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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Lasogga

Aktives Mitglied
26.10.2016
162
0
An dieser Stelle möchte ich mich für die meist sinnvollen Beiträge in diesem Thread bedanken!

Mir wurden heute unter Vorbehalt knapp 1000 EUR von Barclaycard gutgeschrieben. Viele Anrufe, viele versuche des Abwimmelns, Telefonate mit VISA und mehere Einschreiben mit Rückschreiben haben am Ende zum Erfolg geführt. Viel Erfolg für alle, die noch auf ihr Geld warten!

Tipps für Barclay-Kunden, die vor dem 15.8. direkt bei AB gebucht haben:

-Es gibt ein neues Formular für AB-Geschädigte
-Lasst euch nicht erzählen es funktioniert nicht
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.168
503
Ich verstehe immer noch nicht, wieso ihr euch alle so von den KK-Instituten am Nasenring durch die Arena führen lasst ...

Wenn ich das Geld in meinem Fall (M&M-Kreditkarte) nicht sofort zurückbekommen hätte, hätte ich halt die Abbuchung von meinem Sparkassen-Girokonto rückbuchen lassen. Ich sitze am längeren Hebel, und wenn DKB nicht kooperiert -- sorry, dann wird's halt noch teurer für die. Der Flug fand nicht statt, die mit KK vorab gezahlte Leistung wurde nicht erbracht. Ich war eindeutig im Recht, basta.
 

4885924

Reguläres Mitglied
04.07.2010
25
0
Das ist sicher Auslegungssache. Zumindest wurde von den meisten Instituten erst einmal ein Nachweis gefordert, dass die Flüge nicht durchgeführt werden/wurden. Auch, als der Flugbetrieb (insbesondere die Langstrecke) längst eingestellt war. Das war insofern ein Hindernis, weil diese Nachweise von AB in vielen Fällen nicht mehr geliefert wurden. Insofern kann man davon ausgehen, dass den Betroffenen bewusst ein Chargeback schwierig bis unmöglich gemacht werden sollte. Und es gab durchaus auch Berichte, wo die Betroffenen die Sache erst einige Stellen weiter nach oben eskalieren mussten, bis wirklich geprüft und nicht pauschal abgelehnt wurde. Selbst dann, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, wurden Chargebacks etwa von Barclays abgelehnt. So zumindest meine Lesart der letzten 46 Seiten.

Aber wir können uns sicher darauf einigen, dass es von Anfang an einige Verwirrung gab, weil eben gerade keine genauen Regeln und insbesondere kein direkter Anspruch der Karteninhaber besteht. Also ist es im Einzelfall immer noch Kulanz des jeweiligen Instituts, wenn das Chargeback unkompliziert durchgeht.

An dieser Stelle möchte ich mich für die meist sinnvollen Beiträge in diesem Thread bedanken!

Mir wurden heute unter Vorbehalt knapp 1000 EUR von Barclaycard gutgeschrieben. Viele Anrufe, viele versuche des Abwimmelns, Telefonate mit VISA und mehere Einschreiben mit Rückschreiben haben am Ende zum Erfolg geführt. Viel Erfolg für alle, die noch auf ihr Geld warten!

Tipps für Barclay-Kunden, die vor dem 15.8. direkt bei AB gebucht haben:

-Es gibt ein neues Formular für AB-Geschädigte
-Lasst euch nicht erzählen es funktioniert nicht

Hattest du bei AB direkt gebucht oder über eine OTA? Meine Barclay-Reklamation läuft auch schon lange.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.816
Ich verstehe immer noch nicht, wieso ihr euch alle so von den KK-Instituten am Nasenring durch die Arena führen lasst ...

Wenn ich das Geld in meinem Fall (M&M-Kreditkarte) nicht sofort zurückbekommen hätte, hätte ich halt die Abbuchung von meinem Sparkassen-Girokonto rückbuchen lassen. Ich sitze am längeren Hebel, und wenn DKB nicht kooperiert -- sorry, dann wird's halt noch teurer für die. Der Flug fand nicht statt, die mit KK vorab gezahlte Leistung wurde nicht erbracht. Ich war eindeutig im Recht, basta.

Tut mir leid, das ist Blödsinn, was bereits der Satz "Ich war eindeutig im Recht, basta" indiziert. So schreibt nämlich nur der, der keine Argumente hat.

