bin ich überhaupt auf die Idee einer CC-Rückbuchung gekommen. Also danke erstmal an alle, die hier ihre Gedanken und Erfahrungen eingebracht haben und einbringen.

Nun kurz die Historie meiner CC-Rückbuchung.

26.11.2016 Buchung 4 Tickets TXL-MIA für Reisezeitraum 10/2017
26.11.2016 Zahlung an AB direkt per Paypal über MM CC Mastercard
30.09.2017 Stornierung der Buchung durch AB
25.10.2017 Antrag auf CC-Rückbuchung - Grund Dienstleistung nicht erhalten.
30.10.2017 Erstattung des kompletten Betrages auf meine CC

Schreiben vom MM-CC-Service

Sehr geehrter Herr ...

die von Ihnen reklamierten Umsätze in Höhe von insgesamt .... Euro werden wir Ihrem Kartenkonto bis zur endgültigen Klärung gutschreiben
und auf Ihr Girokonto zurücküberweisen.

Sollte sich nachträglich ein anderer Sachverhalt ergeben oder es sich um eine unberechtigte Reklamation handeln werden die vorläufigen Gutschriften
storniert und gemäß unserem Preisverzeichnis Euro 2,50 zzgl. Fremdgebühren ( insgesamt ca. Euro 9,00 ) pro Beleg Ihrem Kartenkonto belastet.

Falls wir noch weitere Angaben von Ihnen benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

.....


Schönen Tag zusammen
und Gruß aus Vorpommern :)
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Von Bayern Card-Services weiß ich, dass dem Händler nach dem Chargeback eine Einspruchsfrist eingeräumt wird. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob das jetzt 2, 4, 6 oder 8 Wochen waren. Jedenfalls hat Ryanair damals diese Frist verstreichen lassen, als ich eine DCC-Buchung reklamiert habe.
Und was ist dann passiert? Nie etwas gehört von Rynair? Auch nicht gesperrt wurden?
In diesem Fall hat der Händler ja längst sein Argument - Insolvenz - eingewendet. Weiterhin besteht die Verjährungsfrist unabhängig von den AGBs der KK Firmen.
Keine Nebelkerzen, der Händler AB hat seine Insolvenz gegenüber den Gläubigern erklärt.

Ob das irgendwann zu einer erneuten Belastung der Kreditkarte führt? Keine Ahnung, rein rechtlich wäre es möglich - es mag sein das es im Detail vertraglich anders geregelt ist, aber diese Detailwissen ist hier nicht verfügbar.
Das ist ein interessantes Thema.

Die Verjährungsfrist ist nicht nur unabhängig der AGB's, sondern sie steht sogar noch darüber.

Was ich mich allerdings frage, wer bezahlt die Chargebacks? Das die KK Firmen nun wie wild alle vom AirBerlin Girokonto abbuchen, dürfte man ausschließen können. Bei Visa und Mastercard tippe ich auf die Acquiering Bank von AirBerlin? Aber wie sieht das bei Amex und Diners Club aus die das de facto selber machen?

Visa/Mastercard: Ich bin mir ziemlich sicher, dass die "Verjährungsfrist" kein rechtmäßiges Mittel ist um eine Kreditkarte erneut zu belasten. Die KK Firma darf noch nicht mal die Kundendaten weitergeben, wenn laut ihren AGB's das Chargeback rechtmäßig abgeschlossen ist. Hier stellt sich die Frage, ob AirBerlin die Kundendaten zur Abwicklung an die Acquiering Bank weiterreichen darf. = Ohne Kundendaten ist keine Eintreibung der Forderung möglich.

Amex/Diners: Sollte es tatsächlich so sein, dass Amex/DC das Geld für die Kunden "vorstrecken", mit der Hoffnung dies bei der Insolvenz zurück zu bekommen... spielt die AGB eine große Rolle. Sollte das Chargeback laut Bestimmungen und AGB nämlich abgeschlossen sein, dann besteht auch keine Forderung gegen den KK Kunden mehr... Diese dürfte Amex/DC "übernommen" haben. De Facto habe ich nämlich eine Abtretungserklärung mit Amex getroffen.
 

