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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Lieber EdSize, es gibt genügend User hier, denen meine "Behauptungen" geholfen haben und sich auch bei mir dafür bedankt haben und die meisten haben sich auch nicht von Deiner Panikmache angesteckt!

Das Chargeback funktioniert so wie ich es bereits vor Monaten hier dargelegt habe. Was willst Du noch??? Kannst Du nicht einfach eingestehen, dass Du total daneben gelegen bist?

Wie wäre es wenn du einfach konkrete Frage beantwortest.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Wie wäre es wenn du einfach konkrete Frage beantwortest.
Ich antworte nur zu Themen, bei denen ich mich auskenne.

Im Gegensatz zu Dir bin ich kein Experte für "eh alles", der zu jedem Thema seinen Senf dazugeben muss, auch wenn vollkommen daneben!

Nun aber zurück zum Thema:
Charge-back funktioniert!
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
934
84
SBA
Ich weiß nicht, ob du es nicht verstehen willst, oder dir nicht klar ist, was u.a. Flying Lawyer, Ed Size und andere hier schreiben.

Weil in Einzelfällen das Chargeback bisher funktioniert hat, ist das kein Beweis für deine Behauptung, das Chargeback gehe grundlegend in den vorliegenden Konstellationen durch!
Zutreffend ist, dass keine Anspruchsgrundlage dafür generell besteht, sondern höchstens einzelne Institute dafür Regelungen im Rahmen des Kreditkartenvertrages festgelegt haben. Darauf zu schließen, dass jeder mit seinem Chargeback Erfolg haben wird, ist nicht angezeigt. Wie du den Berichten diverser Mitglieder entnehmen kannst, verweigern viele Institute ein Chargeback und der Vorgang zieht sich bereits seit Monaten hin. Von einer eingeübten Praxis, wie von dir behauptet, kann insofern keine Rede sein.

Die o.g. Mitglieder haben auch keineswegs von einem Chargeback abgeraten und anderen Leuten etwas auszureden versucht. Meine Lesart der Beiträge geht dahin, dass diese lediglich mögliche Hürden und Fallstricke aufgezeigt haben. Mir ist eine realistische Bewertung der Erfolgsaussichten deutlich lieber als eine beschönigende. Insbesondere wenn am Ende möglicherweise kein positives Ergebnis herauskommt. Zudem hilft eine kritische Betrachtung, mögliche Fehler zu vermeiden.
 
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Reaktionen: wolframcgn

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich antworte nur zu Themen, bei denen ich mich auskenne.

Im Gegensatz zu Dir bin ich kein Experte für "eh alles", der zu jedem Thema seinen Senf dazugeben muss, auch wenn vollkommen daneben!

Nun aber zurück zum Thema:
Charge-back funktioniert!

Wenn du dir so sicher bist das ein Chargeback funktioniert warum gibt es denn auch aus deiner Sicht "unseriöse" Banken die ein Chargeback nicht durchführen.

Ja ein Chargeback KANN funktionieren, die internationalen Regeln lassen das annehmen, aber es gibt keine Garantie dazu das es in Deutschland funktioniert. Diu versuchst gegenteilige Meinungen zu diffamieren, ohne sachliche Argumente für deine Behauptung zu bringen.
 

tehdehzeh

Aktives Mitglied
04.11.2015
152
1
Vielleicht wäre es produktiv, diese Diskussion erst fortzusetzen, wenn sich hier jemand meldet, bei dem es nicht geklappt hat.

Vielleicht hat das ja auch schon jemand gemacht, dann habe ich es aber überlesen.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Zutreffend ist, dass keine Anspruchsgrundlage dafür generell besteht, sondern höchstens einzelne Institute dafür Regelungen im Rahmen des Kreditkartenvertrages festgelegt haben.

