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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.187
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Hat jemand Erfahrung mit Rückbuchungen bei Airplus Mastercard für Niki-Buchungen? Gibt es da eine Standardprozedur oder ein Formular für die Reklamation von Umsätzen wegen nicht erbrachter Leistung?
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
nach insgesamt knapp 6 Monaten habe ich diese Woche nun das Geld von Barclaycard für meine AB-Flüge gutgeschrieben bekommen, gem. Schreiben natürlich nur unter dem Vorbehalt "der endgültigen Klärung des Sachverhaltes".
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Freut mich für alle, die sich nicht von den vielen Buuuh-Rufen einiger User hier haben nicht davon abbringen lassen, ein Chargeback erfolgreich durchzuführen...!
 

Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
86
6
Ich bins wieder. :) Hat jemand Erfahrung, wie lange die Gutschrift dauert, wenn ich das Formular bei Barclays eingereicht habe, dass der Insolvenzverwalter sich bei mir nicht gemeldet hat binnen der 30 Tage?

Liebe Grüße!
 

pegas

Neues Mitglied
23.12.2017
12
0
Brüssel
Wir hatten im Mai 2017 2x Prämienflüge mit EY über Topbonus gebucht. Die Strecke dann Ende Dezember/Anfang Januar abgeflogen.
Auf Grund der Nachforderung von EY der Fuel Surcharge haben wir den CC Chargeback für die ursprüngliche Topbonus Belastung beantragt.

Heute gute Nachrichten für die erste Reklamation (Buchungen wurden separat durchgeführt) bei Topbonus Kreditkarte - Reklamation akzeptiert, Geld wird zurücküberwiesen!
Die zweite Reklamation bei Lufthansa KK zieht sich noch hin.

Ich kann das nur empfehlen, selbst wenn man für alle Fristen offiziel bereits abgelaufen sind.

@Mods: bitte verschieben in den Was passiert mit einem TB-Meilen-Ticket, wenn AB pleite geht? Thread... Danke!
 

pegas

Neues Mitglied
23.12.2017
12
0
Brüssel
Update:

Mittlerweile wurden haben beide Kreditkartengesellschaften (Topbonus KK und Lufthansa KK) die ursprünglichen Steuern und Gebühren bei Prämienbuchung über Topbonus nach Chargeback Antrag zurückgezahlt. Und das obwohl der Umsatz im Juni 2017 stattgefunden hat und die Reklamation erst im Februar 2018 erfolgte!
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Update:

Mittlerweile wurden haben beide Kreditkartengesellschaften (Topbonus KK und Lufthansa KK) die ursprünglichen Steuern und Gebühren bei Prämienbuchung über Topbonus nach Chargeback Antrag zurückgezahlt. Und das obwohl der Umsatz im Juni 2017 stattgefunden hat und die Reklamation erst im Februar 2018 erfolgte!

interessant ist das Leistungsdatum, nicht das Umsatzdatum. Wenn du also erst Ende Dezember/Anfang Januar geflogen bis (Leistungsdatum), warst du ja eh noch in allen "Fristen"...
 

Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
86
6
Hallelujah, sie haben es geschafft. Ich habe mein Cashback erhalten. Nur muss ich ja jetzt meine Ansprüche aus der Insolvenzmasse wieder zurückziehen, kann ich das formlos machen?
 
R

rolst01

Guest
Entweder ich habe Glück, oder das dicke Ende kommt noch in ein paar Monaten oder Jahren:

ich habe nach dem Insolvenzausfall eines Niki Fluges sowohl bei der Kreditkarte als auch bei PayPal reklamiert. Ich habe von beiden den gesamten Betrag zurück bekommen und so einen netten Gewinn gemacht. Sogar nach Buchung von Ersatzflügen :D
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.817
Entweder ich habe Glück, oder das dicke Ende kommt noch in ein paar Monaten oder Jahren:

ich habe nach dem Insolvenzausfall eines Niki Fluges sowohl bei der Kreditkarte als auch bei PayPal reklamiert. Ich habe von beiden den gesamten Betrag zurück bekommen und so einen netten Gewinn gemacht. Sogar nach Buchung von Ersatzflügen :D

Das dicke Ende heißt rechtlich wohl Betrug. Du hast beiden Deine Ansprüche gegen die Masse abgetreten und die zweite Abtretung ging dann ins Leere. Gewinn hast Du betriebswirtschaftlich wohl nicht gemacht, denn Du bist einem Erstattungsanspruch ausgesetzt. Ob es jemals jemand merkt ist Frage Nummer 2.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Entweder ich habe Glück, oder das dicke Ende kommt noch in ein paar Monaten oder Jahren:

ich habe nach dem Insolvenzausfall eines Niki Fluges sowohl bei der Kreditkarte als auch bei PayPal reklamiert. Ich habe von beiden den gesamten Betrag zurück bekommen und so einen netten Gewinn gemacht. Sogar nach Buchung von Ersatzflügen :D

.. und ich hoffe, dass es Dich dabei richtig erwischt..... So etwas nennt man Betrug und Du bereicherst Dich dabei an der Allgemeinheit.... wir bedanken uns dann hoeflichst bei Dir, dass de KK Gebühren/Versicherungstarife/etc wieder teurer werden.

Ein Grund mehr , warum nan sich in diesem Forum nicht mehr so wohl fuehlt. Maximieren bis zum sprichwörtlichen Erbrechen....
 
