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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
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Meine Eltern haben knapp zwei Wochen nach Einreichung der Unterlagen ohne weitere Rückfragen die Gutschrift für Ihre AB-Flüge im Dez 17 und Jan 18 bekommen (LBB, ADAC MasterCard), natürlich unter Vorbehalt. Vielen Dank an die fleißigen Schreiber in diesem Thread (auch von meinen Eltern), denn ohne dieses Forum wäre ich nicht auf diese Möglichkeit gekommen (und meine Eltern erst recht nicht).
 
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inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
Geld ist wieder auf dem Konto! Danke an alle für die Unterstützung!(y)
Buchungstag: 04.12.2017
Valuta: 28.08.2017
Auftraggeber / Empfänger VISA LASTMINUTE.COM TXL/MIA

Hat jemand vielleicht eine Ahnung wieso das Valuta-Datum vom 28.08. ist? Ich hatte vor Oktober keinen Kontakt bzgl. Rückbuchung, weder zu Visa noch zur IngDiba. Hat die Visa vielleicht von sich aus bereits im Hintergrund gearbeitet? Kann ich kaum glauben.
Auftraggeber ist gleich dem der im April abbuchte.
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
63
12
Geld ist wieder auf dem Konto! Danke an alle für die Unterstützung!(y)


Hat jemand vielleicht eine Ahnung wieso das Valuta-Datum vom 28.08. ist? Ich hatte vor Oktober keinen Kontakt bzgl. Rückbuchung, weder zu Visa noch zur IngDiba. Hat die Visa vielleicht von sich aus bereits im Hintergrund gearbeitet? Kann ich kaum glauben.
Auftraggeber ist gleich dem der im April abbuchte.
Ich würde sagen, das ist das Zahlungsziel von Visa an den Veranstalter.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Was ist eigentlich bei einem Noshow? Eine Stornobestätigung bekommt man da nicht und kein Ansprechpartner mehr vorhanden. Chargeback?

Oder wenn man selbst stornieren will, weil man den Backup-Flug nimmt: wie und ob die Stornobestätigung kommt?
 

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Was ist eigentlich bei einem Noshow? Eine Stornobestätigung bekommt man da nicht und kein Ansprechpartner mehr vorhanden. Chargeback?

Oder wenn man selbst stornieren will, weil man den Backup-Flug nimmt: wie und ob die Stornobestätigung kommt?
was verstehst du unter Noshow? Hier hat die Airline ja ihre Leistung erbracht, sprich, dir einen Platz auf der Maschine freigehalten. Eine CC sehe ich hier nicht in der Pflicht, einen Chargeback durchgehen zu lassen.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Ich habe nun mein Geld für zwei Flüge erfolgreich von Amex zurück erhalten. Nachdem ich den Fall gemeldet habe, musste ich die Abtretungserklärung und die Stornobestätigung einsenden. Das Geld wurde dann vorläufig zurückgebucht. Nach einer Woche habe ich dann eine Mail erhalten, dass der Fall für mich positiv entschieden wurde und die Summe endgültig gutgeschrieben wird.

Ich bin mit dem Ablauf und der Schnelligkeit sehr zufrieden.
Nach einer Woche ist das unbedeutend. Der Vertragspartner (AirBerlin, etc.) hat eine bedeutend längere Einspruchsfrist.
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Nach einer Woche ist das unbedeutend. Der Vertragspartner (AirBerlin, etc.) hat eine bedeutend längere Einspruchsfrist.
Warum aber erhalte ich erst eine Nachricht, dass das Geld unter Vorbehalt gutgeschrieben wird und dann später die Aufhebung des Vorbehaltes und somit die endgültige Gutschrift? Das widerspricht sich mit deiner Aussage.

Das Geld sehe ich seit 14 Tagen als gebuchte sonstige Gutschrift mit Valuta des Buchungsdatums. Auf der aktuellen Abrechnung ist es aber noch nicht drauf.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Warum aber erhalte ich erst eine Nachricht, dass das Geld unter Vorbehalt gutgeschrieben wird und dann später die Aufhebung des Vorbehaltes und somit die endgültige Gutschrift? Das widerspricht sich mit deiner Aussage.

Das Geld sehe ich seit 14 Tagen als gebuchte sonstige Gutschrift mit Valuta des Buchungsdatums. Auf der aktuellen Abrechnung ist es aber noch nicht drauf.
Das Thema gab es in diesen Thread schon mehrfach. Das was Amex schreibt und was das Gesetz an Verjährung vorsieht, sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe. Das Gesetz steht höher als die AGB's und Regeln von Amex und sieht in dem Fall 3. Jahre vor.