Tiki Taka

Neues Mitglied
20.08.2017
15
0
Ich finde es interessant, dass viele hier offensichtlich E-mails oder andere offizielle Infos von Air Berlin betreffend die Streichung Ihrer Flüge bekommen haben.

Ich habe 2 Karibik Tickets DUS-PCJ-POP-DUS für Dez./Jan. - Prämienflüge, aber das ändert ja nichts an der Ticketgültigkeit.

Von den Flugstreichungen habe ich nur aus der Zeitung erfahren. Weder von Air Berlin noch von Topbonus gibt es auch nur den geringsten Mucks :mad:

Steuern und Gebühren habe ich mit meiner Air Berlin Kreditkarte bezahlt und hätte die gerne via Chargeback zurück. Werde die LBB mal anschreiben...

Habe mittlerweile den Chargeback von der LBB auf mein Kreditkartenkonto erhalten! Letztlich war es nicht allzuviel Aufwand, man muss einfach nur bestimmt auf seiner Forderung bestehen

1.jpg 2.jpg
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Also hattest du jetzt doch eine Storno Bestätigung? Darauf scheinen ja alle Kreditkarten Firmen zu pochen, obwohl man klar aus den Medien entnehmen kann, dass Flüge seit dem 28. Oktober nicht mehr durchgeführt werden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Amex meinte zu mir am Telefon, dass die Kosten erstmal nur temporär gutgeschrieben werden. Sollte Amex das Geld beim Insolvenzverwalter nicht eintreiben können, werden die Konten wieder belastet.

Ich kann mir das schwer vorstellen? Das die kaum etwas bekommen werden dürfte doch bereits klar sein. Auf der anderen Seite, wer bleibt den jetzt auf den Gutschriften sitzen?

... und wenn man seine Geschäftsbeziehung mit Amex nach einem erfolgreichen Cashback kündigt, wie könnte Amex einen erneut belasten?
 

Tiki Taka

Neues Mitglied
20.08.2017
15
0
Ja die Stornobestätigung kam dann doch noch mal irgendwann - aber weit nach der Veröffentlichung der Flugstreichungen in den Medien.

Letztlich muss man schon sagen - wenn eine Airline die Pleite verdient hat, dann die AirBerlin! Informationsfluss und Kundenservice war bei denen immer unterirdisch, daran änderten auch die Schokoherzen nix!
 

Tiki Taka

Neues Mitglied
20.08.2017
15
0
Also hattest du jetzt doch eine Storno Bestätigung? Darauf scheinen ja alle Kreditkarten Firmen zu pochen, obwohl man klar aus den Medien entnehmen kann, dass Flüge seit dem 28. Oktober nicht mehr durchgeführt werden.

Ja die Stornobestätigung kam dann doch noch mal irgendwann - aber weit nach der Veröffentlichung der Flugstreichungen in den Medien.

Letztlich muss man schon sagen - wenn eine Airline die Pleite verdient hat, dann die AirBerlin! Informationsfluss und Kundenservice war bei denen immer unterirdisch, daran änderten auch die Schokoherzen nix!
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Dann hat Eurowings die Pleite eher verdient. Ist dasselbe ohne Schokoherzen.
Dasselbe? IMHO Eurowings noch deutlich schlechter.

Bei IrrOps ist mir gerade der Schalter in DUS (gut, der einzige nicht outgesourcte) positiv mit sehr großzügigen Lösungen in Erinnerung geblieben.

Bei Eurowings dagegen... Man erinnere sich noch an das große Langstrecken-Chaos letztes Jahr.
 
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mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Ich habe nun mein Geld für zwei Flüge erfolgreich von Amex zurück erhalten. Nachdem ich den Fall gemeldet habe, musste ich die Abtretungserklärung und die Stornobestätigung einsenden. Das Geld wurde dann vorläufig zurückgebucht. Nach einer Woche habe ich dann eine Mail erhalten, dass der Fall für mich positiv entschieden wurde und die Summe endgültig gutgeschrieben wird.

Ich bin mit dem Ablauf und der Schnelligkeit sehr zufrieden.