R

rolst01

Guest
Hmm. Du nimmst ja sehr schnell Straftaten in den Mund bzw. auf Papier.
Dadurch, dass beide Protagonisten unter Vorbehalt bis zur endgültigen Klärung (was auch immer das sein soll...) gazahlt haben, sehe ich mitnichten einen Betrug. Sollen die das halt klären!
Ich glaube auch, dass die Warenversicherung bei PP etwas anderes ist, als das Cashback der KK.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Hmm. Du nimmst ja sehr schnell Straftaten in den Mund bzw. auf Papier.
Dadurch, dass beide Protagonisten unter Vorbehalt bis zur endgültigen Klärung (was auch immer das sein soll...) gazahlt haben, sehe ich mitnichten einen Betrug. Sollen die das halt klären!
Ich glaube auch, dass die Warenversicherung bei PP etwas anderes ist, als das Cashback der KK.

Da du die gleiche Forderung zweimal abgetreten hast dürfte unabhängig vom Wording der Erstatter deine Handlung strafbar sein. Evtl. liest ja hier nicht nur LH mit........
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.817
Hmm. Du nimmst ja sehr schnell Straftaten in den Mund bzw. auf Papier.
Dadurch, dass beide Protagonisten unter Vorbehalt bis zur endgültigen Klärung (was auch immer das sein soll...) gazahlt haben, sehe ich mitnichten einen Betrug. Sollen die das halt klären!
Ich glaube auch, dass die Warenversicherung bei PP etwas anderes ist, als das Cashback der KK.

Hast du denn bei deinen Vertragspartnern offen gelegt, dass du so vorgehst? Nein, richtig waere es gewesen, bei beiden anzumelden, sie auf den jeweils anderen hinzuweisen und die “das halt klareren” lasen. Hast du aber nicht sondern freust dich diebisch ueher einen Gewinn
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Hallelujah, sie haben es geschafft. Ich habe mein Cashback erhalten. Nur muss ich ja jetzt meine Ansprüche aus der Insolvenzmasse wieder zurückziehen, kann ich das formlos machen?
Fazit für diesen Thread:

Bei ALLEN, die direkt bei AB gebucht haben und mit KK gezahlt haben, hat das Chargeback-Verfahren funktioniert. In Einzelfällen sogar bei OTAs.

Und das trotz vielen Unkenrufen einzelner User, die anscheinend andere Ziele verfolg(t)en.

--> hier kann zugemacht werden.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Hmm. Du nimmst ja sehr schnell Straftaten in den Mund bzw. auf Papier.
Dadurch, dass beide Protagonisten unter Vorbehalt bis zur endgültigen Klärung (was auch immer das sein soll...) gazahlt haben, sehe ich mitnichten einen Betrug. Sollen die das halt klären!
Ich glaube auch, dass die Warenversicherung bei PP etwas anderes ist, als das Cashback der KK.

Neben dem, was andere Mitglieder hierzu bereits geschrieben haben, ist außerdem anzumerken, dass genau dieses Verhalten dazu führen kann, dass alle Beteiligten bei künftigen, ähnlich gelagerten Vorkommnissen deutlich penibler prüfen und rigider Erstatten. Hätten sich PP und der KK-Herausgeber gegenseitig den Ball zugespielt und du wärest leer ausgegangen, wäre dein Geschrei hier groß gewesen. Du verhältst dich hingegen nicht anders.
 
R

rolst01

Guest
Hast du denn bei deinen Vertragspartnern offen gelegt, dass du so vorgehst? Nein, richtig waere es gewesen, bei beiden anzumelden, sie auf den jeweils anderen hinzuweisen und die “das halt klareren” lasen. Hast du aber nicht sondern freust dich diebisch ueher einen Gewinn

Danke für deine Meinung.
Gewinn kann man das nicht nennen, da mir im Zusammenhang mit der AB/Niki/TB-Pleite unterm Strich weit mehr Verlust entstanden ist, als diese popelige doppelte Auszahlung.
Und ganz ehrlich: beiden Protagonisten liegen sämtliche Infos vor, da ja jeweils der gleiche Vorgang bei beiden durch die Bücher läuft!

Allen anderen wünsche ich noch einen sehr schönen Tag - und bei Gelegenheit die Muße darüber zu reflektieren, ob sie nicht selbst mal den Weg zur Arbeit bei der Steuererklärung pimpen, schneller mit dem Auto unterwegs sind als erlaubt oder Omas verbotenen Rasendünger verwenden weil ja nur der hilft...
Es ist immer sehr einfach sich moralisch über andere zu erheben, wenn man seine eigenen kleinen Sünden des Alltags verdrängt (y) !
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Und es sich bei den genannten Beispielen teils lediglich um OWis handelt, während Betrug ein Vergehen ist.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
539
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Entweder ich habe Glück, oder das dicke Ende kommt noch in ein paar Monaten oder Jahren:

ich habe nach dem Insolvenzausfall eines Niki Fluges sowohl bei der Kreditkarte als auch bei PayPal reklamiert. Ich habe von beiden den gesamten Betrag zurück bekommen und so einen netten Gewinn gemacht. Sogar nach Buchung von Ersatzflügen :D
Nicht gut :(
Ich hoffe, Deine Einstellung zum Deins und Meins ändert sich noch.