Und auch eine gebuchte Gutschrift, kann wieder "belastet" werden. - Wenn der Betrag dir also weh tun sollte, lege ihn vorsichtshalber zur Seite... Es mag sein, dass nichts mehr passiert, dass weiß aber noch niemand... nicht mal Amex selber.
 
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mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Das Thema gab es in diesen Thread schon mehrfach. Das was Amex schreibt und was das Gesetz an Verjährung vorsieht, sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe. Das Gesetz steht höher als die AGB's und Regeln von Amex und sieht in dem Fall 3. Jahre vor.

Und auch eine gebuchte Gutschrift, kann wieder "belastet" werden. - Wenn der Betrag dir also weh tun sollte, lege ihn vorsichtshalber zur Seite... Es mag sein, dass nichts mehr passiert, dass weiß aber noch niemand... nicht mal Amex selber.

Danke für die Erläuterung. Das habe ich im Thema wohl überlesen. Für mich war es durch die Aufhebung des Vorbehaltes, eine sichere Sache.
Ist es denn normal, dass die Gutschrift seit Mitte November auf dem Online Kartenkonto ersichtlich ist, aber noch nicht abgerechnet wurde?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
was verstehst du unter Noshow? Hier hat die Airline ja ihre Leistung erbracht, sprich, dir einen Platz auf der Maschine freigehalten. Eine CC sehe ich hier nicht in der Pflicht, einen Chargeback durchgehen zu lassen.

Bei Noshow hat man den Anspruch auf Erstattung von S&G. Bei einem Awardflug beseht die Transaktion nur aus ebensolchen. Welcher Chargeback Code würde passen?
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
539
Bei Noshow hat man den Anspruch auf Erstattung von S&G. Bei einem Awardflug beseht die Transaktion nur aus ebensolchen. Welcher Chargeback Code würde passen?

Keiner. Dein Ansprechpartner ist die Airline, nicht Dein Kreditkartenanbieter. Fordere die Airline auf, die S&G ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten. Bearbeitungsgebühren sind nach einem Urteil des EuGH Nr. 75/2017 vom 06.07.2017 nicht zulässig.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Keiner. Dein Ansprechpartner ist die Airline, nicht Dein Kreditkartenanbieter. Fordere die Airline auf, die S&G ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten. Bearbeitungsgebühren sind nach einem Urteil des EuGH Nr. 75/2017 vom 06.07.2017 nicht zulässig.

Welche Airline wäre das bei einem 745er Ticket?
 

pottan

Neues Mitglied
07.12.2017
3
0
Hallo Zusammen, ich habe heute eine Gutschrift erhalten für zwei im April gebuchte Flüge von AB. Abflug im Januar. Die Umsätze wurden am 06.10. reklamiert und "der Händler" hatte bis zum 07.12. Zeit zum Widerspruch. Heute nachmittag waren 1800 Euro wieder auf dem Konto. Volksbank KK, Acquirer Cardprocess. Von vorläufig hat niemand etwas geschrieben oder gesagt. Wir sind happy und raten allen KK-Buchern, die Umsätze zu reklamieren. Wir glauben nicht, dass das zurückgebuchte Geld aus der Insolvenymasse stammt, sondern aus einbehaltenen Sicherungen.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Hallo Zusammen, ich habe heute eine Gutschrift erhalten für zwei im April gebuchte Flüge von AB. Abflug im Januar. Die Umsätze wurden am 06.10. reklamiert und "der Händler" hatte bis zum 07.12. Zeit zum Widerspruch. Heute nachmittag waren 1800 Euro wieder auf dem Konto. Volksbank KK, Acquirer Cardprocess. Von vorläufig hat niemand etwas geschrieben oder gesagt. Wir sind happy und raten allen KK-Buchern, die Umsätze zu reklamieren. Wir glauben nicht, dass das zurückgebuchte Geld aus der Insolvenymasse stammt, sondern aus einbehaltenen Sicherungen.

Natürlich stammt es nicht aus der Insolvenzmasse. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Verfügungen über die Insolvenzmasse gem. § 81 I InsO unwirksam. Das weiß auch die Volksbank.

