Ein nicht unerheblicher Teil der deutschen Bevölkerung macht einen Bogen um Direktbanken und Kreditkarten.
Die DKB hat ca. 3,4 Millionen Kunden, da sind 700 Chargebacks schon wenig. Wahrscheinlich haben die Kunden eher einen Bogen um AB gemacht.
Oder "sicher" per Lastschrift oder Sofort bezahlt und nicht mit der "unsichere" Kreditkarte.
Klar gerade die Kunden der Direktbanken sind die die eine Kreditkarte als unsicher empfinden.
Das ist sicher Auslegungssache. Zumindest wurde von den meisten Instituten erst einmal ein Nachweis gefordert, dass die Flüge nicht durchgeführt werden/wurden. Auch, als der Flugbetrieb (insbesondere die Langstrecke) längst eingestellt war. Das war insofern ein Hindernis, weil diese Nachweise von AB in vielen Fällen nicht mehr geliefert wurden. Insofern kann man davon ausgehen, dass den Betroffenen bewusst ein Chargeback schwierig bis unmöglich gemacht werden sollte. Und es gab durchaus auch Berichte, wo die Betroffenen die Sache erst einige Stellen weiter nach oben eskalieren mussten, bis wirklich geprüft und nicht pauschal abgelehnt wurde. Selbst dann, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, wurden Chargebacks etwa von Barclays abgelehnt. So zumindest meine Lesart der letzten 46 Seiten.
Aber wir können uns sicher darauf einigen, dass es von Anfang an einige Verwirrung gab, weil eben gerade keine genauen Regeln und insbesondere kein direkter Anspruch der Karteninhaber besteht. Also ist es im Einzelfall immer noch Kulanz des jeweiligen Instituts, wenn das Chargeback unkompliziert durchgeht.
An dieser Stelle möchte ich mich für die meist sinnvollen Beiträge in diesem Thread bedanken!
Mir wurden heute unter Vorbehalt knapp 1000 EUR von Barclaycard gutgeschrieben. Viele Anrufe, viele versuche des Abwimmelns, Telefonate mit VISA und mehere Einschreiben mit Rückschreiben haben am Ende zum Erfolg geführt. Viel Erfolg für alle, die noch auf ihr Geld warten!
Tipps für Barclay-Kunden, die vor dem 15.8. direkt bei AB gebucht haben:
-Es gibt ein neues Formular für AB-Geschädigte
-Lasst euch nicht erzählen es funktioniert nicht
Hattest du bei AB direkt gebucht oder über eine OTA? Meine Barclay-Reklamation läuft auch schon lange.
Ich verstehe immer noch nicht, wieso ihr euch alle so von den KK-Instituten am Nasenring durch die Arena führen lasst ...
Wenn ich das Geld in meinem Fall (M&M-Kreditkarte) nicht sofort zurückbekommen hätte, hätte ich halt die Abbuchung von meinem Sparkassen-Girokonto rückbuchen lassen. Ich sitze am längeren Hebel, und wenn DKB nicht kooperiert -- sorry, dann wird's halt noch teurer für die. Der Flug fand nicht statt, die mit KK vorab gezahlte Leistung wurde nicht erbracht. Ich war eindeutig im Recht, basta.
Anspruchsgrundlage, aufgrund derer die Betroffenen gegen die betreffenden Institute vorgehen können, wenn diese sich weigern, den Chargeback durchzuführen.
Ist aber so!Dass diese Info nicht erst seit den Pressemitteilungen da steht, überrascht mich insofern, da ich im September 2017 trotz ausgiebiger und gezielter Suche (siehe #153 in diesem Thread) nicht auf diesen Teil der FAQ gestoßen bin.
Es ist immer wieder faszinierend (oder erschreckend) welcher Unfug ohne jegliche rechtliche Grundlage im Internet einfach so verbreitet werden kann.Ich verstehe immer noch nicht, wieso ihr euch alle so von den KK-Instituten am Nasenring durch die Arena führen lasst ...
Wenn ich das Geld in meinem Fall (M&M-Kreditkarte) nicht sofort zurückbekommen hätte, hätte ich halt die Abbuchung von meinem Sparkassen-Girokonto rückbuchen lassen. Ich sitze am längeren Hebel, und wenn DKB nicht kooperiert -- sorry, dann wird's halt noch teurer für die. Der Flug fand nicht statt, die mit KK vorab gezahlte Leistung wurde nicht erbracht. Ich war eindeutig im Recht, basta.
Tut mir leid, das ist Blödsinn, was bereits der Satz "Ich war eindeutig im Recht, basta" indiziert. So schreibt nämlich nur der, der keine Argumente hat.