Grundsätzlich gab es bei jedem noch nicht abgeflogenen aber schon bezahlten Ticket einen von der AB noch nicht erfüllten Vertrag. Der Verwalter hat - was die InsO ihm ermöglicht - die Nichterfüllung gewählt-. Damit ist der Vertrag rückabzuwickeln und Du bekommst auf Deine Rückzahlungsforderung die Insolvenzquote. Das alleine ist die gesetzliche Situation. Und einen längeren Hebel hast Du sicher nicht.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Dass diese Info nicht erst seit den Pressemitteilungen da steht, überrascht mich insofern, da ich im September 2017 trotz ausgiebiger und gezielter Suche (siehe #153 in diesem Thread) nicht auf diesen Teil der FAQ gestoßen bin.
Ist aber so!

Hier der Beweis:

Beitrag von mir #256 vom 3.Okt
Bild-Artikel vom 18.Okt

Fällt Dir was auf? Nein?
Der 3. Okt war 2 Wochen VOR dem 18. Okt ;-)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.137
10.838
FRA/QKL
Ich verstehe immer noch nicht, wieso ihr euch alle so von den KK-Instituten am Nasenring durch die Arena führen lasst ...

Wenn ich das Geld in meinem Fall (M&M-Kreditkarte) nicht sofort zurückbekommen hätte, hätte ich halt die Abbuchung von meinem Sparkassen-Girokonto rückbuchen lassen. Ich sitze am längeren Hebel, und wenn DKB nicht kooperiert -- sorry, dann wird's halt noch teurer für die. Der Flug fand nicht statt, die mit KK vorab gezahlte Leistung wurde nicht erbracht. Ich war eindeutig im Recht, basta.
Es ist immer wieder faszinierend (oder erschreckend) welcher Unfug ohne jegliche rechtliche Grundlage im Internet einfach so verbreitet werden kann. :rolleyes:
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.168
503
Tut mir leid, das ist Blödsinn, was bereits der Satz "Ich war eindeutig im Recht, basta" indiziert. So schreibt nämlich nur der, der keine Argumente hat.

Grundsätzlich gab es bei jedem noch nicht abgeflogenen aber schon bezahlten Ticket einen von der AB noch nicht erfüllten Vertrag. Der Verwalter hat - was die InsO ihm ermöglicht - die Nichterfüllung gewählt-. Damit ist der Vertrag rückabzuwickeln und Du bekommst auf Deine Rückzahlungsforderung die Insolvenzquote. Das alleine ist die gesetzliche Situation. Und einen längeren Hebel hast Du sicher nicht.

Ok, ich korrigiere. Ich habe einen Flug bezahlt, den ich nicht bekomme. It's as simple as that. Ich SEHE mich also im Recht. Und nach gesundem Menschenverstand BIN ich auch im Recht. Dass der Scheich hier Insolvenzverschleppung betrieben hat, ist sicherlich nicht mein Problem, und dafür werde ich auch nicht gerade stehen. Und ich komme an mein Geld. Notfalls halt durch Rückbuchung vom Girokonto. Es steht der DKB und/oder Air Berlin selbstverständlich frei, ihre Anwälte auf meine Anwälte loszulassen, um zu versuchen, an mein Geld zu kommen. Viel Spaß dabei.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.816
Ok, ich korrigiere. Ich habe einen Flug bezahlt, den ich nicht bekomme. It's as simple as that. Ich SEHE mich also im Recht. Und nach gesundem Menschenverstand BIN ich auch im Recht. Dass der Scheich hier Insolvenzverschleppung betrieben hat, ist sicherlich nicht mein Problem, und dafür werde ich auch nicht gerade stehen. Und ich komme an mein Geld. Notfalls halt durch Rückbuchung vom Girokonto. Es steht der DKB und/oder Air Berlin selbstverständlich frei, ihre Anwälte auf meine Anwälte loszulassen, um zu versuchen, an mein Geld zu kommen. Viel Spaß dabei.

Das bleibt weiter Unsinn. Das Du in der Insolvenz einen Schaden hast ist vom Gesetzgeber so konzipiert. Wenn Du mit einer pleitigen Airline buchst, ist das halt ein Risiko drin. Dein Menschenverstand ist daher nicht gesund. Der Scheich kann keine Insolvenzverschleppung begehen, denn den Gesellschafter trifft keine Antragspflicht. Und kein seriöser Anwalt würde Dir das raten, was Du hier vorschlägst.
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.168
503
Wenn Du mit einer pleitigen Airline buchst, ist das halt ein Risiko drin.
Sorry, ich schätze dich und alle deine Beiträge wirklich, aber das ist Quatsch! Ich habe vor einem Jahr bei einer kerngesunden Airline gebucht. Hat der Scheich immer wieder betont: AirBerlin geht es prächtig. Insider-Wissen habe ich ja keins.