Dennoch freut es mich, dass dein Chargeback durchging und du nicht auf dem Ticketpreis sitzen geblieben bist.(y)
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Also langsam nervt AB.
Nach erfolgreichem Charge back "service not received" (ein definitives/keineswegs "unter Vorbehalt") haben die nun tatsächlich eine Transaktion (von zwei von Anfang August) nochmals abgebucht (S+G vom Prämienticket auf AB Metall)! Frechheit! Dispute Formular mit Grund "unathorized transaction" eingereicht. Werde berichten.
Follow up:
Nach einem Monat ("nach Klärung der Zuständigkeit") das zweite Chargeback (abgebucht von AB Anfang Oktober ohne mein Wissen) nun auch erfolgreich...
 

rafipl

Neues Mitglied
11.12.2017
6
0
Sorry that I write in English.
I'm from Poland and I'm trying to recover money for airberlin tickets witch chargeback. After few weeks I got a response from the bank that I should report a bonding authority claim within 7 days of receiving the answer. Within 7 days of sending the claim I have to start the chargeback procedure again. Finally, there is information that it is a formal requirement that the bank may attempt to recover money. Is the bank doing the right thing? I found a record in the regulations of VISA services, but I do not fully understand the last sentence:
For a Chargeback related to non-receipt of travel services from a provider who has failed, if the services are covered by a bonding authority/insurance scheme, the Issuer must attempt to obtain reimbursement from the relevant bonding authority/insurance scheme, unless the bond or insurance scheme is insufficient. If the bond or insurance scheme is insufficient, the Issuer may use information in the public domain to initiate the Chargeback.
Should I appeal according to the above? Or should I, as recommended, submit a claim for bonding authority and then start the chargeback again?
Thank you for your help!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Das Thema gab es in diesen Thread schon mehrfach. Das was Amex schreibt und was das Gesetz an Verjährung vorsieht, sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe. Das Gesetz steht höher als die AGB's und Regeln von Amex und sieht in dem Fall 3. Jahre vor.

Und auch eine gebuchte Gutschrift, kann wieder "belastet" werden. - Wenn der Betrag dir also weh tun sollte, lege ihn vorsichtshalber zur Seite... Es mag sein, dass nichts mehr passiert, dass weiß aber noch niemand... nicht mal Amex selber.

???

Wenn Amex ihm schreibt, dass die Sache fuer ihn erledigt ist kann Ames wohl kaum von ihm noch Geld verlangen. Der InsoVw kann kommen, ist ja nicht verjährt. Der kriegt aber nichts, weil er keine Leistung erbringt.
 
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carletta

Reguläres Mitglied
18.06.2013
94
0
BSL + AGP
Start the chargeback again as recommended but do not send it thru the contact form.
Send everything by fax or by mail.
I did send them the addidional papers by contact form a few times. They never could find them. I only found out by calling them, that everything was still missing.
After I did send them everything by fax I got a positive answer by e-mail the next day. The money was on my cc-account 2 days later.
 

carletta

Reguläres Mitglied
18.06.2013
94
0
BSL + AGP
Anschheinend kommen die zusätzlichen Unterlagen, die mit dem Kontaktformular an die LBB übermittelt werden, nicht an.
Nach faxen der Unterlagen hab ich am nächten Morgen positive Antwort per e-mail erhalten und das Geld war 2 Tage spater zurückgebucht.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Should I appeal according to the above? Or should I, as recommended, submit a claim for bonding authority and then start the chargeback again?
Thank you for your help!

In case you have an insurance covering insolvency of AB, you have to use it first. In case you have no insurance, just write them, that you have none and want to start the charge back procedure...
 

rafipl

Neues Mitglied
11.12.2017
6
0
I don't have any insurance. Here is the full answer from the bank (translated with Google Translate).:
Sir,
In response to your complaint regarding the transaction carried out on 07-08-2017 in the amount of 2464.95 EUR using the Inteligo card number xxxx xxxx in the AIRBERLIN point, below I present the result of the completed complaint process.
I inform you that in accordance with Visa International regulations and taking into account the fact that on January 1, 2017 in the case of Air Berlin bankruptcy, authority bonding was established (translation of the court's judgment attached - https://www.airberlin-inso.de/ start) it is necessary for you to submit your claim directly to bonding authority. Regardless of the dates specified in the attached translation, it is necessary that you send all the documents by registered letter to the established bonding authority (address in the attached document), no later than within 7 days from the date of receipt of the letter from PKO BP SA.
I explain that this is a formal requirement that must be met in order for the Bank to attempt to recover the amounts advertised by you.
Then I would like you again to file a complaint with PKO Bank Polski S.A. no later than within 7 days from the date of sending the letter to the bonding authority with all documentation (including a copy of the letter sent to the bonding authority and confirmation of its attribution).
Today I must decide what to do :/