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Wieso sollte das Ende der Insolvenz hier relevant sein?Verlässlich vielleicht nicht, aber eine "natürliche Grenze" nach hinten ergibt sich wohl durch die "Schlussverteilung" der Insolvenz, deren Termin gewiss bekannt gemacht werden wird.
Wieso sollte das Ende der Insolvenz hier relevant sein?Verlässlich vielleicht nicht, aber eine "natürliche Grenze" nach hinten ergibt sich wohl durch die "Schlussverteilung" der Insolvenz, deren Termin gewiss bekannt gemacht werden wird.
Verlässlich vielleicht nicht, aber eine "natürliche Grenze" nach hinten ergibt sich wohl durch die "Schlussverteilung" der Insolvenz, deren Termin gewiss bekannt gemacht werden wird.
habe ich das in Zweifel gezogen?
Verlässlich vielleicht nicht
Von Bayern Card-Services weiß ich, dass dem Händler nach dem Chargeback eine Einspruchsfrist eingeräumt wird. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob das jetzt 2, 4, 6 oder 8 Wochen waren. Jedenfalls hat Ryanair damals diese Frist verstreichen lassen, als ich eine DCC-Buchung reklamiert habe.Nach dem ich hier nun die 42 Seiten überflogen habe ist mir aufgefallen das noch niemand nach dem "vorläufig" gefragt hat. Wie lange gilt dieses vorläufig denn? Wie lange muss ich ggf. mit einer erneuten Abbuchung rechnen? Gibt es da gesetzliche fristen oder kann die LBB in, sagen wir, 1 - 5 Jahren kommen so ala "Ach so der Chargeback damals 2017 war nicht ok wir buchen jetzt mal xxxx € ab!"
Von Bayern Card-Services weiß ich, dass dem Händler nach dem Chargeback eine Einspruchsfrist eingeräumt wird. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob das jetzt 2, 4, 6 oder 8 Wochen waren. Jedenfalls hat Ryanair damals diese Frist verstreichen lassen, als ich eine DCC-Buchung reklamiert habe.
Huch?
Ich denke, KvR hat recht mit seiner Aussage, ein Anhaltspunkt ist es immerhin. Der Kreditkartenherausgeber braucht auch einen wirtschaftlichen Grund, eine Rückerstattung an den Kunden zu annullieren, und wenn der Händler nichts vernünftiges (rechtzeitig) einzuwenden wusste, entfällt dieser!
Zuviel in die Breite gehendes juristisches Fachwissen, statt gezielt aus dem Füllhorn aus einem großen Schaff ausgekübelt, kann auch verwirren und leicht undifferenziert wirken ;-)
Auf den Satz "In diesem Fall hat der Händler ja längst sein Argument - Insolvenz - eingewendet." gehe ich daher inhaltlich nicht mehr ein. (Nebelkerzen werfen?)
Und was ist dann passiert? Nie etwas gehört von Rynair? Auch nicht gesperrt wurden?Von Bayern Card-Services weiß ich, dass dem Händler nach dem Chargeback eine Einspruchsfrist eingeräumt wird. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob das jetzt 2, 4, 6 oder 8 Wochen waren. Jedenfalls hat Ryanair damals diese Frist verstreichen lassen, als ich eine DCC-Buchung reklamiert habe.
In diesem Fall hat der Händler ja längst sein Argument - Insolvenz - eingewendet. Weiterhin besteht die Verjährungsfrist unabhängig von den AGBs der KK Firmen.
Das ist ein interessantes Thema.Keine Nebelkerzen, der Händler AB hat seine Insolvenz gegenüber den Gläubigern erklärt.
Ob das irgendwann zu einer erneuten Belastung der Kreditkarte führt? Keine Ahnung, rein rechtlich wäre es möglich - es mag sein das es im Detail vertraglich anders geregelt ist, aber diese Detailwissen ist hier nicht verfügbar.
Ich finde es interessant, dass viele hier offensichtlich E-mails oder andere offizielle Infos von Air Berlin betreffend die Streichung Ihrer Flüge bekommen haben.
Ich habe 2 Karibik Tickets DUS-PCJ-POP-DUS für Dez./Jan. - Prämienflüge, aber das ändert ja nichts an der Ticketgültigkeit.
Von den Flugstreichungen habe ich nur aus der Zeitung erfahren. Weder von Air Berlin noch von Topbonus gibt es auch nur den geringsten Mucks
Steuern und Gebühren habe ich mit meiner Air Berlin Kreditkarte bezahlt und hätte die gerne via Chargeback zurück. Werde die LBB mal anschreiben...
Nein, nie etwas von Ryanair gehört und auch nicht gesperrt worden.Und was ist dann passiert? Nie etwas gehört von Rynair? Auch nicht gesperrt wurden?
Amex meinte zu mir am Telefon, dass die Kosten erstmal nur temporär gutgeschrieben werden. Sollte Amex das Geld beim Insolvenzverwalter nicht eintreiben können, werden die Konten wieder belastet.
Ich kann mir das schwer vorstellen? Das die kaum etwas bekommen werden dürfte doch bereits klar sein. Auf der anderen Seite, wer bleibt den jetzt auf den Gutschriften sitzen?
... und wenn man seine Geschäftsbeziehung mit Amex nach einem erfolgreichen Cashback kündigt, wie könnte Amex einen erneut belasten?
Also hattest du jetzt doch eine Storno Bestätigung? Darauf scheinen ja alle Kreditkarten Firmen zu pochen, obwohl man klar aus den Medien entnehmen kann, dass Flüge seit dem 28. Oktober nicht mehr durchgeführt werden.
Letztlich muss man schon sagen - wenn eine Airline die Pleite verdient hat, dann die AirBerlin! Informationsfluss und Kundenservice war bei denen immer unterirdisch, daran änderten auch die Schokoherzen nix!
Dasselbe? IMHO Eurowings noch deutlich schlechter.Dann hat Eurowings die Pleite eher verdient. Ist dasselbe ohne Schokoherzen.
Dann hätten die Schokoherzen ja doch noch etwas positives bewirktDann hat Eurowings die Pleite eher verdient. Ist dasselbe ohne Schokoherzen.