Was du meinst, sind Tickets, welche NACH dem Insolvenzantrag gebucht wurden (bei "einer pleitigen Airline"), und exakt diese sind safe, da sie durch den Sonder-Fonds gesichert sind.

Um noch mal produktiver zu werden: Ich habe ein Vertragsverhältnis mit der DKB Bank bzgl. der Anwendung meiner KK. In den bilateralen Nutzungsbedingungen zwischen der DKB-Bank und mir ist glasklar geregelt, dass die DKB meine KK nicht belasten darf bei:

[h=4]- Belastung eines Umsatzes für nicht gelieferte Ware oder Dienstleistung
- Stornierung eines Auftrages, einer Bestellung oder Reservierung durch den Auftragnehmer[/h]
WESWEGEN der Auftragnehmer seine Dienstleistung nicht liefert, ist hier nicht mein Problem. Wie gesagt: Wir leben in einem Rechtsstaat, und auch du musst Geld verdienen. ;-) Ich würde einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen. (Aber wie gesagt, mich betrifft es eh nicht, da die DKB nach dem ersten Brief meines Anwaltes anstandslos zurück erstattet hat)
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Wenn ich das Geld in meinem Fall (M&M-Kreditkarte) nicht sofort zurückbekommen hätte, hätte ich halt die Abbuchung von meinem Sparkassen-Girokonto rückbuchen lassen.

Ist dir bekannt, dass eine Rücklaststschrift nur innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung funktioniert und ganz wenige User hier 8 Wochen nach Zahlung wussten, dass der Flug nicht durchgeführt wird? Solltest du diese Hürde überwinden, müsstest du nur noch gegenüber der DKB begründen, weshalb sie als KK eintreten soll. Ich empfehle einen Blick in die Kreditkartenbedingungen der DKB. Solltest du dort oder in Gesetzen fündig werden, so dass du dein angebliches Recht begründen kannst, freuen sich bestimmt viele User hier über konstruktive Beiträge.
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.115
124
München
@emwe: Wir haben auch vor, die S+G, die wir ursprünglich für die über Topbonus gebuchten Tickets bezahlt haben, über Amex zurück buchen zu lassen.
Welche Unterlagen will Amex hierfür von dir haben?
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Google mal nach 'Mastercard rules'... ...dort genauestens beschrieben und geregelt.

Es wird nicht richtiger, wenn du es hier noch öfter schreibst. Den Vertrag hast du mit deiner kartenherausgebenden Bank geschlossen, nicht mit MC. Im Innenverhältnis zu deiner Bank ist die Ausgestaltung zwischen MC und issuer also für dich erst einmal ohne Belang. Ein direkter Rechtsanspruch für dich ergibt sich daraus eben gerade nicht.
 
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Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Sorry, ich schätze dich und alle deine Beiträge wirklich, aber das ist Quatsch! Ich habe vor einem Jahr bei einer kerngesunden Airline gebucht. Hat der Scheich immer wieder betont: AirBerlin geht es prächtig. Insider-Wissen habe ich ja keins.

Was du meinst, sind Tickets, welche NACH dem Insolvenzantrag gebucht wurden (bei "einer pleitigen Airline"), und exakt diese sind safe, da sie durch den Sonder-Fonds gesichert sind.

Um noch mal produktiver zu werden: Ich habe ein Vertragsverhältnis mit der DKB Bank bzgl. der Anwendung meiner KK. In den bilateralen Nutzungsbedingungen zwischen der DKB-Bank und mir ist glasklar geregelt, dass die DKB meine KK nicht belasten darf bei:

- Belastung eines Umsatzes für nicht gelieferte Ware oder Dienstleistung
- Stornierung eines Auftrages, einer Bestellung oder Reservierung durch den Auftragnehmer



WESWEGEN der Auftragnehmer seine Dienstleistung nicht liefert, ist hier nicht mein Problem. Wie gesagt: Wir leben in einem Rechtsstaat, und auch du musst Geld verdienen. ;-) Ich würde einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen. (Aber wie gesagt, mich betrifft es eh nicht, da die DKB nach dem ersten Brief meines Anwaltes anstandslos zurück erstattet hat)

Du legst hier schon ein äußerst zweifelhaftes Rechtsverständnis an den Tag. Ich möchte gar nicht näher auf sämtliche Fehler eingehen, denn ich möchte die kommenden Feiertage nicht ausschließlich vor dem Computer verbringen. Jedenfalls ist eine Rückbuchung der Lastschrift im Falle eines verweigerten Chargebacks nicht der rechtlich angezeigte Weg. Zunächst einmal besteht nämlich der Zahlungsanspruch deiner Bank gegen dich. Wenn du nun das Bestehen einzelner Forderungen bestreitest, so steht dir der Rechtsweg offen. Dich einem zunächst einmal fälligen Anspruch zu verweigern zeitigt Konsequenzen, wegen derer du dann neuerlich deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen müsstest. Diese Rambo-Manier von Leuten, die meinen, trotz juristischer Unwissenheit aber dank Rechtsschutzversicherung erst einmal selbst für "Recht" zu sorgen, sorgt im Weiteren oftmals nur für eines: Ziemlich lange Gesichter am Ende des Geschehens.
 