Grundsätzlich gab es bei jedem noch nicht abgeflogenen aber schon bezahlten Ticket einen von der AB noch nicht erfüllten Vertrag. Der Verwalter hat - was die InsO ihm ermöglicht - die Nichterfüllung gewählt-. Damit ist der Vertrag rückabzuwickeln und Du bekommst auf Deine Rückzahlungsforderung die Insolvenzquote. Das alleine ist die gesetzliche Situation. Und einen längeren Hebel hast Du sicher nicht.
Ok, ich korrigiere. Ich habe einen Flug bezahlt, den ich nicht bekomme. It's as simple as that. Ich SEHE mich also im Recht. Und nach gesundem Menschenverstand BIN ich auch im Recht. Dass der Scheich hier Insolvenzverschleppung betrieben hat, ist sicherlich nicht mein Problem, und dafür werde ich auch nicht gerade stehen. Und ich komme an mein Geld. Notfalls halt durch Rückbuchung vom Girokonto. Es steht der DKB und/oder Air Berlin selbstverständlich frei, ihre Anwälte auf meine Anwälte loszulassen, um zu versuchen, an mein Geld zu kommen. Viel Spaß dabei.
Sorry, ich schätze dich und alle deine Beiträge wirklich, aber das ist Quatsch! Ich habe vor einem Jahr bei einer kerngesunden Airline gebucht. Hat der Scheich immer wieder betont: AirBerlin geht es prächtig. Insider-Wissen habe ich ja keins.Wenn Du mit einer pleitigen Airline buchst, ist das halt ein Risiko drin.
Wenn ich das Geld in meinem Fall (M&M-Kreditkarte) nicht sofort zurückbekommen hätte, hätte ich halt die Abbuchung von meinem Sparkassen-Girokonto rückbuchen lassen.
Google mal nach 'Mastercard rules'... ...dort genauestens beschrieben und geregelt.
Sorry, ich schätze dich und alle deine Beiträge wirklich, aber das ist Quatsch! Ich habe vor einem Jahr bei einer kerngesunden Airline gebucht. Hat der Scheich immer wieder betont: AirBerlin geht es prächtig. Insider-Wissen habe ich ja keins.
Was du meinst, sind Tickets, welche NACH dem Insolvenzantrag gebucht wurden (bei "einer pleitigen Airline"), und exakt diese sind safe, da sie durch den Sonder-Fonds gesichert sind.
Um noch mal produktiver zu werden: Ich habe ein Vertragsverhältnis mit der DKB Bank bzgl. der Anwendung meiner KK. In den bilateralen Nutzungsbedingungen zwischen der DKB-Bank und mir ist glasklar geregelt, dass die DKB meine KK nicht belasten darf bei:
- Belastung eines Umsatzes für nicht gelieferte Ware oder Dienstleistung
- Stornierung eines Auftrages, einer Bestellung oder Reservierung durch den Auftragnehmer
WESWEGEN der Auftragnehmer seine Dienstleistung nicht liefert, ist hier nicht mein Problem. Wie gesagt: Wir leben in einem Rechtsstaat, und auch du musst Geld verdienen. ;-) Ich würde einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen. (Aber wie gesagt, mich betrifft es eh nicht, da die DKB nach dem ersten Brief meines Anwaltes anstandslos zurück erstattet hat)
Direkt nach dem Anruf von EY habe ich Amex angerufen und um Chargeback der ursprünglichen 222,48 € wegen Doppelbelastung gebeten. Man sagte mir zu, dies nach Buchung der EY-Zahlung anzustossen und mich per Mail zu informieren (wie immer sehr guter Service von Amex!).
@emwe: Wir haben auch vor, die S+G, die wir ursprünglich für die über Topbonus gebuchten Tickets bezahlt haben, über Amex zurück buchen zu lassen.
Welche Unterlagen will Amex hierfür von dir haben?
Es wird nicht richtiger, wenn du es hier noch öfter schreibst. Den Vertrag hast du mit deiner kartenherausgebenden Bank geschlossen, nicht mit MC. Im Innenverhältnis zu deiner Bank ist die Ausgestaltung zwischen MC und issuer also für dich erst einmal ohne Belang. Ein direkter Rechtsanspruch für dich ergibt sich daraus eben gerade nicht.
Du wolltest eine Grundlage - eine andere kenne ich nicht. Seriöse Banken halten sich daran! Wobei es für Deinen Issuer keinen Grund gibt, sich nicht daran zu halten: der Acquirer wird zu Kasse gebeten!
@emwe: Wir haben auch vor, die S+G, die wir ursprünglich für die über Topbonus gebuchten Tickets bezahlt haben, über Amex zurück buchen zu lassen.