Doch, gibt es:
https://www.cardcomplete.com/faq/re...vor-wenn-eine-airline-konkurs-angemeldet-hat/
Aber Vorsicht! Du hast wieder die Pandora-Büchse aufgemacht, denn gleich treten bestimmte User auf die Palme und werden behaupten, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt und dass es bestimmt nicht funktionieren wird. Nein, sie werden noch weiter gehen und davon abraten, ja, davor warnen, sowas zu versuchen, denn es könnte ja der böse Insolvenzverwalter kommen und neben Rückzahlung noch weitere Gebühren und Zinsen verlangen! Ob diese User von den Acquirern bezahlt werden oder ob sie sich nur so dumm in diesem Thread anstellten? Ich weiss es nicht.
(Ich fühle mich bei "bestimmte User" zwar nicht angesprochen, verspüre aber das Verlangen, deine Ausführungen ein aufs andere Mal richtig zu stellen. Wie kommt es eigentlich, dass mir dein Name stets nur im diesem Thread auffällt?)
Der einzige, der hier "auf die Palme tritt", bist du.
Wer viel Freizeit hat oder es mag, kann sich gerne die letzten Seiten dieses Threads durchlesen und weiß hinterher, was von deiner Aussage zu halten ist.
Du vermischt
mal wieder zutreffende Tatsachen (fehlende Rechtsgrundlage) mit unseriösen Einlassungen einiger weniger (Forderung des InsVerw), um andere Ansichten gezielt zu diskreditieren. Dabei wurde nie behauptet, ein Chargeback wäre im Falle von AB ohnehin aussichtslos und sollte gar nicht erst versucht werden. Es wurde lediglich auf eine Fehlende Rechtsgrundlage und die damit verbundene Unsicherheit hingewiesen.
Die von dir in nahezu allen Posts zu diesem Thema behauptete Rechtsgrundlage konntest du, soweit ich mich erinnere, bis heute nicht liefern.
Den 2. Teil hättest du dir somit einfach sparen können.
Aber auch nach einem halben Jahr kannst du deine größtenteils falschen und polemischen Ergüsse hier nicht lassen, obwohl bereits alles hierzu gesagt wurde.
Diesen Beitrag verfasse ich in der Hoffnung, dass du bei dem nächsten Beitrag zu diesem Thema nicht sofort wieder auf die Palme trittst...