pegas

Neues Mitglied
23.12.2017
12
0
Brüssel
Direkt nach dem Anruf von EY habe ich Amex angerufen und um Chargeback der ursprünglichen 222,48 € wegen Doppelbelastung gebeten. Man sagte mir zu, dies nach Buchung der EY-Zahlung anzustossen und mich per Mail zu informieren (wie immer sehr guter Service von Amex!).

Eine Frage zum Chargeback, soweit ich das rausfinden konnte, wird das nur für Umsätze, die irgendwo zwischen 6 Wochen und 120 Tagen liegen möglich. Ist das bei Amex anders? Viele Eurer Flüge wurden ja schon deutlich eher gebucht, von daher sollte ein chargeback eigentlich nicht mehr möglich sein. :confused:

EDIT: habe gerade einen entsprechenden Thread hier im Forum gefunden. Werde mich da erst mal durcharbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

emwe

Reguläres Mitglied
17.01.2016
64
25
DUS/FRA
@emwe: Wir haben auch vor, die S+G, die wir ursprünglich für die über Topbonus gebuchten Tickets bezahlt haben, über Amex zurück buchen zu lassen.
Welche Unterlagen will Amex hierfür von dir haben?

Ich habe einfach angerufen und die Sachlage erklärt. Unterlagen wollte man von mir nicht haben; die Flugstrecke, das Datum und die Passagiere stehen in den Buchungsdaten der KK-Buchung - damit ist die Doppelberechnung auch ohne weitere Unterlagen offensichtlich.
Zur Sicherheit habe ich in der Etihad-Buchung vor der Änderung die AB-Tickets als PDF gespeichert. Dort sind (in meinem Fall) auch schon die Gebühren aufgeschlüsselt, inklusive "YQ - Fuel Surcharge".
Falls Dein KK-Anbieter Nachweise verlangt, wären die Electronic Ticket Receipts m. E. nach genau das richtige (für 745er und 607er Tickets). Damit sollte die Doppelberechnung ersichtlich sein.

Gruß,

emwe
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Es wird nicht richtiger, wenn du es hier noch öfter schreibst. Den Vertrag hast du mit deiner kartenherausgebenden Bank geschlossen, nicht mit MC. Im Innenverhältnis zu deiner Bank ist die Ausgestaltung zwischen MC und issuer also für dich erst einmal ohne Belang. Ein direkter Rechtsanspruch für dich ergibt sich daraus eben gerade nicht.

Du wolltest eine Grundlage - eine andere kenne ich nicht. Seriöse Banken halten sich daran! Wobei es für Deinen Issuer keinen Grund gibt, sich nicht daran zu halten: der Acquirer wird zu Kasse gebeten!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Du wolltest eine Grundlage - eine andere kenne ich nicht. Seriöse Banken halten sich daran! Wobei es für Deinen Issuer keinen Grund gibt, sich nicht daran zu halten: der Acquirer wird zu Kasse gebeten!


Deine Grundlage ist aber nun einmal keine Grundlage in rechtlicher Hinsicht. Und VOR der AB Pleite war es bei seriösen Banken nicht möglich einen entsprechenden Anspruch durchzusetzen. Selbst vor Gericht ist man gescheitert (OK ob die Deutsche Bank seriös ist bleibt zu klären).
 
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Meilenjäger

Reguläres Mitglied
01.08.2012
33
0
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@emwe: Wir haben auch vor, die S+G, die wir ursprünglich für die über Topbonus gebuchten Tickets bezahlt haben, über Amex zurück buchen zu lassen.

Vorgang bei der LBB:

Donnerstag:
Umsatzreklamation über die S&G mit Kontoauszug der CC eingereicht
“Ware oder Dienstleistung nicht erhalten“
email von Etihad, das S&G aus dem Februar 2017 nicht weitergeleitet wurden (diese wurde mir auf Nachfrage von Etihad zugesendet - feedback@etihad.ae

Freitag:
Einspruch zur Prüfung an die Vertragsbank von Airberlin weitergeleitet und unter Vorbehalt gutgeschrieben.

heute:
Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto (y)
 
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