Google mal nach 'Mastercard rules' - ist dies keine Anspruchsgrundlage? Es kann ja nicht alles im Grundgesetz stehen!
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Nun versendet der AB-Insoverwalter Mails, dass man Forderungen anmelden kann. Auch für Buchungen, für die Chargeback erfolgreich war. Wie vorgehen? Bei Amex hat man Forderungen an die abgetreten, ist man da etwa verpflichtet, etwas zu unternehmen?
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Nun versendet der AB-Insoverwalter Mails, dass man Forderungen anmelden kann. Auch für Buchungen, für die Chargeback erfolgreich war. Wie vorgehen? Bei Amex hat man Forderungen an die abgetreten, ist man da etwa verpflichtet, etwas zu unternehmen?

Die LBB hat keine Abtretung gefordert. Mein Bauchgefühl sagt, dass man den Betrag nicht 2 x geltend machen kann (gegen KK erfolgreich und dann nochmal gegen Inso) . Amex kann selbst durch die Veröffentlichungen die Frist für die Anmeldung am 1.2.2017 feststellen, falls sie etwas anmelden wollen. Ich warte mal bis Ende Januar, was sich so tut. Bei mir bleiben noch gut 2000 € Meilenschaden für die Neubuchung eines C Tickets. Wenn der Insolvenzverwalter nicht ernsthaft Etihad angeht, sehe ich keinerlei Aussicht auf Geld und werde mir die Anmeldung sparen.
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Hab genau so einen Fall auch, und diese Mail heute bekommen (LBB hat bereits erstattet).
Auch bekommen.
Sehe jetzt keine Notwendigkeit irgendwas zu unternehmen. Adyen wird schon zusammenrechnen können, wie viel rückgebucht wurde und anmelden...
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
hi,
amex sperrt sich ein CB zu machen. hat jemand das selbe problem?

Direkt bei AB gebucht oder via OTA?

Der Beitrag wurde aus dem Topbonus-Ticket-Thread hierher verschoben. Vieleicht ist es ein CB-Versuch nach Lösegeldzahlung an EY (Wäre dann hier falsch, aber scheinbar reicht "CB" um Mods alles hierher verschieben zu lassen). Möge uns grandslam aufklären...
 

grandslam

Erfahrenes Mitglied
02.09.2011
282
0
bei topbonus als award gebucht. amex sagt , seit oktober machen sie für airberlin keine cb mehr?
 

Kratsxam

Neues Mitglied
30.12.2017
4
0
Hallo erfahrene Vielflieger,

ich habe am 23.10.17 einen Flug für März 18 direkt auf der Niki-Homepage per Kreditkarte (Mastercard, Herausgeber Sparkasse) bezahlt. Nun versuche ich auch ein Chargeback-Verfahren einzuleiten. Soeben telefonischen Kontakt zu einem Mitarbeiter der FA gehabt, dieser teilte mir mit, er würde 3 Dokumente benötigen. Die Buchungsbestätigung, das ausgefüllte Formular = Antrag Chargeback und eine Form des schriftlichen Nachweises seitens NikiAir, dass der Flug definitiv nicht stattfinden wird. Nun die Frage: woher soll ich diese Bestätigung bekommen, wenn es die Airline so nicht mehr gibt??
 

inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
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Hallo,

auf folgende Webseiten verweisen:

https://www.airberlin-inso.de/start
https://www.flyniki.com/de/start.php

Dort ist zu lesen, dass der Flugbetrieb eingestellt wurde. Eine persönliche Stornierungsbestätigung wirst du nicht mehr kriegen da Anfragen von Privatleuten nicht mehr bearbeitet werden.
Ich empfehle dir die Passagen in denen steht, dass nichts mehr geht zu markieren und denen anstatt des schriftlichen Nachweises zuzuschicken. (sofern die Passagen keine sind)
Einen höflichen Brief mit Erläuterung der Problematik und Erklärung der Anhänge zu Verfassen kann auch nicht schaden...

Edit: Laut Webseite befindet sich Niki ja noch nicht in einem Insolvenzverfahren :confused: - Kann sein, dass du warten musst bis wirklich entschieden ob der Deal mit IAG über die Bühne geht oder nicht.
 
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